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Lavendel

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Alle Inhalte von Lavendel

  1. Bei gebraucht gekauft. Bevor du den ersten Schuss rauslässt, kontrolliere bitte Trommelspalt und viel wichtiger das Timing und ob der Lauf frei ist. Das ist jetzt kein Spaß. Ich habe die letzten zwei, drei Jahre dort schlimme gebrauchte Sachen mit S&W erlebt. Auch schlimme Sachen direkt vom Händler. Also, kontrolliere. Und vor allem, danach viel Spaß!
  2. Ja, genau. Gürtel und Rigg tragen damit vor der "Wampe" weniger auf.
  3. Die Waffe ist nicht das (Haup)problem. Bei den Speedloadern musst du aufpassen. Auch bei denen zählt "Mitte". Dann kommt noch dazu, dass bei "Installation" vorne auch das Rigg und der Gürtel doppelt liegt. Gemessen wird Abstand zum Torso, nicht zur Hose. D.h. es wird oberhalb des Gürtels gemessen. Ggf. das Rigg verkehrt herum aufbauen und kletten (also Schnalle im Rücken).
  4. Chiappa Rhino konnte ich letztens als RO einem Schützen zusehen. Habe mich mehr auf das Schussverhalten der Waffe und der Waffenhand konzentriert, als darauf ob sich der Schütze an die Regeln hält. Die Waffe bewegt sich nur minimal, dass ist einfach genial. Versteife dich mal nicht so auf deine 8-Schuss. Regel 5.2.5 Maximalabstand Waffe und zugehöriges Equipment - max. 50 mm! Das kann mit einer 8´Trommel eng werden. Die 50 mm gelten auch für die Ladehilfen und Speedloader.
  5. Das kann nicht oft genug gesagt werden. Alle regen sich über ein eventuelles HA Verbot auf, keiner liest die Gesetzesvorlage vollständig. Es geht hier nicht um die HA, die sind nur der Aufhänger. Es geht um das Austrocknen jeglicher Vereinsarbeit. Das ist das Ziel. Erst die Schützenvereine, dann stepp bei stepp die nächsten. Die übliche Salamitaktik.
  6. Gegen das Bajonett am M44 ist beim Sportschützen nichts einzuwenden. Du kannst auch mit Bajonett schießen. Das Verbot Bajonett an der Sportwaffe greift m.E.n. nur noch beim SKS. Ich hatte mit meinem M44 damals bisschen Stress mit der Behörde wegen einem nicht fachgerechten Umbau auf Einzellader (was aber aktuell auch nicht mehr ist). Die haben den sehr ausführlich begutachtet (musste damit in der Behörde antreten). Alles safe, gegen das Bajonett gab es keine Einwände. Es gibt paar alte DSB Schießleiter, welche da auf dem Stand dumm rumdiskutieren, ist aber gegenstandslos. Das gab für die Teile in der Vergangenheit auch mal die Verpflichtung Umbau auf Einzellader und blockieren der Kimme auf 300 m. Alles Schnee von gestern. Soweit zum rechtlichen, zum technischen: Präzision leidet ohne Bajonett nicht, wird eher besser. Es gibt eine Verschiebung der Treffpunktlage auf 100 m von Fleck mit eingeklappten Bajonett auf ca. 8 cm Hochschuss rechts oben auf 02.00 Uhr mit ausgeklappten Bajonett. Die ist aber konstant. Du musst dir also nur überlegen, wie du die Waffe einschießt. Das resultiert daraus, dass das Bajonett eingeklappt mit der Spitze den Schaft berührt. Die Schwingungen des brechenden Schusses werden über den direkten Kontakt von der Bajonettspitze schneller auf die Mündung übertragen als das Geschoss vorne ist. Es verlässt den Lauf also durch eine vibrierende Mündung. Das ergibt die Treffpunktverlagerung. Ich habe bei meinem M44 den Schaft an dieser Stelle etwas ausgearbeitet (was möglich ist, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern) und die Arretierung vom Bajonett im eingeklappten Zustand auch etwas verändert. Da gibt es an der Stelle jetzt ca. 3 mm Spalt und keinen Kontakt mehr. Das Bajonett ist jetzt sozusagen "freischwingend". Sehe zu, dass du das Bajonett noch bekommst damit du eine vollständige Waffe hast.
