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alter_Opa

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  1. Vorsicht: Das gilt nur "an Bord", aber nicht für die Lagerung der SigPi zuhause.
  2. Der SK-Lehrgang für Sportschützen ist da in der Regel nicht ausreichend bzw. wird von den meisten Behörden nicht als ausreichend für den Erwerb einer SigPi angesehen. Am besten mal an den Deutschen Yachtverband um Auskunft wenden. Und wie Powder8 schon schrieb, der Bootsführerschein allein reicht nicht, es muss auch glaubhaft gemacht werden, tatsächlich "auf hohe See" zu wollen und auch vom Boot her zu können! Für ein Schlauchboot dürfte kaum ein Amt das Bedürfnis für eine SigPi anerkennen; hier gibt es ausreichend bedürfnisfreie Notsignale.
  3. Dein Ansatz ist falsch, denn du darfst gekaufte Munition nur so lange besitzen, wie Du dafür ein Bedürfnis (also eine Berechtigung zum Munitionserwerb für das Kaliber) hast. Fällt das Bedürfnis weg, darfst Du (nach Ablauf einer Übergangsfrist) auch keine Munition mehr besitzen. Damit sind die Regelungen für gekaufte Munition und wiedergeladene Munition sehr ähnlich, in beiden Fällen darfst Du die Munition nach Wegfall des Bedürfnisses nur noch eine kurze Übergangszeit besitzen.
  4. 10. Frankonia-Frühjahrspokal für Ordonnanzgewehre am 26.04.2014 in Lichtenhagen/Nähe Rostock. Hier http://www.bds-lv10.de/termine_htm_files/A14_10%20Frankonia%20Fruehjahrspokal%2026.04.2014.pdf die Ausschreibung. und hier der Anfahrtplan: http://www.reifen-walper.de/svl/anfahrt.html
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