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WOF

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  1. Das ist doch ein Einverständnis! Wenn der SB lediglich die richtien Daten bestätigt gibt er auch keine Daten preis. Spannend wäre es jetzt mal mit falschen Daten anzufragen. Ob Ihm egal ist daß Anis Amri gar keine WBK hat?
  2. Ja, das kann man. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist wertlos wenn man es nicht verteidigen kann. Ich glaube aber nicht daß das VerfG der Argumentation heute folgen wird.
  3. Oder bewusst nicht bereithalten und das Problem ist auch obsolet...
  4. Den Zusammenhang von Deutschland und Denunziantentum kennst du?
  5. Unerschütterlich nicht, aber der Beton ist ziemlich dick. Ich bin tatsächlich mal einen Sachverständigen in einem laufenden Verfahren losgeworden; war kein Spaziergang. Das Verfahren ist aus 2004 und zur Zeit zum dritten Mal beim OLG. 😞
  6. Ich habe bereits häufig mit gerichtlich bestellten Gutachtern ohne öffentliche Bestellung zu tun gehabt. Das ist definitiv falsch. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen kann man durch ein Privatgutachten kaum erschüttern. Das ist so selten wie ein Lottogewinn. Und einen weiteren wird das Gericht nur bestellen wenn der Erste abgelehnt werden kann. Viel Erfahrung hast du offensichtlich nicht.
  7. Nein. Sachverständige die durch das Gericht bestellt werden sind keine Zeugen. Sie ergänzen den Sachverstand des Richters und sind Teil des Gerichts. Deshalb dürfen Sie auch während der gesamten Verhandlung anwesend sein und erhalten volle Einsicht in die Akten. Gerichte sind in der Auswahl der Sachverständigen sehr frei. Eine Ablehnung eines Sachverständigen gelingt nur unter den selben Voraussetzungen die an die Ablehnung eines Richters gestellt werden. In der Realität sehr schwierig.
  8. Ausser dem Zentralregister gibt es ja noch die Datenbanken bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Dort wird praktisch nie gelöscht.
  9. Wenn "die Guten" sich nicht an Gesetze halten ist das nicht strafbewehrt. Wo wir hinkommen? Die Frage sollte sein wo wir sind! Stasi 2.0
  10. Sterben. Blöd, ist aber so.
  11. In der Situation ist bereits alles zu spät. Daß er die Chance überhaupt bekam ist auf das Totalversagen der 4 Cops zurückzuführen.
  12. Genau die Sprüche wie der vom Haifisch hab ich bei der Story vor Augen. Wissen alles, können alles und dürfen alles. Und wenn es mal drauf ankommt geht es praktisch immer schief.
  13. Durchaus eine vernünftige Idee.
  14. Ich habe selten so gelacht.
  15. Ich bin baff. Völlig richtige Entscheidung, allerdings hätte ich keinen Cent darauf gewettet.
  16. Genau da liegt das eigentliche Problem!
  17. Da bin ich absolut bei dir. Allerdings kann ohne Zusammenhalt unter den LWB niemals wirklich etwas erreicht werden. Wer tauscht jetzt die ganzen Verbandsvorstände -die nur auf Ihr eigenes Wohl bedacht sind- aus?
  18. In Deutschland? Aussichtslos 😞
  19. Ist da ein Unterschied? Es genügt wenn deine Kinder mit Lego ein Gewehr bauen.
  20. Die Herstellung ist erlaubnispflichtig da der Waffe gleichgestellt; auch Luftpumpen darf man nicht selbst bauen. Änderungen sind aber zulässig da kein wesentliches Teil vorhanden ist. Die Verwendung ist nicht reglementiert. Das gibt am Stand aber ganz sicher Diskussionen...
  21. Die Schalldämpfer für Luftgewehre wurden nicht erlaubt, das war schlicht ein handwerklicher Fehler beim Texten weil man die eigentliche Absicht verschleiern wollte. Die müssen nicht mal ein F haben, es genügt wenn Sie dafür bestimmt sind. Und wo steht daß man die nicht auf eine KK-Büchse schrauben darf? Geregelt ist nur der Erwerb und der Besitz.
  22. Was Brucklacher aufruft hat nichts damit zu tun was tatsächlich bezahlt wird. Die waren 2015ff nahe an 2000 und liegen heute bei ca. 1200.
  23. Man soll ja nichts unversucht lassen.
  24. Ausgerechnet von der EU -dem Quell allen Übels- Hilfe zu erwarten ist schon höchst fragwürdig.
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