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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. und das absolut zu Recht. Hatten wir alles schon mal. Das muss sich nicht unbedingt widerholen ... obwohl wir auf dem besten Weg dahin sind :(
  2. Ja, Bürgerkontakt macht heutzutage nur noch das SEK. Es sei denn man kann Autofahrer zur Kasse bitten.
  3. Die P30 ist im Grunde eine Diabolo-Waffe. Man kann halt auch Rundkugeln verwenden, aber die aus Stahl beschädigen die Züge und halten auch nicht im Magazin. Schau mal nach der Race-Gun.
  4. Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach also angebracht.
  5. Warum liest du mein Post dann? Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen. Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich
  6. Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6. Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken. Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...
  7. Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei. Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt, ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/ In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden. Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen. Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen... Ja, das kenne ich auch gut.
  8. Nein, ein zur Tierabwehr bestimmtes Reizstoffsprühgerät unterliegt gerade nicht dem WaffG!
  9. Dann erkläre Ihnen das und bitte Sie den Koffer für dich nach Hause zu bringen. Evtl. haben die aber auch Tape dabei ...
  10. Es muss ja nicht der kontrollierende Polizist selbst die Anzeige schreiben. Es ist doch kein Problem Ihm den Schlüssel zu geben. Und es schont die Porzellankiste.
  11. Kannst du das bundesweit ausschließen?
  12. Eben, deshalb passt Scherge ja.
  13. Schergen passt schon.
  14. Das ist etwas für Sammler. Entweder eGun oder DHD24.
  15. Führen von Waffen ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden um die Erlaubnis zu erhalten. Fällt das Bedürfnis weg kann die Erlaubnis wieder entzogen werden. Solange Sie aber vorliegt ist der Jäger im Recht.
  16. WOF

    Hämmerli Master

    Der Stift der den Ladebolzen halten sollte kann verharzt sein. Wenns nicht hilft musst du Sie zerlegen.
  17. WOF

    Hämmerli Master

    Versuche als erstes mal verdünntes Öl. Evtl. ist da nur etwas verharzt.
  18. Die "netten" Kollegen sind das eine. Ich gehe immer noch davon aus daß die eigentlich in der deutlichen Minderzahl sind. Der Kadavergehorsam in der Truppe führt aber dazu daß diese sich praktisch alles leisten können und von Ihren Kollegen dabei gedeckt werden. Das ist das eigentliche Problem.
  19. Und das ist kein Einzelfall. Denk ich an Deutschland in der Nacht ...
  20. Das solltest du! Die Frage ist nicht ob sondern wann.
  21. Ich habe auch geändert, auf unschuldige Bürger. Da auch Täter zur Bevölkerung gehören ist diese Unterscheidung sehr richtig.
  22. Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.
  23. Da die Polizei vorzugsweise gegen unschuldige Bürger vorgeht kann ich keinen nennenswerten Unterschied feststellen.
  24. Das wirklich schlimme daran ist, daß auch die Polizisten im diskutierten Fall davon noch nie gehört haben.
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