German
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Und vielleicht die jeweiligen Gesetze der Länder (sofern diese Regelungen zu Signalpistolen haben), in deren Hoheitsgewässern man sich befindet... Nur weil man einen EFWP besitzt, ist das keine Freikarte für beliebige Mitnahme in jedes (europäische) Land. Nur die in §32 Abs. 3 WaffG genannten Ausnahmefälle (Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen) sind von diesen Erlaubnispflichten unter bestimmten Voraussetzungen pauschal ausgenommen. Ähnlich ist das auch in vielen anderen EU-Staaten. Ob bei allen, dafür würde ich meine Hand nicht in's Feuer legen. Je nach Gesetzeslage im Gast- oder Durchreiseland kann auch hier noch eine zusätzliche Erlaubnis für die Mitnahme notwendig sein, die dann im EFWP zu vermerken ist. Deutschland hat die Mitnahme von Signalwaffen an Bord von Schiffen (von der Freistellung für's Fliegen steht da z.B. nichts) in den oder durch den Geltungsbereich des WaffG in §32 Abs. 5 Nr. 2 erlaubnisfrei gestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob das in jedem EU-Mitgliedsland auch so ist. Weisst Du das sicher?
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Ich habe mir sagen lassen, dass Waffenzeitschriften mit Beitlers AKSU-Anzeigen in den Kreisen der Politniks reihum gingen und für "Entsetzen" sorgten. Das halte ich auch für realistischer. Von den Entscheidern und Meinungsmachern dürften die Wenigsten in Stuttgart auf 'ner Waffenbörse unterwegs gewesen sein. Soweit ich mich erinnern kann, wurden die primär im DWJ veröffentlicht. Ich finde zwar grade nicht die frühen Anzeigen aus 2003 mit den AKSU-74 Zivilversionen online (die Zeitschriften schlummern irgendwo im Archiv daheim), aber der Stil war ähnlich/identisch zu diesen hier:
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Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte was genau passieren, wenn man den Begriff als Beschreibung für ein Phenolharz-Füllstoff-Gemisch, aus dem die AK-Magazine eben bestehen und unter dem das Material international seit seiner Erfindung vor über 100 Jahren bekannt ist verwendet? Hier stellt ja keiner Produkte aus diesem Gemisch her und benennt sie dann mit dem geschützten Markennamen eines Dritten. Also manchmal... Ich denke/vermute, speedjunky meint Bakelit-Magazine für das Kaliber 5,56x45, die in die .223er Zivilwaffen passen. Dass es welche in 7,62x39 gibt ist ja klar.
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So scheints zu sein, das hier ist vermutlich die gleiche Waffe, aus 'ner Fotoserie: https://www.br.de/nachrichten/waffenschmuggel-terrorismus-fahnder-islamisten-balkan-100.html
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Diese Version der AK74-Mündungsbremse gibt es grundsätzlich auch für 7,62. Die Krümmung des Magazins deutet aber tatsächlich auf eine Waffe in 5,45x39 hin. 5,56x45er AK-Magazine gibt es meines Kenntnisstandes nicht in Bakelit. Vielleicht handelt es sich ja um ein Symbolbild aus dem Zeitungsarchiv oder von einer Bilddatenbank.
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Einleitungssatz aus dem Schreiben von BWT an das BKA, zur Schadensbegrenzung nach der Beschlagnahmung der Waffengehäuse und Verschlussträger und Schulterstützen am Frankfurter Flughafen: "anbei übersenden wir Ihnen die angeforderten Teile zur Komplettierung der bereits bei Ihnen vorliegenden Waffe BWT 3, für die bereits beantragte Ausstellung eines Feststellungsbescheides" Und weil Cascadeur das Dokument wieder entfernt hat der Transparenz wegen: https://www.yumpu.com/de/document/view/23306270/untitled-waffentechnik Der ausschlaggebende Faktor waren wohl die AKSU-74 Zivilversionen, die er angeboten hat. Daher auch die Nummer mit den 40 mm. Das kann ich Dir nicht sagen, welche Auswirkungen das gehabt hätte. Gewehre in .223 und .308 mit Anschein wollte man ja scheinbar nicht erfassen. Man könnte aber mal beim DIP des Bundestages nachsehen, wann die endgültige Fassung des §6 reinverhandelt wurde.
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Ja, das Waffenrecht wurde dadurch unnötig restriktiv.
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Man achte darauf, was alles an Teilen nachgeliefert wurde, weil es in der "vorgeführten Waffe" fehlte: https://www.yumpu.com/de/document/view/40853377/beitler-waffentechnik
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Das finde ich zwar ein bisschen hart von Dir, aber so könnte man ihn tatsächlich bezeichnen. Wir diskutieren hier in einem Diskussionsforum... Für unbedarfte Nutzer/Interessenten sind diese Informationen IMHO tatsächlich von Wert. Aber es gibt tatsächlich Händler, die sich mit solchen Aktionen auch an Behörden wenden.
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Auch das hatte, soweit mir das kolportiert wurde, wohl auch Gründe. Die wollte man beiderseits aber wohl nicht öffentlich machen und Herr B. hat sich anscheinend auch nicht besonders in's Zeug gelegt, sich darum zu kümmern. Am Ende hätte er dann ja noch eventuell für die entstehenden Kosten seiner angeschmierten Kunden aufkommen müssen. Da war's natürlich bequem, dass man "nicht durfte".
