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German

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  1. Nur dass es bei der "Prepper"-Thematik nie um's "Dosenlagern" ging. Da ging es um Personen, die Listen über Personen, die irgendwann zu "entsorgen" seien geführt haben und die ihr Vorgehen im Falle eines Bürgerkriegs bandenmäßig vorgeplant haben. Das ist eine "etwas" andere Qualität. Dass dazu dann noch eine gehörige Portion "Unzufriedenheit" mit der politischen Entwicklung Deutschlands kam, hat ein zusätzliches Geschmäckle fabriziert und die Herrschaften in eine bestimmte Richtung positioniert. Das werden Neue schon nach kurzer Zeit selber herausfinden... Nicht jeder macht sich freiwillig zum Ignoranten wenn einem die Meinung Dritter nicht passt. Dafür muss man geschaffen sein.
  2. Dadurch, dass sie in so einem Fall (dauerhaft) begründeten Zweifels regelmäßig das Bedürfnis überprüft...
  3. Widerspricht sich das? An welcher Stelle genau? Siehe oben... Zumal er die Aussage erhalten hat, dass weder Befürwortung noch ein Voreintrag für eine (sehr wahrscheinlich mehrschüssige) Kurzwaffe nötig seien. Letzerer ist zwingend notwendig, ersteres kann der Verband durchaus problemlos erbringen, nur halt nicht im "Standardformat".
  4. Dass ein Nachweis eines Bedürfnisses nicht immer aussehen muss wie für einen individuellen Sportschützen ist Dir geläufig? Das Bedürfnis wird hier halt nach §8 WaffG nachgewiesen. Der Verein muss statt Schiessterminen eben Mitgliederzahl, regelmäßige Besucherzahl, Bestand an vorhandenen Vereinswaffen, Schießstandkapazität, Anteil der Mitglieder ohne eigene Waffen für welche Disziplin auch immer usw. nachweisen, um der Waffenbehörde gegenüber ein Bedürfnis glaubhaft zu machen. Eine Bescheinigung des Dachverbandes über die Zahl der gemeldeten Mitglieder und der Disziplinen für die die Waffe beantragt wird, ggf. auch über Zahl der dafür durchgeführten Wettkämpfe oder durchgeführten Öffentlichkeitsveranstaltungen ist da sicherlich alles andere als hinderlich... Im Übrigen hilft immer ein Blick in die WaffVwV, hier insbesondere deren Nr. 8.1.2.
  5. Haben die Herrschaften schon ein bisschen zu früh vom bayuwarischen Bier genascht?
  6. Meine Feldstudien sagen, dass das nächste Holstertäschchen für's verdeckte Führen aussehen muss wie einer von diesen (fake) Luis Vuitton Herrentaschen, nicht weit von dem entfernt, was früher mal Detlefschleuder genannt wurde, nur mit längerem Riemchen... https://www.google.com/search?q=louis+vuitton+tasche+herren Willkommen im Willkommensland, 2018...
  7. Damit ist eher gemeint, dass mit diesen Bauchtaschen die, die "vermeintlich" verdeckt führen recht einfach zu entdecken sind. Das ist aber bei uns weniger relevant als in Ländern mit Verdeckttragekultur. Bei uns wirste eher für 'nen Assi gehalten als für einen Waffenträger. Ausser von den Assis selber, die halten Dich dann für 'nen Bullen...
  8. "5.11 bauchtasche" in Google einzugeben ist zu komplex?
  9. Meinem Kenntnisstand nach, um sie an die neuen Aufbewahrungsvorschriften des diesbezüglich geänderten Waffengesetzes anzupassen. Sprich es wird die A/B-Thematik umformuliert bzw. entfallen. Es bleibt abzuwarten, ob sich deswegen die Anforderungen an Waffenräume ändern werden, die sowieso schon vom O/I-er Niveau aufwärts gestaltet waren. Aber es ist wie Du sagst: Momentan ist dieses einzige öffentlich verfügbare Dokument dieser Art zurückgezogen und viele Waffenbehörden berufen sich darauf und warten daher derzeit lieber ab, bevor sie irgendetwas "Falsches" genehmigen. Da kann man in dringenden Fällen sicherlich dagegen vorgehen, ob das die richtige Strategie ist, bleibt abzuwarten. Ich versuche aber mal rauszufinden, ob eine Neufassung am Horizont absehbar ist, da ich an das Thema mittelfristig auch ran "muss"...
