Der TE sollte sich mal die Grundsatzfrage stellen, will er das Gesetz erfüllen, oder will er verhindern, dass der Würfel mit den Waffen geklaut wird?
Für letzteres gibt es eine einfache Lösung (siehe Foto). Den Waffenschrank eindeutig für jeden D****n so kennzeichnen, dass eindeutig erkennbar ist was drin ist.
Fast alle Wohnungseinbrüche oder Einbrüche in EFH sind primitive Beschaffungskriminalität. Die Polizei macht bei Schäden unter EUR 10.000,00 z.T. nicht mal mehr Spurensicherung. Das wissen auch die Ganoven.
Wenn die jetzt einen Waffentresor klauen haben sie gleich zwei Probleme:
- 1. Die Teile sind nicht leicht veräußerbar, wie z.B. ein Laptop, Fotoapparat, Markenklamotten, ihnen fehlt also nach wie vor die Kohle zum nächsten Schuss
- 2. Sie haben das volle Programm der Rennleitung in Blau bis hin zum LKA am Hals
Kein Ganove bricht eine Haustüre auf, anschließend vielleicht noch eine Wohnungstüre um eine versch... 9 mm im Wert von EUR 300,00 zu klauen um dann das LKA an der Backe zu haben. Auf Grund des Risikos bei der Hehlerei kann generell davon ausgegangen werden, dass der, welcher klaut ca. 10 % des Marktwertes als Erlös erhält. D.h. für die v.g. EUR 300,00 müsste er eine z.B. SIG X... für EUR 3.500,00 geklaut haben.
Das Leben kann so einfach sein,
oder man kann auch einen Thread von 5 Seiten losbrechen
Gruß Peter