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Lavendel

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Alle Inhalte von Lavendel

  1. So schlimm ist es vielleicht gar nicht. In dem Katalogbild zu dem Messer steht nichts drin, dass die Klinge nach dem öffnen verriegelt. Sollte dem tatsächlich so sein, hat sich der Fall erledigt. Führungsverbot nur bei einhändig zu öffnender und verriegelnder Klinge. Wenn der Threaderöffner sich dann bei der Kontrolle genauso sachlich verhalten hat, wie beschrieben - ist der Fall einzustellen. Wenn die Klinge verriegelt, ist dann bisschen Mist, wenn der Rest aber stimmt, kommt er dann aber mit auch mit einer OwI davon.
  2. Der Quatsch mit der Hülsenläge ist doch längst vom Tisch. Es ist jedoch im Originalkaliber 7,62 x 39 aktuell an Neuwaffen nur die Molot mit Lochschaft zum sportlichen Schießen zugelassen. Zu dem Rest schrieb ich doch, ... auch die Behörde hat nichts verbindliches ...
  3. Lt. Sportordnung ist mit einem auf 10 Pillen geblockten Magazin alles i.O. Die Behörde sieht es bei uns aber nicht gern, wenn z.B. in der AK mit einem geblockten originalem 30´er angetreten wird. Die kommen da wieder mit dem Anscheins -§. Rechtlich ist da zwar keine Handhabe, bzw. komplette Grauzone, die Behörde äußert sich da auch nicht verbindlich, weil die selber nichts klares vorliegen haben. Es wurde da halt unverbindlich der Vorschlag gemacht / die Bitte geäußert, wenigstens 20´er zu nehmen und auf die 30´er zu verzichten.
  4. und vergesst nicht die Multitools wegzuschließen: http://knife-blog.com/2017/09/multitools/
  5. Ich habe mal ein Rifle-Match mit dem Dragunov (d.h. Tigr05) in der Standart-Semi-Auto mitgeschossen. Zählt das auch als Holzklasse? Mein Ziel war - kein DQ und nicht letzter. Beide Ziele in der Gesamtwertung erreicht und Altersklassen bereinigt sogar 2. Platz
  6. In Sachsen (zumindest in der LH DD) der Feuerwaffenpass so um die EUR 53,00 und pro Änderung im Pass EUR 23,00. Wobei Änderung dahingehend zu verstehen ist, dass das sinngemäß bedeutet, wenn die Behörde den Pass in die Hand nehmen muss. Also es ist dann egal ob eine Waffe eingetragen wird, oder 5 Waffen auf einmal. Das ist dann pauschal alles EUR 23,00. Hatte mich der SB darauf hin gewiesen, weil ich bei Beantragung vom Pass noch einen HA auf der "Grünen" im Zulauf hatte. Ich solle doch solange warten, bis der da wäre, sonst müsste ich doppelt zahlen.
  7. @ SchwererReuther Ja, genau das isser.
  8. Nicht nur im MfS auch die Spezialpolizeieinheiten der DDR hatten die im Bestand. Hat der Hr. Schalck-Golodkowski über den Bereich KoKo des Ministeriums für Außenhandel ganz legal im Westen gekauft. Man hatte im Einsatz recht schnell erkannt, dass das bisher u.a. verwendete Dragunov im urbanen Einsatz etwas "überdimensioniert" war. Das soll heißen, die Kugeln flogen nach dem durchschlagen des Zieles einfach noch unkontrolliert weiter (paar hundert Meter). Das war auch zu DDR schon nicht gewollt. Da die AK auch nicht viel sanfter war und Skorpion etc. wiederum unterdimensioniert hat man sich eben woanders umgeschaut. Vorteil der dann gekauften MP5 - man musste nicht einmal die Bedienungsanleitung übersetzen!