  7. Und was ist dann im Grenzgebiet? 30 km von der Grenze an in Landesinnere?
  8. Ja, da hast du recht. Sorry. Soll er sich auf "Gelb" ein altes Rummelgewehr kaufen. Die gibt es gebraucht für unter € 200,00. Er ist ja noch paar Monate hier, sollte passen.
  9. Mache dich jetzt nicht unnötig fertig. Wenn du jetzt ein DSB Verein hast / bekommst - erledigt der Fall, bedürfnismäßig ist damit bei dir alles abgedeckt. Litauen auch keine Waffel machen. Du musst pro Jahr 4/6 für jede Waffenkategorie, d.h einmal für die KW und einmal für die LW, nachweisen. Du musst nicht mit deiner LW / deinem LW-Kaliber schießen. D.h. du kannst auch mit LW KK deine 4/6 nachweisen. Irgendein KK-Gewehr hat jeder Verein als Leihwaffe und das kannst du auch auf einem KW-Stand 1.500 J schießen. Die haben nahezu alle eine Freigabe KK LW. Wenn du in Litauen bist, schau, ob du dort gelegentlich in einem Schützenverein schießen kannst. Wenn ja, lässt du dir das im Schießbuch dort abstempeln.
  10. Weiß ja nun nicht, was du für Sportgeräte hast. Du bist in Sachsen auch beim DSB schon recht gut aufgehoben. Über die Liste B der Landessportordnung des SSB bekommst du schon deutlich mehr als sonst im DSB üblich, eigentlich fast alles. Halbautomaten wie z.B. AR, AK-Klone, halbautomatische Flinte - in Sachsen im DSB kein Problem. Wenn´s jetzt erstmal nur ums schnelle sichern geht, reicht dir ggf. der DSB. Wenn du jetzt spezielle Disziplinen der DSU schießen willst, naja, dann brauchst du dort noch ne` Mitgliedschaft.
  11. Diese konkrete Behörde ist für ihre, ich sage mal, Eigeninterpretationen des WaffG bekannt. Die fordern auch gern mal Sachen an und ab, welche sonst nirgendwo gefordert werden. Die haben auch eigene Formulare, die sonst keine andere Behörde in Sachsen benutzt. Die fragen dort auch Sachen ab, welche spätestens nach der DS-GVO gar nicht mehr abgefragt werden dürfen. Du füllst diese Formulare aus, oder du bekommst in diesem Landkreis einfach keine Kanone, oder wartest wie der Threaderöffner seit März 2024 (immerhin bald 5 Monate) auf einen Eintrag. Es ist hier vor Ort mittlerweile auch echt Hähme und Spott - so ein Ding - Bandenkriminalität in Sachen WaffG - in MEI - UNGLAUBLICH! Das hilft dem Sportfreund jetzt nicht wirklich. Weil diese Behörde dreht jetzt definitiv alles auf links. Erstmal der Sache und Tragweite an sich geschuldet, was ja auch i.O. und gerechtfertigt ist und dann natürlich vermutlich auch in Sachen Eigen- / Mitverschulden. Daraus resultiert auch mein oben schon genannter Vorschlag an den Sportfreund, er solle für sich loslaufen und Klärungen organisieren und zwar ganz schnell. Bei den betroffenen 200 sind definitiv paar Pappenheimer dabei, wo die nächsten Sachen hochkochen werden. Das entspannt die Situation nicht wirklich. Da folgt die nächste Runde gleich nach. Es kann allerdings auch passieren, dass hier u.U. Behördenversagen in Größenordnungen vorliegt. Dann kommt von Amtswegen der Deckel drauf und alles wird auf ganz, ganz kleiner Flamme bereinigt. Immer Stückchen um Stückchen. In der Lokalpresse bei uns hier liest du seit Tagen davon nicht eine Silbe. Nur einmal kurz von der Großfandung selber ganz knapp am 07.08.2024. Das verwundert. Darauf würde ich mich als Betroffener allerdings nicht verlassen.
