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karlyman

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  1. Zu ergänzen noch um die FDP. Wenn sie parlamentarisch gegen sinnlose/unbegründete Beschneidungen von Bürgerfreiheiten und -rechten angehen wollen (s. auch VS-Abfragen, Ausgestaltung "Waffen"verbotszonen etc.)... hier wäre eine Gelegenheit dafür.
  2. Ja; auch wenn wir noch nichts Genaues wissen, das zumindest kann man (leider) bereits als Fakt ansehen.
  3. karlyman

    RAM Waffen

    Ist das jetzt (zwischenzeitlich) der Fall mit der M&P T4E? Bis jetzt gab es ja im RAM-Pistolenbereich (.43) nur die genannte PPQ, etwas anderes habe ich auch nie gesehen.
  4. "Süßer die Glocken nie klingen, als zu der Weihnachtszeit" Oder: Die Hoffnung auf einen halbwegs vernünftigen Ausgang dieser Sache stirbt zuletzt...
  5. Da wird hartnäckig ingnoriert, dass sich eine Prüfung auf Fortbestehen nur auf etwas beziehen kann, was als Bedürfnisgrundlage ursprünglich (bei Erteilung der waffenrechtlichen) Erlaubnis zugrunde gelegt wurde. Ein Grund-Konstruktionsfehler der Regelung, soweit es den heutigen Bestand angeht.
  6. Wie schon an anderer Stelle geschrieben, da ist ja ein grundsätzlicher Denkfehler in der Konstruktion. Fortgesetzt zu prüfen ist der Fortbestand des Bedürfnisses, welches der waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag (nurein solches kann ja fortbestehen). Welcher bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis wurde denn ein Bedürfnis "6/12/18 mal pro Waffe/Jahr" zugrunde gelegt...?
  7. Man sehe sich dazu die "Lieblings-Mittwochabend-Realgruselsendung der Deutschen" im ZDF an. "Aktenzeichen XX ungelöst". Da wird mittlerweile in praktisch jeder Folge ein Fall präsentiert, in dem genau das Szenario ("heißer Einbruch", Verbrecher stehen mit Hausbewohner im Schwitzkasten vor dessen Möbel- oder sonstigen Tresor...) gezeigt wird.
  8. Und leider ist die im GG garantierte "Allgemeine Handlungsfreiheit" (die eben nur begründeter Weise durch Gesetze eingeschränkt werden darf) viel leichter und unbegründeter einschränkbar, als uns lieb ist. Auch die Eigentumsgarantie des GG ist diesbezüglich nicht viel wert, wie wir bei enteignungsgleich wirkenden Eingriffen (und verweigertem Bestandsschutz) im Waffenrecht immer wieder erfahren.
  9. @Quwertzuiop Das ist die Freude, wenn der Schmerz doch nicht ganz so stark wird, wie angedroht, sondern ein Drittel weniger....
  10. Es ist letztlich nur ein "Kompromiss" zwischen 100% und 0% an unnötigen bzw. faktisch unbegründeten Verschärfungen... Am Ende bleiben dann eben 70 oder 80% unnötiger bzw. faktisch unbegründeter Verschärfungen.
  11. Was für ein zweifelhaftes "Päckchen unterm Baum"....
  12. Der war gut.
  13. Zumindest - tendenziell - in D. Es gibt westliche Länder, da wird das aus rechtsstaatlichen Gründen ernster genommen.
  14. Erstens hattest du selbst richtigerweise eine gute Haus-Einbruchsicherung (evtl. auch inkl. einer Meldeanlage) empfohlen. Die kann im Fall des Falles eine gewisse Vorwarnzeit (vgl. oben) verschaffen. Zweitens weiß ich nicht, ob es im Fall eines "heißen Einbruchs"/home invastion (nimmt leider auch in D zu) stets die bessere Alternative wäre, ohne jegliche Gegenwehr alles mit sich geschehen zu lassen. Das muss freilich jeder mit sich selbst, und ggf. seinen Lieben, ausmachen.
  15. Echt? Wir haben gute Bekannte in USA, die in guten (aber nicht "reichen") Wohngegenden in Kleinstädten in Pennsylvania bzw. New Jersey leben. Wir tauschen uns ziemlich offen über vieles aus, und über eine Schießerei in ihrer Gegend haben die noch nie berichtet. Seltsam...
  16. Und ein umfassendes Verkaufsverbot, egal für welchen Verwendungszweck, begründen sie dann wie genau.....?
  17. Die Herleitung des "12/18 für jede Waffe" ist aus der Luft gegriffen. Eine sinnvolle Ableitung ist da nicht erkennbar. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine fortwährende Bedürfnisprüfung stattzufinden habe; zu prüfen ist dabei die Fortgeltung des Bedürfnisses, welches der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag. Und dazu möge man einmal aufzeigen bzw. belegen, welcher bisherigen Erteilung einer WBK "12/18 für die einzelne Waffe" zugrunde lag. Ich kenne keine so formulierte bzw. geltende Bedürfnisanforderung für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse. Also können auch an die "Fortgeltung" keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden, da nicht "zugrunde liegend". Freilich, was der Gesetzgeber dezidiert für die Erteilung künftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse an Anforderungen stellt, steht wieder auf einem anderen Blatt.
  18. Mich würde immer noch interessieren, an welcher Stelle da die Betroffenheit von Bleimunition in umgrenzten Schießständen bzw. umschlossenen Kugelfängen angesprochen wird.
  19. 4,5 mm Diabolos...
  20. Die Kritik an der "Tarnkappe" ist ja berechtigt. Nur hat das nichts mit dem Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein eines großen Schleppers zu tun. Ich habe mir übrigens schon mal Orange-Blaze-Warnweste und -Warnkappe übergezogen, und bin damit demonstrierend vor ein Parlament gezogen. Zusammen mit vielen, vielen anderen Westenträgern (und LWB). Und siehe da, "die Politik" kam heraus, hörte uns und bezog Stellung.
  21. Sorry, aber dieses Gegenargument ist
  22. Da geht's um Gunshot/Schrot... Welches jagdlich oder auf Schießständen, wo "in die Gegend gepfeffert" wird, umweltwirksam sind. Wo aber geht es da um Schrot, der in umschlossenen (Schießsport-)Anlagen bzw. deren Kugelfänge geschossen wird? Oder um andere Geschosse, insbesonedere die im Schießsport?
  23. Überall, so ist festzustellen, derselbe "Kulturkampf".
  24. Ich kenne die Antwort nicht. Allerdings ist die aktuelle Antwort eines anderen SPD-MdB bekannt (wurde auch hier auf WO wiedergegeben), die besagt, dass die SPD-Bundestagsfraktion es nicht für sachdienlich halte, gesetzlich eine fixe Anzahl von Schieß-Trainingseinheiten festzulegen. Suche man sich das heraus, was man will....
  25. Das scheint wieder mal ein Fall von extremem "persönlichem Sachbearbeiter-Gusto" zu sein. Rechtsauslegung aus dem eigenen Bauch heraus.
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