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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. So viel Rückgrad ist selten geworden.
  2. Genau. Das bleibt für alle Zeit gespeichert und wird bei jeder Gelegenheit angezeigt. Braucht kein Mensch.
  3. Das mit dem Leseverstehen ist auch so eine Sache... Natürlich ist das Endmaß gemeint - alles andere wäre völliger Unsinn!
  4. Wer sich im Waffenrecht auskennt kann das so machen. Alle anderen fangen sich eine Anzeige ein. Tolle Sache!
  5. Das wichtigste was man in Deutschland können muss: Konzentriert Wegsehen!
  6. Nur das Endmaß ist relevant. Also mit Chrom.
  7. Wenn ein Hersteller den Lauf ein wenig enger macht und Ihn dafür innen verchromt (setzt die Reibung herab) weis er ganz sicher was er da tut. Das passt nur in kein Beamten-Hirn
  8. Jedenfalls glauben das die Meisten...
  9. Das nennt man Choke. Ist bei GK nicht stark verbreitet, jedes anständige Match-Luftgewehr hat so einen Choke.
  10. Eine Anklage wegen Mordversuch wäre angemessen?
  11. Das macht nix. Ausweis reicht.
  12. Aber keine Vorlagepflicht
  13. Ich schrieb ODER! Im Gesetz steht nur Ausweis. Pass geht auch, dann braucht es keinen Perso.
  14. Hängt davon ab wo und wann die Pappe ausgestellt wurde. Es gibt beide Varianten.
  15. "Auf Verlangen vorlegen" beinhaltet weder eine Mitführpflicht noch eine zeitliche Komponente. Das ist auch erfüllt wenn ich am folgenden Tag auf der Wache erscheine und den PA vorlege. Es gibt dazu leider noch wenig Rechtsprechung. Ohne daß ein nennenswerter Grund vorliegt ist der Platz hinten links aber nicht rechtmäßig (ich weis, das interessiert viele Cops nicht). BTW: der § beginnt mit: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet..." An der Stelle ist schon für viele Schluß
  16. Man muss einen Pass oder Perso haben, aber nicht mitführen.
  17. Sind die für solche Einsätze -die ja kein Spass sind- überhaupt ausgebildet worden? Oder war das Kanonenfutter?
  18. Bei der Post sehe ich das wegen der Werttransporte auch ein. Aber wozu hat man die Feuerwehr bewaffnet?
  19. Fast alle illegalen Waffen stammen ursprünglich aus staatlichen Einrichtungen.
  20. Drohen können Sie damit, für die Ausführung braucht es schon noch einen Grund.
  21. Wenn der Herr uwewittenburg als ehemaliger PVB die gesetzlichen Regeln für sein dienstliches Handeln nicht kennt ist das eigentlich nur peinlich. Ich zitiere es daher mal: Das steht nun nichts über das Vorzeigen irgendwelcher Dokumente. Das mag hilfreich sein, verpflichtet ist man dazu aber nicht.
  22. Beleg es doch.
  23. Zuhause führt man nicht. Das PAuswG sagt lediglich das man einen Ausweis haben muss aber nichts über das vorzeigen oder mitführen.
  24. Weil es dazu keine Ermächtigung gibt. Das können nicht mal PVBs verlangen.
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