

karlyman
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Ja, schon klar. Die Konsequenz ist eben, dass sie u.a. mit allen halbwegs bewusst agierenden LWB, sowie deren engen Angehörigen und Freunden, kein Zahlungsdienstleister-Geschäft mehr machen.
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Wobei sich durchaus mal die Frage stellen könnte: Bewegt man sich bei diesen weltanschaulich motivierten Ausschlüssen noch sicher im Bereich der Kontraktfreiheit, oder ist das bereits diskriminierend (AGG)...
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Das wird den Bankern ziemlich egal sein... viele leben offensichtlich in einer Lalala-Traumwelt, abgekoppelt von irdischen Realitäten.
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Mir ist es egal, ob PayPal einen irgendwie trotzdem "machen lässt" (vielleicht, weil sie es ohnehin nicht kontrollieren können). Eine Firma mit der Grundeinstellung, mit einer offenbar ideologischen Grundhaltung gegen auch den legalen Waffenbereich, kann mir den Buckel herunterrutschen, und macht keine Geschäfte mit mir. Ich kommuniziere die Einstellung dieses Dienstleisters natürlich auch im eigenen Umfeld, soll sich ja jeder seine Meinung bilden können... P.S.: Was ist Klarna? Zahlungsdienstleister?
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Ja... ING DiBa-Werbung wandert bei mir reflexartig und ungeöffnet in die Papiertonne. Und ich kommuniziere deren dezidierte Anti-LWB-Einstellung auch allen mir bekannten Leuten im Schießsport- und Waffenbereich, sowie im familiären und Verwandtschaftskreis. Darf ja schließlich jeder wissen, der eine Kundenentscheidung für oder gegen eine Bank trifft...
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Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes
karlyman antwortete auf micky123's Thema in Waffenrecht
So viel übrigens - nur am Rande - zum in Sonntagsreden vielbesungenen sog. "vereinten Europa". -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Es ging bei der von mir genannten Variante (bzw. den VDB-Ausführungen dazu) ja auch um Einsteckläufe oder Einsteck-/Reduzierpatronen in KW-Kalibern. Z.B. ein .38 Sp.-Lauf oder eine Einsteckpatrone für eine Flinte 12/76. Da kann es Fälle geben, wo der Eigner der Grundwaffe bereits eine MEB für das genannte KW-Kaliber hat, oder eben auch nicht. -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Leicht verwirrend sind m.E. auch die NWR-Eintragungs-/Melde-Regelungen zu den Einsteckläufen und (analog behandelten) Reduzierpatronen. Ein gerade für jagdliche Verwender relevantes Thema. Der VDB hat ja versucht, mit seiner Schrift zum 3. WaffGÄndG und NWR-II (letzter mir bekannter Stand 08/2020) das klar verständlich zu fassen... Lt. der Informationsschrift sind Einsteckläufe/Reduzierpatronen nach neuer Regelung dann WBK-eintragungspflichtig, wenn keine Grundwaffe da ist bzw. speziell eine Munitionserwerbserlaubnis für diese erteilt werden soll... Wenn man sich jetzt die Praxis (jagdl. Verwendung) betrachtet, dann wird in der Regel ja eine Grundwaffe vorhanden sein, in der der Einstecklauf bzw. die Reduzierpatrone Verwendung findet. Somit würde (eben über das Vorhandensein der Grundwaffe) die Eintragungspflicht entfallen. Bei der in bestimmten Kalibern erforderlichen MEB wird als Beispiel KW-Munition genannt... für die Jäger häufig eben noch keine MEB haben). Wer aber aus sonstigen Gründen ( bereits jagdl. KW im Kaliber vorhanden, oder weiteres Bedürfnis als Sportschütze...) für das KW-Kaliber der Einsteck-/Reduzierpatrone bereits eine MEB hat, der müsste ja demnach auch aus der Eintragungspflicht herausfallen... -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Du meinst das, was bei Blaser in der Zubehör-Preisliste wiedergegeben ist als "R8 ohne Lauf, ohne Verschluss (Schäftung inkl. System)" ? Also das, was gemeinhin als R8-(oder entsprechend auch R93)-Wechselschaft bezeichnet wird? -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Du meinst etwas, was z.B. auch an einer alten Dekobüchse (wenn man sie auseinandermontiert) ist...? Das weiß keine Sau... -
Diese vorsorglichen "Ausweichbewegungen" bringen gar nichts. Die abweichenden bzw. "Ausweich"-Konstruktionen wären dann eben in einem weiteren Schritt dran, denn ideologische Verbieter lassen nicht locker. Zudem bringen solche Strategien überhaupt nichts für den doch recht umfangreichen Bestand an AR 15 & Co.
