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Es sollte Deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, daß ich nicht seine Frage kommentiert habe (bei uns gibt es neben den lateinischen und teilweise altrömischen Sprüchen einige Sprichwörter und Weisheiten und eine/s lautet: Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz) sondern Deinen Sinnspruch, daß es keine dummen Fragen geben würde. Das hat auch nichts mit Niveau zu tun. Häufig genug wenn nicht fast immer steckt hinter solchen Fragen Ignoranz und Faulheit und der Unwille, selbst zu denken und nachzuschauen. Speziell hier gilt: LWB sind im Waffenrecht etwas fachkundig und jedenfalls bei dem Kernwissen ....
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Da hast Du völlig recht, das sollte man auch nicht glauben. Darum ging es aber nicht. Sondern um den jeden Wissenden beleidigenden Spruch, daß es keine dummen Fragen geben würde .... Sicher gibt es nicht auf jede Frage nur eine (richtige) Antwort und zweifellos gibt es jede Menge Unrichtiges (vor allem auf Portalen wie gutefrage und ähnliches - Proll-TV ist meist Gold dagegen). Aber häufig, sehr häufig findet man nach einiger Recherche die richtige Antwort, mag es manchmal auch mehr als nur eine oder zwei Minuten dauern. Gut, der Laie ist häufig nicht ohne weiteres in der Lage, die Verläßlichkeit von qualifiziert erscheinenden Fach-Antworten zu beurteilen. Aber wenn, wie es hier immer wieder angemahnt wird, bei rechtlichen Antworten zur Begründung und als Beleg Quellen und Nummern genannt werden, kann man sich sein eigenes Bild machen, auch wenn man nicht vom Fach (natürlich hat man als Fachmann einen erheblichen Vorteil) ist. Und siehe da, es gibt die Gesetze bei www.gesetze-im-internet.de auch als Volltext und mit Suchfunktion ... Im übrigen:Siehe das vorstehend gequotete post von HBM.
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Natürlich interessiert ein Gericht nicht eine Forenmeinung als solche. Aber wie auch Du richtig ansprichst und neben mir auch von einigen anderen Mitgliedern regelmäßig angemahnt wird, sollen Behauptungen und Auskünfte zur angeblichen Rechtslage - gerade von Profis, die das gelernt haben - mit ordentlichen Quellenangaben erfolgen. Daß mancher dies bewußt unterläßt um dies als seine Dienstleistung verkaufen zu können ... naja. Aber diese Quellen, so einschlägig, werden beachtet werden. Und auch Meinungen, Argumente, für die es noch keine Quellen gibt, können hilfreich sein - als Denkanstöße, Entwicklung eigener Argumente (sofern man dazu befähigt ist). Klar, wenn ein Laie etwas vorträgt wird zunächst anders aufgenommen als anwaltlicher Vortrag. Laien sind halt Laien, weil sie nicht vom Fach sind (weswegen es grundsätzlich auch nicht ratsam ist, auf anwaltlichen Beistand zu verzichten). Dennoch ....
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Mal abgesehen davon, daß ich zwar notwehrwillig, aber nicht notwehrfähig wäre, da alle Waffenschränke im Keller stehe und mir eine KW unter dem Kopfkissen zu shr aufträgt ;-): Was und wieso?
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Unsinn. Was soll diese Gutmenschengetue? Natürlich gibt es dumme Fragen. Ich kann es nicht mehr hören, wenn mit diesem blöden Spruch die größte Blödheit, das größte Desinteresse, die schlimmste Ignoranz bemäntelt werden soll. Erst recht in Zeiten des Internets, wenn nicht nur Antworten auf banale Fragen problemlos selbst gefunden werden können.
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Vielleicht solltest Du dem Gedanken nahetreten, daß dem Waffengesetz eines gewisse Systematik innewohnt, so daß eine im Inland frei erwerb- und besitzbare Waffe auch insofern frei eingeführt, also verbracht oder mitgenommen, werden darf. Die Erlaubnisregeln der P.29ff gelten nur für erlaubnispflichtige Waffen, die solche VL-Waffen gerade nicht sind. Daher hat "der Pole" nicht nur Glück sondern Verbringen/Mitnahme ist systematisch zwingend wie Besitz und Erwerb nach Anlage 2 Absch.1 UA 2 Nr.7.6 bzw. 7.7 erlaubnisfrei.
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Richtig. Einschlägig ist § 15 SprengG, erlaubnispflichtig durch zuständige Behörde, welche auch immer das ist. Am besten wäre, mal beim deutschen Zoll nachzufragen, bei dem erlaubnispflichtige Dinge bei der Einfuhr ohnehin vorzuzeigen sind (meint zumindest der Zoll).