  9. Ja, was glaubst du, warum das Teil K98 heißt ???
  10. Das hat auch bei der deutschen Vorgängerarmee schon nicht funktioniert. Es gab reichlich Kritik von der Heeresführung und diverse Anforderungsprofile, trotzdem musste der Landser mit dem K98 losmarschieren. Steckt viel zu viel Profitstreben und Kommerz dahinter, als dass die Belange der Armee wirklich berücksichtigt werden. Wenn das je einmal passieren würde, wäre die Armee ja zufrieden und würde nichts neues mehr neu ausschreiben. Wie soll denn da Geld verdient werden. Das funktioniert nur in Staaten wo der Profit vernachlässigt wird - AK47 1946 in der UdSSR entwickelt und bis heute in der Bewaffnung und mit nur geringen Änderungen auch weiterhin.
  11. o.k. war eine Antwort im Affekt meinerseits. Wer lesen kann hat´s leichter im Leben, bestätigt sich mal wieder. Nehme die Diabolos trotzdem raus, weil bei uns die Kontrollettis in der Gestaltung u.U. zum Problem werden können. Die Behörde ist bei uns so was von überfordert, dass die keine Zeit für Außenkontrollen haben und die Sache an das Ordnungsamt abgegeben haben (was sie ja dürfen). D.h. da kommt die normale Zettelpuppe und kontrolliert nach §36, hat u.U. keine weitere Kennung, kann Pistole nicht von Revolver unterscheiden und bei der geringsten Unstimmigkeit zu ihrer Checkliste zieht die dann sofort die Rennleitung in Blau zur Verstärkung hinzu. Wenn die dann wegen dem Sch... extra ausrücken müssen hat die ganz Thematik dann schon eine Eigendynamik entwickelt, welche .... Wie war, aber ist das nicht zum ... . Ich lass die Luftpumpe jetzt trotzdem im Schrank, weil sonst liegt sie frei im Zimmer rum und nehme die Diabolos raus!
  12. Verstehe ich das jetzt richtig? Ich habe mein Luftgewehr mit im "scharfen" A/B Schrank stehen. Einfach, weil dort noch Platz war und das Teil damit gleich ordentlich weggeschlossen ist. Da liegt die Schachtel mit den Diabolos gleich mit drin, weil ich die kleine Schachtel im richtigen Munischrank nicht wiederfinde. Da bekomme ich jetzt u.U. bei einer Kontrolle Probleme?
  13. na das ist doch mal ne´ klare Ansage
  14. ... Dann fang mal, sind deine Hände. Oder mach es vielleicht doch wie in deinem Link "all4shooters..." sehr gut beschrieben - der fängt die Pille nicht. Der lässt die Finger schön vom Auswurffenster weg und repetiert in hohem Bogen mit Schwung alles raus was klemmt. Offensichtlich weißt du ja wie es geht (gehen kann), dann schreib doch hier nicht so´n Schmarnn. Bei Klick statt bumm 10 sec. warten - ja, vielleicht beim DSB. Es gibt aber auch Schießsport außerhalb des DSB und da wird bei klick statt bumm sofort durchrepetiert, weil sonst ist die Zeit im Eimer. Und richtig, es geht um Aufheben einer Patrone während des Schießbetriebs. Und wenn die Standaufsicht sagt - Nein, dann ist das erst einmal nein. Ob berechtigt und gerechtfertigt kann man dann im Nachgang mit der Standaufsicht sachlich und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Schießstandordnung besprechen.
  15. Wodurch resultiert denn die Kreuzdominanz? Bei mir war es in der Kindheit als Rechtshänder so, dass mein linkes Auge (unbemerkt) besser war. Seit dem schieße ich links (einfach weil ich besser sehe). Später beim Flintentraining, meinte der Trainer links ginge überhaupt nicht, ich solle rechts schießen. Also habe ich rechts schießen gelernt (war jetzt auch egal, weil mittlerweile hatte ich eine Brille). Jetzt schieße ich (wenn es schnell gehen muss) mit rechts und, wenn es genau werden muss, mit links. KW mit rechts, aber mit dem linken Auge zielend. Wenn dein linkes Auge auch das bessere ist, dann lerne links schießen. Geht vermutlich schneller, als wenn du die Augen umtrainieren willst.
  16. Upps ... da war einer schon schneller.
  17. Das lerne mal lieber nicht. Hand über das Auswurffenster bei eine Fehlzündung, dann raus repetieren und die ggf. nachzündende Pille in der Hand halten ??? Auf Ideen kommen manche ...
