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karlyman

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  1. Was auch wiederum ein Witz ist. Denn wie wir nun ja sattsam erfahren, wird in der deutschen WaffG-Novellle bei weitem nicht (nur) die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt... sondern eine Menge an "Zeugs" zusätzlich reingepackt bzw. noch oben drauf gesetzt.
  2. Ja. Das tödlichste für uns wäre - diesen Verschärfungs-Irrwitz einfach stillschweigend hinzunehmen und ihn damit "in aller Stille" Gesetz werden zu lassen. Schon der deutlich hör- bzw. wahrnehmbare Widerspruch, der jetzt kommt, ist politisch von Wert.
  3. Wenn man sieht, welch große mediale Aufmerksamkeit die Landwirte mit ihren Aktionen "Grüne Kreuze", vor allem aber mit den kürzlichen Traktor-Demos erzielt haben... Und das hat den einzelnen Landwirt sicher nicht überfordert.
  4. Genauso geht es mir mit ihm auch. Ich habe auch wirklich mal zu seinen "Sympathisanten" gehört, aber diese Sympathien hat er lange verwirkt. Und das geht weit über das Legalwaffen-Thema hinaus. Und so denken viele Wähler. Ich greife erneut das Wort meiner Frau auf, die bei den meisten seiner Äußerungen via Medien nur noch trocken bemerkt: "Der hätte schon lange in Pension gehört".
  5. Siehe Hervorhebung - das ist der zentrale Punkt.
  6. Soweit ich weiß, waren besondere berufliche, Bildungs- u.ä. Umstände Gründe, die da einbezogen wurden. Eben nicht Leute, die das ganze Jahr über im Inland wohnen und im "9 to 5-Job" arbeiten. Aber in Zukunft wird das auch für alle "Normalos" unter den schießsportlichen LWB extrem schwer.
  7. Die konnte bislang im Einzelfall ihrer Waffenbehörde darlegen, warum sie eine Weile nicht "konnten". Wie das übrigens gehen soll, wenn dieser Bedürfnis-Wahnsinn "pro Waffe" tatsächlich Gesetz werden sollte, ist mir ein Rätsel. Schon der wirklich aktive Normalschütze mit einigen Waffen würde das praktisch nicht mehr hinbekommen... Bei jemandem, den besondere Umstände am Training hindern, ist da dann nicht mal mehr entfernt dran zu denken.
  8. Sitzungsfreie Woche im Dt. Bundestag, und Sitzungen des Kabinetts (also der Kanzlerin und ihrer Minister) sind m.W. zwei verschiedene Dinge.
  9. Ich mag diese dümmlichen Einleitungen, wenn es ums Herumschrauben am Waffenrecht geht, wirklich nicht mehr lesen. "Nach den Terroranschlägen von Paris...." "Nach dem Anschlag von Halle...." Die hatten überhaupt nichts mit dem LWB zu tun. Man verarxxxt die Leute hinten und vorne.
  10. "Mit einer der Waffen". Damit wären wir beim bisherigen Status. De facto ist das: schützenbezogen. "Pro Waffe" ist dagegen eine ganz andere Geschichte.
  11. Es kann ja sein, dass der DSB eine Zahl (Häufigkeit) haben wollte, die die regelmäßige sportliche Betätigung eines Schützen festklopfen soll. Aber doch bezogen auf den Schützen, nicht "pro Waffe"! Letzteres wäre hirnverbrannt, ein Paradigmenwechsel, und ein ganz bitteres Eigentor für einen Schützenverband.
  12. Und das - wohlgemerkt - noch dazu aufgrund einer nachträglich eingeführten Anforderung, die niemals Grundlage (Bedüfnisanforderung) für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis/WBK war... Das ist rechtlich mehr als grenzwertig.
  13. Sorry, das ist mir zu pauschal und zu destruktiv. Was siehst Du denn an politisch-parlamentarischen Möglichkeiten zu dem Thema?
  14. Ich könnte jetzt was antworten, aber das passt dann ins Polit-Forum. Mir ging es bei der Anmerkung nur um "der Wahrheit und Vollständigkeit halber".
