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alter_Opa

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  1. Das ist eine völlig andere Baustelle. Der Themenstarter fragt nach Mittelalter-Veranstaltungen. Ergänzung: Bei der oben aufgeführten Gasmaske greift eher das Vermummungsverbot.
  2. Lies den §1 des WaffG. _____________________ Waffengesetz (WaffG) § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt. _____________________ Was darin nicht erfasst ist (also Körperpanzerung) gilt nicht als Waffe und ist nicht vom WaffG erfasst.
  3. Wenn einer auszieht, beendet das auch die häusliche Gemeinschaft.
  4. Wenn Dir wichtige Körperteile lieb sind, lass es mit "Finger am Abzug" bevor Du tatsächlich schießen willst. Im Stress kann sich so schnell ein ungewollter Schuss lösen.
  5. Frage 1: Mündungsbremsen sind laut DSP-SpO generell verboten, genauso wie Mündungsfeuerdämpfer (laut Regel 1.50). Die Liste B regelt nur das, was dort festgelegt ist. Ist zu einem Punkt nichts festgelegt, gelten die Festlegungen aus der "großen" SpO. Wenn in der Beschreibung der Disziplin in Liste B also keine Festlegung der Art steht wie "Mündungsbremsen und -feuerdämpfer sind zulässig", dann gelten die Festlegungen aus der SpO, und damit das Verbot. Frage 2: Das hängt von der Vereinssatzung ab. Wenn die nicht ausdrücklich die Bildung einer Gruppe eines anderen Verbandes ausschließt, dann kannst Du so eine Gruppe gründen.
  6. alter_Opa

    Definition Umgang?

