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alter_Opa

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  1. Jeht ist wahrscheinlich die richtige Lesart, nicht Peht oder Peith, wie ich anfangs vermutete. Aber ansonsten dürfte die Lesart "Doppel-Gewehr" und "Waldaufseher" sicher sein, ebenso wie der Name.
  2. Wenn ich das richtig gelesen habe, steht da "Doppel-Gewehr". Und (wieder unter der Voraussetzung, richtig gelesen zu haben) war der Besitzer des Gewehrs Waldaufseher (also so etwas wie ein Forstbeamter) in Peith.
  3. Der "Belagerungszustand" hat nicht zwangsläufig etwas mit einer Belagerung zu tun, sondern wurde auch im Falle innerer Unruhen von der jeweiligen Regierung verhängt. Faktisch bedeutete der Belagerungszustand, dass das Militär die gesamte Gewalt übernommen hatte, das Militärrecht galt und die (zivile) Polizei und die Gerichte nicht mehr zuständig waren. In "normalen Zeiten" war der Waffenbesitz frei. Wenn der Belagerungszustand verhängt worden war, wurden die Waffen eingesammelt und (dann) unbefugter Waffenbesitz bestraft, oft mit dem Tode. Der Schein hat nichts mit einem aktuell verhängten Belagerungszustand zu tun, sondern bedeutet lediglich, dass der Besitzer eines solchen Scheins im Falle eines verhängten Belagerungszustandes seine Waffen behalten durfte. Anders ausgedrückt galt der Inhaber eines solchen Scheins als "politisch zuverlässig", so dass man ihm auch sein Gewehr belassen konnte. Ungarn (Oedenburg ist der deutsche Name für das ungarische Szopron) war um und auch nach 1848 politisch "unruhig", 1848 hatte es ja auch einen Aufstand gegeben, um einen von Österreich unabhängigen Staat zu schaffen.
  4. Das ist ein gedanklicher Fehler, denn der Anwendungserlass des FM sagt lediglich, dass nach deren Auffassung IPSC kein Sport ist, dessen Ausübung gemeinnützig ist. Mehr nicht Was an Scheiben beim IPSC zulässig/nicht zuläsig ist, regelt das Waffengesetz. Und das hat sich nicht verändert.
  5. Das mit der Einfuhrgenehmigung, die der Spanier einholen muss und das mit der Ausfuhrgenehmigung (beides EU-Formblätter) ist ja schon gesagt. Aber Spanien hat eine kleine Besonderheit: Die Waffe darf nicht direkt an den Käufer geschickt werden, sondern zur für den Käufer zuständigen Dienststelle der Guardia Civil. Der eigentliche Käufer muss sich dann die Waffe dort abholen. Normalerweise sagt der Käufer aber schon " ... schick die Waffe an die Guardia Civil in ...". Und: Versand nur über einen zugelassenen Versender. DHL, DPD .... machen keinen Waffenversand ins Ausland. Mein Tipp: Lass es als Privatperson. Such Dir einen darauf spezialisierten Händler.
  6. Dein Ansatz ist falsch, denn du darfst gekaufte Munition nur so lange besitzen, wie Du dafür ein Bedürfnis (also eine Berechtigung zum Munitionserwerb für das Kaliber) hast. Fällt das Bedürfnis weg, darfst Du (nach Ablauf einer Übergangsfrist) auch keine Munition mehr besitzen. Damit sind die Regelungen für gekaufte Munition und wiedergeladene Munition sehr ähnlich, in beiden Fällen darfst Du die Munition nach Wegfall des Bedürfnisses nur noch eine kurze Übergangszeit besitzen.
  7. 10. Frankonia-Frühjahrspokal für Ordonnanzgewehre am 26.04.2014 in Lichtenhagen/Nähe Rostock. Hier http://www.bds-lv10.de/termine_htm_files/A14_10%20Frankonia%20Fruehjahrspokal%2026.04.2014.pdf die Ausschreibung. und hier der Anfahrtplan: http://www.reifen-walper.de/svl/anfahrt.html
  8. ... wuerde der "Rest" auch gleich (oder kurz danach) mit erledigt werden, insofern ist diese ganze Diskussion hier sinnlos. Es geht nicht um GK und KK, es geht um Waffen an sich die verschwinden sollen. Die Forderung der "Antis" lautet ja: "Schiess-Sport mit nicht toedlichen Waffen". Ich denke, wir sollten nicht Zeit und Kraft in solchen Diskussionen vertroedeln, sondern uns (jeder an seiner Stelle und mit den Moeglichkeiten, die er hat) dafuer einsetzen, dass es eben nicht zum "worst case" kommt!
  9. Nein, ist es nicht. Der Eintrag "berechtigt zum Munitionserwerb" gehoert zur Waffe. Ansonsten wuerde er ja auch weiterhin gueltig bleiben, wenn die Waffe wieder verkauft und ausgetragen ist.
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