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Lavendel

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Alle Inhalte von Lavendel

  1. Grundsätzlich generell keine gute Idee freies Zeug in die erlaubnispflichtigen Schränke zu legen. Die Schreckschusswaffe im Munischrank ist gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem nicht dafür genehmigtem Behältnis - kurz, bei einer Kontrolle bist du alles los. Gefüllte Magazine geht schon gleich gar nicht. Magazine sind keine Aufbewahrungsbehältnisse für Munition - nicht sachgemäße Aufbewahrung. Lege die Schreckschusswaffe im Schreibtisch in die Fächer auf der linken Seite und die Munition in die Fächer auf der rechten Seite und gut. Damit es keine Irritationen gibt. Die o.g. Probleme bei der Aufbewahrung im "genehmigungspflichtigen" Schrank resultieren nicht aus den Aufbewahrungsvorschriften der Schreckschusswaffe, sondern aus den Festlegungen zum "scharfen" Zeug. Du hast im Munischrank eine Waffe gelagert.
  2. Ab 2025 wieder. Hast du letzte Woche Olaf dem Vergesslichen nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit zugehört?
  3. Das geht in die Richtung von Recht haben und Recht bekommen von @uwewittenburg. Ggf. soll ja hier / oder mit so etwas auch ein Prozess provoziert werden. Erinnert mich an ganze dunkle Vorgänge vor etlichen Jahren in einem KfZ-Steuerprozess, welcher bis vor den Bundesfinanzhof ging und mit der Urteilsbegründung endete: "Das ist der historische Wille des Gesetzgebers". Diese Urteilsbegründung habe ich dann ff. auch in komplett anders gearteten Zusammenhängen seitdem noch mehrmals gehört.
  4. Die Weiternutzung wird nicht verboten, allerdings müssen die neuen Sportgeräte in den neuen Schrank. Die bisherigen können im A / B bleiben. Begründen tun die gar nichts. Rechtlich nicht standhalten - Beim Sportschützen Voreintrag einklagen? Beim Jäger noch kritischer, der braucht keinen Voreintrag, wenn er dann fristgemäß meldet, hat er nach Lesart dieser Behörde bereits gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen. Er kann sich jetzt kulanterweise schnell noch einen neuen Schrank kaufen, oder alles abgeben. Das Verhalten dieser Behörde war bereits Tagesordnungspunkt beim letzten Kreisschützentag. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
  5. Frag bei deiner zuständigen Behörde nach. Das wird z.T. örtlich unterschiedlich gehandhabt. Bei uns müssen Jäger jetzt generell seit 2022 beim Kauf einer neuen Waffe 0 oder 1 nachweisen und ggf. dazu kaufen. Sportschützen dürfen ihren alten A oder B hingegen weiter nutzen und noch "voll" machen. Im Nachbarkreis müsse auch Sportschützen bei Neuerwerb jedesmal 0 oder 1 nachweisen und ggf. neu kaufen.
  6. Rufe am Einfachsten direkt beim BKA an. Die sind recht freundlich. Erzähle denen, was du möchtest und die sagen dir dann was sie alles von dir haben möchten. Dann scannst du denen wunschgemäß das alles und schickst es per Mail hin.
  7. Kommt drauf an von was für einer Europalette wir reden. Neuerdings haben die billigeren Palletten die Abstandsklötzer aus Pressspan und nicht mehr aus massiv Holz.
  8. Mit den Betonstufen ist die deutlich bessere Idee. Mit der Palette macht dann ggf. wieder die Behörde Späne. Kann auch sein, dass, wenn der Keller wieder absäuft die Holzpalette weich wird und bricht. Wenn du es genau machen möchtest, klebe halt die beiden Stufen vorher mit Fliesenkleber am Boden und zwischen den beiden Stufen zusammen.
  9. Aktuell: Der Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der eine Vielzahl von völlig ungerechtfertigten Verschärfungen vorsieht, ist auf der höchsten Abstimmungsstufe der Regierungskoalition von der FDP als inakzeptabel zurückgewiesen worden. Es ist fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt noch in die Abstimmung zwischen Ministerien geht.
