-
Gesamte Inhalte
1.812 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von MarkF
-
Als ob bei solchen Dingen auch ein RA nicht mehr als nur seine Meinung äußern könnte ... und sich durch entsprechenden Hinweise absichert ... Hinzu kommt, daß Du so viel Recht haben kannst wie Du willst, am Ende entscheidet ein Richter und bei derartigen Dingen kannst Du wirklich nicht darauf vertrauen, daß nach Recht und Gesetz entschieden wird ...
-
Ja. Und nein. Die 10 Gebote (bzw. die 15 Gebote, wenn man die 3. Tafel hinzurechnet, der die Alte beim Runtersteigen hat fallen lassen) waren aufgrund ihrer Allgemeinheit - und natürlich weil sie nur einen mikroskopisch kleinen Ausschnitt des Lebens regelten - noch recht einfach zu erfassen. Je größer die Regelungdichte wird und je komplexer die zu regelnden Sachverhalte, deststo kniffliger wird das. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich stimme Dir zwar zu, daß man von jemanden, der unnötig komplizierte Gesetze nicht versteht und daher nicht beachtet, nicht verlangen kann, daß er sie auch befolgt. Unser Staat sieht dies allerdings anders. Und schon daher hat jedermann, der in einem solchen Gebiet agiert wie z.B. "Waffen", dessen rechtliches Korsett auch für Fachleute nicht ganz einfach zu verstehen ist, ein größtes Eigeninteresse, sich schlau zu machen, und zwar nicht auf Grundlage seiner privaten absurden Meinung und auf der Grundlage, daß sein naturgegebener Menschenverstand schon ausreiche und das Maß der Dinge sei. Sondern eben auf Grundlage professioneller Beurteilungen, weil eben der Profi zumindest grundsätzlich besser weiß, obwohl auch hier Ausnahme die Regel bestätigen. Ein anderes Beispiel: Wer sich in der Drachenfliegerei oder Hochseesegeln oder Motorradfahren oder was auch immer kapriziert, tut gut daran, sein Verhalten an den Regeln z.B. der Physik zu orientieren, mögen diese auch noch so schwer zu verstehen sein, und sich ggfs. fachmännischer Hilfe versichern. Natürlich kann er darauf pfeifen und meinen, daß seine persönlichen Erklärungen und Meinungen wichtiger, besser seien. Aber wenn er damit badengeht, runterfällt oder im Graben landet, darf er nicht herummeckern, daß die Physik zu kompliziert für ihn gewesen sei. Das ist es aber noch nicht allein. Unwissenheit ist keine Schande, eine Schande wird es nur dann, wenn man die Möglichkeiten, hinzuzulernen, nicht nur nicht nutzt sondern sich trotzig, starrköpfig und uneinsichtigt hinsetzt und alles, was nicht in den begrenzten Horizont der eigenen Meinung paßt, ausblendet. Ich kann andere Gebiete nicht wirklich beurteilen, also tue ich es nicht, aber bei der Juristerei ist der Austausch von Argumenten, das Diskutieren, ganz essentiell. Klar, die Entscheider halten sich meist nicht mit so Kinklerlitzchen wir Argumente, Erklärungen und Rechtfertigungen auf, je höher deststo apodiktischer in der Regel und deststso größzügiger werden gerade Gegenmeinungen und -argumente, die man nicht wiederlegen kann, ignoriert. Aber ersten sind wir hier nicht die Entscheider und zweitens geht es hier nicht darum, Meinungen rauszurotzen und Kerben für "Diskussions"siege in das Griffstück des eigenen Geistes schnitzen zu können, sondern es geht darum, im weg des Diskurses, der Diskussion, Probleme, offene Fragen, Unklarheiten zu klären und herausfinden, wie die möglicherweise richtige Lösung oder zu erwartenden Entscheidung aussehen wird. Der Versuch, andere von der Richtigkeit seiner Meinung zu überzeugen, gehört dazu, erfordert aber eben die Auseinandersetzung mit der anderen Meinung und eben Argumentation, Diskussion. Es mag sein, daß ausgebildete Juristen hierbei die Nase vorn haben, aber daß diese Kotzigkeit, die einem hier von manchen (und zwar keinen ausgewiesenen und ausgebildeten Fachleuten, was die Sache ja noch schlimmer macht als sie ohnehin schon ist) entgegenschlägt, sich bewußt nicht mit den Gegenargumenten anderer zu befassen sondern nur seine Meinung begründungslos als "so ist es" rauszurotzen, in jedem Fall falsch und peinlich ist, sollte jedem klar sein. Im übrigen gilt: Hier in diesem Unterforum wird um Jura, um Recht diskutiert, da hilft die Entschuldigung "Ach es ist so kompliziert, ich verstehe das alles nicht, und deswegen führe ich mich wie ein Schwachmat auf" nicht. Ich kann auch nicht in ein anderes Fachfourm gehen, bar jeder Kenntnis, und dann in gröbster Selbstüberschätzung den größten Unsinn in einer schon aggressiven Weise verzapfen und von denen, die es besser wissen, erwarten, daß sie mir über den Kopf streicheln und mildernde Umschläge geben. D.h. ich "kann" es schon, muß mir dann aber zu recht gefallen, daß man mich entsprechend behandelt. Wer keine Ahnung hat mache sich entweder schlau, stelle entsprechende Fragen und lerne dabei, oder backe kleine Brötchen - so ist das immer und überall. Die Gesetze der Physik und Mechanik und Chemie etc. betreffen und gelten auch für jeden und man muß sich halt, wenn es wichtig ist, mit diesen vertraut machen. Zwar ist das Waffenrecht wirklich besonders "schwer" (nicht einzigartig, aber es gibt genügend einfacher zu verstehenden Regelungskomplexe) und es dürfte von hobbymäßig vorbelasteten Überzeugungstätern keinen Juristen geben, der nach seinem 2. Examen mehr darüber weiß als die Abkürzung. Aber diese kotzige Ingnoranz, diese Weigerung, Hinzuzlernen, trifft man auch in vergleichweise kindisch einfachen Gebieten, wie etwa den Grundlagen des Kauf- und Gewährleistungsrechts, mit denen jeder sein ganzes Leben lang ständig und in einem fort in Berührung kommt. Es genügt schon, was man da bei ebay lesen kann, um grundsätzlich an der sog. Krone der Schöpfung zu (ver)zweifeln. Und wenn dann im Einzel(streit)fall der Fachmann höflich korrigieren möchte, wird ihm noch vorsätzliche Ignoranz mit einer wirklich nicht mehr faßbaren Chuzpe entgegengeschleudert.
