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German
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Bei den Polythermo-Geschossfängen solltest Du mal prüfen, ob ein 7.000 Joule System auch gleichzeitig noch für KK geeignet ist. Wenn mich nicht alles täuscht, ist bei höheren Joulezahlen die Frontplatte dicker, so dass sich bei "schwachen" KK Bleigeschossen evtl. Nester bilden können (ähnlich wie bei Regupolblöcken). Bei den Granulatgeschossfängen muss man drauf achten, dass sich bei geringer Mindestschussentfernung nicht zuviele Pulverreste im Geschossfang ansammeln. Und grade beim Schiessen mit Grosskaliber landen gerne mal Granulatstücke auf der Schiessstandsohle, so dass man auch hier sauber Granulat und Pulverreste trennen sollte, bevor das Zeug zurück in den Kugelfang fliegt. Die sich bildenden Einschlagkuhlen müssen auch regelmäßig glattgezogeb werden. Sand rutscht da besser nach. Denkbar wäre - wenn genig Geld für regelmäßige Instandhaltung da ist - eine Gummimembran vor der Granulatschüttung. Die verhindert das Eindringen von Pulverresten und stoppt die rumfliegenden Granulatbrocken. Um die Einschlagstellen muss sich dann aber immer noch jemand kümmern... Die Systeme haben halt alle ihre Vor- und Nachteile, die ihrerseits von vielen Faktoreb abhängig sind.
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Wie gut Du das beurteilen kannst, beweist Du hier andauernd. Das passt also schon. Aber WO ist diesbezüglich ja 'ne Inklusionsmaßnahme und jeder darf seinen Senf absondern, also nur weiter so.
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Durchaus könnte man das, zumal ich ja vielleicht persönlich sogar eine Liberalisierung in Maßen befürworten würde. Mich muss man aber auch nicht umstimmen. Mit so einem Polemik-Dünnschiss wie hier vorgetragen wird das jedoch nirgendwo etwas, auch (und erst recht) nicht bei den Stellen, bei denen man Wirkung erzielen müsste.
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Wieviel ist das jetzt in Rekern? Nur für's Protokoll, falls mal die Frage aufkommt, warum nie jemand die "John Wayne"-Fraktion in solchen Diskussionen ernst nehmen wird...
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Na, wenn Du das sagst...
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Manchem würde es gut tun, anstelle dummdämlich-polemisches Nicht- oder Falschwissen zu präsentieren einfach mal ein bisschen Zurückhaltung zu üben... Wann war das denn? In den '90ern? Heute gehört zum regelmäßigen polizeilichen Einsatztraining schon ein kleinwenig mehr als "Abgabe von 5 Schuss ohne Eigenverletzung". Und auch wenn das Schießen nicht den größten Anteil an diesem Einsatztraining hat, so hat es sich in den letzten 10 Jahren doch erheblich verbessert, und das praktisch bundesweit - auch wenn das eine oder andere Bundesland sich aus diversen Gründen am einen oder anderen Punkt gerne mal selber im Weg steht (Stichwort Verfügbarkeit von Schießanlagen, Waffenalter und -beschaffung, etc.). Wer sich wirklich abseits von polemischen Kommentaren dafür interessiert, kann darüber auch Informationen finden, ohne Behördenangehöriger zu sein. In diesem Dokument hier findet sich in Anlage 6 z.B. eine Beschreibung der Kontrollübung des Bundeslandes Baden-Württemberg: https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol/menue_studium/studieninformation/rechtsvorschriften/sport_richt.pdf Diese Kontrollübung ist in den meisten Bundesländern so oder ähnlich zu finden und wird nach dem eigentlichen Schiesstraining als Leistungsüberprüfung geschossen. Besteht ein Polizist diese Übung nicht, darf er bis zum Absolvieren einer Nachbeschulung und dem Wiederholen/Bestehen der Überprüfung meist keine Schusswaffe mehr führen - wobei