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Merkwürdig. Bei meinem Sohn und mir dauert es immer Monate. Was sollen die Kriterien für "auffallen" sein? Als LWB ist man doch per se auffällig ...
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Wir sind ja von den Grünen und anderen ideologisierten Hoplophoben eine nur sehr selektive Wahrnehmung (der Realität) gewohnt. Traurig, daß dies aber auch auf unserer Seite einreißt. Im übrigen auch für Dich zum Mitschreiben: Nicht Meinungen zählen sondern Argumente.
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WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
MarkF antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Ich rede nicht von einfachem Alkoholgenuß sondern von Betrunkensein. Andererseits .... wenn man mit 0,5 Promille nicht mehr fahrtauglich ist .... Ich weiß, da geht es um anderes als das Beibehalten des Verstands. -
Ein einschüssiger VL mit dem berühmt-berüchtigten Modell vor 1871? Rate mal .... diese Waffe ist in D frei erwerb- und besitzbar ab 18 ....
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Ich konnte es nicht mal lesen.
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Diese Sichtweise ist interessant. Ob was dran vermag ich aber nicht zu beurteilen. Aber ich werde mal bei bei der Kripo und beim LKA nachfragen, on sie es als ratsam ansehen, an den Schränken oder am besten schon an der Haustür darauf hinzuweisen.
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Die anderen schlafen offenbar noch, daher: Genauso. Es ist eine Verpflichtungsklage - im Antrag nennst und bezeichnest Du den VA, den die Behörde erlassen soll. Näheresn findest Du über google oder Du konsultierst einen Anwaltskollegen Deines geringsten Mißtrauens. Aber wenn Du meinen Rat hören willst: Tue es nicht. Frag beim SB nach, warum es solange dauert, und wenn er auf die Zuverlässigkeitsprüfung und Auskunft vom LKA verweist, dann warte. Zum einen dauert auch die Klage, mittlerweile immer länger dank der zunehmenden Zahl der Asylverfahren (bin gespannt nach welcher Zeit die diesjährige "Sammel"kapazitäsklage gegen die Frankfurter Uni wg. Medizinstudium entschieden werden wird, auch das Frankfurter VG ächzt unter den Asylklagen), und bis zur Entscheidung wird das LKA die Auskunft erteilt haben. Ddie Richter nervt die zunehmende Belastung durch Asylantenklagen auch und es ist nicht fernliegend, daß sie dies an Dir mit Deiner überflüssigen Luxus-Klage auslassen, da das Amt Dir ohne positiven Zuverlässigkeitsbescheid keine WBK erteilen darf. Und auch das Amt wird nicht allzu erfreut sein, denn es liegt ja nicht an denen, die hätten wie jedermann die Sache auch gerne vom Tisch. Du wirst in Deiner Karriere als LWB sicher noch oft mit den SB zu tun haben und wenn es nicht Idioten oder Waffen-/LWB-Feinde sind ist deren neutrales Wohlwollen oder wie immer man ein nicht durch Aversion geprägtes Verhalten bezeichnen will wichtiger als hier Dampf abzulassen und sich als Bürger mit Rückgrat zu profilieren. Heb Dir das für einen wirklichen Streit mit dem Amt auf, z.B. im Rahmen des P.6 AWaffV (dieses Mandat würde ich gerne übernehmen), und nimm als Erkenntnis den Rat mit, den unsere SB in solchen Situationen erteilen: Wenn absehbar ist, daß man in den nächsten Monaten eine (von einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängige) Genehmigung benötigt, dann informiere das Amt sofort darüber, damit die jetzt schon die Zuverlässigkeit prüfen und sich gleich an das LKA wenden können. Dann mußt Du optimalerweise auf Bescheidung Deines Antrags nur ein paar Tage warten.
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Wie ich Deinem post entnehme bist Du nach wie vor humorlos, nimmst Dich jedenfalls derart ernst, daß Du zum Lachen in Deinen Waffenraum im Keller gehst, wo Dir eine angebundene Ziege die mit Salz bestreuten Fußsohlen leckt .... und vergißt nie. Wie Django. Eigentlich halte ich ja überhaupt nichts von diesen Forumsstreitereien, aber bei Dir mache ich gerne eine Ausnahme. Leute, die sich selbst derart ernst nehnen, kann ich nicht ernst nehmen, das reizt einfach zu sehr. LACHEN, auch (oder besonders,) wenn Du morgens in den Spiegel schaust, das Leben ist hart und kurz genug. Im übrigen ist Deine Anregung erwägenswert. Es gibt hier genügend materiell wie formal kompetente Diskutanten, so daß mit der Möglichkeit, hartnäckigen Störern und Unwilligen den Zutritt zu verweigern, hervorragende und sehr erkenntnisreiche Diskussonen geführt werden könnten. Aber das sollen anderen in die Hand nehmen ...
