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karlyman

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  1. Verlangen können sie zunächst mal vieles, ja.
  2. "Unterer zweistelliger Bereich" sind vielleicht 15, maximal 30 Schuss. Die Rechnung stimmt so nicht. Alleine bei 1 Schießkinobesuch (Übungsschießen für Bewegungsjagden in etlichen Bundesländern zwingend vorgeschrieben) gehen im Regelfall 40 Schuss Übungsmunition raus. Für den Schuss auf Federwild ist auch z.T. (z.B. Ba.-Wü.) Flinten-Übungsschießen obligatorisch, da geht auf der Skeet-Trap-Anlage oder dem Flintenparcours auch so einiges durch den Lauf. Und viele gehen auch jagdlich mehrmals zum Übungsschießen. Zusammen mit "den paar" Schuss, die dann tatsächlich jagdlich auf Wild verschossen werden, wird das beim Jäger auch dreistellig. Klar, Sportschützen kommen da auf ganz andere Zahlen. Die - nicht so wenigen - Jäger, die parallel Sportschützen sind, natürlich erst recht.
  3. Daher fanden's einige auch gar nicht so scherzhaft bzw. lustig... Dem Gesetzgeber in "unendlicher Weisheit" sind so einige Schrägheiten zuzutrauen.
  4. Tja, "Rückgabe überzähliger Munition nur bis 1. April 2022 möglich"... Wobei, Aprilscherz hin oder her, auch das voraussetzen würde, dass etwas "überzählig" wäre (gemessen an...?)
  5. @rwlturtle Wo wäre denn im vorliegenden Fall, bei dem verschossenen Wasser (Flüssigkeit), die "Umhüllung"? Aus dem Lauf tritt, soweit ich es verstanden habe, nur Wasser in nicht umhüllter/gekapselter Form aus. (Steven war schon schneller)
  6. Hmmm... Nehmen wir die rechtliche Definition: "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." Wenn der Treibspiegel kein Geschoss ist... das Wasser ist es auch nicht.
  7. Du darfst deinen Briefkasten vernünftig (an die Grundstücksgrenze) platzieren. Geht ganz einfach.
  8. Die LWB-Haut ist, durchaus nachvollziehbar, sehr dünn geworden. Aber bei Einigen habe ich in der Tat auch das Gefühl, dass sie die nächsten Nackenschläge fast "herbeisehnen". Buhuu, nächstes Jahr startet die große Enteignungswelle... und in drei Jahren sind die Waffenschränke leer... Man sitzt in der virtuellen Ecke und weint. Bei so Manchem wundere ich mich, warum er das ganze Zeugs nicht gleich abgibt, dann wäre wenigstens diese unerträgliche Spannung weg.
  9. Schon klar, dass das allergrobste Schätzungen, eher gar "Mondzahlen", sind... nicht wirklich ernstzunehmen. Mich wundert nur, dass "dem Bürger" selbst überhaupt ein Mehraufwand entstehen soll. Denn die allgemeinen, durch die Neuregelung entstehenden (grob geschätzten...) Bürokratiekosten werden dort an anderer Stelle angegeben.
  10. ...oder da vielleicht der Wunsch Vater des Gedankens ist.
  11. Unumgänglich sind sie nicht. Aber von der Seite, die daran interessiert ist, gewollt...
  12. "Interessant" ist im Begründungsteil des WaffG-Änderungs-Entwurfs auch die Passage zu den "Kosten für Bürger": Zitat: "Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 25 Stunden und Sachaufwand von rund 100 Euro." Jährlich 25 Stunden wozu? 100 Euro für was? Erzählt man uns nicht, hier handele es sich um eine rein interne Abfrage von Behördeninformationen...? Fragen über Fragen.
  13. Ich hole mir den 3-JJ stets (freiwillig) persönlich bei der Jagdbehörde ab. Geht sehr schnell, und ich kann dort mal schnell "Hallo" sagen. Ich bin aber dagegen, das zum Zwang zu machen.
  14. Das heißt, du musstest bei der unteren Jagdbehörde bei Abgabe des Verlängerungsantrags Kniebeugen und Liegestützen machen und anschließend ein Kreuzworträtsel ausfüllen...?
  15. Artikel 13 GG / Unverletzlichkeit der Wohnung? "Aussetzen" können den nur Strafverfolgungsbehörden/der Polizeivollzugsdienst in besonderen Fällen. Bei den Aufbewahrungskontrollen nach § 36 WaffG trickst man sich ja indirekt darum herum und setzt einen verwaltungsrechtlichen Hebel an, damit "freiwillig" der Zutritt ermöglicht wird. Dadurch muss Art. 13 GG in dem Fall nicht hart tangiert/"ausgesetzt" werden.
