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karlyman

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  1. Ja, dennoch waren die preußischen Hinterladerkanonen dieser Periode verdammt treffsicher und "schlagkräftig". Und häufig im Wortsinne entscheidend... Die Dänen von 1864, österreichisch-süddeutschen Verbündeten 1866, und zuletzt die Franzosen 1870/71 konnten ein (trauriges) Lied davon singen.
  2. Direkt nicht. Wäre ich jedoch in der Situation (insbesondere in Bayern) Betroffener eines solchen Verfahrens zu sein, so würde ich dort geltend machen, dass ich mich auf eine offizielle Verlautbarung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren verlassen habe. Denn was da veröffentlicht wurde, war kein auf einen Bierdeckel gekritzelter Jux. Es ist eine Handreichung an die betroffenen Waffen-/Mag-Besitzer von der höchsten Stelle, die in BY für den Vollzug des WaffG zuständig ist. Darauf durfte sich ein Betroffener durchaus (zumindest im Sinne einer strafrechtlichen Bewertung) auch verlassen.
  3. karlyman

    Krisenvorsorge

    So einen hatte ich schon als Jugendlicher, unterwegs mit Zelt und Fahrrad oder als Tramper, immer mal wieder in Benutzung. War übrigens einiges sauberer als die auch ausprobierten Benzinkocher (zumindest die damals verfügbaren...).
  4. karlyman

    Krisenvorsorge

    Demnach würde dann, bei der Forderung nach Krisenfall-Vorbereitung, sozusagen die eine öffentliche Seite auf dem Gaspedal, und die andere auf der Bremse stehen... So zumindest könnte man das verstehen. P.S.: Zu dem "Spannungsfeld" könnte sich durchaus mal der BBK-Präsident, H. Schuster (ehem. MdB und CDU-Innenpolitiker) öffentlich äußern.
  5. karlyman

    Krisenvorsorge

    Und der Clou - das ist letztlich genau das, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Bundesbürgern empfiehlt... Vor dem Hintergrund ist die "prepper"-Diskussion, gerade in der politischen Dimension, die man da z.T. anhängt, durchaus lachhaft.
  6. karlyman

    Krisenvorsorge

    "Der Omega-Mann" bzw. "I am Legend".
  7. Es gibt viele hochklassige 1911er-Modelle in .45 ACP von diversen Herstellern. Erweiternd könntest du dir auch noch 2011er-Konstruktionen in .45 ACP ansehen (von der äußeren Optik her ähnlich, mit ein paar "internen" Konstruktionsunterschieden zu den 1911ern, sowie größerer Magazinkapazität). Genug Auswahl. Da müsste sich doch (auf dem Neuwaffenmarkt, oder als sehr gut erhaltene Gebrauchtwaffe) etwas Gutes und sofort Verfügbares finden lassen, wenn die Behörde (s.o.) so unflexibel ist.
  8. karlyman