  15. Ich will hier keine wilde Polit-Diskussion losbrechen; allerdings: Auch die FDP hat sich gegen die aktuell vorgesehene Überregulierung des Waffenrechts ausgesprochen.
  16. Wir reden hier aber von Tests im Bereich des Verwaltungsrechts.
  17. Und exakt da steckt der Logikfehler, der Widerspruch, der Bruch in dem Konstrukt. Zumindest, was bereits jetzt erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, somit den Bestand, angeht, Die später gestellten Bedürfnisanforderungen zum Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis sind erheblich anders, schärfer und anspruchsvoller als alles, was der Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag. Und das, wo die spätere Prüfung eine ist, die den Fortbestand (!) der Erlaubnis bzw. des zugrunde liegenden Bedürfnisses zum Inhalt hat. Das passt grundsätzlich nicht zusammen und ist der Knackpunkt. Wer weiß, vielleicht sogar ein juristischer.
  18. Die Urheber selbst im Ministerialapparat, die könnten es wohl wirklich durchblicken. Die meisten derer, die darüber abstimmen und es somit zum Gesetz machen, aber sicher nicht.
  19. Wenn hier von "Entkopplung des Bedürfnisses" von der einzelnen Waffe die Rede ist, ist das im Grunde auch schon unzutreffend. Denn da gibt es nichts zu "ent-koppeln". Bislang war das nämlich überhaupt nicht "ge-koppelt" an Mindest-Trainingseinheiten mit der bzw. jeder Waffe. Es war an die schießsportliche Aktivität des Schützen gekoppelt. Somit reden die hier nur von der "Beibehaltung" von etwas, was vor kurzem noch gar nicht existent war, und - so wie formuliert - erst auf dem Mist des Entwurfs gewachsen ist.
  20. So ist das. Die in § 14 WaffG enthaltenen, vom Gesetzgeber gewollten Konstruktionen "Grundkontingent" und "WBK Gelb" können dann gleich in den Abfalleimer. Denn mit den irrwitzigen Bedürfnisanforderungen "pro Waffe" sind sie nicht mehr kompatibel, und haben sich erledigt. Ich habe aber die Vermutung, so weit durchblicken das die Urheber solcher Anforderungen gar nicht...
  21. Zitat: "Die von Ihnen angesprochene Regelung zum waffenrechtlichen Bedürfnis ist somit aktuell nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern stellt (nur) eine auf Vorschlag des Landes Hessen vom Bundesrat geforderte Verschärfung der von uns erreichten Regelung dar, da die Mehrheit der Länder die aktuelle Regelung teilweise scharf kritisiert haben. Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt." Dieses Wort in "Gottes Gehörgang"... Allerdings hatten wir schon mal Mayer'sche Zusagen.
  22. Naja, die Krux daran hast du ja beschrieben.... Dennoch ist es menschlich verständlich. Wenn an einer Stelle das Blut aus einer offenen Wunde spritzt, fragt man nicht mehr nach dem gleichzeitigen Jucken am Rücken oder nach Kopfweh... Und der neue Bedürfnis-Irrwitz hätte für viele eben weit gravierendere Folgen als die Frage 10er/20er-Mag, oder die Registrierung von Teilen. Da geht es um Besitzstand für die, die schon haben - und um "Austrocknung" bzw. maximales Fernhalten für die, die noch nichts haben. Und schon ist einem "das Hemd näher als die Hose".
  23. Komisch. Bei der hier angesprochenen thüringischen LT-Wahl hat doch die LINKE auch ordentliche Zugwinne verzeichnet. Welcher Schluss wird daraus dann gezogen?
  24. Mit "LWB" meine ich in dem Fall die Personen mit legal besessenen, in D erlaubnispflichtigen Waffen.
  25. Man kann über die wahren Hintergründe und -gedanken nur spekulieren.... Denn eigentlich ist es ja egal, ob ein LWB nun zwei oder 50 Waffen besitzt, bedienen kann er nur max. 2. Die finsteren Befürchtungen scheinen somit in eine andere Richtung zu gehen.
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