  10. Nicht naja. Genau da zieht die Salamitaktik. Die Sportschützen - betrifft ja nur die Jäger. Die Jäger - betrifft ja nur die Sportschützen. KK, GK, LuPi usw. Und schon ist der Keil drinn.
  11. Na brauchst du den Gesetzentwurf? @ThomaMueller hat den doch hier gepostet, Seite 105 oben. Hole dir aber vorher noch Chips und Cola, sind 47 Seiten. Nimm billige Chips - es bricht sich dann leichter.
  12. Der Entwurf ist wohl raus: Waffenrechtsentwurf ist raus - WILD UND HUND Bei allem Gejammer über die Halbautomaten. Der absolute Hammer kommt für mich durch die Hintertür: Zitat: Nichtinhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß des Entwurfs in Zukunft das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen verboten. Ausnahmen bilden Kipplaufflinten und Kleinkaliberwaffen. Mit diesen ist das schießen nur gestattet, laut Entwurf, sofern der Interessent von der Waffenbehörde ein jeweils ein Jahr gültiges, sogenanntes „Negativtestat“ erhält, welches dokumentiere, „dass sie nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 WaffG belegt“ seien. Die Schießstandbetreiber sind verpflichtet, dies zu kontrollieren. Zitat Ende. Damit ist sämtlicher Nachwuchs im Schießsport, Gästeschießen u.ä. einfach mal erledigt. Die Vereinen werden damit m.E.n. die Haupteinnamequellen ausgetrocknet.
  13. Vom Preis her geht es, finde ich. Kommt sicherlich drauf an, aus welche Richtung man anreist. Die Fähre kostet für zwei Personen mit Auto hin und zurück € 85,00. Ich spare ca. 350 km eine Strecke und bin in Summe inkl. Fährzeit zwei Stunden kürzer unterwegs. Bei den derzeitigen Dieselpreisen ist das + ./. 0,00 für mich. Das mit den zwei Stunden relativiert sich etwas, weil ich eine Stunde Reserve für die Fähre plane. Das "Restrisiko" bin ich gerade am klären.
  14. Herzlichen Dank an alle für die schnellen und konstruktiven Antworten, callahan44ger inbegriffen. Seine Idee wird lediglich bei der Viking richtig Sch....
  15. Wir wollen im Sommer auf ein Match nach Skandinavien. EFW, Einladung usw. alles klar. Da wir mit dem Auto reisen und uns die endlosen Fahrt durch Schleswig-Holstein und Dänemark sparen wollen, sind wir auf den Fährtransit gekommen. Eine Bekannte hat mich jetzt angestoßen, wie das mit den Waffen auf dem Schiff ist??? Hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm. Auto und gut, habe mir da keine Gedanken gemacht. Wie ist das jetzt tatsächlich. In D ist ja bekannt, dass ich mit dem Sportgerät nicht im Zug reisen darf. Das ist ja aber wohl kein Waffenrecht, sondern Hausrecht der DB. Wie verhält sich das jetzt mit Auto und Fähre? Hat da jemand belastbaren Infos, oder eine Quelle, wo man das recherchieren ka? Danke schon einmal für sachdienliche Hinweise.
