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  1. Die 8.8 ist doch eine Langwaffe. Geht die nicht auf Grün?
  2. Das habe ich auch mal geglaubt. Aber es findet sich immer einer.
  3. Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind so genannte "DDR-Luftgewehre", die vor dem 1. Januar 1970 bzw. dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zeichen "PTB" aufweisen, einschließlich ihrer Munition veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie entsprechend den in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 zum Waffengesetz genannten Anforderungen dauerhaft so abgeändert worden sind, dass aus ihnen nicht mehr scharf geschossen werden kann ("Salutwaffen"). Dies gilt auch für Schusswaffen für die genannten Zwecke, die nach den Vorschriften des alten Waffenrechts unbrauchbar gemacht wurden und die für die abgeänderten Schusswaffen bestimmte Kartuschenmunition. einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchen-, Lunten- oder Funkenzündung ("Amorces"), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist Armbrüste pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage IIAbbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (entspricht der Abbildung 7 in Anlage II der Beschussverordnung) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt
  4. Eine Deko hat keine wesentlichen Waffenteile mehr, jedenfalls keine die noch funktionieren und damit fehlt die Waffeneigenschaft.
  5. Das reicht jetzt schon.
  6. Ermitteln dürfen die ja. Solange man nicht gegen ein Gesetz des Landes verstößt ist das kein ernstes Problem.
  7. Der Fallstrick trifft aber nur den Schweizer der sich so ein Teil ohne Bewilligung schicken lässt.
  8. Nein, das siehst du genau richtig. Willkür ist im Verwaltungsrecht besonders einfach, daher wählt man gerne diesen Weg.
  9. Walther ist die Tochter. Und die P22 werden bei Umarex produziert weil die mit den Schreckschuss- Pistolen fast baugleich sind. In Ulm wird kaum Zink verarbeitet.
  10. Das ist eine Spielzeugfabrik. Was genau wundert dich?
  11. GSG ist ein Konkurenzunternehmen - gegründet von ehemaligen Mitarbeitern von Umarex. Umarex selbst baut/importiert vor allem Spielzeug, allerdings gehört Walther zum Konzern. Da gibt es dann schon ein paar mehr Teile; allerdings wohl überwiegend in Ulm.
  12. .22er sind in Italien die beliebtesten Mordwaffen. Gut zu dämpfen, schön klein, leicht zu bekommen...
  13. Sein einziger Lebensinhalt sind Reichsbürger.
  14. Man bringt den Blockwart nicht aus den Deutschen raus. Einfach hoffnungslos ?
  15. Nee, "Polizeiwissenschaft". Ist auf ähnlichem Niveau. Besser Sie wäre Darstellerin geblieben. Die "Filmchen" muss man sich nämlich nicht ansehen Den Müll den Sie jetzt fabriziert kann man nicht ertragen.
  16. Wenn man beide Augen fest zuhält kann man es natürlich nicht sehen.
  17. Salut mit unverändertem Verschluss der dann extra überlassen wird ist bereits in Deutschland eine Straftat, dazu braucht es kein Ausland! Der Verschluss ist legal solange er im Gewehr bleibt (bzw. nur kurz z.B. zur Reinigung entnommen wird). Bleibt der länger draußen (auch wenn du nur mal kurz für kleine Königstiger...) wird daraus ein erlaubnispflichtiges wesentliches Waffenteil. Besitz und Weitergabe sind dann eine erhebliche Straftat. Auf der Bananenschale ist schon mancher ausgerutscht.
  18. Der Schwachsinn gehört konsquent verboten. Aktionen mit Schlagwörten die nicht auf das Angebot zutreffen (auch in weiss auf weiss im Text) sollten ohne Warnung und Gebührenerstattung gelöscht werden. Böser Faux Pas - allerdings bereits in Deutschland verboten.
  19. Eben, kommt mit der nächsen Welle.
  20. Auch wenn alles mit Waffen zu einem Riesen-Aufreger führt schert sich zumindest derzeit keine Sau um Altdekos. Das wird wohl erst mit der nächsten Welle im WaffG anders.
  21. Wozu soll der beim Verkäufer gut sein? Das Teil ist doch weg.
  22. Gibt es nicht. Aber auch keine Strafvorschrift. Und keine gegenteilige Vorschrift...
  23. Du hast dich an das deutsche Gesetz zu halten, da ist das kein Problem. Für den Import ist der Käufer verantwortlich. Der muss wissen was er darf und hält auch den Kopf hin.
  24. Wen die Gewinnspanne und die Absatzmenge passt; Ja. Es ist kein Zufall daß eine Spielzeugfabrik wie Umarex einen alteingesessenen Hersteller wie Walther gekauft hat.
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