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Genau so ist es.
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Da bin ich öfter - aber nicht als Gast. Einen schlauen Spruch abzuschreiben reicht nicht, man muss die Zusammenhänge auch verstehen: Das Gericht hat folgendes formuliert: Daran hat sich nichts geändert. Wenn ein Gericht das so ausurteilt kann ich mich darauf berufen. Auch als Sachkundiger muss ich es nicht besser wissen als ein Gericht. Und mit genau dieser Argumentation kann man einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ganz ausgezeichnet argumentieren. Klappt sogar in den meisten Fällen. Vom Strafrecht hast du nicht viel Plan - oder?
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@ASE deine Argumentation wird durch häufiges Widerholen nicht richtiger. Das Urteil vom 21.02.2019 - 20 K 8077/17 wurde deutlich nach der Rechtsänderung gefällt - und zwar von Berufsrichtern. Darauf kann man bauen. Im schlimmsten Fall kann man damit die Karte "unvermeidbarer Verbotsirrtum" ziehen. Das wird aber wohl gar nicht nötig werden weil der StA kein Schuld im strafrechtlichen Sinn nachweisen kann. Dazu müsste die Norm genau hergeben was der Delinquent falsch gemacht haben soll. Der Vorteil im Strafrecht
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Und das ist ein wesentlicher Vorteil! Verwaltungsgerichte entscheiden gerne nach Gusto und den Kläger (Waffenbesitzer) trifft die Beweislast. Im Strafverfahren ist das völlig anders! Hier muss der StA den Beweis erbringen und die gesetzlichen Regeln werden sehr viel enger ausgelegt. Damit sind die Schwurbelurteile der Verwaltungsgerichte zum Glück nicht mehr relevant.
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Wir sind Rechtsstaat ... das hat der alte Sonnenkönig so ähnlich formuliert 😞
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Die 5. ist ein Parfümzerstäuber. Klar genug?
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Reservisten haben Vollautomaten. Erst wenn man ausscheidet und seine persönliche Waffe in den Privatbesitz übernimmt wird Sie auf Semi-Auto umgebaut. Ist seit einigen Jahren so, früher bekam man den Vollautomaten. Davon sind mehr als 100.000 Stück in Umlauf.
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Welche Überraschung. Aus welchem anderen Grund sollte denn sonst eine Regierung die völlige Wehrlosigkeit der Bürger anstreben?
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Weingeist?
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Warum behälst du dein Gift nicht bei dir?
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Jeder Betroffene ist klageberechtigt. Gegen Gesetze gibt es keinen Rechtsweg. Das BVerfG muss keine Beschwerde annehmen, man sucht sich aus was man entscheiden will. Dazu genügt es z.B. ein 30er Magazin zu besitzen.
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Eine Vorhersage was angenommen wird hat noch nie funktioniert. Auch völlig chancenlose Beschwerden sind schon durchgekommen.
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Jeder kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Gebüühren entstehen auch nicht. Allerdings sind die Aussichten nicht erfolgversprechend. Weniger als 1% der Beschwerden werden überhaupt nur angenommen.
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Die Liste für 2019 steht zur Verfügung: https://www.dropbox.com/s/ov91qxh46ny2ofd/DWJ (2019).xls?dl=0 Sollte jemand eine Fehler finden bitte ich um einen Hinweis.
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Wann hat in Deutschland zum letzten Mal ein Politiker die Wahrheit gesagt?
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Die schlechte Erfahrung ist vergessen und die Idee lebt weiter.
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Wie kommt man Egun Preistreibern auf die Schliche?
WOF antwortete auf prassekoenig's Thema in Allgemein
Kein Wunder. Da es ja nix kostet stellen alle möglichen Traumtänzer völlig überteuerte Angebote ein. Wer sich das einige Zeit angesehen hat lässt es irgendwann. -
Punkt 1 hast du Recht, hätte ich nochmal nachlesen sollen. Punkt 2 ist immer noch falsch. Der Zoll zieht zu Unrecht ein.
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Um staatliche Bedienstete davon anzubringen nach eigenem Gusto erstellte Regeln durchzusetzen hat in Deutschland noch nie funktioniert. Im übrigen war meine Aussage "Es gibt kein Leistungslimit". Der Erwerb und der Besitz ist völlig unproblematisch. Nur in China einkaufen ist ein Problem.
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Das ist falsch. Der Zoll kassiert die Geräte ein weil er den "Kunden" unterstellt daß Sie damit nicht sachgerecht umgehen werden. Eine andere Handhabe gibt es nämlich nicht. Nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes darf ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Der Zoll argumentiert aber: Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, ist der Import des Produkts nach Deutschland verboten. Recht gewagt, weil z.B. Firmen die das CE-Zeichen selbst aufbringen nicht betroffen sind. Damit wird auch nur der Import von Ländern außerhalb der EU abgewürgt. Importe innerhalb der EU machen kein Problem. Wenn ich einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten für Lasergeräte erkläre (das darf ich kraft kalter Hühnersuppe - natürlich fein säuberlich auf Briefbogen und mit möglichst vielen Stempeln) dann bekommt er vom Zoll anstandslos jeden Laser ausgehändigt. Und wir bekommen gelegentlich solche Geräte.
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Es gibt kein Leistungslimit. Fehlendes CE führt aber zum Einzug.
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Wie genau kommst du auf dieses schmale Brett?
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
WOF antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Der Unsinn mit den Schalldämpfern haben die Deutschen leider auch Ihrem Jagdverband zu verdanken die auch Angst vor den Wilderern haben. Genau so wie das Verbot von Nachtsichtgeräten und Licht. Es ging und geht immer nur darum die eigenen Pfründe zu bewahren. -
Falscher Thread - das gehört in den Witze-Thread.
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
WOF antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Wozu brauchen Kraftfahrzeuge Schalldämpfer? Lärm ist schädlich! Sowohl für die Schützen selbst wie auch für andere die in Mitleidenschaft gezogen werden. Lärm ist an der Quelle zu reduzieren.