-
Ich kann nur wiederholen: Auch wenn man mit overnite & Consoeten versendet kann bzw. muß man sich (nur) darauf "verlassen", daß das Unternehmen und deren MA die getroffene Vereinbarung, nur an den ausgewiesenen Empfänger zu übergeben (die behauptete Kontrolle der "Berechtigung", d.h. WBK-Inhaber etc., ist reine Augenwischerei, denn wenn an den Käufer als bereits nachgewiesen WBK-Inhaber und Erwerbsberechtigten versendet und adressiert wird, dann darf nur an ihn ausgehändigt werden) einhält. Man trägt damit genau das gleiche Risiko wie mit jeder anderen Vereinbarung, ob der entsprechend Verpflichtete die Vereinbarung erfüllt - also etwa DHL keine Ersatzzustellung vornimmt oder der Empfänger (WBK-Inhaber) wirklich, wie vereinbart, dafür sorgt, daß nur an ihn übergeben wird/werden darf. Und da traue ich dem WBK-Kollegen doch hundertmal mehr als irgendsoeinem windigen Transportunternehmen, erst nicht solchen, die durch das Ausnutzen und Fördern der Unwissenheit und Falschwissen der (potentiellen) Kunden und weit überzogene Preise sich eine goldene Nase verdienen wollen (die nutzen schamlos eine vermeintliche bzw. den Leuten eingeredete Marktlücke aus). Denn wenn der WBK-Kollege sich nicht an die Vereinbarung hält und die Waffe dadurch wegkommt oder in falsche Hände gelangt, dann hat einzig und allein er den Schwarzen Peter, so politisch inkorrekt dieser terminus mittlerweile auch sein mag. Und da er mit Verstößen gegen die getroffene Vereinbarung seine Zuverlässigkeit und damit alle seine WBKen etc. riskiert, kann man bei ihm ungleich sicherer sein, daß er keinen Mist baut, als bei overnite & Consorten und deren wie überall termingeplagte Zusteller. Und wer als Verkäufer meint, daß dies ja egal sei, weil der Käufer zahle: ein vernünftiger Käufer kalkuliert überbordene Versandkosten beim Kaufpreis ein. Es ist also keineswegs sicher, daß der Käufer zahlt. Es handekt sich ja nicht um lebensnotwendige Güter, die man so oder so kaufen müsse. Der vernünftige Käufer (ich gebe zu, daß nicht wirklich jeder vernünftig ist) zahlt/bietet eben um diese Zusatzkosten weniger. Ungeachtet der Verpflichtung des Verkäufers, die Transaktionskosten (sofern nicht vereinbart) so niedrig wie nötig zu halten, ist es grds. auch im eigenen Interesse des Verkäufers, die Kosten für den Käufer möglichst gering zu halten.
-
Gilt der Voreintrag in die grüne WBK bereits als Erwerb?
MarkF antwortete auf Exitstrategie's Thema in Waffenrecht
So ist das nicht. Die Verwaltungsanweisung ist definitiv nur für die Verwaltung relevant. Inwieweit sich ein SB die geistige Freiheit nimmt und dortige Regelungen, die auch für ihn (ggfs. nach entsprechenden Hinweisen) erkennbar falsch sind, nicht beachtet, ggfs. nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten oder der Aufsichtsbehörde (RP), entzieht sich meiner Kenntnis: Ich habe nur einmal, vor sehr langer Zeit, als Ref. in der Verwaltung, sogar eines Landesbehörde, gearbeitet und hierbei festgestellt, daß ich mit diesem Beamtendasein absolut nicht kompatibel bin. Mein damaliger Ausbilder hätte ganz gewiß jede noch so absurde und falsche Verwaltungregelung als wie von Gott persönlich verkündet befolgt. Aber der ließt ja auch jeden Abend um Punkt 16.30 den Stift fallen. Mich schaudert noch heute, wenn ich an diese neun Monate denke. Egal. Auch wenn sich die SB sklavisch an die VwV halten, so führt dies zunächst nur zu einem Verwaltungsakt. Dieser ist/wird keineswegs rechtsverbindlich sondern unterliegt der Anfechtung, sei es durch Widerspruch, sei es direkt durch Klage vor dem VG. Wer den VA hinnimmt ist selbst schuld; wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt - das gilt heute mehr denn je, und besonders in diesem Gebiet, wenn man sich anschaut, welcher Wildwuchs und welche Willkür bundesweit vorkommt. Auch die Gerichte dürfen die VwV nicht beachten, eben weil sie eine reine Verfahrensanweisung ist und keinen materiellen Regelungsgehalt besitzt. Gleichwohl kann man die Augen nicht davor verschließen, daß Richter in ihrer Not, eine Entscheidung treffen zu müssen ohne die Materie wirklich zu verstehen, diese in die VwV gegossene Meinung des BuMi (und BR) als "Beleg" für eine bestimmte Auslegegung oder Bedeutung heanziehen, ohne dabei zu bedenken, daß es sich nur um die Meinung der Exekutive und gerade nicht des Gesetzgebers handelt und daher auch überhaupt nichts dafür spricht, daß diese Meinung der Exekutive der Meinung und Absicht des Gesetzgebers oder dem Inhalt des Gesetzes entspricht. Andernfalls könnte man die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit einstampfen, denn sie soll ja immer Entscheidungen der Exekutive auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Dies anhand der Rechtsmeinung der Exekutive vorzunehmen ist schon mehr als nur hanebüchen. -
Wenn´s z.B. um den Entwurf von Kerntechnikanlagen geht meint kaum ein Laie, aufgrund seines "natürlichen" Sachverstands mitreden zu können. Beim Recht fühlt sich jeder Laie kompetent und meint, er wisse es besser. Und kommt zumeist noch nicht mal mit der bloßen Lektüre des Gesetzes hin. Daher werden zumeist auch nur Meinungen rausgehauen, kaum argumentiert.
-
Das mag ja sein. Aber wenn die dritte 9mm das gleiche ist, was Du bereits hast, nur "in grün", dann hast Du eben ein Problem, dessen Grund nicht wirklich aus dem Herzen her nachvollziehbar ist. Was bspw. ich noch gerne an 9mm hätte, das ist von meinen vorhandenen 9mm sehr verschieden; leider genügt dies nicht und leider habe ich von Anfang an nicht taktisch klug eingekauft und häufig kommt ja auch der Appetit erst beim Essen ... Sicher, aber wenn Dein Bestand für das, was Du schießen möchtest, ausreicht, dann hast Du eben gelitten. Wie geschrieben: Ob wir es für richtig finden, gar gelungen, oder ablehnen: Wir müssen das WaffG respektieren und beachten.