    Krisenvorsorge

    Auch da stellen sich wieder Fragen: Wie lange dauert "24/7" an? Und, damit verbunden: Wie grundlegend bzw. von welcher Art ist die Katastrophe, der Zusammenbruch, von dem wir hier reden? Verlässt man dann das Haus noch, um weiterhin zur (auswärtigen) Arbeit zu gehen, oder hat man sich ohnehin ausschließlich um Haus und Familie zu kümmern (was alles notwendige "Kümmern" einschließt)? Ohne Spezifizierung ist auch die o.g. Frage nicht beantwortbar. Es gibt nicht "die" Katastrophe, nicht "den" SHTF-Fall...
  9. Das meiste illegal besessene Zeugs findet wohl nicht im kriminellen Bereich Verwendung, sondern wird aus "Liebhaberei" (bzw. "haben für den Fall dass man's braucht") in Schränken, Verschlägen, häuslichen Verstecken aufbewahrt... und kommt dann oft durch Zufälle bzw. nach dem Ableben der Besitzer in den Augenschein der Behörden. Ohne, dass die entsprechenden Stücke in Jahren oder Jahrzehnten irgendwie "zum Einsatz gekommen" wären. Diese Einschätzung erhielt ich übrigens mal von einem Vertreter des einschlägigen behördlichen Bereichs (und dabei spreche ich nicht von einer örtlichen/unteren Waffenbehörde).
  10. ...in ihrer Bemühung, das Thema krampfhaft und unermüdlich "oben" zu halten (nur hier eben, für die die mitdenken, mit anderem Ausgang).
  11. Tja. Auch du musst für die Sicherheit des Gemeinwesens eben leiden.
  12. So mutet in der gesamten Waffenrechtsmaterie noch einiges andere an... Fast hat man den Eindruck, das sei so beabsichtigt.
  13. Das stimmt allerdings, die Sache kann man "rumdrehen".
  14. Dabei geht es natürlich nicht um den Erhalt von Fakten. Denn die Fakten sind den Anfragern bei diesem Thema ohnehin schxxxegal.
  15. Zumindest (in dem hier diskutierten Kontext) ihnen gleichgestellt. Denn Waffe im Sinne der gesetzlichen Definition von "Waffe" werden sie selbst ja nicht.
  16. Komisch, beim "Zweiradhobby" (Motorrad) bin ich schon lange, aber es wäre mir nicht der Gedanke gekommen, damit etwas anderes zu substituieren. Zumal (wie schon angedeutet), da der "Verbotshammer" ebenfalls drüber schwebt. Zum Teil durchaus aus ähnlicher Ecke geschwungen wie im Fall LWB...
  17. Südafrika - Kanada - USA... m.W. hat er alle drei Staatsbürgerschaften, und schon eine gewisse Reise hinter sich.
  18. Streng genommen darfst du, wie wir hier so ähnlich lernen durften, dann noch nicht mal die entfernte oder theoretische Möglichkeit eines Umgangs haben, oder auch nur an sie denken.
  19. Und jetzt fühlst du dich besser, also, so irgendwie befreit...? Dann war's das ja schon wert.
  20. Was bin ich froh, mir vor etlichen Jahren einmal so ein 350 kg-Teil zugelegt zu haben. Nicht auszudenken, wenn meine Altbestands-AR 15-Mags (Ü10, oder, genau so schlimm, auf 10 blockiert im 20er-Gehäuse) weiter nur im im B- oder 0-Schrank gelagert werden würden - ein nicht hinnehmbares Risiko.
  21. In der Öffentlichkeits"aufklärung" ist wörtlich meist vom Verbot von "assault rifles"/"Sturmgewehren" die Rede; nicht oder selten (da auch völliger Unsinn) von "semi auto ban"/"Halautomatenverbot". Zwar ist auch ersteres verfälschend, weil es in den USA in aller Regel keine realen "Sturmgewehre" legal für Zivilisten gibt. Aber es stellt wohl zumindest auf deren optische Merkmale, Schäfte, Griffe, Magazine etc. ab - und genau die waren im Bundesstaat CA ja bislang so nicht zulässig bzw. mussten durch allerlei Gestaltungsvorschriften "entschärft" werden (wenn man so will, auch eine Art Anscheinsgesetzgebung)... und m.W. hebt das neue Urteil diese CA-typischen Beschränkungen auf. @Proud NRA Member könnte dazu allerdings wohl mehr bzw. Detaillierteres sagen.
  22. Nur nebenbei - in Kalifornien waren Halbautomaten immer erlaubt. Nur nicht in allen Formen/Ausführungen wie in anderen Bundesstaaten.
  23. Für die reine Abgabe kann man auch zur Behörde "rennen".
  24. Dennoch (auch wenn wir jetzt ins sehr Grundsätzliche abschweifen) würde mich noch interessieren, ob einer von den frühen "beim-BKA-Antragstellern" hier schon eine "Kostenerfahrung" bzw. einen Kostenbescheid dazu hat... Hintergrund ist die pragmatisch orientierte Frage, ob sich der BKA-Ausnahmeantrag für die (sachlich und zeitlich darunter fallenden) Ü10/Ü20-Magazine tatsächlich lohnt, wenn jemand nur eines oder ganz wenige besitzt, in Kontrast zu all den hier geschilderten erstmaligen, und dann wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Wenn diese sich in einem Jahrzehnt hochrechenbar auf das x-fache des (vergleichweise oft lächerlichen) Magazinwerts aufsummieren, stellt sich die Überlegung, die Kästchen tatsächlich nicht zu behalten oder endgültig zu deaktivieren. (P.S.: lassen wir dabei mal Sammeln/reine Liebhaberei bzw. den Besitz wirklich vieler oder teurer, in die Ausnahmeregelung fallender Magazine außen vor).
  25. Was wären denn "richtige" User (oder "falsche")?
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