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  1. Dafür aber eine Jacke mit sehr langen Ärmeln!
  2. Genau. Und da ein Schalldämpfer für freie Waffen gar keine Markierung benötigt ist man da völlig frei. Die übliche Beschriftung "für <F>-Waffen" dient dazu die Bestimmung leichter nachvollziehen zu können. Das ist bei den Dingern die innen aus Lockenwicklern und Filz bestehen nicht wirklich nötig. Wenn man allerdings für .22lr gebaute Dämpfer in Deutschland für freie Luftgewehre erwirbt sollte schon der Importeur für eine zweifelsfreie Bestimmung sorgen, da beginnt der graue Bereich.
  3. Das steht aber anders im Gesetz...
  4. Das BKA ist zuständig für die Einstufung ob eine Waffe dem WaffG unterliegt. Das ist nur dann der Fall wenn es keine Kriegswaffe ist.
  5. Rechtsstaat? Wo soll das sein?
  6. WaffG §2 Abs 5: Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. WaffG §48 Abs. 3: Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt. Im Gesetz steht also das genaue Gegenteil von dem was die Richter da verkündet haben. Aber auch das hat in Deutschland eine lange Tradition.
  7. Nein, Dämlich. Muss ich das gendern?
  8. Offenbar gefällt das Urteil der Presse nicht. Einen Artikel gibt es inzwischen. Zwar hinter einer Bezahlschranke, aber die Headline reicht evtl. ja auch ... https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22841491_Gericht-hebt-Waffenverbot-fuer-KSK-Soldaten-auf.html
  9. Verbohrte Ansichten? Zweifellos. Bei anderen Verbänden? Eher weniger.
  10. 1. Es ging um private Verwendung 2. Für den Eigdnbedarf hergestelle Geräte brauchen kein CE
  11. Nein, man hat dem Volk eingeredet daß man erhebliche wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen muss wenn das nicht angenommen wird. Eine klare Erpressung!
  12. Dann versuch doch mal einen Laserpointer mit 100mW zu importieren.
  13. Dann werden Sie saubergewischt bevor Sie verstellt werden. Seine eigenen Maschinen pflegt man aber nicht jeder geht mit den Maschinen des Arbeitgebers pfleglich um.
  14. Da der Schleifstaub extrem abrasiv ist sind solche Maschinen meistens fertig. Vor dem Kauf also genau prüfen! Es gibt Nachbauten auch China die sogar wirklich tauglich sind um 700€ mit sehr viel Zubehör.
  15. Mit dem Proxxon-Teil kannst du auch PMags beschriften. Ein paar Stufenspannpratzen bräuchtest du noch um Teile zur Beschriftung zu befestigen. Für hochfesten Stahl ist ein HM-Stichel sinnvoll.
  16. Die IM3 ist eine gute Maschine aber nicht gerade preiswert. Und eine Stichelschleifmaschine braucht man ja auch noch. Für den Hausgebrauch ist die hier https://www.amazon.de/Proxxon-Micromot-GE-Graviereinrichtung-27106/dp/B00JVSZXF4 wohl angemessener.
  17. Eine GL1 ist ein ganz klein wenig overdressed Graviergeräte gibt es auch klein und preiswert, z.B. von Proxxon.
  18. Online noch nicht.
  19. Er hat Recht bekommen! Die Behörde muss Ihm einen Waffenschein ausstellen.
  20. 70W echte Laserleistung die sich auch noch ordentlich foccusieren lässt sind schon fein. Die China-Laser werden meist mit Ihrer Aufnahmeleistung beworben. Davon bleibt selten die Hälfte übrig. Und die Strahlqualität macht dann den Rest (die ist gerade bei LED-Lasern enorm wichtig). Billig funktioniert bisher leider nicht.
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