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Und wie kommst Du auf diese Vermutung? Die volle behördliche Aufmerksamkeit hat er sich mit seiner "Marketing"-Kampagne selbst gesichert. Die Sache mit dem BWT3 schwelte ziemlich lange und wäre durch mehr/andere/bessere Kooperation mit dem Behörden vermutlich anders ausgegangen. Ein Fremdverschulden kann ich da nicht erkennen, auch damals schon nicht, als ich die Sache relativ nahe mitbekommen habe.
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Die Preise sähen in Deutschland anders aus, wenn das bei jeder individuellen Konfiguration notwendig wäre und dementsprechend eingepreist werden muss. Das würde dann auch wieder Grund zum Meckern bieten... Oder der Herstelle bzw. Importeur lässt entsprechende fachliche Sorgfalt walten und hält sich über die aktuellen Strömungen/Meinungen der Behörde informiert und orientiert sich daran. Dann wäre sowas gar nicht notwendig. Alternativ kann er natürlich auch an die Grenzen des vielleicht/vermeintlich Erlaubten gehen und/oder gezielt provozieren, mit dem Risiko, dass er diese Grenzen überschreitet. Aber auch dafür findest Du hier ja offensichtlich verständige und gar begrüßende Stimmen.
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Ihm geht' glaube ich nicht unbedingt um diese AK. Beitler hat über die Jahre ja reihenweise solche Dinger gebracht.
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https://legislature.vermont.gov/assets/Documents/2018/WorkGroups/House Judiciary/Bills/S.55/S.55~Erik FitzPatrick~Draft No. 4.2, 3-21-2018~3-21-2018.pdf Sec. 8. 13 V.S.A. §4021
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Soso?
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"...geeigneten Nachweisen." Das ist eigentlich die magische Formel für alles im Waffenrecht. Es wird umso einfacher, je näher das Beantragte an den im Waffenrecht vorgesehenen "Standardfällen" liegt. Weicht man ab, steigt die Bedeutung der sauberen Bedürfnisbegründung und - falls notwendig - glaubwürdiger Argumentation selbiger.
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Ich finde, alles was in Deinem Beitrag nach diesem Satz kommt, beschreibt es doch ganz gut. Das kann man alles toll finden (wie vielleicht Du) oder man kann es nicht so toll finden (wie vielleicht ich). Fakt ist, dass er durch sein Handeln damals vielen Leuten Probleme beschert hat und auch heute noch über einigen ein Damoclesschwert schwebt, was dem einen oder anderen vielleicht noch nichtmal bewusst ist. Und scheinbar hat er bis heute nicht begriffen, wann's mal gut ist. Und bevor jemand anders kluggeschissen kommt: es war der (ehem.) §37. So kann man es auch nennen.
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Aber halt auch nur, wenn Deine Waffe der im Bescheid begutachteten Waffe entspricht. Und wirklich kontrollieren kannst Du das als Kunde zumeist nicht. Zumindest sollte so eine doofe Situation helfen, einen Verbotsirrtum zu argumentieren.
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Man braucht ja keinen Feststellungsbescheid, wenn die Waffe bestimmte Kriterien erfüllt bzw. nicht erfüllt. Und es gibt einen Unterschied zwischen wesentlichen technischen Eigenschaften, dem "Anschein" einer Waffe und unwesentlichen Anbauteilen. Der sollte einem bewusst sein. Hier beim Beitler geht es halt nicht um Griffe und Handschutze. Letztere sind eigentlich nur dann interessant, wenn die Waffe anscheinsfrei sein soll/muss. Und im Übrigen bedeutet auch ein gültiger Feststellungsbescheid keine Rechtssicherheit, weil dieser jederzeit zurückgenommen werden kann. Ist halt so, das ist der Murks mit dem wir derzeit leben müssen.
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Nun, vermutlich ist das eine Frage der Perspektive.
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Zur Erinnerung: und Der Feststellungsbescheid gilt erstmal exakt nur für die vorgelegte Musterwaffe. Ob die nun den restlichien Waffen bzw. "Serienwaffen" des aktuellen Falls entspricht, sei mal dahingestellt. Möglich ist das durchaus, sicher ist das aber nicht. Und wie das mit allen anderen bis heute unter dem Sammelbegriff "BWT47" verkauften Waffen aussieht, weiss erst recht keiner. Und ein Interesse daran, alle bisher verkauften Beitlerwaffen auf ihre tatsächlichen Eigenschaften zu untersuchen, sollte keiner haben. Da kann jeder Beteiligte nur verlieren... Insofern wäre es für die Allgemeinheit besser, wenn er künftig Blumen züchten würde oder so.
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Mir geht's um die Stelle "Der Verschlusskopf, d.h. das wesentliche Waffenteil, funktioniert (Lücke) einwandfrei. Davor sieht's auch fast so aus, als würde ein (Teil-)Satz fehlen. Da passt von der Logik her kein Namen oder Institution rein.
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Und Du bist Dir sicher, dass alle unter dem Sammelbegriff "BWT47" über die Jahre verkauften Waffen exakt der dem BKA vorgelegten Musterwaffe entsprechen? Und hat da das BKA Formatierungsfehler im FB oder fehlen da Textstellen?
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So traurig das klingen mag: Vermutlich keiner. Incl. Beitler, dem BKA, den Waffenbehörden und den meisten der Besitzern...