-
Ja klar. Unter Verzicht auf alle der Überzeugung dienende tiefere fachliche Begründung, nur das Ergebnis meiner Prüfung unter Hinweis auf die Materialien apodiktisch vorgetragen, zum Selberüberprüfen für den Interessierten. Wer´s nicht glauben oder überprüfen will soll es sein lassen, mir egal: Ich weiß was ich weiß. Es ist ohnehin sinnlos, zu versuchen, Laien, die der Meinung sind, sie wüßten und verstünden es besser als Profis, überzeugen zu wollen. Zum einen Scheuklappen, zum anderen fehlt schon das Grundlagenwissen zum Verständnis. Ist halt so.
-
@ Godix: Es ist für die Sicherheit des Staates und insbesondere für die freie Entfaltung meiner Nachbarn nun mal wirklich völlig Schnurz, ob ich 1 KW oder 20 KW besitze. Es sei denn natürlich, ich könnte wie Brucie in Last Man Standing beidhändig mit 45ern ganze Gangsterbanden exekutieren. Dann würde gelten: Es ist für die Sicherheit des Staates und insbesondere für die freie Entfaltung meiner Nachbarn nun mal wirklich völlig Schnurz, ob ich 2 KW oder 20 KW besitze. Für LW gilt die erste Variante ohnehin. Kritischer ist nur die Frage des Magazins: Mit 50 vollen Mags in der Tasche bin ich eine größere "Gefahr" als mit 5 KW und je einem Mag. Aber MAgs sind ja frei ... Das ist für jedermann, der auch nur etwas Hirn im Kopf hat und dies auch vorurteilsfrei zu gebrauchen weiß, ganz und gar offensichtlich. Bedauerlicherweise haben viele maßgebliche Leute entweder kein Hirn oder ideologische Scheuklappen oder beides (m.E. führt letzteres zu ersterem). Also komm bitte nicht mit dem Bedürfnis-Kokolores und dem Versuch einer Rechtfertigung. Es steht nun mal im Gesetz, also müssen wir es beachten, so weit es nötig ist, aber das ist auch schon alles. Allerdings müßte auch demjenigen, der dieses Regelungen nicht nur nolens volens beachtet sondern auch noch gut findet, auffallen, daß im Grunde genommen "viel Waffen" überhaupt nicht grds. verboten sind. Wirklich "brauchen" tut (sorry, aber es klingt besser) kaum einer von uns unsere Waffen. Wie ich auch mein Motorrad nicht "brauche", meine Modellbahn nicht "brauche", meine Ski nicht "brauche" und der Nachbar seine Golfschläger nicht "braucht". Ich "brauche" etwas zu essen und zu trinken, aber viel mehr "brauche" ich nicht, sogar Heizung ist Luxus, man "kann" auch ohne, wenn auch wenig kommod etc. Will sagen: Schießen ist wie alles andere ein Hobby, eine Freitzeitbeschäftigung für Leute, die offenbar nicht genug für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, so daß sie noch Zeit für priavte Interessen haben (wie es heute eigentlich für fast jeden zutrifft). Und wir "brauchen" die hardware nur, um unserem Hobby nachzugehen. So ganz schlimm und gefährlich ist dieses Hobby aber auch nach Meinung des Gesetzgebers ist, denn es gibt ja bspw. Leute, die würden aus privatem Interesse gerne Atombomben o.ä. bauen - dürfen es aber nicht, Zuverlässigkeit hin und Bedürfnis her. Wenn unser Privatinteresse gleichwohl als "Bedürfnis" anerkannt wird, das zum Erwerb und Besitz von Schußwaffen berechtigt, dann kann man dies durchaus als nett ansehen, und die damit verbundenen Regularien nur als flankierende Maßnahmen, um im auch öffentlichen Interesse zu verhindern, daß allzu unzuverlässige Gesellen die Straßen in ein Schlachtfeld verwandeln - was wir im Ergebnis ja auch als gut und richtig ansehen, denn wer von uns würde würde es schon toll finden, wenn wir gezwungen wäre, zur Gewährleistung unserer Sicherheit und der unserer Familien tagein tagaus mit 1kg Stahl an der Hüfte herumzulaufen (ich wäre es jedenfalls nicht - gleichwohl meine ich, daß man uns geprüften, attestierten und überwachten LWB weniger gängeln und mehr erlauben sollte, frei zu kaufen, was uns frommt, denn ob wir nur 2 KW, 3 HA und 10 Reps zuhause haben oder die 10fache Menge ist hinsichtlich unserer persönlichen Gefährlichkeit, der von uns angeblich ausgehenden Gefahr für die öSuO, absolut irrelevant - der Staat, die Politiker da oben in ihrer Paranoia haben aber anscheinend nur Angst, wir würden auch die Nachbarn in reicher Zahl bewaffnen und nach Berlin pilgern). Soweit dies. Was mich bei der Ausgangsfrage aber wirklich wundert ist, warum der Kollege unbedingt "eine" dritte 9mm-KW haben möchte. Klar, wer eine Glock 17 und eine P38 hat, der will (so wie ich) auch gerne eine 08 und eine "rote 9"-C96, einfach deswegen, und grübelt nun, wie er dieses Bedürfnis ("Habenwollen") formalisieren und im Rahmen des geltenden Rechts artikulieren kann, was leider recht schwierig ist. Aber ich will doch nicht (irgend)eine weitere 9mm-KW. Dann doch lieber etwas anderes, wonach mein Herz begehrt, vielleicht stehe ich auf .45ACP und will eine klassische 1911, oder auf .44mag und schwärme von der Desert Eagle, auch wenn nur die wenigstens die passende Handschuhnummer haben (ich gebe gerne zu, daß meine Größe 9 einen Tick zu wenig ist) oder habe mein Herz rettungslos an eine Stetschkin verloren oder meine, daß in jeden Haushalt auch ein .357mag gehört (allerdings kenne ich den Spruch nur bezogen auf die Glock 17), den man ja praktischerweise auch mit .38spec. befüllen kann, und der auch gut zum UHR in diese Kaliber paßt (der angeblich auch obligatorisch sei). Allein, daß er so nur eine Sorte Mun kaufen muß, erklärt doch nicht, noch (irgend)eine 9mm haben zu wollen. Klar, die Antwort auf "Was ist besser als 2 9mm-KW" kann grds. nur lauten "3 9mm-Waffen", denn diese Frage impliziert ja bereits die Antwort - aber es entzieht sich wirklich meinem Verständnis, warum er nicht aus dem weiten Füllhorn der vielen Modelle, Kaliber und Disziplinen schöpft sondern sich beschränkt. variatio delectat. Und ist überdies "bedürfnismäßig" voll und ganz abgesegnet.
