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karlyman

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  1. Oh, das ist prima, dass die Händler illegaler Sturmgewehre aus Bosnien u.ä. jetzt Magazinbeschränkungen auferlegt bekommen. Europa wird sicherer...
  2. Gibt es vor der Weihnachtspause/Sitzungspause überhaupt noch einen möglichen Termin im Bundesrat? Wenn nicht, könnte sich das bis Jan./Feb. 2020 hinziehen.
  3. "Happy clouds... little trees with their brothers.... all is possible in your world, you can make it happen...." Entspannend, zumindest wenn man BobRoss (RIP) zuschaut und zuhört. Was manchmal notwendig ist.
  4. Schaut euch zur Beruhigung ein Bob-Ross-Mal-Tutorial an....
  5. Und Frau Mihalic soll ernsthaft grüne "Innenexpertin" sein? Bei so wenig Sachkenntnis zum LWB-Thema? Mit Verlaub, lachhhaft.
  6. FDP und AfD gut vertreten....?
  7. Er wollte doch sicherlich die Erleichterungen bzw. "Verschonungen" des neuen WaffG für die LWB verkünden...
  8. Die hohe Aus- bzw. die Überlastung der Behörde, insbesondere durch ihre Überwachungs-/Kontrollaufgaben, kann bzw. darf sich auf deren Bearbeitung von Antragsverfahren nur begrenzt auswirken. Für Anträge bzw. Genehmigungsentscheidungen gibt es zeitliche bzw. Zumutbarkeitsgrenzen. Zur Not muss der Behördenleiter eben umorganisieren, so dass Anträge noch in zumutbarer Zeit bearbeitet und entschieden werden. Ggf. auch zu Lasten von Überwachungs- und Kontrollaufgaben.
  9. So auch bei uns. UJB-Angelegenheiten, somit JS-Verlängerung, damit hat die Waffenbehörde nichts zu tun.
  10. Erstens wird es zum genauen Umfang und Zahl der von wem-wie-wann nachzuweisenden Mindest-Trainingseinheiten noch Ausführungsbestimmungen geben. Alle jetzt genannten Zahlen sind ziemlich spekulativ. Im Übrigen weiß ich nicht, ob es klug ist, von LWB-Seite aus klitzekleinste Detailregelungen einzufordern, an denen man anschließend "aufgehängt" wird; der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Zweitens - und nun zur praktischen Seite - frage ich mich ernsthaft, wie die Waffenbehörden bei jeweils hunderten bis tausenden WBK-Inhabern in ihrem Zuständigkeitsbezirk diese Anforderungen alle überwachen, berechnen, umsetzen sollen... Die haben Jahre gebraucht bis zur Umsetzung der Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 6 WaffG, da ist eine flächendeckende Überwachung detaillierter Mindest-Trainings-Anforderungen doch utopisch.
  11. Du hast recht; zumindest das, was von dort hörbar war, war recht lau. Na gut, die fühlten sich vom VDB und FWR vertreten. Dass ein Unternehmen selbst großartig die Stimme erhob, war nicht zu vernehmen. Positive Ausnahme ist allerdings Fa. OA, die von dort herausgegebene und an die Politik versandte Broschüre zur WaffG-Verschärfung war eine gute Aktion. Weiterhin Katja Triebel (ich nehme an, nicht nur privat sondern auch für Fa. Triebel) war auch sehr aktiv.
  12. Unternehmen wie ZIB Militaria wird bereits durch die EU-"Gesetzgebung", nun auch das nationale WaffG, ein Großteil ihres Geschäfts kaputtgemacht. Und das, obwohl durch die in D vorher erhältlichen (also nach D-Vorschriften) umgebauten/deaktivierten Salutwaffen und Dekos kein relevantes Problem vorgelegen hat... Keine Verschärfungsnotwendigkeit ist belegt.
