karlyman
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das ist alles richtig. Die Antwort der Verfasser des Gesetzesentwurfs darauf dürfte aber lauten: Na, dann habt ihr zu viele Waffen im Bestand... Genau das ist deren Logik. Knackpunkt der Sache ist m.E., dass hier neue Bedürfnisanforderungen für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse aufgestellt werden, die nie Grundlage für deren Erteilung waren. -
Idh gehe mal realistisch von ca. 1.5 Mio. LWB aus. Allerdings dürfte jede(r) davon in seinem bzw. ihrem unmittelbaren Umfeld nochmal im Schnitt ca, 3 Wahlberechtigte (Familie, enge Freunde etc.) haben, die unseren Argumenten zugänglich sind und ähnlich "ticken". Und schon sind wir bei mehr als 4 Mio. Wählern mit gewisser "Präferenz". Eigentlich kann es sich keine Partei heute mehr leisten, die unter den Tisch fallen zu lassen.
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...müssten aber jetzt, wo ersichtlich wird, dass das zu nichts führte, auch schnell "umschalten". A call to action für alle Mitglieder.
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Nach meinem Gefühl waren die bisherigen, angekündigten neuen "Daumenschrauben" wie Mag.-Begrenzung, Registrierung zusätzlicher Teile, VS-Abfragen für viele LWB noch nicht der ganz große "Aufreger". Aber mit der Ankündigung, eine zwingende Bedürfnisprüfung mit scharfen bzw. umfangreichen Anforderungen zu bringen, auch für jahrealten Bestand, hat man nun viele Schützen "aufgescheucht". Derartige Anforderungen werden für Viele, aus diversen Gründen, nicht leistbar sein, und dann geht es massiv an den Besitzstand.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
@Markus13 hat es, s.o., genau auf den Punkt gebracht. Wenn dieser Bedürfnis-Unsinn so kommt, dann schießen wir künftig nicht mehr für den Trainingserfolg oder aus Spaß an der Freud', sondern nur noch um irrwitzige Bedürfnis-Anforderungen zu erfüllen. Fast schon ein kleiner "Zweitberuf". Man kann sich gar nicht so viel an den Kopf tippen.... und auch der berühmte "double facepalm" reicht dafür nicht mehr aus. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
So ist es. 4 Stunden trainieren mit einer Waffe ist doch völliger Bullshit. Viele der BDMP Dienstpistolendisziplinen z.B. umfassen lt. Sportordnung ganze 15 Schuss in 15 Minuten (+ 5 Sch. Probe).... genau so wird der Wettkampf durchgeführt. Und auch wenn ich mehrere Durchläufe mache, und mir daziwschen gut Zeit lasse - was soll ich da mit einer einzigen Waffe 4 Stunden lang trainieren? Sachfremder Unsinn. -
Was relevant ist, sofern wiederkehrend Papierchen verlängert werden müssen.
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Jagdlich ist neben 2 GK-KW maximal (und evtl....) noch eine 3. KW drin, wenn Eigenschaften für bestimmte Verwendungszwecke benötigt werden, die die ersten beiden nicht haben. Zu denken ist dabei typischerweise an eine KW etwa in .22 lr für die Ausübung der Fallenjagd. Und auch das ist bei vielen Waffenbehörden ziemlich "hartes Brot".
