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Das ja bisschen blöd für Field Target-Schützen.
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Natürlich, aber meinst die haben dann wirklich Bock, das wieder so detailliert auszuarbeiten mit Klingenlänge, bestimmte Bedürfnisse etc.? Die machen den Deckel zu und fertig. Mal davon ab hat außerhalb eines Anschlags oder einer größeren Straftat das WaffG überhaupt keine Relevanz in der Politik - 98% der Bürger haben mit dem WaffG nichts am Hut und daher auch wenig Interesse an dem Thema! Die wollen ein leichteres Steuerrecht - auf die Bierdeckel-Steuererklärung warten wir schon über 20 Jahre...
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Die Waffe sind sehr stark nach einer MCK 2.0 für Glock: https://de.aresmaxima.com/Produkt/caa-usa-mck-2-0-für-glock-20-21/
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Ab heute gültig: Großer Messerschein! (Aprilscherz)
Qnkel antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Wir treffen uns in drei Monaten nochmal hier... -
Die Zweifel sind berechtigt, prinzipiell muss man nach §14 (1) darauf achten, diese Munition bzw. die passende Waffe dazu nicht zu besitzen, wenn es einer richtig streng auslegt...
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z.B. CCI bei der Velocitor...
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Qnkel antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Das kann dir letztendlich nur dein Vereinsfürst beantworten, denn der unterschreibt. Da können hier noch so viele mit dem WaffG posaunen...- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
Qnkel antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Frage ist unerheblich, da es trotzdem bedürfnisfrei bleibt und nicht zum Leihen von bedürfnispflichtigen Waffen berechtigt. -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
Qnkel antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Wie hat er denn gegenüber dem Waffengesetz sein Sportschützentum nachgewiesen, wenn nicht durch ein geltend gemachtes Bedürfnis (was er ja nicht hat, schreibst Du ja selbst - egal ob formell oder informell)? Das beantwortet doch schon die Frage. Frage mich, auf was Du dieses "nachweislich" beziehst... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Qnkel antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Auf welchem Stand bzw. bei welcher Disziplin wird der Ladezustand bitte nicht kontrolliert? Das ist keine Besonderheit beim IPSC... Und ob der DSB nur statisch schießt oder Blasrohr tut hier nichts zur Sache - genauso wenig, was die Behörde gerne hätte. Der Standbetreiber legt die Regeln fest nach dem Korsett des WaffG. Ungeladen holstern ist nicht verboten, fertig. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Qnkel antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Du warst noch nie bei einem IPSC-Wettkampf... -
Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
Qnkel antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Weil ich gerade genau die Diskussion habe: kennst Du ein Urteil dazu? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Qnkel antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das ist der Punkt. Ich weiß doch, was ich ausm Tresor nehme und spätestens, wenn ich den Stand wieder verlasse, alles in meiner Tasche sein sollte! Wer das bei Waffen nicht hin bekommt - sorry, das ist doch der absolute Grundsatz der Zuverlässigkeit... -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Qnkel antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Gib mir mal ein praktisches Beispiel, wie etwas bei korrekter Aufbewahrung weg kommen kann? Ein Tresor ist ja keine Waschmaschine, die Socken frisst... Übrigens sagt das WaffG exakt genau, dass nur bei korrekter Aufbewahrung Dinge nicht weg kommen können - wenn sie weg sind, sind sie also de fakto nicht korrekt aufbewahrt: -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Qnkel antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Hä? Er hat es ja augenscheinlich nicht dort gelagert und dadurch ist es abhanden gekommen, sonst wäre es ja noch im Aufbewahrungsbehältnis. Ergo ist der Tatbestand sogar übererfüllt, da er nicht nur die Gefahr verursacht sondern sogar erfüllt hat. Außerhalb des Aufbewahrungsbehältnisses habe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe. Diese sollte man doch nur unter einer konkreten Bedrohungslage aufgeben und sofort melden. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Qnkel antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das Gesetz ist da eigentlich unmissverständlich. -
Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?
Qnkel antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Bin jetzt nicht bewandert, aber was ein Revier zur Jagd ist, regelt, soweit ich weiß, das BJagdG §7ff. -
Hab das, fürs nächste mal, mal korrigiert
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Wow, aber das muss er ja jetzt noch selber lesen - willst ihm das nicht noch vorlesen?
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SHB lesen war zu schwer?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Qnkel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Geh mal auf Seite 1 und schaue mal, worum es in diesem Thema geht. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dem Jäger nochmal die Pappe gelocht? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Qnkel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Geh mal nach draußen. Ob und inwiefern die Rechtsgrundlage da war oder vorlag, wird hinterher vorm Verwaltungsgericht geklärt. Die Behörde vollzieht erstmal! Kannst mir ja mal ein Fall nennen, wo die Behörde gegen einen Waffenbesitzer geklagt hat - so funktioniert Verwaltungsrecht nicht... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Qnkel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du hast anscheinend nicht verstanden, wer am längeren Hebel sitzt. Die Behörde wünscht sich nichts, die locht deine Pappe und zieht deine Waffen ein. Du kannst dir dann in einem langen Prozess wünschen, irgendwann alles zurück zu bekommen... -
Nur weil Gesetz A sagt, das Behörde A die Daten anfragen soll, heißt das noch lange nicht dass Gesetz B der Behörde B die Rausgabe der Daten erlaubt. Da muss es erst noch Verordnungen über Form, Umfang und Schriftfarbe geben.