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Ohne diesen konkreten Fall beurteilen zu können: In Hessen dauert es auch einige Monate. Wobei ich ausschließen kann, daß Aversionen des SB ursächlich sind.
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WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
MarkF antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Langsam ... mal abgesehen davon, daß dies hier nach einem Troll riecht ("Ich würde gerne eine WBK beantragen ..." Ach ja? Echt? Wachen wir morgens auf und haben den Wunsch nach einer WBK und es fällt uns unser Sündenregister ein?): Wir hatten doch vor einiger Zeit eine Diskussion, in der auch über eine Entscheidung gesprochen wurde, in der einem Sportschützen - oder war es ein Jäger? - die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er nach seiner waffenspezifischen Tätigkeit erheblich zuviel getrunken und dann neben seinen Waffen im PKW übernachtet hatte. Vielleicht erinnert sich jemand daran. Jedenfalls: Wenn ein ziemlich betrunkener LWB nicht neben seinen Waffen übernachten darf, dann darf er in diese Zustand keinen Umgang mit den Waffen haben. Den Umgang hat er aber nicht nur, wenn er sie streichelt. Sondern auch, wenn er den Schlüssel zum Schrank hat (Besitz, Zugriffsmöglichkeit - ein Kombinationsschloß ist dann wohl sicherer, das bekommt man je nach Kombination in dem Zustand nicht auf). Woraus letztlich folgt, daß sich ein LWB nicht betrinken darf, wenn er Zugriffsmöglichkeit zu seinen Waffen hat, also z.B. zuhause. "Fremdsaufen", wenn die Waffen zuhause sind, wäre daher jedenfalls dann o.k,, wenn man nicht nach hause geht/kann. -
Diese Farbe ist extrem schlecht lesbar.
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Ganz so einfach ist/war das nicht. Das Jäger-HA-Urteil ist ein schlechtes Beispiel. Dort war das Gesetz in der Tat zwar auslegungsfähig, nur die vorgenommene Auslegung entgegen der bisherigen völlig einhelligen Meinung und, wenn man alle Quellen beachtet, recht eindeutig auch gegen den Willen des Gesetzgebers, also entschieden nicht überzeugend. Wenn wir über das grundsätzliche Andübelmüssen von Tresoren reden, ist aber ebenso grundsätzlich ganz eindeutig, daß das Nichtandübeln nach der AWaffV erlaubt ist, da in nicht angedübelten B-Würfeln 5 KW untergebracht werden dürfen. Da gibt es grundsätzlich nichts zu interpretieren und nur dann, wenn besondere (!) Umstände ein Abweichen von dieser grundsätzlichen Regel als erforderlich erscheinen lassen, könnte mehr verlangt werden.
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Was ich eben geschrieben habe bezieht sich auch auf Dich.
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Und mich nervt in zunehmendem Maße und ungeheuer diese dummdreiste Laiengequake mit Stammtischniveau. Wo wir hier sind? In einem Diskussionsforum zum ... nein, nicht Dummschwätz. Auch nicht Stammtischtalk. Auch nicht blabla oder "Sonstiges", "Was nirgends reinpaßt, "Eh, ich fühle mich sch...." oder "Was geht, Alda?" Diese Rubrik heißt WaffenRECHT. Da geht es um Juristerei und da es denjenigen Laien (und auch schon mal Profis), die hier Frage stellen und Themen aufwerfen, auf fachlich möglichst gehaltvolle und so weit möglich weiterführende und richtige Stellungnahmen ankommt und niemand an dem persönlichen Rechtsempfinden eines Laien interessiert ist (denn dann kann man auch seine Oma oder irgendeinen Passanten auf der Straße fragen oder sich gleich selbst vor den Spiegel stellen und Antworten geben), sind die fachlichen Spielregeln einzuhalten. Ich habe das schon einige Male referiert und erläutert und möchte es daher nicht erneut aufbereiten. Und eine der Grundelemente wenn nicht DAS Grundelement jeder juristischen Diskussion ist, daß nicht einfach irgendetwas behauptet wird sondern, soweit man sich auf irgendetwas bezieht (Gesetz, VO, amtliche Begründung, Kommentar/Literatur oder Rechtsprechung) diese Quelle nach den fachlichen Regeln ordentlich zitiert wird. Das ist weder Korintherkackerei noch Klugscheißere (obwoh ich darin ähnlich gut bin wie im Haarespalten und Besserwissen) sondern essentiell, da man ohne diese jede juristische Diskussion von vorneherein gleich sein lassen kann. Was Du - ich wiederhole mich jetzt - spätestens dann erkennen wirst, wenn Du im Streit mit einem SB statt einer ordentlich zitierten Fundstelle vorzulegen nur stammeln kannst "Ey Alda, dat sacht so´n Typ aus´m Forum". Wenn Dir dummer smalltalk lieber ist: Kein Problem, husch-husch in eine solche dümmliche Plauderecke. Aber BITTE erspare den Leuten hier, die juristische Fragen und Probleme zum Waffenrecht diskutieren und vielleicht auch lösen wollen, solche absolut unqualifizierten Zwischenrufe. Wie bitte? Ich bin ein arrogantes A*? Da hast Du verdammt noch mal völlig recht. Aber wenigstens ein arrogantes A* mit Ahnung.
