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Direwolf

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  1. Der kommt schon wieder. Heißt dann nur anders. Was soll er denn sonst machen, bei der Frequenz, mit der er hier postet?
  2. Erzähl das mal den VISEGRAD Staaten. Die pfeifen drauf. Um Stalin zu mißbrauchen: "Wie viele Divisionen hat die EU"? Um "Recht" durchzusetzen, braucht man letztendlich die Möglichkeit, Gewalt anzuwenden. Die hat die EU gottseidank (noch?) nicht.
  3. Wenn ich mir für die X-Five einen Wechsellauf mit Gewinde für Kompensator kaufe, dann ist das eben einer. Was ist daran unverständlich?
  4. Deswegen habe ich auf die Primärquelle verwiesen.
  5. Lt. Richtlinie ist der Besitz ok, aber der Erwerb nur noch für Kat A Berechtigte zulässig.
  6. Das glaube ich wenn es so weit ist. Die Richtlinie trifft wieder mal die ehrlichen Leute, dem Lumpen ist sie egal.
  7. Ich schau mir "Die Mannschaft" mit ihren Erdoganjüngern eh nicht an.
  8. Ich stimme chapmen selten zu, aber das mit dem Glaskugelwissen schlägt hier voll zu. Warten wir erstmal ab, das die Regierung draus macht, danach kann man sich immer noch aufregen.
  9. Tatsächlich? Eher nicht, denn von der Bundesregierung kam bisher nix offizielles. Alles was es an amtlichen Dokumenten gibt, ist der Text der Richtlinie. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
  10. Ich werde auch einen Teufel tun und diesen EU-Mist schönreden. Nur sollte man halt auch wissen, womit man es zu tun hat, nach meinem Eindruck ist das eben noch nicht bei jedem angekommen, womit ich nicht Dich meine.
  11. Es entsteht aber hier ständig der Eindruck, JEDER wäre betroffen und sowohl High-Cap Magazine als auch HA-Gewehre, in die solche Magazine passen, würden gem. der Richtlinie verboten. Dem ist nicht so. Natürlich können die nationalen Gesetzgeber in der Hinsicht machen was sie wollen und die Richtlinie als Feigenblatt benutzen, so wie das in der Schweiz wohl laufen soll. Das wäre auch klarer, wenn man sich als Schütze mal die Mühe macht und die Richtlinie durchliest: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=EN
  12. ... dann hat das nichts mit der Feuerwaffenrichtlinie zu tun.
  13. Es steht eben nichts von einem Magazin-Verbot in der Richtlinie. Global, im Sinne von "Allgemein", bleibt der Verkauf von Magazinen mit höherer Kapazität erlaubt. Es betrifft nur Personen, die Kat B Waffen besitzen oder besitzen dürfen. Wenn der Gesetzgeber ein Totalverbot draus macht, dann übererfüllt er die Vorgaben aus Brüssel.
  14. Die sind ja auch nicht global verboten, in dem Sinne, daß man sie nicht mehr kaufen darf.
  15. Direwolf

    Brainstorming

    Und die Wahlerfolge der AfD sowie die Migrations-Katastrophe ab 2015. Man darf nicht vergessen, dass es u.A. der allgemeine Linkstrend war, der Law-and-Order Parolen bei Politikern zum Verstummen gebracht hat.
  16. Nö. So stimmt das nicht.
  17. Nicht, dass ich wüsste. Ungarn und Polen haben sich ja angeschlossen.
  18. Tschechien hat ja gegen die Verordnung geklagt. Mal gucken wie das ausgeht. Politischer Druck ist ja vorhanden, schließlich will man die Visegrad-Gruppe nicht noch weiter entfremden.
  19. Genau! Deshalb dürfen Jäger auch "Anscheinswaffen/HA" mit weniger als 42cm LL haben und Sportschützen nicht.
  20. HIER liegt der Hase im Pfeffer. Wenn das eins zu eins umgesetzt wird, dann gute Nacht. Dann kann JEDER HA per Pinselstrich verboten werden, wie will man denn umsetzen, daß ein Magazin mit 30, 80, 120 oder mehr Schuß in die besessene Waffe NICHT PASST !!! Die Formulierung in der Richtlinie lautet aber: D.h., wenn Du eine Kat B Waffe besitzt oder auch nur die Genehmigung hast*, eine zu besitzen, darfst Du gleichzeitig keine LW-Magazine mit mehr als 10 und kein KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss besitzen. Wenn Du das das doch tust, soll man Dir die "Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen werden". Da steht nichts von einem generellen Verbot von Waffen, die Magazine mit höherer als der jeweils erlaubten Kapazität aufnehmen könnten. *Könnte für einen Jäger, der ein altes AK Magazin rumliegen hat ein Problem werden.
  21. https://medium.com/s/story/the-surprisingly-solid-mathematical-case-of-the-tin-foil-hat-gun-prepper-15fce7d10437 Kurz gesagt, der Mann ist auf Grund seiner Berechnungen der Meinung, dass es nicht unwahrscheinlich ist, während seiner Lebenszeit in eine Krise zu geraten, bei der es zumindest nicht schaden kann, ein Gewehr zu haben.
  22. So weit ich das verstanden habe, gilt das Gezeigte ganz unten nur für die Schweiz.
  23. Direwolf

    Airringer

    Schreit förmlich nach Anlassgesetzgebung.
  24. Du glaubst tatsächlich es geht darum?
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