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thomas.h

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  1. Um die Diskussion etwas anzuheizen: Ja, ich. Ich bin Mitglied im FWR, VDW, Waffensammler-Kuratorium, DSB, DSU, VDRBW und mich hat bis jetzt ein Mehrwert, warum ich nun auch noch zusätzlich einen Beitrag beim VDB zahlen soll, noch nicht überzeugt. Wenn ich dadurch automatisch eine Zugangsberechtigung zur IWA hätte, könnte ich mir eine Fördermitgliedschaft überlegen. Ansonsten mache ich das, halt wie immer, über meinen Waffenhändler.
  2. Ein Waffenschrank im Keller wird wohl auch nicht unbedingt die Privatsphäre beeinträchtigen, zumindest in einem Privathaus, wo man den Keller auch durch eine separate Eingangstüre betreten kann. In einer Mietwohnung sieht das natürlich anders aus, aber da kann man ja auch sein Pulver schwerlich irgendwo in einer Box im Gemeinschaftsgarten lagern.
  3. Das kann man ja auch vermeiden, indem man elektrisch heizt. Ist doch ganz im Sinne der Grünen Politik. Im Gegensatz zu Waffenbesitzern war es für Wiederlader meines Wissens schon früher immer Pflicht, eine mögliche Nachschau der Pulverlagerung zuzulassen.
  4. Das Maxim-MG wurde durch Daumendruck auf eine am hinteren Ende angebrachte Platte ausgelöst.
  5. Die werden mit Sicherheit schon gesammelt, aber hallt nicht ausgewertet und veröffentlicht. Könnte ja sonst jemand daraus die falschen Schlüsse ziehen, die so manchen Politikern nicht gefallen würden.
  6. Zündnadel-Revolver auch nicht.
  7. Deshalb möchte die EU ja auch allen über 70-jährigen am liebsten den Führerschein abnehmen: https://www.fr.de/wirtschaft/erneuerung-gueltigkeit-medinzische-standards-eu-reform-senioren-fuehrerschein-92123534.html
  8. Da bin ich ja froh, daß ich dieses Jahr nicht hingefahren bin. 1997, als ich das erste mal dort war, waren die Hallen voll und man konnte fast alle Waffen noch so richtig in die Hand nehmen, da waren die wenigsten mit irgendwelchen Seilen oder Ketten irgendwo angebunden. Jahre später war das dann leider nicht mehr so. Na ja, vielleicht im nächsten Jahr wieder mal, muß mir da vorher aber die Ausstellerliste genau ansehen, ob sich das wirklich lohnt.
  9. Der Schreiberling vom Spiegel hat mal wieder keinerlei Ahnung, über was er da überhaupt schreibt. Es geht im Artikel um die Zunahme der kleinen Waffenscheine. Glaubt der tatsächlich, daß mt einem kleinen Waffenschein gleichzeitig die SRS-Waffen registriert werden würden?
  10. War wahrscheinlich so gewollt, da hatten viele Händler, die keinen privaten Puplikumsverkehr wollten, schon am Sonntag abend abgebaut.
  11. Ich habe schon mal live miterlebt, wie ein "Wohnzimmerhändler" an der Kasse plötzlich mindestens 10 Mitarbeiter dabei hatte, die er alle mit reingeschleust hat.
  12. Es gibt halt nicht zu jedem Waffenmodell ein vergleichbares Stück für Platzpatronen. Und seltene und teure Originale extra für eine Filmszene umzubauen, kann ja auch nicht die Lösung sein. Auserdem gibt es Szenen, bei denen beispielsweise die Patronen in der Trommel von vorne erkennbar sein müssen. (Sollten natürlich trotzdem Dummy-Patronen drin sein. )
  13. Hat sich das geändert? Ich war zwar jetzt schon seit ein paar Jahren nicht mehr dort, aber früher konnte man da schon mal Kleinigkeiten vor Ort erwerben. Z.B. habe ich da schon bei Heckler&Koch Ersatzteile, bei Niebling Reinigungsbürsten und bei anderen Händlern Messerschleifsteine und andere Kleinteile gegen Bar gekauft.
  14. Ich hatte mal einen Fall, da ging es zwar nicht um Waffen, aber um ein kleines Kennzeichen für einen amerikanischen Oldtimer. Die Zulassungsstelle stellte sich quer, wollte das auf keinen Fall genehmigen, obwohl der Kennzeichenhalter kein größeres Nummernschild zuließ und die Kennzeichenmaße sowohl im Fahrzeugschein standen als auch in einem DEKRA-Gutachten so angegeben waren. Habe darauf hin dem zuständigen Landrat mein Problem geschildert und nur einen Tag später mußte die Zulassungsstelle klein beigeben.
  15. 1972 waren, zumindest in Bayern, die WBKs auf 5 Jahre zeitlich begrenzt. Ob das bundesweit auch so war, weiß ich jetzt nicht. Später wurden diese ersten WBKs aber nachträglich unbefristet. Meine erste wurde z.B. am 6.11.1973 erteilt und auch war erst auf 5 Jahre bis zum 5.11.1978 befristet. Die Befristung wurde aber dann am 4.4.1978 aufgehoben.