  10. Nein. Das bedeutet nur, dass ein Achtel der (geschätzt) zivil besessenen Waffen (irgendwo, vornehmlich wohl staatlich) registriert sind. Bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass die restlichen sieben Achtel ein reiner Schätzwert sind, denn offizielle Registrierungsdaten liegen ja nicht vor...
  11. Die Fallzahlen sind (infast allen Bereichen) (meist) deutlich höher als hier. Aber das Thema hatten wir ja schon ein paarmal, interessiert nur keinen, weil eben Filterblase. Ich bin nicht der, der nicht über den Tellerrand schaut.
  12. Machst Du das extra oder bist Du so? Der Threadersteller stellt die Behauptung auf, dass "in Hamburg" (Sittensen liegt bei Hamburg) den Fall gegeben hätte, dass ein Rentner einem Dieb der mit seiner Geldbörse flüchtet in den Rücken geschossen hätte und dass die Tat vom Notwehrrecht gedeckt gewesen wäre. Ich verlinke auf den Fall, auf den er sich sehr wahrscheinlich bezieht (es sei denn, Du kennst noch weitere Fälle in Hamburg in exakt dieser Konstellation), wo die Tat des Verteidigenden eben am Ende doch nicht von der Notwehr gedeckt war. Es geht hier um einen ganz konkreten Fall, der als positives Beispiel bemüht wurde., aber kein positives Beispiel aus der Realität ist. Hier scheiterte es (unter anderem) an Wahrnehmung und Verhalten des Verteidigenden. Das ist eher ein klarer Beweis dafür, dass das deutsche Notwehrrecht ein Minenfeld ist, in dem der Agierende schnell mal in die Scheisse tritt denn ein positiver Beweis für ein robustes Recht, denn am Ende sitzt da ein Richter welcher Coleur und persönlicher Einstellung auch immer, der die Handlungen, zu denen man sich in Sekunden(bruchteilen) entscheiden musst, dann in stunden- und tagelanger Analyse zerlegt. Dessen sollte man sich bewusst sein, grade bei der Entscheidung, womit und wie man grade Sachwerte verteidigt. Bei Leib und Leben mag' diese Bewertung anders ausfallen können. Das übersieht die "Eigentum ist notwehrfähig"-Fraktion gerne mal. Aber die haben natürlich alle auch Top-Anwälte und wissen ganz genau, was sie tun - zumindest am Keyboard vom Schreib-/Couchtisch aus... Was wäre denn gewesen, wenn "B" sich auch nicht vom Schuss hätte abschrecken lassen, nachdem er sich ja scheinbar voher auch nicht vom Rumfuchteln und Drohen mit der Waffe hat von seinem Tun abhalten lassen? Dann hätte der anderweitig verteidigungsunfähige behinderte A mit seinem Spielzeug vor ihm gestanden weil er ja seine Wohnung verlassen musste, und dann...?
  13. @Fyodor Und woher haben die Kriminellen wohl ihre Waffen, in welcher Kultur der Gewalt (auch durch Waffen) sind diese aufgewachsen und wieviele Straftaten, Amokläufe und Mass Shootings werden mit (teils vormals) legalen Waffen durchgeführt? Dazu kommen - wie immer - die ungewollten Unfälle. Das hat wenig mit Polemik auf meiner Seite und mehr mit sehr selektiver Wahrnehmung der Befürworterfraktion zu tun, denn das "Positivbeispiel" USA ist ganz sicherlich keines, wenn "Lösung" und "Problem" in ganz engem Zusammenhang stehen. Wenn ich mich natürlich nur auf einen winzigen Teilbereich fokussiere und den Rest ausblende, dann mag' das natürlich so ausehen - das nennt sich dann in Neudeutsch Filterblase.
  14. Jupp, die Lage in den USA sieht man ja. Ohje... Waren die Schläge auf's Auto jetzt ein vorhersehbarer Konflikt? Schliesslich ist die Situation ja über Stunden eskaliert... Es geht im konkreten Fall um ein Auto. Und bei den von mir zitierten Beiträgen zweimal um Sachwerte... Aber egal, ich wollte beim jetzt folgenden Circlejerk nur noch zuschauen.