  16. Wenn das die Wüstenstiefel von Meindl mit dem richtig hohen Schaft sind (über Knöchelhöhe), dann nimm die. Mit den starte ich von Anfang an schon beim IPSC also d.h. seit 2015. Wegen dem martialischen Aussehen hat mich noch nie jemand angesprochen. Am Anfang vorwiegend auf Indoor-Ständen. Da hatte ich Bammel wegen ausrutschen oder umknicken auf den leeren Hülsen. Draußen sind sie gut griffig und durch die harte Sohlenstruktur sehr griffig und trittstabil auf losen Untergrund und Sand. Durch das "Wüstendesign" haben sie auch eine gute Belüftung im Sommer. Gibt es ab und zu gebraucht für kleines Geld, immer mal googeln und die für € 50,00 - 80,00 dann nehmen: Meindl Kampfstiefel Desert Fox kaufen » BW-Discount.de Werden zwar als "gebraucht" verkauft, sind aber nagelneu, wahrscheinlich überlagerte Arsenalware. Der harte obere Abschluss bei der Militärversion stört nicht (die zivilen sind oben gepolstert), weil die soweit hoch schließen, dass sie gar nicht mehr auf dem Spann drücken. Überlagert vermute ich, weil sich nach einem halben Jahr die Sohlen aufgelöst haben. Das übliche Thema sonst nach 7 - 8 Jahren bei Wanderstiefeln. Ist ja egal, eingeschickt ins Werk zum neu besohlen á € 70,00. Da hatte ich dann für zusammengerechnet € 120,00 paar neue.
  17. War halt vornehm umschrieben ... wollte nicht so rumprotzen mit vergoldet und Elfenbein ... usw. Und um es gleich richtig zu stelle - es ist natürlich Walroßelfenbein.
  18. Ärgerlich. Ich habe meine HA gerade neu eloxieren lassen. Der BüMa sagt, dass da jetzt keine Farbe mehr drauf hält.
  19. Zu lange. Nehme kürzere Intervalle. Du läufst sonst außerdem Gefahr, dass du dir im Winter den Sommerdiesel aus dem Kanister in den Tank kippst. Im Optimalfall steht der Kanister in der kalten Außengarage und das ganze Zeug ist sowieso schon geliert. Da kommt es dann gar nicht erst aus dem Kanister raus. Ansonsten, Kanister im Keller, wenig Restdiesel im Tank und mal - 15° C und schlimmer. Dann bleibst du unterwegs liegen. Starten tut er noch, weil du Winterdiesel in den Leitungen hast. Kommst also zu Hause weg und bleibst dann irgendwo mit versulztem Filter liegen.
  20. Wenn du die Abgase vom Aggregat in den Raum und vom Brenner rausschieben lässt, läufst du Gefahr, dass die Abgassensoren vom Kessel das als (fehlerhaften) Rauchgasautritt oder Rauchgasrückstau analysieren und die Heizung ins Notaus geht. Dann läuft das Aggregat weiter und vergast dir den Keller.
  21. Findet das Match überhaupt statt? Bei dem Aufwand, welchen die dort betreiben? Sind ja gerade mal 54 Starter. Kannst ja hier mal ein Feedback geben, wie das Match gelaufen ist. War im April zum Bathory-Cup dort mit ca. 340 Startern.
  22. Die Studie vom Bundesministerium für Informationssicherheit dazu: Zitat: Nach neuen wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen sollte für die Betankung von Netzersatzanlagen (NEA) ausschließlich speziell additiviertes schwefelarmes Heizöl verwendet werden. Liegt für die vorhandene Netzersatzanlage keine Freigabe des Motorenherstellers für den reinen Heizölbetrieb vor, sollte diese Freigabe beim Hersteller eingeholt werden. ... Eine aufgrund zunehmender Störfälle initiierte Studie des IWO e.V. belegte 2014 erstmalig, dass die zuverlässige Einsatzbereitschaft von mehr als 80 % der untersuchten Netzersatzanlagen kraftstoffbedingt nicht sicher gegeben ist. Besonders kritisch schnitten dabei Kraftstoffvorräte mit Biodieselanteilen ab, der sich in der Langzeitstabilität als kritisch erweist. Zitat Ende. Neue Erkenntnisse zur Lagerfähigkeit von Brennstoffen für Netzersatzanlagen (bund.de)
  23. Wenn die strammer ist als das Original. Wäre es da nicht empfehlenswert sowieso auf diese Feder umzurüsten um den Buffer zu schonen? Habe zwar noch Buffer in Reserve, aber wenn man den entlasten kann.
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