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Er hat Recht bekommen! Die Behörde muss Ihm einen Waffenschein ausstellen.
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70W echte Laserleistung die sich auch noch ordentlich foccusieren lässt sind schon fein. Die China-Laser werden meist mit Ihrer Aufnahmeleistung beworben. Davon bleibt selten die Hälfte übrig. Und die Strahlqualität macht dann den Rest (die ist gerade bei LED-Lasern enorm wichtig). Billig funktioniert bisher leider nicht.
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Der grösste Gegner für Lockerungen im deutschen Waffenrecht...
WOF antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
"Nachschau" ist eine andere Formulierung für Hausdurchsuchung, nur daß die Behörden nicht mal einen gerichtlichen Beschluß benötigen. Die Finanzämter können das auch gut ... -
Das ist doch ein Einverständnis! Wenn der SB lediglich die richtien Daten bestätigt gibt er auch keine Daten preis. Spannend wäre es jetzt mal mit falschen Daten anzufragen. Ob Ihm egal ist daß Anis Amri gar keine WBK hat?
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Der grösste Gegner für Lockerungen im deutschen Waffenrecht...
WOF antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Ja, das kann man. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist wertlos wenn man es nicht verteidigen kann. Ich glaube aber nicht daß das VerfG der Argumentation heute folgen wird. -
Oder bewusst nicht bereithalten und das Problem ist auch obsolet...
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Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?
WOF antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Den Zusammenhang von Deutschland und Denunziantentum kennst du? -
Unerschütterlich nicht, aber der Beton ist ziemlich dick. Ich bin tatsächlich mal einen Sachverständigen in einem laufenden Verfahren losgeworden; war kein Spaziergang. Das Verfahren ist aus 2004 und zur Zeit zum dritten Mal beim OLG. 😞
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Ich habe bereits häufig mit gerichtlich bestellten Gutachtern ohne öffentliche Bestellung zu tun gehabt. Das ist definitiv falsch. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen kann man durch ein Privatgutachten kaum erschüttern. Das ist so selten wie ein Lottogewinn. Und einen weiteren wird das Gericht nur bestellen wenn der Erste abgelehnt werden kann. Viel Erfahrung hast du offensichtlich nicht.
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Nein. Sachverständige die durch das Gericht bestellt werden sind keine Zeugen. Sie ergänzen den Sachverstand des Richters und sind Teil des Gerichts. Deshalb dürfen Sie auch während der gesamten Verhandlung anwesend sein und erhalten volle Einsicht in die Akten. Gerichte sind in der Auswahl der Sachverständigen sehr frei. Eine Ablehnung eines Sachverständigen gelingt nur unter den selben Voraussetzungen die an die Ablehnung eines Richters gestellt werden. In der Realität sehr schwierig.
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Ausser dem Zentralregister gibt es ja noch die Datenbanken bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Dort wird praktisch nie gelöscht.
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Wenn "die Guten" sich nicht an Gesetze halten ist das nicht strafbewehrt. Wo wir hinkommen? Die Frage sollte sein wo wir sind! Stasi 2.0
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Sterben. Blöd, ist aber so.
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In der Situation ist bereits alles zu spät. Daß er die Chance überhaupt bekam ist auf das Totalversagen der 4 Cops zurückzuführen.
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Genau die Sprüche wie der vom Haifisch hab ich bei der Story vor Augen. Wissen alles, können alles und dürfen alles. Und wenn es mal drauf ankommt geht es praktisch immer schief.
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Durchaus eine vernünftige Idee.