-
Gilt der Voreintrag in die grüne WBK bereits als Erwerb?
MarkF antwortete auf Exitstrategie's Thema in Waffenrecht
Überhaupt nicht. Maßgeblich ist einzig und allein das Gesetz. Die WaffVwV ist nur eine Verwaltungsanweisung, ausgegeben durch deren Dienstvorgesetzten. Die Verbindlichkeit für uns entspricht in etwa dem von benutzten Toilettenpapier. Was aber auch bedeutet: Wenn für den SB nicht das (teils schwer verständliche) Gesetz sondern die Meinung/Interpretation seines höchsten Dienstvorgesetzten die Bibel ist, dann hat man zwei Möglichkeiten: a) Mag akzeptiert zähneknirschend b) Man läßt sich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erstellen und wendet sich gegen diesen (Widerspruch/Klage). Manfred Breidbach hat völlig recht. Sechs Monate sind sechs Monate und beschreiben einen zu jedem beliebigen Zeitpunkt rückwirkend zu betrachtenden 6-Monats-Zeitraum. -
In aller Kürze: Der Versender muß nur Sorge treffen, daß nur an einen Berechtigter zugestellt wird. Dabei darf er sich darauf verlassen, daß der Transporteur wie auch der Empfänger sich an das Recht und die getroffenen Vereinbarungen halten. DHL etc. versenden auch Waffen (bitte AGBen/Beförderungsbedingungen von DHL, Hermes etc. lesen). Die Transportdienstleister dürfen Pakete grds. nur an den adressierten Empfänger abgeben (s.o.). In den AGBen ist aber regelmäßig eine Ersatzzustellungbefugnis ausbedungen (s.o.). Soweit demnach auch an Mitarbeiter des dealers zugestellt wird ist das o.k., de die sind immer berechtigt - § 12 WaffG. Einziges Problem kann auftreten: Das Paket kommt, wenn der Laden gerade Mittagspause hat. Einfachste Lösung: Der dealer hat den Zustelldienst angewiesen, keine Ersatzzustellung vorzunehmen (und/oder der Versender schreibt es aufs Paket drauf - kann aber sein, daß der Zustelldienst dies nicht akzeptiert und das Paket zurückbringt). Sei es durch Schreiben/Fax an den Dienst, sei es durch Zettel an der Tür. Dann darf der Zustelldienst keine Ersatzzustellung bei Nachbarn vornehmen. Und wenn er Zusteller auch nur ansatzweise Hirn hat, dann macht er dies bei einem dealer als Empfänger - denn dies ist für ihn ja offensichtlich - ohnehin nicht (was aber, das weiß man, auch Zusteller von z.B. overnite & Consorten nicht daran hindert, z.B. kiloweise Mun einfach vor die Tür oder in den Hof zu stellen). Identitäts- und Berechtigungsprüfung sind grds. nicht erforderlich, wenn per se (dealer) oder durch Vereinbarung mit dem berechtigten und adressierten Soll-Empfänger sichergestellt ist, daß an niemanden anderen ausgehändigt wird. Was bedeutet: Wenn der private und durch WBK ausgewiesene Käufer (der also wesentlich zuverlässiger und vertrauenswürdiger ist als Durchschnittsbürger, Politiker, Polizist und natürlich der Zusteller) ausdrücklich zusichert, durch entsprechende Maßnahmen und Anweisungen Sorge zu tragen, daß der Zusteller bei Befolgen der Anweisungen etc. nur an ihn zustellt, dann reicht das aus, um den Versender vom Haken zu nehmen. Wem sollte man den sonst trauen, wenn nicht dem amtlich auf Zuverlässigkeit etc. überprüften Waffenkäufer? Etwa einen des Deutschen kaum mächtigen und von Terminzwängen gehetzten Zusteller, daß dieser bei entsprechender Versendung persönlich übergibt und die Berechtigung überprüft, die er im Zweifel nicht beurteilen kann? Wenn ich - was unstreitig ist - darauf vertrauen darf, daß die besonderen Zustellmodalitäten bei persönlich/eigenhändig etc. etc. von dem in keiner Weise vertrauenswürdigen Zusteller beachtet werden, dann aber erst recht, daß der vertrauenswürdige udn zuverlässige WBK-Inhaber entsprechend seiner ausdrücklichen Zusage (=Vertrag) dafür sorgt, daß nur an ihn zugestellt wird. So ist die Rechtslage. Viele wollen es aber nicht wissen und wahrhaben. Vor allem natürlich die, die daran verdienen. Bitte schön.