der Zeithorizont von seiner Funktion (z.B. weniger kritisch bei nichtoperativen Kräften aus dem Büro) abhängig sein kann. Hier findet man auch ein paar Antworten auf eine Kleine Anfrage der CDU an das IM RLP zum Thema Polizeiliche Schiessausbildung: https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2397-17.pdf Wie da auch in der letzten Frage angesprochen, werden derzeit - meines Wissens nach auch praktisch bundesweit - weitergehende Taktik- und Schiessausbildungen eingeführt und durchgeführt, um einer potentiellen terroristischen Bedrohung besser begegnen zu können (Mitte der 2000er war der Verbesserungsanlass noch das "Amoktraining", das partiell noch parallel läuft oder bereits integriert wird). Teilweise noch unter Verwendung von MP5en, dort wo bereits angeschafft (und wo genügend Schiessstandkapazitäten zur Verfügung stehen) auch schon unter Verwendung der neuen "Mitteldistanzwaffen" (aka "Sturmgewehre"). Dazu kommen die zusätzlichen Trainingsmodule aus Frage 3, die es ebenfalls in den meisten Bundesländern gibt, so z.B. kombiniertes Schiessen von MP und Pistole (das normale Schiesstraining betrachtet die Waffen als Grundlagentraining getrennt), Schiessen bei Dunkelheit/Dämmerung und das Schiessen auf Tiere (das den weitaus größten Teil der polizeilichen Schusswaffeneinsätze ausmacht). Dazu kommen Szenarien- und Taktiktrainings unter Verwendung von FX-Waffen, die für den polizeilichen Alltag deutlich wichtiger sind als das "nackte" Schiesstraining. Wer heute immer noch meint, die Polizei würde ja "kaum schießen" und kaum mit der Waffe trainineren, der sollte aufhören, seine Informationen vom Stammtisch, aus der Bildzeitung oder aus den '90ern zu beziehen... Und ja, da ist trotzdem noch diverser Verbesserungsbedarf in praktisch allen Bundesländern. Sei es mehr verfügbare Zeit für das Training (wer trainiert ist schliesslich nicht auf der Straße), die Verfügbarkeit von geeigneten Schiessständen (ein Jahrzehntelang vernachlässigtes Thema), die Verfügbarkeit von geeigneten Schiess- und Einsatztrainern (nicht jeder wird durch Handauflegen zu einem Jerry Miculek), je nach Finanzjahr unter Umständen am Jahresende auch die Verfügbarkeit von Trainingsmunition (wobei sich das deutlich gebessert hat) und letztendlich auch die individuelle Einstellung von Einzelpersonen in Führung und Truppe (aber auch hier hat sich das Verständnis und Problembewusstsein in den letzten Jahren massiv verbessert). Materialmäßig, trainingskonzeptseitig und problemverständnissseitig haben die letzten 10 Jahre "Terrorismus" zumindest einiges zum Guten bewegt.
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Und es müssen auch keine Rücklagen gebildet werden für die Zeit, wenn solche Kugelfänge/Schießanlagen nicht mehr zulässig sind und die Schießstandrichtlinien eine Abnahme deutlich teurer machen? Oder wird dann einfach der Stand dicht gemacht, Hauptsache Herr CM hat bis dahin billig geschossen und kann dann weiterziehen? Aber das Restaurant bekommt auf die eine oder andere Weise für den Tisch sein Geld. Sitzen zwei am Tisch (und verbrauchen für zwei), dann bekommen sie eben auch zweimal Geld. Wie Ihr das aufteilt ist dem Betreiber letztendlich egal... Aber ja,... Ich merke, Du willst nur Deiner Unzufriedenheit Ausdruck verleihen und es geht gar nicht um eine sachliche Diskussion über einen kostendeckenden Schießstandbetrieb. Daher soll's das jetzt auch von meiner Seite zu Deinem Gemeckere sein.
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Hast Du mal einen gesamten Stand in P-Burg gemietet?
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Da muss man sich ja richtig glücklich schätzen, Dich als zahlendes "Mitglied" zu haben... ...aber sich über andere beschweren.