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Falsch. Nicht vermeintlich. Angeblich. Schlimm genug, daß die sog. "Journalisten" - von denen offenbar kein einziger Deutsch auch nur im Abi hatte - den Unterschied zwischen angeblich, vermeintlich, anscheinend und scheinbar nicht kennen (ich hatte zwangsweise Deutsch im Abi, worauf ich mir aber nichts einbilde, und Deutsch/Germanistik nicht studiert, aber das Jurastudium und die Anwaltstätigkeit führt zu einer wesentlichen besseren Beherrschung der deutschen Sprache als diese Leute es jemals fertigbringen, wenn auch nicht so blumig-redundant-unverständlich wie die Schwätzer des Feuilletons) - das müssen wir aber nicht nachahmen.
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
MarkF antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Wie Du selbst richtig andeutest ist das keine Sache für einen RECHTSanwalt, da es da nicht um Juristerei geht. Nicht ohne Grund sind PA idR Naturwissenschaftler odê Ings. Die allerdings dann regelmäßig aufgeschmissen sind, wenn es in Patentstreitigkeiten einmal ausnahmsweise wirklich um Juristerei geht. Früher gab es relativ vidle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domains, aber auch Zeichenrecht. Da waren auf der Gegenseite nicht selten (auch) PA (weil die bornierte Rspr. deren Zuziehung als erforderlich und dsmit deren Honorar als erstattungsfähig ansah). Mangels einschlägiger Rechtskenntnisse und jur. Ausbildung waren deren Beiträge idR null und wertlos, sie trieben nur die Kosten.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
MarkF antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Naja. Wir sind keine Zauberer. Wenn der Mdt. unrecht hat, dann verliert er halt (meist). Wenn er dies und die entsprechenden Hinweise und Erklärungen nicht begreift, senkt er den Daumen. Andererseits kann auch ein ziemlich unfähiger RA einen Streit gewinnen, wenn der Mandant recht hat und er nur keine k.o.-Fehler begeht oder der Gegner ähnlich wenig befähigt ist. Ein juristischer Laie kann das idR nicht beurteilen. Vor vielen, vielen, vielen Jahren, als es noch bundesweit die Singularzulassung beim OLG gab, war ich nach meiner Promotion bei einer für damalige Verhältnisse großen und rennomierten Frankfurter Kanzlei für einen deren OLG-Anwälte mit dem Ziel, später das Dezernat zu übernehmen, tätig. Wie üblich kam ein Großteil der OLG-Mandate aus der "Provinz", also Mittel- und Osthessen (im Süden und Norden gab es ausgelagerte OLG-Senate mit durchaus zweifelhafterer Rechtsprechung und entsprechende OLG-RAe) und zwangsläufig erhielt ich dadurch weiteren Kontakt zu den dortigen Platzhirschen. Einiges und den Unterschied zu den "besseren" Frankfurter RAe hatte ich schon während der damaligen Referendar-Wahlpflichtstation beim OLG kennengelernt, aber im Rahmen der Vertretung vor dem OLG erhielt ich auch deren Handakten aus der "Provinz" und hatte Kontakt mit diesen und auch gelegentlich mit deren Mandanten (war etwas ähnlich wie heute noch mit den BHG-Anwälten - regelmäßig läuft der Mandantenkontakt über die vorinstanzlichen Kollegen). Da waren sehr häufig Leute darunter .... meine Güte. Juristisch-fachlich absolut mies, kaum zu glauben, daß die Examina bestanden hatten, gaben aber den Oberguru und hatten ihre Mandanten fest im Griff. Trotz gnadenlosen Versiebens der Verfahren eine Riesenklappe mit einer Chuzpe vom Feinsten. Aber die Laien glaubten an ihr Großmaul und wenn sie dann auch vor dem OLG zu recht verloren hatten - die Berufung musste sein, gegen alllen Rats, aber manche Fehler lassen sich halt nicht reparieren und wenn man halt unrecht hat ...- waren natürlich alle anderen schuld, nur nicht ihr Super-RA, dem sie eisern die Treue hielten. Schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse durfte man da nichts sagen, aber die Urteilsgründe sprachen eigentlich eine sehr deutliche Sprache ...- 63 Antworten
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