Das ist falsch. Der Zoll kassiert die Geräte ein weil er den "Kunden"
unterstellt daß Sie damit nicht sachgerecht umgehen werden. Eine
andere Handhabe gibt es nämlich nicht.
Nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes darf ein Produkt nur
auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer
oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von
Personen nicht gefährdet.
Der Zoll argumentiert aber: Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen
werden, ist der Import des Produkts nach Deutschland verboten.
Recht gewagt, weil z.B. Firmen die das CE-Zeichen selbst aufbringen
nicht betroffen sind. Damit wird auch nur der Import von Ländern
außerhalb der EU abgewürgt. Importe innerhalb der EU machen kein
Problem. Wenn ich einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten für
Lasergeräte erkläre (das darf ich kraft kalter Hühnersuppe - natürlich
fein säuberlich auf Briefbogen und mit möglichst vielen Stempeln)
dann bekommt er vom Zoll anstandslos jeden Laser ausgehändigt.
Und wir bekommen gelegentlich solche Geräte.