  12. Wenn die alle als Einzelmitglieder geführt wurden. Erfahrungsgemäß macht man das um irgendein Sportgerät zu bekommen, was der eigene Verein / Verband nicht genehmigt, oder eine Disziplin zu schießen, welche im eigenen Verband nicht angeboten wird. Die DSU ist dafür ja praktisch offen für alles. D.h. du hast Mitglieder, welche einen Teil ihres Egos befriedigt haben wollen und ansonsten keinerlei Interesse an diesem Verein haben. Wenn du diesen Leuten dann bei der Aufnahme gleich noch sagst, ihr könnt hier ballern und ansonsten gibt es an Vereinsarbeit rein gar nix, nicht mal Kaffee und schon gleich gar keine Abzeichen - sind die Fronten geklärt und keiner fragt mehr. Wenn der Verein beim AG abgemeldet ist, ist er auch beim Finanzamt abgemeldet. Da fragt auch keiner mehr nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Und schlussendlich, wenn du drei Typen hast, welche sich über 20 Jahre ihren Lebensunterhalt von den Mitgliedern bezahlen lassen, die schreiben dann auch noch die erforderlichen Protokolle. Bei der kriminellen Grundenergie kommt es auf das bissl Papierkram und paar gefakte Kassenprüfer dann auch nicht mehr an.
  13. Das wird spannend. Wenn hier auch noch, wie oben erwähnt, die zuständige Behörde das Landratsamt MEI ist ... Das ist die mit ganz weitem Abstand ... beschxxxxxxx Behörde in Sachsen. Da gab es in der Vergangenheit schon offizielle Tagesordnungspunkte auf Kreisschützentagen von Verbänden der Region zum "Sammeln von Fakten zwecks juristischem Vorgehen gegen die Behörde". Der Threadverfasser kann nur ganz schnell für sich alleine loslaufen und sich im Expresstempo einen neuen Verein suchen, egal welcher Verband. Hauptsache einen Verein. Wenn dieses Bedürfnis bei 200 Leuten ansteht, wird es eng in der Region. Dann scheinen das ja auch alles Sportfreunde zu sein, welche kein Interesse an Wettkampfbetrieb haben (sonst wäre die Bombe ja schon längst geplatzt, wenn dort mal einer zur LM gestartet wäre) . Ob die so mit offenen Armen in anderen Vereinen empfangen werden?
  14. 2014 - 2019, dann wurde die Sache durch das BVG beendet, wie ich oben schrieb, bin dann in einen anderen BDS-Verein gewechselt, war mir aber alles relativ egal. Ich war, ab dem Zeitpunkt, kurz nachdem ich eigene Waffen hatte immer Mitglied in zwei Vereinen. Nicht immer in denselben, aber immer lückenlos in zweien. Genau aus diesen Gründen, wenn einer mal gesperrt wird. In meinem damaligen Haupt(Erst)Verein liefen auch seltsame Dinge. Da habe ich mir gesagt, wenn der dicht gemacht wird, suchen 500 Mitglieder auf Krampf einen neuen Verein. Das wird eng, richtig eng. Da sorgst du mal vor.
  15. Falsch, war auch jahrelang als Einzelmitglied in einem Verein in einem anerkannten Verband. Der Landesverband hatte alle Einzelmitglieder in einem Verein gesammelt. Versteift euch mal nicht so auf die Einzelmitgliedschaft. m.E.n. ist diese durch eine Entscheidung des BVG aus 2018 oder 2019 hinfällig. Es gibt keine Einzelmitgliedschaften mehr, nur noch ordentliche in einem Verein, zumindest im BDS. wir sind damals direkt durch das BVG angeschrieben wurden mit der Aufforderung die Einzelmitgliedschaft bis zum .... in eine ordentliche Vereinsmitgliedschaft zu wandeln.