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Auf jeden Fall werden die "neuen Bedürfnisanforderungen", wenn sie so kommen, eine erheblich größere Auswirkung auf den legalen Waffenerwerb und -besitz haben, als das meiste andere aus vielen Jahren. Somit auch mit erheblich mehr Betroffenen.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Der Bedürfnis-Bullshit a la "12/18 mit jeder Waffe", die spezifisch deutsche Auslegung der Magazinkapazitäten, oder z.B., dass eine EU-Fachkommission jetzt krampfhaft nach Gründen sucht, auch in vollkommen von der Umwelt abgeschotteten, umschlossenen Kugelfängen noch "Bleifrei" zu fordern.... Das war so weder national, noch in der Verschärfung der EU-FWR enthalten bzw. Gegenstand. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das sind alles schon viel zu viele Feinheiten, auf die man sich da einlässt bzw. die man "vorschlägt"... Die alte Anschauung, wonach die 12/18 pro Jahr, und bezogen auf den Schützen, ausreichende schießsportliche Betätigung waren, hätte bei weitem ausgereicht. Der waffen- und disziplinbezogene Mist, der nun auf den Tisch gekippt wurde, ist vollkommen unnötig und hat für jeden, der sehen will und kann, nur eine einzige Absicht. -
Das Beispiel der FDP von gestern abend zeigt, wie verdammt knapp es zwischen parlamentarischer Existenz oder eben Nicht-Existenz werden kann. Ja, vielleicht waren die 6 Stimmen, die nun eine FDP-Fraktion in den Thüringer Landtag reinbringen, wirklich von LWB. Das sollte keine Partei vergessen, auch nicht wenn sie - noch - etwas "größer" ist als die FDP.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und man denke erst an eine oder eineinhalb "volle" Gelbe WBKs, beileibe nichts soo Besonderes. Da könnten sie auch gleich offen reinschreiben: Gebt euer Zeugs ab. Denn darauf läuft es hinaus.... Aber man ist offensichtlich smarter und perfider. -
Viele auf der Ebene sind informiert - und kompetent - über Fußgängerüberwege, die Probleme mit der örtlichen Sporthalle, neuen Gewerbegebieten oder eines Kreisverkehrs. Die Bundespolitik liegt da oft nicht im Fokus.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Es kann darauf hinauslaufen, dass die das "ohne Spielraum" ins Gesetz reinschreiben. Dass das dann allerdings "besser" für uns sein wird, da habe ich gröbste Zweifel... -
Schon allein Fragestellungen wie "sind Sie manchmal traurig oder depressiv" sind der Hammer. Und das als fachliche Grundlage für solche Eingriffe in Handlungsfreiheit und Eigentum; in einem demokratischen, liberalen Rechtsstaat....
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Das ist durchaus ein Punkt, ja. Die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse beruhen auf ganz anderen Bedürfnis- und somit Erlaubnisvoraussetzungen, bzw. wurden unter solchen erteilt, als das, was nun im Nachhinein (mit "abwürgender" Intention) ins Spiel gebracht wird. Damit konnte und musste keiner, der nach erteilter Erlaubnis auf der Grundlage Waffen erwarb, rechnen. Das ist rechtlich (wenn ohne jeglichen Bestandsschutz erfolgend) vornehm ausgedrückt... grenzwertig.
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Was du immer an schrägen Ideen hast. Ich erinnere mich noch an den schweren Kampf zum Thema ca. 2010. Zum Glück konnte dieser Irrwitz damals abgewendet werden.
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Ich halte auch einigermaßen engen Kontakt zu mehreren CDU-Gemeinde- und Kreisräten. Ein paar davon sind selbst Schützen oder haben Berührungspunkte zur Jagd, somit eigentlich auch im LWB-Feld oder Umfeld... Da ist z.T. erschreckend viel Unwissen und Erstaunen über das, was auf Bundesebene von der "großen" Partei getrieben wird. "Wenn wir das gewusst hätten....". Aber, wie oben erwähnt, man kann (und muss) es ihnen ja sagen.
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Ja, möglich. Aber man sollte doch meinen, dass es jetzt wahrhaft Wichtigeres gibt, als irgendwelche Neiddebatten verschiedener waffenrechtlicher Bedürfnisinhaber unter- und gegeneinander zu führen. Motto: "Also die Jäger, die kriegt man auch noch dran, und zwar so, und so, und so....und dann werden die schon sehen, was sie davon haben..." Vollkommen sinnlos.
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Problem klar analysiert. So ist es. Rechtlicher Knackpunkt ist auch m.E., dass nun Bedürfnisanforderungen an Inhaber erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse gestellt werden, die nicht Grundlage für die Erteilung waren. Eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses aber kann sich eigentlich nur auf das beziehen, was Bedürfnisgrundlage war.
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Und der Herr S. Meyer: in D gebe es nur eine "1:1 Umsetzung der europäischen FWR".... Glatt die Unwahrheit.
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Meine Frau sagt seit Jahren, völlig unabhängig vom Waffenthema: Der hat seinen Zenit lange überschritten und gehört längst in Pension. Wie recht sie hat.
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So ist es.
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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Weil der Strom ja aus der Steckdose kommt.