-
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wir drehen uns im Kreis. Jeder kann sehen, daß Du gerade nicht argumentierst, keine Begründungen, keine Erklärungen lieferst, sondern lediglich Behauptungen aufstellst, rauskotzt. Du hältst das aber offenbar für "diskutieren" und ausreichend; ebenso der Verzicht auf Belege. Damit offenbarst Du aber, daß Du von Juristerei, juristischer Argumentation, juristischen Überlegungen - und hallo, das ist hier KEIN waffen-fachlicher Bereich, in dem man mit juristischen Überlegungen anecken könnte/müßte, hier geht es ums Waffenrecht, um Juristerei - nichts verstehst. Nicht, daß mich das noch weiter überraschen würde. Aber was willst Du hier eigentlich, wenn es Dir zu zeitaufwendig ist, sachgerecht zu argumentieren, sachgerecht zu schreiben, ja noch nicht einmal liest, was sich andere mit viel Zeitaufwand abringen? Nur kurz mal Deine weil nicht begründet unqualifizierte Meinung rausrotzen und Dein Beitragskonto pushen? -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ich ging bislang davon aus, daß Du hier schreibst, weil Du über diese Themen diskutieren willst. Diskutieren bedeutet aber, daß (auch) man auf die (Gegen)Argumente der Mitdiskutanten eingeht. Deine Antworten und Beiträge zeichnen sich aber leider dadurch aus, daß Du überhaupt nicht argumentierst sondern nur nicht weiter belegte - und daher haltlose - Behauptungen aufstellst. und jedenfalls alles, was Dir entgegengehalten wird und nicht recht offensichtlich unrichtig ist, ignorierst. Ich erwarte von Dir, daß Du mir dieselbe Höflichkeit entgegenbringst, die ich Dir entgegenbringe, nämlich daß ich das, was Du hier schreibst, in dem Sinne "ernst" nehme, indem ich ernsthaft und argumentativ darauf erwidere (sofern erwiderungsfähig), in einer Form, die es Dir erlaubt, Dich fachlich damit auseinanderszusetzen. Dabei interessiert es mich nicht, ob Du überhaupt die fachliche Kompetenz dazu besitzt (was ausweislich Deiner posts aber leider nicht der Fall zu sein scheint), weil jeder, der hier schreibt, zunächst einmal durchaus beanspruchen kann, ernst genommen zu werden und eine ernsthafte Antwort zu erhalten. Wenn Du diese Erwartung meinerseits als "naiv" bezeichnest, dann disqualifizierst Du Dich ziemlich nachdrücklich und solltest eigentlich konsequenterweise davon absehen, Dich hier noch zu äußern. Ich kann auch offen gesagt Leute, Reaktionen und Verhaltensweisen wie Dich/Du sie zeigst nicht verstehen. Vielleicht hältst Du Dich für ausgesprochen kompetent - ich kann Dir versichern, daß dies ein grober Irrtum ist, und Dein Verhalten bestätigt dies - und es für unter Deiner Würde, auf Gegenargumente, denen Du nicht argumentativ begegnen kannst, zu erwidern. Bekanntlich geht aber nur der einer Diskussion aus dem Weg, der nicht diskutieren kann, der keine Argumente hat. Da helfen auch keine 6437 posts auf Deinem Konto. Quantität ersetzt keine Qualität. Aber vielleicht gehst Du ja mal in Dich und überwindest Dich, in dem Sinne und der Weise, wie es eine Diskussion erfordert, teilzunehmen. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das alles nur halt- und substanzloses wischi-waschi. Ich habe Dir das mit dem "Umgang" und Bedürfnis oben aufgebröselt. Bislang kam da keine Widerlegung, nichts Substantielles. Die Behauptung "Im WaffG. Da steht was zur Aufbewahrung, zum Umgang " ist nichts, nur heiße Luft, und nichts anderes gilt für Deinen allgemeinen Verweis auf "diverse Urteile", die sich "darauf stützen". Zitiere die angeblich einschlägigen Entscheidungen ordentlich, mit der konkreten Stelle wo was stehen soll, und dann können wir schauen, was dort wirklich behauptet wird, und diskutieren, ob das überhaupt eine Stütze im Gesetz findet. Es ist absolut sinnlos, sich gegenseitig Meinungen an den Kopf zu werfen - Meinungen sind wie A*, jeder hat eines - es geht ums Gesetz und um Argumente. Deine "Meinnung wäre nur dann maßgeblich, wenn Du der leztentscheidende Richter wärst. Nur das BVerfG oder häufig auch die Bundesgerichte können sich erlauben, ohne Argumente und Begründungen nur "Meinungen" zu haben. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das ist eine reine Tatsachen- und Beweisfrage. Wenn die beste Ehefrau von allen bestätigt, daß ihr Gatte die unerträgliche Angewohnheit hat, vor dem Einschlafen nicht in der Bibel zu lesen sondern sich beim Streicheln bzw. allgemein Betatschen und "tatsächlichen" Umgang mit seiner KW zu entspannen und sie jedesmal vor dem Einschlafen in seinen Tresor neben dem Bett sperrt, dann dürfte es schwer fallen, die Gattin einfach so als unglaubwürdig hinzustellen. Ist man ohne Zeugen, dann ist es das übliche Spiel, mit dem Erklärungen des angeblichen Täters flugs als "Schutzbehauptung" disqualifiziert werden. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Mutige Behauptung. Wo steht das? Meine ich auch. Aber gegenteilig. § 36 WaffG regelt nur die Aufbewahrung näher - wenn aufbewahrt im Sinne des Nicht-bei-sich-habens wird. Im übrigen bzw. generell gilt Abs.1 S.1: Sie dürfen nicht abhanden kommen. Am sichersten kommen sie nicht abhanden, wenn ich sie zuhause ständig am Mann trage. Bewahre ich sie im Keller vorschriftsgemß im Schrank auf, kann, wenn ich im DG arbeite, jemand einsteigen und den Schrank knacken. Trage ich sie geladen mit mir rum, wird ihm dies und eine Wegnahme recht schwer fallen. Kann ich alle meine Waffen mit herumtragen bzw. in meinem unmittelbaren Zugriffsbereich ablegen, also etwa in meinem Arbeitszimmer im DG, steht es mir frei, dies zu tun. Wer also nur z.B. eine KW besitzt, kann sie den ganzen Tag zuhause mit sich herumtragen und muß sie erst dann wegsperren, wenn er schlafen geht. Es gibt keine Vorschrift, die etwa den Sportschützen dazu verpflichtet, die Waffen "aufzubewahren" im Sinne von Wegsperren in den Schrank, wenn er sie nicht zum Bedürfniszweck benutzt, hierzu durch die Gegend fährt oder reinigt. Du kommst auch nicht durch einen Rückgriff auf das für den Erwerb und Besitz bzw. die entsprechende Erlaubnis erforderliche Bedürfnis dazu. Denn solange Du z.B. ein Bedürfnis als Sportschütze hast besitzt Du die Waffen im Rahmen dieses Bedürfnisses - ob sie nun im Schrank liegen oder Du sie zuhause herumträgst. Oder den ganzen Tag aus Spaß an der Freude auseinandernimmst und wieder zusammenbaust. Das Bedürfnis wird nur relevant, wenn der Umgang speziell geregelt ist - wie etwa das Führen. Bekanntlich darf z.B. der Transport als ein Fall des Führens nur zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck erfolgen. Auch das Ausüben des Besitzes in der Wohnung eines anderes ist ein Führen, nur ist es erlaubnisfrei, wenn es mit dessen Zustimmung und im Rahmen des Bedürfnisses erfolgt. Usw. usw. Der Besitz zuhause erschöpft sich aber eben im Besitz und den kannst Du mangels weiterer Beschränkung ausgestalten wie Du willst, soweit Du dabei § 36 und die anderen Aufbewahrungsregeln beachtest. Wenn Du anderer Meinung bist: Benenne bitte diese betreffende Vorschrift so exakt, daß man sie nachlesen kann. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Warum will überhaupt jemand eine geladene Waffe im Schrank? Doch wohl nur für den Fall, daß er, wenn er zum Öffnen des Schranks gezwungen wird, sofort, ohne Zeitverlust, sich wehren kann/könnte. Einen anderen Grund sehe ich nicht. Ob das in praxi tragfähig ist ist eine andere Sache. Wenn wir ferner unterstellen, daß nur diejenigen zuhause eine geladene Waffe im Holster tragen, die geübt haben, diese schnell zu ziehen (andernfalls wäre es ja ausgemachter Käse) erscheint es mir doch eher weniger wahrscheinlich, daß ihm ein pöser Pupe die Waffe ohne Gegenwehr aus dem Holster ziehen kann. Überrascht uns dagegen ein solcher pP zuhause und setzt der Gattin, Tochter oder Hauskatze ein Messer an die Kehle, werde wir ihm den Schrank öffnen. Wer zuhause bewaffnet herumläuft geht aber davon aus, daß er dies zu verhindern weiß. Niemand hat behauptet, daß diese Meinung des Gesetzgebers und der Gerichte sinnvoll, richtig, tragfähig sei. Es verbleibt aber, daß auf diese Weise Unfälle verhindert werden (und vielleicht auch, daß der durch Kontrolleure zum Öffnen gezwungene Eigentümer in seinem rasenden Zorn die Kontrolleure niederschießt. Nicht, daß diese typischerweise arg- und daher wehrlosen Menschen eine größere Chance hätten, wenn er erst laden und durchladen müßte - frag mich nicht danach, was im Hirn des Gesetzgebers und mancher Richter vor sicht geht), etwa weil man ungeschickt zugreift oder vergessen hat, daß die Waffe geladen/durchgeladen ist. Das kann man so pauschal nicht sagen. Unkenntnis ist nicht Unkenntnis. Jemanden, der nicht weiß, was er eigentlich wissen sollte, kann man möglicherweise als Sicherheitsrisiko betrachten - jedenfalls dann, wenn er sicherheitsrelevante Regelungen nicht kennt. Möglicherweise. Mit mindestens der gleichen Berechtigung kann man aber auch postulieren, daß beim "Ersttäter" ein Schuß vor den Bug dazu führen, daß er künftig "ordentlicher" sein wird. Und erst recht gilt dies bei Rechtsfragen, und zwar völlig egal, ob es für diese schon "offizielle" Meinungen gab oder nicht. Eine gesetzliche Promillegrenze für´s Schießen gibt und gab es nicht, m.W. auch keine Urteile und sich hier ersatzweise an Regeln zu halten, die für das anspruchsvollere Führen von Kfz gelten, ist zumindestens vertretbar. Und daher weder vorwerfbar noch Rechtfertigung für die Behauptung, man sei (auch !) künftig eine Gefahr. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es gab keine dies verbietende Regelung oder (m.W.) Rechtsprechung. Nur die allgemeinen Sorgfaltsanforderungen, die auch für Kfz-Führer gelten - die sich ja auch in die Nesseln setzen, wenn sie sich trotz weniger als 0,5 aber aufgrund individueller Konstitution auftretenden Ausfällen hinters Lenkrad setzen. Man mag es der Kompetenz des BVwerG zuweisen, diese allgemeinen Regeln in Bezug auf Alkohol zu konkretisieren. Und vielleicht auch diese hier getroffene Wertung als richtig ansehen. Die Behauptung, es sei offenkundig, daß man nicht mit (noch so wenig) Alkohol im Blut schießen dürfe, und daraus den Schluß zu ziehen, daß ein/jeder "Verstoß" disqualifiziere, ist aus den genannten Gründen schlichtweg Willkür. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mich nicht irre bezogen sich alle diese Entscheidungen auf Fälle der Aufbewahrung - daß also eine Schußwaffe nicht geladen aufbewahrt werden dürfe (nachdem man sie "benutzt" hat). Das Argument hierzu war die Sicherheit, daß eben der legal oder illegal Zugreifende nicht versehentlich losschießt und daß der Dieb nicht uno actu Waffe und Mun erhält. Über diese "Argumentation" kann man sehr gut streiten, aber sie ist ja für den Fall des Zuhausehgeholstertund(durch)geladentragens "offenkundig" (um mal das BverfG zu zitieren) nicht einschlägig. "Nach dem Gebrauch" wäre in diesem Fall, wenn sich der Betreffende in der Nacht nach seinem anstrengenden Tagewerk (auch wenn er mangels Überfalls nicht "zum Schuß" kam) zur Ruhe begibt und selbstverständlich seine KW im Tresor einschließt, also verwahrt/aufbewahrt. Dann hätte er sie zu entladen. Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Es ist doch keine Frage des "Restrisikos" sondern ob ein bis dato jedenfalls vertretbares bzw. nicht als unzulässig bewertetes Verhalten zu dem Schluß zwingt, daß der Betroffene künftig gegen Regeln verstoßen wird. "Restrisiko" wäre einschlägig, wenn ein definitiv schuldhafter Regelverstoß vorlag und man nun darüber räsoniert, wie wahrscheinlich es ist, ob der Betroffene sich diesen schlag ins Genick als Warnung dienen und künftig regelgerecht handeln wird. Schon ein starkes Stück, so eine abgelegene Materie als Prüfungsgenstand zu nehmen. Kaum einer dürfte zuvor auch nur einen Blick in das WaffG geworfen haben. -
Die Sache klingt spaßig, aber ich habe selbst einen, naja, Freund, der zwar schon Interesse an Waffen besitzt und auch gerne mal mit auf den Stand geht, aber über den Kauf einer SSW (und schon dafür bedurfte es der besagten Eier in der Hose) hinaus nichts darf und verzichtet, um keinen Riesenkrach und vielleicht sogar eine Schneidung zu provozieren. Mit einer insofern toleranten Gattin gesegnet sagt es sich zwar leicht, daß man darüber reden, das ganze diskutieren solle, zumal solche Ablehnung in der Tat schon bar jeder Rationalität und pathologisch sind ist, man über den Verlust einer solchen Gattin froh sein solle usw. usw. - aber wenn die betreffende Dame ansonsten o.k. ist, nur eben an diesem Punkt irrational und absolut unkooperativ erscheint die Auslagerung wirklich als das kleinere Übel. Wenngleich man sich natürlich zu recht fragen kann, wie das einhergehen kann: Ohne Möglichkeit der Diskussion etc. die Aufbewahrung der Waffen zuhause strilt ablehnen aber deren Benutzung auf dem Stand tolerieren.