    Ein Blick ins Waffengesetz klärt (fast) all Fragen. Hier hilft §1. § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
  7. Zu 1: Die Prüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung macht die Behörde nach einem vorgegebenen Verfahren. Zu 2: Zum Antrag auf die erste Waffe (das Formular dazu ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) gehört die Antwort auf die Frage, wie die Waffen aufbewahrt werden sollen. Die Vorlage eines Kassenbons, aus dem der Kauf eines Tresors in zugelassener Schutzklasse hervorgeht, erleichtert da vieles. Zu 3. S. Punkt 1. Du selbst merkst davon nichts. Die Behörde prüft.
  8. Sicher. Aber: Hast Du Dich schon mal gefragt, wie viele Jagdscheininhaber im Bundestag sitzen? Und das quer durch alle Fraktionen.
  9. Das Leben kann so grausam sein. Aber ich bin stark und werde auch diesen Tiefschlag überleben!
  10. Die "Lange Pistole 08" wurde in Erfurt und bei den DWM gefertigt. Erfurt stelle die Fertigung kurz nach Kriegsbeginn ein, so dass die "Lange Pistole 08" während des Krieges nur von den DWM gefertigt wurden. Das mit den "Nummernkreisen" trifft für Deutschland nicht zu. Jeder Hersteller verwendete das oben schon erwähnte Schema, wenn auch manchmal mit geringen Variationen). Deshalb gehören zur vollständigen Identifikation einer deutschen Militärwaffe immer 4 Angaben: - Modellbezeichnung - Hersteller - Herstellungsjahr - Seriennummer Die Seriennummer allein ist nicht ausreichend, um eine Waffe eindeutig zu identifizieren. Gleiche Nummern können bei lange und von vielen Herstellern gefertigten Waffen vielfach auftreten. Beispiel: Die Nummer 1234a auf einem Gewehr 98 kann genauso zu einem 1900 in Danzig gefertigten Gewehr wie zu einem 1917 in Spandau oder Amberg gefertigten Gewehr gehören. Erst durch Angabe des Herstellers und des Herstellungsjahres wird es eindeutig.
  11. Nein, keinesfalls. Die Seriennummer der 1917 gefertigten langen Pistole 08 ist 157i. Das es möglicherweise (es gab zum Jahresanfang immer etwas "Schlupf") die 90.157. lange Pistole 08 ist, die die DWM 1917 gefertigt haben, ist etwas völlig anderes und hat nichts mit der Seriennummer zu tun..
  12. Der rechte Stempel ist der militärische Beschuss; das Zeichen zeigt den stilisierten preußischen Adler. Nachgestellter Buchstabe (die Theorie, die Praxis wich gelegentlich etwas ab): Zu Jahresbeginn fing man mit der Seriennummer 1 an, dann kam 2, dann 3 … War 10000 erreicht, setzte man mit 1a fort, dann kam 2a … war 10000a erreicht, kam 1b usw. Auf dem Griffstück vorn steht nochmal die volle Seriennummer.
  13. Schau mal hier nach: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40158891/II_444_2013_Anhang.pdf Ansonsten: Ein ziviler Beschuss bleibt (unabhängig davon, wann er erteilt wurde) so lange gültig, wie keine wesentlichen teile der Waffe verändert wurden. Und zu deinen Bildern: Oben: 3 militärische Abnahmestempel (jeder kennzeichnet den erfolgreichen Abschluss einer Fertigungsphase) und der militärische Beschuss einer Waffe im Deutschen Reich vor 1919, konkret im Bundesstaat Preußen. Bild unten: Seriennummer mit nachgestelltem Buchstaben und exakte Kaliberangabe, steht so auf der Laufunterseite.
  14. Diese Stempel sind militärische Beschusszeichen, keiner davon wird als ziviler Beschuss anerkannt.
  15. Zu 1. Keiner der drei gezeigten Stempel ist ein Beschusszeichen, weder ein militärisches (nicht anerkanntes) oder ein ziviles (anerkanntes) Zu 2: Es sind militärische Abnahmestempel Zu 3: Sie sind von Militärbeamten (i der Regel Offizieren) gestempelt worden, die in der preußischen Gewehrfabrik in Erfurt die Fertigung kontrollierten
  16. Generell gilt §27 Abs. 3 WaffG. Zudem: Bei "unter 18 Jahren" muss sauber differenziert werden: Ab 14 darf ganz legal mit KK-Waffen und Flinten geschossen werden, lediglich zwischen 12 und 14 braucht man dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständige Behörde "kann", muss hier aber keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. GK ist nach §27 Abs. 3 WaffG erst ab 18 gestattet. Und: Nicht alle Beispiele sind für öffentliche Plattformen geeignet.
  17. Ausnahmen von den Altersgrenzen erteilen die regional zuständigen Behörden. Es hängt damit letztlich davon ab, wo (d.h. in welchem Bundesland) die Veranstaltung stattfindet. Es gab Fälle, wo bei internationalen(!!!) KK-Wettkämpfen solche Ausnahmegenehmigungen für jugendliche Mitglieder einer Nationalmannschaft verweigert wurden, und zwar wegen der Wirkung in der Öffentlichkeit, wenn da ein Jugendlicher schießt.
  18. Zum Thema "Chassepot" gibt's ein neues Buch:Chassepot-Zündnadelgewehre - Hinweise und Tipps für Sammler und Schützen.ISBN: 9783752829136Umfang: 122 SeitenPreis: 16,99ebook: noch 6,99, später 9,99Da steht nicht nur was zur Technik und Geschichte, sondern auch zu den Patronen und zum Schießen drin.Das Buch gibt es bei Amazon, auf egun und auf Bestellung auch im Buchhandel Chassepot-Gewehre - Material.pdf
  19. Ich auch. Meine obige Bemerkung stellte keine Wertung dar, sondern war lediglich ein Hinweis auf die Realität und auch auf den Wandel im Schützenwesen.
  20. Selbst das reicht nicht mal annähernd. Wenn wir davon ausgehen, dass alle Waffenbesitzer im BSSB oder Oberpfälzer Schützenbund wären (sind sie aber nicht, zumindest die Erben) blieben immer noch ca. 470.000 Sportschützen gegen 202.744 Waffenbesitzer.
  21. Die Statistik ist aus vielen Gründen interessant (und beängstigend). Wenn ich Seite 4 ansehe, gibt es in Bayern insgesamt 202.744 Waffenbesitzer. In der Summe sind Sportschützen, Jäger, Gebirgsschützen, Erben, Sammler … enthalten. Wenn ich dann die offiziellen DSB-Statistiken sehe, gibt es in Bayern allein über 470.000 DSB-Mitglieder (BSSB + Oberpfälzer Schützenbund). Dazu kommen BDS-Mitglieder, solche des BdMP, der DSU … Dazu kommen die beiden bayerischen Soldatenverbände, die auch den Schießsport betreiben. Wenn ich diese Zahlen nebeneinanderlege, lässt sich klar erkennen, dass die Mehrzahl der Sportschützen in Bayern inzwischen nicht mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen verfügen.
  22. 17. Deutsche Meisterschaft Zündnadelgewehr, 27.04.2019, Sömmerda. Ausschreibungen 2019 17. Deutsche Meisterschaft und 12.Dreysepistolenpokal.pdf Ausschreibungen 2019 11. Pokalschießen 100m sitzend Aufgelegt.pdf
  23. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass zwischen 1911 und 1928 in Deutschland noch allerlei andere Dinge passiert sind, wie ein verlorener Krieg, ein Bürgerkrieg, die Inflation, …
  24. Eine Meldepflicht für das gen. Gewehr gibt es nicht. Weder in Niedersachsen noch sonst irgendwo in Deutschland. Ob das noch lange so bleibt, ist eine andere Frage. Generell gibt es derzeit keine Meldepflicht für Waffen, die erlaubnisfrei erworben und besessen werden können. Aber eine Gegenfrage: Was ist der Hintergrund der Frage?
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