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WOF

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  1. "Auf Verlangen vorlegen" beinhaltet weder eine Mitführpflicht noch eine zeitliche Komponente. Das ist auch erfüllt wenn ich am folgenden Tag auf der Wache erscheine und den PA vorlege. Es gibt dazu leider noch wenig Rechtsprechung. Ohne daß ein nennenswerter Grund vorliegt ist der Platz hinten links aber nicht rechtmäßig (ich weis, das interessiert viele Cops nicht). BTW: der § beginnt mit: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet..." An der Stelle ist schon für viele Schluß
  2. Man muss einen Pass oder Perso haben, aber nicht mitführen.
  3. Sind die für solche Einsätze -die ja kein Spass sind- überhaupt ausgebildet worden? Oder war das Kanonenfutter?
  4. Bei der Post sehe ich das wegen der Werttransporte auch ein. Aber wozu hat man die Feuerwehr bewaffnet?
  5. Fast alle illegalen Waffen stammen ursprünglich aus staatlichen Einrichtungen.
  6. Drohen können Sie damit, für die Ausführung braucht es schon noch einen Grund.
  7. Wenn der Herr uwewittenburg als ehemaliger PVB die gesetzlichen Regeln für sein dienstliches Handeln nicht kennt ist das eigentlich nur peinlich. Ich zitiere es daher mal: Das steht nun nichts über das Vorzeigen irgendwelcher Dokumente. Das mag hilfreich sein, verpflichtet ist man dazu aber nicht.
  8. Beleg es doch.
  9. Zuhause führt man nicht. Das PAuswG sagt lediglich das man einen Ausweis haben muss aber nichts über das vorzeigen oder mitführen.
  10. Weil es dazu keine Ermächtigung gibt. Das können nicht mal PVBs verlangen.
  11. Die Mitarbeiter der Waffenbehörde sind aber nur Angestellte und keine PVBs.
  12. Da sind nur die sichergestellten Waffen erfasst. Ich gehe davon aus daß es viele Fälle mit Schreckschußwaffen gibt bei denen der Täter nicht ermittelt werden kann - die sind in der Statistik nicht drin. Gibt es natürlich auch mit echten Waffen; da wiegen die Straftaten aber überwiegend schwerer so daß auch intensiver ermittelt wird. Das Bild zeigt also eine Tendenz, aber nicht die Realität. Deshalb macht bei uns praktisch immer meine Frau auf. Im Zweifel sagt Sie dann in gebrochenem Deutsch daß Sie hier nur putzt. Ob das einer glaubt ist dann ja egal
  13. Kein normaler Mensch weis so etwas. Die natürlichste Reaktion eines ehrlichen und aufrechten Bürgers ist es das Teil zur Polizei zubringen.
  14. Ist ja bereits beschlossen. Muss nur noch verkündet werden.
  15. Oder weil man ein Schweizer Taschenmesser in der Tasche hat und den KWS braucht um nicht am nächsten Bahnhof deswegen verhaftet zu werden 😞
  16. Zum drölften mal wiederholt, es bleibt falsch.
  17. Welche Laien? Hier sind doch nur Prädikatsjuristen unterwegs
  18. Dein Glaube sei dir heilig. Hauptsache du glaubst ganz fest daran.
  19. Lies das Urteil doch einfach nochmal ... darauf stellt es gar nicht ab.
  20. Genau so ist es.
  21. Da bin ich öfter - aber nicht als Gast. Einen schlauen Spruch abzuschreiben reicht nicht, man muss die Zusammenhänge auch verstehen: Das Gericht hat folgendes formuliert: Daran hat sich nichts geändert. Wenn ein Gericht das so ausurteilt kann ich mich darauf berufen. Auch als Sachkundiger muss ich es nicht besser wissen als ein Gericht. Und mit genau dieser Argumentation kann man einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ganz ausgezeichnet argumentieren. Klappt sogar in den meisten Fällen. Vom Strafrecht hast du nicht viel Plan - oder?
  22. @ASE deine Argumentation wird durch häufiges Widerholen nicht richtiger. Das Urteil vom 21.02.2019 - 20 K 8077/17 wurde deutlich nach der Rechtsänderung gefällt - und zwar von Berufsrichtern. Darauf kann man bauen. Im schlimmsten Fall kann man damit die Karte "unvermeidbarer Verbotsirrtum" ziehen. Das wird aber wohl gar nicht nötig werden weil der StA kein Schuld im strafrechtlichen Sinn nachweisen kann. Dazu müsste die Norm genau hergeben was der Delinquent falsch gemacht haben soll. Der Vorteil im Strafrecht
  23. Und das ist ein wesentlicher Vorteil! Verwaltungsgerichte entscheiden gerne nach Gusto und den Kläger (Waffenbesitzer) trifft die Beweislast. Im Strafverfahren ist das völlig anders! Hier muss der StA den Beweis erbringen und die gesetzlichen Regeln werden sehr viel enger ausgelegt. Damit sind die Schwurbelurteile der Verwaltungsgerichte zum Glück nicht mehr relevant.
  24. Wir sind Rechtsstaat ... das hat der alte Sonnenkönig so ähnlich formuliert 😞
  25. Die 5. ist ein Parfümzerstäuber. Klar genug?
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