  15. Das lege ich Dir an's Herz. Dann merkst Du vielleicht auch, auf welche Aussage ich mich bezog und was dieser Link widerlegt. Und deswegen ist es richtig und wichtig, dass nicht jeder "der's will" einen Waffenschein bekommt oder einfach so eine Waffe führen darf (ungeachtet derer, die's trotz Verbot dennoch tun). Und Leute wie Du und "B" werden dafür sorgen, dass sich das auch nicht mehr ändern wird. Tja. Damit nicht jeder individuell mit der Mistgabel und dem Dreschflegel dem Russen gegenübertreten muss. Aus dem gleichen Grund haben wir eine Polizei. Damit A und B ihre Streitigkeiten nicht mit Rumschreien(!) und gar Klingeln und Hämmern an der Tür(!!!), rumhauen auf Sachen und gar Rumschiessen regeln müssen... Das versteht aber scheinbar nicht jeder. Wenn die Beteiligten der Polizei gegenüber den Eindruck erwachsener Personen machen, ist das Verhalten dieser erfahrungsgemäß ein Anderes (auch wenn das die üblichen Verdächtigen verneinen werden, aber da trifft das ja u.U. genauso zu). Insofern kann ich mir grob vorstellen, wie die Vorgeschichte und das Verhalten aller Beteiligten des Vorfalls im Vorfeld aussahen. Und auch das würde bei einer eventuellen gerichtlichen Würdigung berücksichtigt, wenn es denn bekannt wird. Im Übrigen greife ich jetzt mal bei den Chips von @BlackBull zu und schaue dem Thread amüsiert beim weiteren Entgleisen zu, zu den Flüchtlingen haben wir's ja zumindest schon geschafft...
  16. Ich sehe keinen einzigen Beitrag, der auch nur eine Andeutung davon enthält. Das "Dummheiten machen" ist auch sicherlich kein Hinweis darauf, wie die Polizei das Verhalten beider Beteiligter einschätzt. Daher wohl auch das Verhalten am Telefon. Im Übrigen kann A jetzt hoffen, dass B nicht auf die Idee kommt, ihn wiederum anzuzeigen. Nicht wegen der Ordnungswidrigkeit des Schiessens, da gibt es durchaus ein paar andere Optionen, insbesondere dann, wenn er sich bedroht gefühlt hat. Dann fängt der Apparat an zu rollen und aus dem "in ein paar Tagen abholen" wird dann ggf. nichts. Im Übrigen dürfte nach den Schlägen auf das Auto bereits Schaden entstanden sein, oder nicht?
  17. Nein, seine und Jackos Aussagen sind nach wie vor vollkommen korrekt. Im Rahmen der Erforderlichkeit. Die Polizei hat ja gesagt, wie zu verfahren ist: Wer danach noch meint, mit der Knarre John Wayne spielen zu müssen, muss halt mit eventuellen Konsequenzen leben. So wie der "B" mit den Konsequenzen seiner Sachbeschädigung leben muss. Es sei denn, die Umstände differieren von der Beschreibung...
  18. Ich hebe das mal für die nächste Diskussion auf, warum nicht jeder einen (richtigen) Waffenschein bekommen sollte... Und viel Spass vor Gericht bei der Diskussion über die Erforderlichkeit eines Schusswaffeneinsatzes, auch wenn es nur eine SRS-Waffe ist/war.
  19. Dass ein interessierter Beobachter wegen einem Vorkommnis in der Nachbarschaft zum Anwalt gehen soll?
  20. War der TE dabei? Woher hat er seine Informationen? Weisst Du, dass die Situation genau so wie beschrieben war und dass nichts ausgelassen wurde? Kennst Du die Vorgeschichte? Weisst Du, was der Polizei am Telefon gesagt wurde? Soviel zu "Tatsachen". Das ist häufig der Unterschied zwischen Bauchmeinungen und dem, was dann am Ende vor Gericht herauskommt.
  21. Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen. Die Staatsanwaltschaft sah' das tatsächlich so. Das Landgericht und der Bundesgerichtshof eher nicht. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.10.2015&Aktenzeichen=3 StR 199/15 Voraussichtlich ja. Eher nicht. Wie wäre es damit, das Geschehen zu dokumentieren (Handyvideo o.ä.) und die Sachbeschädigung bei der Polizei anzuzeigen? Da muss keiner auf die Straße gehen, keiner geschlagen werden und keiner rumschießen. Vielleicht sollte man am Inhalt (und ggf. der Art und Weise) der Meldung bei der Polizei etwas feilen.
  22. German

    Verkauf Deko AK74

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