  16. Warum man die Garage nicht als Werkstatt oder Abstellraum nutzen darf (msn.com)
  17. Es war eine Serie mehrerer Sachbeschädigungen kurz hintereinander mit den typischen Detonationsgeräuschen dieser Böller und der überwiegende Anteil der Bevölkerung in diesem Wohngebiet scheidet als Selbstlaborat aus. Aus dem Polizeibericht, der Sachschaden war weit im fünfstelligen Bereich, die haben etwas intensiver ermittelt.
  18. Unterschätzt mal nicht die Wirkung von Polenböllern. Silvesterblödsinn um die Ecke bei mir. Öffentliches WC an der Bushaltestelle gesprengt. Die gerissene Außenwand auf dem 2. Foto oben. Das "Gehäuse" ist aus 7 cm Stahlbeton.
  19. Vor etlichen Jahren (Jahrzehnten) hatte ich mein Schützenloch mal direkt im Abstrahlbereich der Mündungsbremse einer 100 mm Pak, halb eingegraben. Nach jedem Schuss von der konnte ich meine Deckung neu ausheben. Da bist du mit deiner 375HH was weiß ich, aber ganz weit unter ferner liefen ...
  20. Die eleganteste Lösung, auch für die ganzen Unsäglichkeiten der Zukunft, wäre - erstmal mit der Baubehörde eine Umnutzung der Garage genehmigen zu lassen. Dann kann ihm zukünftig erstmal überhaupt keiner mehr in die Flinte pissen. Wir haben nicht ansatzweise eine Ahnung, womit sie uns in Zukunft noch drangsalieren werden. Alternativ soll er einfach mit der WaffB seine Vorstellungen absprechen. Prinzipiell interessiert die das Baurecht erstmal nicht. Sich selber kundig machen, wird m.E.n. nicht funktionieren. Lt. deiner Schilderung sind da zu viele Sachen, "die einfach nicht gehen". Der Tipp von oben mit Roller reinstellen, ist baurechtlich eine Hilfe. Waffenrechtlich bringst du aber brennbaren Flüssigkeiten (Benzin im Tank) mit Pulver in einen Raum. Das ist ja mal das absolute No-Go! Im schlimmsten Fall riskiert er mit Variante zwei, das in seine WaffB beim Bauamt anschxxxxx. Das muss er selber einschätzen wie seine Behörde drauf ist. Bei uns in der LH könnte man das mit der WaffB ganz entspannt abklären und nichts würde passieren. In einem angrenzenden Landkreis bräuchte man nicht mal den Versuch machen. Im anderen Landkreis müsste man vorher eine Münze werfen. Allerdings genehmigen die wiederum Wiederladerwerkstätten in Garagen reihenweise.
  21. Wer hat denn heute überhaupt noch Reichweite? Am Wochenende war meine Tochter zum Kaffee zu Besuch (35). Die hatte von dem ganzen Zirkus um das Compact-Verbot noch gar nichts gehört, geschweige denn gelesen. Das hatten sie nun alle (d.h. von beiden Seiten) breit getreten.
  22. Wie viele schießen denn IPSC? Wie viele sind im DSB und BDS? Wie immer, Ausnahmen bestätigen die Regel. Letztendlich ist ja (nicht nur dafür) beim IPSC der SuRT verpflichtend. Und auch beim IPSC hast du kein Bedürfnis die gefüllten Magazine zu Hause zu lagern.
  23. Du hast mit allen deinen drei Antworten jeweils in Teilbereichen recht. Der Knackpunkt ist, es gibt für einen Sportschützen einfach keinen einzigen Grund nach "dem Bedürfnis umfassenden Zweck" gefüllte Magazine zu bevorraten. Es wird immer erst auf dem Stand auf Kommando geladen. Sicher steht das nirgends so direkt im WaffG, aber es wird immer mehr nach der Lesart geurteilt und da hängt sich sehr vieles zwischenzeitlich eben am "dem Bedürfnis umfassenden Zweck" auf. Es muss nicht alles immer im Gesetz detailliert verboten werden und ist trotzdem verboten (bzw. nicht zulässig).
  24. ??? Denke nochmal nach: "Dem Bedürfnis umfassender Zweck." Was davon ist für dich nicht verständlich?
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