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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wer sollte dies aussprechen wollen, mit welcher Begründung und zu welchem (jagdlichen) Zweck? (Mal abgesehen davon, dass es ein seltsamer Begriff ist..). -
Woher weißt du so sicher, dass im Fall von @JägermitHut ein Abbrandverbot für Böller/Pyrotechnik bestand? Also, ich habe um Mitternacht zur Begrüßung des neuen Jahres - in meinem Wohnhausgarten (Ba.-Wü.) - auch ein paar wenige, aber schöne Lichteffekte aus Bestand gezündet. Kein Problem, auch nicht rechtlich.
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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Auf "nicht gern gesehen", "mag ich nicht" o.ä. sollte es in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ankommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch. -
Der Threadstarter wollte ganz offensichtlich ein Notstrom-Aggregat für die Notversorgung. Kein BHKW für die dauernde Hausversorgung mit Wärme/Strom. (Abgesehen davon können BHKW natürlich grundsätzlich eine interessante Lösung sein. Heute bzw. künftig, mit stationären Brennstoffzellen, tun sich da auch noch andere Lösungen auf als mit Kraft-Wärme-gekoppelten Verbrennungsmotoren)
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Ich habe mich übrigens für den Notfall für ein Benzin-Notstromaggregat (2 kw - es geht ja um Notversorgung) entschieden. Die Kraftstoffwahl hat u.a. den Grund, dass ich nur Kfz mit Ottomotor und auch ansonsten (also aus sonstigem Grund) nirgends Diesel/Heizöl im Haus habe. Das Teil ist kompakt, verstaubar, gut transportabel. Kraftststoffvorrat müsste für das Überbrücken nicht zu langer Stromausfälle ausreichen... mit dem, was sich legal außerhalb des Autos an Ottokraftstoff bevorraten lässt, sind lastabhängig ca. 40 - 60 Stunden Betrieb drin. Und zur Not wäre dann in den Kfz-Kraftstofftanks auch noch was. Ob es fürs Einfamilienhaus, für dort elementare Ersatzversorgung, immer gleich ein Aggregat/eine NEA wie für "ein kleines Krankenhaus" sein muss, wage ich zu bezweifeln. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst kalkulieren.
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Ich bin dafür, sich gesetzestreu zu verhalten. Gleichzeitig bin ich mir zwar nicht absolut, aber doch ziemlich sicher, dass nach einem Notstromaggregate-Betrieb im echten Notfall nicht im Nachhinein "der Staatsanwalt klopfen" wird, um jeden Hauseigentümer zu fragen, mit welchem Betriebsstoff er denn sein Aggregat in der Notzeit befüllt hatte... Ist keine rechtliche, sondern eher lebenspraktische Einschätzung.
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Wobei die (steuer-)rechtliche Ausgangsfrage/-problematik der Zulässigkeit des Betriebs mit Heizöl im wirklichen Notfall... recht "relativ" sein dürfte.
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Dann haben alle große Probleme... aber man kann ja versuchen, für sich selbst die Probleme etwas zu minimieren.
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Also, ausgerechnet im "Katastrophenfall" wollte ich mich nicht auf eine leitungsgebundene Energie (auch wenn Anschluss vorhanden) verlassen. Zum Thema Stromausfall + Gasversorgung wurde ja ohnehin schon was gesagt.
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Gas ist sauber... aber dafür muss er dann einen Flüssiggastank installieren, oder x Gasflaschen bereithalten...?
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Ist so ähnlich wie mit dem scharfen Küchenmesser. Damit soll man das Schneidgut schneiden, nicht die Finger.
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Naja, das finde ich jetzt auch etwas "dicke"... wer sich nicht zutraut, sicher damit umzugehen, sollte es besser ganz bleiben lassen. In D gab es früher auch Feuerwerk von anderem "Kaliber" als heute... Und ich glaube auch nicht, dass z.B. in Polen so hochgefährliche/unberechenbare Ware aufs Volk losgelassen wird... stärker ja, aber damit nicht notwendigerweise schlechter/gefährlicher. Da gab es in diesem (mittlerweile recht langen Thread) aber schon sachkundige Beiträge dazu.
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Da waren aber wahrlich nicht die Silvesterböller, Raketen oder sich zuprostende Wohnnachbarn das Problem...
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Passiert natürlich nicht. Das Ganze wird absehbar so ablaufen, dass einige Restbestände verböllert, verfeuert, verknallt werden... legal (wo nicht gerade in einer dezidierten Verbotszone liegend) auf dem eigenen Hausgrundstück, oder eben illegal und etwas kurz und verdruckst im öffentlichen Bereich... In manchen Gegenden vielleicht sogar recht offen, weniger verdruckst, dafür aber "in Masse" auftretend... In Summe merklich weniger als sonst. Und dann ist der Neujahrsmorgen da, und der ganze Spuk (inkl. Spukdiskussion) ist vorbei.