  18. - Kritik geübt? - noch nicht einmal ansatzweise, nur in einem unbequemen Verein Mitglied gewesen! - Einen einzigen Fall in der BRD? - nein - reihenweise: https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass https://www.nd-archiv.de/artikel/1989342.brd-lehrer-matthias-schachtschneider-weiter-von-berufsverbot-bedroht.html und es ist noch nicht vorbei: http://www.berufsverbote.de/ Du wolltest Wirklichkeit? Manche werden von den Tatsachen schneller eingeholt ...
  19. und ganz vorne an, griffbereit, der neue "home defense"-Schrot von Geco
  20. Der europäische Feuerwaffenpass ist Grundbedingung. Wenn du den noch nicht hast, könnte es mit Ende Mai eng werden, oder meintest du Mai 2018? Hintergrund ist, das für den Pass von der Behörde ein spezielles polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird. Das ist genau jenes, was auch für den kleinen Waffenschein benötigt wird. Dadurch entsprechend lange Bearbeitungszeit. Kommt sicherlich auf die einzelne Region an, bei uns derzeit 10 Wochen. Musst du bei deinem Sachbearbeiter auf der Behörde hinterfragen. Wenn du den Pass hast, dann schriftliche Einladung von dem tschechischen Verein für den Wettkampf und du kannst losfahren.
  21. Ist ja aber auch ein ganz anderer Sachverhalt. Diese Verbote resultieren ja nicht aus dem Waffenrecht heraus, sondern aus der Schutzwaffenbestimmung aus dem Versammlungsrecht heraus. Volkstümlich ausgedrückt also eine Art schärferes Hausrecht. Das geht ja auch i.O., weil Versammlungen sind ja m.E.n. auch nicht das wirkliche Risiko. Da muss ich ja auch nicht hin, wenn mir das "Hausrecht" nicht passt. In den Waffenverbostzonen geht es aber um Einschränkungen im allgemein zugänglichen Verkehrsraum, welche wieder nur den rechtschaffenen Bürger treffen, der eben da durch muss und nicht wählen kann (wie z.B. bei der Versammlung), ob er da durchgeht oder nicht. Also wie o.g. z.B. die Verkäuferin, welche nach Spätschicht Feierabend hat und nur nach Hause will. Auch ein ganz normaler Schirm ist u.U. besser als gar nichts, muss ja gar nicht das Top-Produkt sein.
  22. Warum nicht? Ist doch dann das einzig legale, was dem rechtstreuen Bürger noch bleibt. Und, es gibt auch heute noch richtig gute Schirme, brauchst also nicht traurig sein, kannst neu kaufen: https://www.selbstverteidigungsschirm.de/ Grüße
  23. Was die "Zeit" nicht schreibt ist, dass die Bestrebungen in Sachsen in den Waffenverbotszonen nicht nur auf ein Verbot von Schreckschusswaffen, Messern sondern weiterführend auch gleich auf "Sprühgeräte" mit ausgedehnt werden. Da es sich in Dresden mit dem Wiener Platz um eine absolute Citylage an der Einkaufszone handelt, wird damit jede Frau oder Verkäuferin, welche zum Selbstschutz (weil ggf. Feierabend nach 22.°° Uhr und dann durch die Gegend nach Hause) ein Pfefferspray in der Handtasche hat, automatisch kriminalisiert.
  24. Lt. Auskunft unserer Behörde - OWI - vollkommen uninteressant - (trotzdem konnte sich der Sachbearbeiter an den Vorgang von vor 2 1/2 Jahren sofort erinnern ...) Probleme dürften lediglich folgen, wenn sich der LWB im Verlaufe der OWI nicht zusammenreist, weiter entgleist, etc. und die Angelegenheit dann weiter eskaliert. Dann gerät man u.U. recht schnell in den Straftatbestand. Das ist aber dann ein ganz anderer Sachverhalt, wie es Schiiter oben schon erwähnte. Wenn man mit dem Sachbearbeiter ordentlich spricht, sich angemessen äußert - dann bleibt es beim Bußgeld u.U. gibt es sogar das Messer zurück. Grüße
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