-
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ich stimme mit jedenfalls der Mehrheit überein, daß im Ergebnis, für diesen konkreten Fall, die Entscheidung o.k. ist. Hinzu kommt, daß der Mann für seine Blödheit, ohne Noth einen oder zwei Schnäpse VOR dem Jagdbeginn einzuräumen, bestraft gehört. Was mir aber etwas aufstößt ist einerseits die Behauptung, jeder Alkoholgenuß - anders kann man es nicht verstehen - beeinträchtige OFFENKUNDIG die Fähigkeit, sorgfältig etc. mit Waffen umzugehen, und andererseits die lockere Behautung, schon dieser erste Verstoß führe zwingend zu einer negativen Zukunftsprognose. Aus den hinreichend ausgeführten sachlichen Gründen liegt mehr als nur nahe, daß eine "Alkoholisierung", die bei dem Führen eines Kraftfahrzeugs, bei dem eine deutlich höhere Kontroll- und Reaktionsfähigkeit erforderlich ist als nur beim Schießen (ich muß das hier nicht alles wiederholen), sogar seitens des Gesetzgebers und nicht nur nach Meinung von Richtern als unschädlich angesehen wird, auch bei der Jagd, erst recht nachts (wir reden ja nicht davon, auf einem belebten Marktplatz Tauben oder einen tollwütigen Hund zu erschießen) unschädlich ist, erst recht dann, wenn man aus Erfahrung weiß, daß man dadurch nicht beeinträchtigt wird. Mag ja sein, daß man sich da durch das BVerwG mangels effektiver Überprüfungs- und Korrekturmöglichkeit eines besseren belehren und fürderhin akzeptieren muß, daß aufgrund besseren höchstverwaltungsgerichterlichen Sachverstands die sichere Jagd höhere Anforderungen stellt als etwa das sichere und risikolose Führen jedweden Kraftfahrzeugs. Aber das ändert nichts daran, daß man bis zu diesen wegweisenden und bahnbrechenden höchstverwaltungsrichterlichen Erkenntnisse und Weisheiten der gegenteiligen Annahme sein durfte. Woher also die Rechtfertigung, zu behaupten, daß aus diesem Verstoß gegen die erst danach bekannt gewordenen höchsverwaltungsrichterliche Meinung zwingend eine negative Zukunftsprognose folge? Und das ist ja keine solitäre Problematik. Jeder hier kann nach einigem Nachdenken einige offene, unklare Rechtsfragen nennen, zu denen man mit Fug und Recht mangels höchstrichterlicher Klärung unterschiedlicher Auffassung sein kann. Diese hier dokumentierte Praxis des BVerfG führt aber dazu, daß jede vertretbare aber von der späteren Meinung des BVerfG abweichende rechtliche Beurteilung dazu führt, daß die Zuverlässigkeit verneint wird. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
MarkF antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Grundlos ... Meinst Du mit "grundlos", daß das Laden der Waffe nicht der unmittelbaren folgenden und erlaubten Schußabgabe dient? Denn das wäre die zwingende Folgerung aus die UVV Jagd. Was aber nicht wirklich überzeugt, denn schon bei der heimatlichen Reinigung kann sich die Notwendigkeit ergeben, das einwandfreie Funktionieren durch manuelles Repetieren zu überprüfen. Und wie ist es mit dem, der warum auch immer zuhause, in seinen eigenen vier Wänden mir einer geladenen Pistole im Halfter, am Ende sogar durchgeladen, herumläuft? Ich denke, daß die spezifischen "Jagdregelungen", die eben nur für die Jagd gemacht sind und gelten, nicht verallgemeinert werden dürfen. -
Bei scharfen Schußwaffen verstehen wir keinen Spaß...
MarkF antwortete auf bumm's Thema in Waffenrecht
Da der Beitrag wohl nicht mehr vorhanden ist: Könnte ihn jemand zusammenfassen? -
... zweifelt man an der Sachkunde. Denn der Verband entscheidet nicht, ob ein Bedürfnis vorliegt. § 14 (2): Ein Bedürfnis wird bei Sportschützen anerkannt. Der Sportschütze muß durch den Verband bestätigen lassen, daß er Sportschütze und die Waffe zugelassen und erforderlich ist (verkürzt gesagt). § 14 (3): Das Bedürfnis für mehr als 2 KW/3 HA wird durch eine Verbandsbescheinigung glaubhaft gemacht, daß der Sportkampf Wettkampfschütze ist usw. (verkürzt formuliert). Fazit: Der Verband bescheinigt die einen oder andere Tatsache. Die Behörde bejaht daraufhin, wenn sie der Meinung des Sportschützen folgt, das Bedürfnis und trägt ein. Die Behörde kann auch anderer Meinung sein, etwa, weil sie den Verbandsbescheinigungen nicht "glaubt" oder sie nicht als ausreichend ansieht oder, weil besser über den Waffenbestand des Sportschützen informiert als der Verband, weiß, daß der Sportschütze schon genügend hat. Wie auch immer: Der Verband entscheidet nicht über das Bedürfnis, auch wenn das Papier als Bedürfnisbescheinigung bezeichnet wird und die Verbände es gerne zur Selbsterhöhung als "Bewilligung" bezeichnen. Dabei habendie Verbände nichts (mehr) zu bewilligen. Sie haben noch nicht einmal Ermessen. Wenn der Verband zu Unrecht die Zulassung und Erforderlichkeit verneint, kann dies gerichtlich in vollem Umfang überprüft werden. Dito für die Voraussetzungen des Absatz 3. Sicherlich wird nur selten vorkommen, daß die Ämter die Bescheinigungen nicht ausreichen lassen. Insofern entscheiden die Verbände _faktisch_ über die Anträge, nämlich indem sie die begehrte Bescheinigung ausstellen oder auch nicht. Aber ob das Bedürfnis rechtlich wirklich (nicht) besteht liegt nicht in der Entscheidunskompetenz des Verbands.