  16. Na ja, ich denke, der Staat will illegalen Waffenbesitz bekämpfen, also warum dann nicht einfach die illegalen zu legalen machen. Hat doch 1972 und 1976 gut funktioniert und die damaligen und jetzigen Noch-Besitzer sind überwiegend nicht kriminell geworden. Oder gibt es irgendwelche Erkenntnisse, daß die Alt-WBK-Besitzer irgendwie auffällig geworden sind? Ich kenne genügend Leute, die so eine Alt-WBK haben (mich eingeschlossen), mußten sich halt irgendwann einen Tresor zulegen oder haben, aus Desinteresse dann die Waffen an einen Berechtigten verkauft. Wo also wäre da ein Problem? Ist halt von der Politik nicht gewollt, obwohl es so einfach wäre.
  17. Zielführender wäre es, wenn so wie damals bei den Amnestien 1972 und 1976, die Waffen legalisiert und somit behalten werden könnten. Hätte bestimmt wesentlich mehr Erfolg als die entschädigungslose Enteignung. Früher konnten ja auch noch Fundwaffen (z.B. bei Todesfall oder Gebäudesanierung/Abbruch) zumindest noch an Berechtigte abgegeben werden. Ist heute leider auch nicht mehr möglich. Ich habe z.B. zwei alte Militärrepetierer in meiner Sammlung, die als Fundwaffe (Scheunenabriss) vor Jahren noch problemlos in meine rote WBK eingetragen wurden.
  18. Wenn der Selbstlader eine Kurzwaffe ist, gehen auch mehr als nur 2+1 Patronen im Magazin/Kammer.
  19. Es gibt ja mindestens 4 Arten von Dekowaffen: 1. Dekowaffwaffen, die niemals echte Waffen waren, z.B. solche Teile aus Zinkdruckguß oder Plastik oder die Billigteile aus dem Souvenirladen. 2. Sog. Altdekowaffen aus den 60er bis 70er Jahren, z.B. alte Militärrepetierer, bei denen lediglich das Patronenlager mit einem Stahlstift verschweißt wurde. 3. Neuere Dekowaffen mit BKA-Raute, z.B. die alten Militärrepetierer, mit verschweißtem Patronenlager, mehreren Bohrungen im Lauf und abgeschliffenem Verschluß. 4. Die Dekowaffen nach den neuesten EG-Bestimmungen mit Zertifikat, bei denen alles kpl. unbrauchbar gemacht ist. Nr. 1 und 4 kann man m.E. bedenkenlos an die Wand hängen, bei Nr. 2 und 3 bin ich mir da aber nicht so sicher.
  20. Wenn aber ein paar einzelne Nägel etwas weiter herausstehen ...
  21. Da gäbe es auch noch jede Menge Anscheinswaffen zu verbieten: ttps://www.amazon.de/s?k=revolver+karneval&adgrpid=74789682887&gclid=CjwKCAiAuOieBhAIEiwAgjCvcov6V3kXjKuXFGFeqqp0Kz2nzGAwBh1h5RPPzvfQ7KtE-b6ndH5wVBoCnaMQAvD_BwE&hvadid=606787283217&hvdev=c&hvlocphy=9115567&hvnetw=g&hvqmt=e&hvrand=16959386390237000811&hvtargid=kwd-299771054329&hydadcr=6163_2350823&tag=googhydr08-21&ref=pd_sl_91ew5paa3g_e
  22. Wenn sich jemand noch an den Entwurf unseres so allseits beliebten Herrn mit dem Namen des gleichnamigen Flintenlaufgeschosses erinnern kann, war so etwas im Jahre 2000 auch schon mal angedacht. Zitate aus der damaligen Begründung (20. Juli 2000): und weiter: Was dabei herausgekommen ist, wissen wir alle.
  23. Ich glaube, du solltest deinen Nicknamen mal besser in "Kneifzange" umbenennen. https://zangenkaufen.de/2016/07/31/hose-mit-der-kneifzange-anziehen-bedeutung/
  24. Tommytom hat alles richtig gemacht. Ausreichen dimensionierte Vierkantrohre, durchgehender Rahmen von oben auf die Füße aufgesetzt, dreiseitig waagrechte Streben eingeschweißt. Wozu braucht es da noch diagonale Verstrebungen? Ich habe 40 Jahre lang als Konstrukteur im Maschinenbau gearbeitet und unzählige geschweißte Gestelle geplant und berechnet, die wesentlich mehr Belastung als so lumpige 250 kg aushalten mußten. Wenn das halbwegs vernünftig verschweißt ist, bricht da nichts zusammen. Und nein, einen Schweißschein habe ich nicht, schweiße aber auch schon seit 40 Jahren und mit meinen Schweißkünsten brauche ich mich vor so manchem Schweißscheininhaber nicht zu verstecken.
  25. Aufgrund deines Tips habe ich Hörmann angeschrieben und auch eine Antwort bekommen. Die Türe entspricht heute der Widerstandsklasse RC3.
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