  13. Das reicht zum Entzug der WBKs, aller Waffen, sowie zum anschließenden öffentlichen Teeren und Federn.
  14. (Ganz) am Anfang war dieser Bedürfnis-Mist überhaupt nicht drin. Zwischenzeitlich kam es auf Länder-Druck mal rein. Aber @Jack_Oneill hat es richtig gestellt, s.o. Macht euch jetzt nicht völlig verrückt.
  15. Ja, das war der Einzelfall, wo m.W. neben der genannten Gesamtzahl auch ein Dutzend praktisch identischer K98 auf Gelb erworben wurden... Und um solche Einzel- und Extremfälle, die man als Waffenbehörde eigentlich gut in den Griff bekommen kann, "einzufangen", muss allen Sportschützen die heftige Beschränkung von 10 per Gesetz auferlegt werden? Ich glaube, ich bin im legislativen Irrenhaus.
  16. Der war gut.
  17. Ich kenne reihenweise Leute mit WBK "Gelb", die mehr als 10 Waffen (meist ein paar Flinten und mehrere Ordonnanzbüchsen) haben; mich eingeschlossen. Die erteilte WBK "Gelb" (ich habe alt und neu) ist bestandskräftig und enthielt nicht die genannte Beschränkung. Dass der Erwerb in einem derart delikt-unrelevanten Bereich gekappt wird, ist schlimm genug. Aber bevor ich mir meinen Bestand wegnehmen lasse, klage ich durch bis ganz oben.
  18. Das würde dann auch bedeuten: massenhafte Widerrufe erteilter, bestandskräftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse. Schon alle mit tauglicher Rechtsschutzversicherung ausgestattet?
  19. Es gibt keinen "Überstand" in meinem Waffenschrank. Nur vorne und hinten an meinem Auto.
  20. Heißt es (u.a.).... Bei den Magazinen soll es wohl bei der "Mag.-Körper"-Regelung" bleiben. Bei WBK "Gelb" wurde eine Deckelung von 10 Stück genannt. Niemand kennt aber Details (z.B. wie es bei Magazinen bzw. "Gelb-Deckelung" bezüglich Bestand aussieht).
  21. Das ist schon richtig. Das Ding ist dann allerdings so gut wie "durch".
  22. Den Missbrauch (wenn man so will) durch einen Einzelnen, oder sehr Wenige, bekäme man aber auch leicht auf verwaltungsrechtlichem Weg über die Waffenbehörden in den Griff. Da braucht es wahrlich nicht so drastische Beschränkungen für Alle!
  23. Was für ein Irrwitz. ist in der Information, was diese ominöse "Begrenzung auf 10" angeht, denn auch irgend etwas über den Bestand gesagt? (Schließlich ist ja vieles an Bestand "über 10" vorhanden, und wurde auf Grundlage erteilter Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") ohne entsprechende Begrenzung erworben und eingetragen).
  24. Wenn ich mich richtig erinnere, waren da ca. 150 Waffen auf WBK(s) Gelb, darunter ca. ein Dutzend K98.... Und deswegen wollen die ernsthaft eine Begrenzung auf 10....?! Das wäre ungefähr so, als wenn in einer Stadt zwei Autofahrer, unter Zigtausenden, durch die Innenstadt, wo 50 km/h zulässig sind, mit 120 km/h brausen würden. Und als Reaktion darauf würde man für Alle dann Schritttempo in der Stadt einführen.
  25. Übel, wenn es so kommt. Den Unsinn bei den Magazinen zieht man demnach, und entgegen besserer Praxis in den Nachbarländern, voll durch. Und - demnach - hätten sie es sich tatsächlich nicht nehmen lassen, drastisch am schießsportlichen Bedürfnis "herumzuschnitzen", nun eben (s.o.) über Deckelung. Dass "10 Stück" (angesichts der der Natur der "Gelben", und alleine schon 8 "Eintragungsplätzen" auf einem WBK-Vordruck) keinen Sinn macht, ist ersichtlich. Und dass es mittlerweile massenhaft Bestand an Waffen "über 10" auf Gelb bei den Schützen gibt, ist auch klar. Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtl. Erlaubnis galt übrigens keine Begrenzung.
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