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Nakota

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  1. Nein, sieht er nicht. Niemals den Sachbearbeiter auf Vergehen in der Vergangenheit ansprechen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts. In auch noch auf etwas hinzustossen, dass er nicht weiß wäre Unklug.
  2. So ganz hat der SB nicht recht. Es gibt extra für diesen Zweck "Presslinge", die der Gesetzgeber für Nichtpulverscheininhaber zugelassen hat. Ist aber nicht das gelbe vom Ei und eher, wenn überhaupt, etwas für Vorderladerrevolver.
  3. Angenommen, du hättest recht (aber nicht hast), welchen Sinn hätte es nicht zu löschen, wenn man die Daten sowieso nicht weiterverwenden kann? Mal abgesehen vom Verstoß einer Behörde gegen das BZRG. Kann man dieses Gerücht denn gar nicht aus der Welt schaffen .
  4. Avatar wegen dem was dahintersteht-
  5. 2008 auch schon mal https://forum.waffen-online.de/topic/349492-umgang-mitverwendung-von-erbwaffen/
  6. Tür und Tor sind aber geöffnet. Von 34 auf 20 dann auf 10, 5, 1 und ENDE. Das ist das Problem.
  7. Eigentlich doch. Ansonsten wären wir bei einer Magazinbeschränkung von nicht Halbautomaten und dem ist nicht so.
  8. Es geht um Magazine die einerseits an einen Repetierer passen und anderenseits an einen Halbautomaten. Wehr also ein UHRenmagazin hat welches auch an einen Halbautomaten passt bzw. umgekehrt ist von der Regelung betroffen.
  9. Eine gewisse Freude darf sicher sein.
  10. Wie gesagt, würde ich den Datenschutz wählen. Einer flog übers Kukucksnest.
  11. Deswegen auch die "Ambivalenz". Letztendlich würde ich dann doch eher den "Datenschutz" wählen. MarkF, ernst nehme ich sowas wie das Psychoanalytisches Seminar Bergisch-Land e.V. nicht.
  12. Da streiten sich bei mir die Geister. Einerseits gebe ich dir recht (Datenschutz), andererseits würde ich nicht gerne in den Medien lesen wollen, dass ein in psychatrischer Behandlung stehender Sportschütze/Pilot... Wobei die Konsequenzen für Sportschützen...
  13. Ja, kommt noch dazu. Ehefrauen sollen ja auch schon gefragt worden sein
  14. ausser man entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht z.B. weil es auf dem Antragsformular gefordert wird. Klageweg dagegen mag Möglich sein.
  15. eventuell steht im WBK Antrag, dass man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden musst.
  16. Was und nun?
  17. Habe ich irgendwo gesagt, dass es kein Führen (laut WaffG) mehr ist?
  18. Oder bei den sächsischen Polizeibeamten. Immerhin verschweigst du zu welchem Schluß die Beamten gekommen sind. erlaubnisfreies Führen Uwe. Klein aber feiner Unterschied. Der Unterschied, vorausgesetzt du bist ein gesetzestreuer Sportschütze, ist eben die begrenzte Zugriffsmöglichkeit und das nicht geladen sein.
  19. Ja, selbst das Verfassungsgericht delegiert schon Entscheidungen an den EuGH und hält sich an deren Urteil bzw. erklärt sich für nicht mehr zuständig.
  20. Oha, ist gar nicht gut. Dem WBKler wurde die WBK entzogen aufgrund seiner Äusserung und nicht, weil seine Äusserungen verurteilungswürdig wären. Verstehe ich das richtig?
  21. Anscheinend hatte er keinen anständigen Rechtsbeistand.
  22. Und wenn du nichts unternehmen willst: 6 Monate scheinen nicht mehr unüblich zu sein in Hessen. Und zwar, weil die Zuverlässigkeitsprüfung über das LKA geht.
  23. Mir ging es um die zitierte Aussage. Das man eine SW verdeckt tragen sollte ist auch eher meine Meinung. Aber darüber kann man gerne "streiten".
  24. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wie De Misere sagte: "Europa ist nicht nur ein Raum der Freiheit". Und wenn die mal weg ist...
  25. Der ganze Waffenverbotsaktionismus scheint auch von der eigenen Verantwortlichkeit, angesichts der neuen Anschläge, "unserer" Politiker ablenken zu sollen. Nirgendwo erhebt sich einer von denen uns sagt: wir sind Mitschuld. Nein, man wäscht seine Hand in Unschuld
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