  16. Wenn eine Unmenge Autofahrer mit 100 Sachen durch die 50er-Zone rast... Dann macht es unglaublich Sinn, dort Tempo 30 einzuführen. Exakt die Logik.
  17. Du gehst im Fall des genannte Falles deinen Weg, ich werde meinen gehen. Wenn du alles mit einem Lächeln wegwerfen kannst, ist das schön für dich. Nur ist das eben für mich und andere eben keine Option. P.S.: Mit heiligem Feldzug oder Rettung der Welt hat das nichts zu tun. Nicht so dramatisieren.
  18. Mit Verlaub, du könntest derweil in der Ecke sitzen und weinen. Immerhin, auch eine Alternative.
  19. Bis ganz nach oben "durchgeklagt" (Rechtmäßgkeit einer entsprechenden Norm bzw. Regelung ohne jede Besitzstandswahrung) hat dazu allerdings auch noch niemand... Dazu waren wohl die betroffenen Umfänge, bzw. die in Rede stehenden Summen, noch zu wenig umfangreich. Sollten Verbote langjährig legal (mit waffenrechtlicher Erlaubnis) besessener Schusswaffen mal auf breiter Front kommen (z.B. alle GK-KW, alle GK-HA-Büchsen etc.) reden wir da von ganz anderen Größenordnungen. Das werden einige so "schlucken", viele andere nicht. Ich denke mal, bei mir wird es das erste Mal sein, wo ich den Verwaltungsrechtsschutz wirklich bemühen und den Rechtsweg ausschöpfen werde; und da werde ich nicht alleine sein.
  20. Mit dem "Muss" ist das so eine Sache. Wie gesagt, in diversen Rechtsbereichen, bis hinein in Teilbereiche des Waffenrechts selbst, gibt es Altbestandsschutz; eben weil Teil des prinzipiellen, rechtlichen Vertrauensschutzes. Nur wird in anderen Teilbereichen des WaffG, im "brisanten" Bereich der erlaubnispflichtigen Schusswaffen eben, in D der rechtliche Vertrauensschutz hintangestellt, weil man behauptet (vgl. Begründungen), dass da das "öffentliche Sicherheitsinteresse" an sofortiger Reduzierung des entsprechenden Waffenbestandes in der Bevölkerung den Vertrauensschutz überwiege. Zusatz: Woanders, oder zu anderen Zeiten, fällt diese Abwägung nicht so aus. Da wiegt der Vertrauensschutz deutlich schwerer. Es ist nicht "gottgegeben" oder in Stein gemeißelt.
  21. Na ja... Das trifft es nicht wirklich. Rechtlich ist (Alt-)Bestandschutz, wenn etwas vor Inkrafttreten einer einschlägig restriktiven Rechtsnorm (z.B. Verbot, oder Genehmigungsvorbehalt ohne Chance auf Genehmigung) legal (= mit Genehmigung, oder noch ohne Erfordernis einer Genehmigung) erworben, errichtet etc. wurde. Es darf dann weiter bestehen, im Besitz bleiben etc. (Hinweis: wobei dann der konkrete Gegenstand in seiner Substanz geschützt ist; ist er weg/kaputt, ist in aller Regel auch der Altbestandsschutz weg... somit kein Ersatzanspruch und Bestandsschutz bis zum "St. Nimmerleinstag"). (Alt-)Bestandsschutz ist Ausfluss des Rechtsprinzips Vertrauensschutz. So ist das in D in Bereichen wie z.B. dem Baurecht und angelehnten Rechtsgebieten (häufiger Anwendungsfall), und so ist das in einigen anderen Ländern auch generell im Waffenrecht (z.B. im angelsächsischen Sprachbereich als "grandfathering" bezeichnet). In D haben wir im Waffenrecht auch Bestandsschutzregelungen, die sich aber beschränken auf Teilbereiche wie bei den Deko-"Waffen", gewissen Mags, Aufbewahrungsbehältnissen u.ä.
  22. Das Problem ist eben, dass bei uns in D (im Vergleich zu anderen zivilisierten Ländern, und selbst hier zu anderen Rechtsbereichen) "Altbestandsschutz" ein Fremdwort, bzw. einen feuchten Kehricht wert ist.
  23. Also ich denke auch nicht, dass es beim LWB-Thema ganz schwarz wird. Aber es wird merklich grauer.
  24. Sie könnten auch sagen "alles außer Lichtleuchten und max. 7,5 J Druckluft wird im Schießsport verbotten"... Ist aber für das allgemeine Publikum offenbar zu wenig griffig, daher wird's in genannter Weise zugespitzt.
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