-
Doch. Ist es. Das hat nichts mit sportlichem Engagement zu tun. Sondern mit "Habenwollen". Ich stelle es mir schwer vor, bei allem Engagement ein Bedürfnis für 80 Waffen (ohne WS) zu begründen. Aber ich bin ja auch nicht so engagiert. WS sind etwas anderes, die sind bedürfnisfrei. 18 Termine am Stück, also in 3 Wochen, dann 49 Wochen Pause, dürfte in der Tat zu Akzeptanzproblemen führen.
-
Das ist staatlicherseits ausdrücklich nicht erwünscht. Ist natürlich ein klarer Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit. Aber ich bin wenig optimistisch, daß die VGen oder gar das BVerfG dies ebenso sehen würden. Bzw. den Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit kann man nicht wegdiskutieren, aber ich nehme an, daß man dies, wie vieles, dem überragenden Interesse des Allgemeinwohls unterordnen würde. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Freiwillige vor - wer klagt dagegen? Siehe oben: Vielleicht sollte man das "ohne sportlichen Ehrgeiz" nicht so sehr betonen, aber wenn die Zeit nur für einen Termin monatlich reicht - wer wollte etwas dagegen sagen? Ein Verein, der Dich deswegen nicht mag, soll halt auf Deinen Beitrag verzichten. Aber es dürfte doch wohl kaum vorkommen ...
-
Ich glaube, daß Du hier Ursache und Wirkung verkennst. Wenn man mal einige 150%ige KK-Vereine ausnimmt (da kann durchaus eine solche Einstellung vorherrschen) dürften den meisten Vereinen, vor allem mit GK-Orientierung, grds. gerade Gelegenheitsschützen recht sein - die zahlen den vollen Beitrag, belasten die Stände aber wenig. Das Problem ist eher der Gesetzgeber und die Behörden: Auch wenn die amtliche Begründung und auch die WaffVwV (noch) nicht so formuliert ist, den nur "einmal-im-Monat"-schießenden auszuschließen, so wird offiziell das Bild des ernsthaft engagierten Sportlers gepflegt. Also von jemandem, der kaum andere Interessen besitzt, wie es eben bei einem wirklich "ernsthaften" Sportler der Fall ist, un daher nahezu seine ganze Freiheit auf dem Schießstand zubringt. Natürlich paßt dies nicht zum nolens volens zu akzeptierenden "Breitensport", der halt schon auch unter dem verassungsrechtlichen Schutz steht. Daher muß man akzeptieren, daß sich unter dem Sportmantel auch (m.E. weit mehrheitlich) "sog." Sportschützen tummeln, die weder das Zeug noch den Willen zu sportlichen Hochleistungen besitzen. Wenn man mal eine Parallele zum Tennis zieht, dann sind die große Mehrheit diejenigen, die halt mehr aus Spaß, vielleicht auch um nicht ganz einzurosten, einige Male im Monat ein paar Runden mitspielen aber allenfalls bei den Vereinsmeisterschaften, aber auch vielleicht nur teilweise, mitmachen, weil sie einfach zu schlecht sind. Das, denke ich, ist Breitensport, und bei den Sportarten ohne Hardware, wie wir sie brauchen, auch gewünscht, da dies wenigstens etwas der Gesundheit zuträglich ist (ja, kann auch zu Schäden führen, ich weiß). Wenn Du als derartiger "Breitensportler", also echter Gelegenheitstennisspieler und Gelegenheitssportschütze, beim WBK-Antrag im Antrag frei heraus sagst, daß Du keinerlei sportliche Ambitionen hast, auch keinen Wettkampf mitschießen willst sondern einfach nur dann, wenn Dir danach ist (notgedrungen wenigstens einmal monatlich) ein paar Scheiben Löchern und schauen willst, was Du dabei packst, dann setzt Du Dich m.E. schon dem Risiko aus, daß Dir ein böswilliger Sachbearbeiter attestiert, daß Du kein "Sportler", nicht mal "Breitensportler" seiest. Natürlich ist dies falsch. Aus den Begründungen und Verwaltungsanweisungen zum Bedürfnis für Hardware jenseits des Grundkontingents ergibt sich, daß nur dafür Wettkampfengagement erforderlich ist - im Umkehrschluß also nicht für den einfachen Sportschpützen, der sich mit der obligatorisch erhältlichen Hardware zufriedengibt, gefordert werden darf. M.E. haben aber Verbände und Vereine Schiß, staatlicherseits Nachteile zu erleiden, wenn sie dies offen kommunizieren, also laut und deutlich das sagen, was eigentlich jeder weiß und was bei einem Breitensport völlig selbstverständlich ist und nicht anders geht, nämlich daß die große Masse ihrer Mitglieder vergleichbar sind mit z.B. der großen Masse der Tennisspieler oder der Skifahrer. Wollte man dagegen die Schraube anziehen und bei uns Sportschützen signifikant mehr fordern, dann wäre der Schießsport sofort tot. Die dann durchs Filter gelangende geringe Zahl ist viel zu klein um die Vereine am Leben zu erhalten. Die erforderliche sächliche Ausstattung ist viel zu teuer, als daß man dies mit ein paar Figuren stemmen könnte. Solltest man dagegen wirklich an einen Verein geraten, bei denen man schief angesehen wird, weil man noch andere Interesse hast und nicht beabsichtigt, auf dem Stand oder in der Hütte zu übernachten, dann muß man entweder in einem anderen Verein anheuern oder zusammen mit einer ausreichend großen Gruppe von Gleichgesinnten bei der nächsten Wahl den Verein kapern. Das erscheint mir etwas übertrieben. Einmal im Monat mit irgendeiner meiner Hardware ein paar Löcher stanzen tut nicht wirklich weh und da es ja auch KK sein kann tut es auch finanziell nicht weh, selbst wenn es mich nicht juckt, die .44mag rauszuholen. Sicher wäre es ohne diesen "Zwang" noch angenehmer, aber letztlich habe ich das Zeug doch, weil ich (auch) schießen will. Also gibt es per saldo da keinen rechten Grund zum jammern. Daß es schwer ist, Freunde zu mitmachen zu bewegen, liegt weniger an dem Aufwand - als Freunde würde ich sie ja im ersten Jahr gerne supporten. Und auch am Geld kann es nicht liegen, denn die pulvern wesentlich mehr Geld für irgendeinen Unfung raus. Und es kann auch nicht daran liegen, daß man es einmal monatlich krachen lassen muß. Die haben einfach kein oder nicht genug Interesse daran (an Schußwaffen). Naja, ich mag ja auch kein Tennis spielen und Golf turnt mich auch nicht so an, ebenso wenig wie Windsurfen.