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Dir ist schon bewusst, dass in die Kosten eines Schiessstandes neben der reinen Miete für den Platz ansich (unter anderem) auch die Abnutzung des Kugelfangs hinzuzählt? Zwei Schützen auf der gleichen Bahn werden im Schnitt deutlich mehr schießen als einer. Neben dem Kugelfang belastet das auch die Filter der Lüftungsanlage. Daher muss das auch mehr kosten, wenn so ein Stand gewinnbringend kommerziell betrieben werden soll. Eben. Der Vergleich mit dem "All-you-can-eat" mit 'nem zweiten Teller auf dem Tisch ist gar nicht so verkehrt...
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Wenn man auf einer 100 m Bahn das Schiessen auf Ziele auf 10 m oder 25 m zulässt, kann man sich vorstellen, wie Wände, Decke und Böden der Bahn nach kürzester Zeit aussehen... Dafür gibt es andere Mittel und Wege, die Visierung auf die Scheibe zu bringen als auf einer 100 m Bahn auf deutlich kürzere Distanzen Ziele aufzubauen. Wenn, dann muss (wie z.B. in P-Burg) eine entsprechend kürzere Schiessbahn mit ausreichend großem Kugelfang dafür verwendet werden.
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Die Frage ist insofern irrelevant, als dass ein offener Stand dieser Größenordnung in Deutschland vermutlich nur an sehr ungünstig zu erreichenden Örtlichkeiten oder eben gar nicht realisierbar ist. Und wenn doch, dann schwebt er dauerhaft in der Gefahr, aufgrund von Klagen bezüglich BImSchG geschlossen zu werden oder massive Einschränkungen der Betriebs- und Schiesszeiten zu erleiden. Und wenn dadurch die betriebswirtschaftliche Basis gefährdet wird, da erwartete Einnahmen ausbleiben (oder die verbleibenden Schiesszeiten so teuer werden, dass keiner mehr kommt), dann braucht man das Ding gar nicht mehr bauen. Und aus praktischer Sicht: Wenn der (teil-)offene Stand so konstruiert ist, dass keine Querwinde bis in die Flugbahn kommen und keine ungewollten Verwirbelungen entstehen, dann hätte man eine Schießmöglichkeit, die das System Waffe/Munition/Schütze ohne den Faktor Wind erfahrbar macht. Das hat durchaus auch seinen Reiz. Geschlossen geht das natürlich auch, ist dann halt nur "etwas" teurer...
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Es hatte wohl auch weniger mit der "Freunde anderer" als mit der "Ruhe in den eigenen Reihen" zu tun. Und soweit mir das bekannt ist, ist das ursprüngliche Geschäftskonzept nicht erfolgreich gewesen. Wie es mittlerweile betriebswirtschaftlich aussieht, weiss ich nicht, dass das Ladengeschäft und zusätzliche Dienstleistungen mittlerweile einen deutlich größeren Umfang haben als ursprünglich, lässt mich aber Vermutungen anstellen. Und dass wir uns nicht falsch verstehen: Das MSZU ist eine tolle Anlage und ich bin froh, dass es sie gibt und ich gönne dem/den Betreiber(n) allen Erfolg. Aber als ein geeignetes Beispiel für eine klassisch betriebswirtschaftlich rechen- und vor allem finanzierbare Unternehmung kann es nunmal nicht dienen.
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Mach' Dich mal über die Hintergründe schlau, wieso das Ding entstand und woher das Geld kam.
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Das ist sicherlich ein ungünstiges Beispiel hinsichtlich Investitionskosten und ROI-Notwendigkeiten...
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Ein Tag Sachkundelehrgang? Gesetzeskonform? Das ist schon recht sportlich...
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Naja, ganz so "plötzlich" war das ja nicht und es war auch nichts, womit man nicht bereits seit Gesetzwerdung 2003 hat rechnen können. Dass der handwerkliche Fehler des WaffG 5 Jahre bis zur Richtigstellung gebraucht hat, war das eigentliche Trauerspiel. Wenn man natürlich auf die "das steht da also darf ich das!!!!" Fraktion hört, geht das halt gelegentlich mal schief... Kurzum: Sowohl Schindluder als auch das "fies auf die Füße fallen" wäre vermeidbar gewesen.
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Fast hätte es geklappt... Du Sack...
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Deswegen: Unterirdisch wird das schonmal 'ne ganze Ecke schwieriger.
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Suche Dir einen Schützenverein, bevorzugt einen, den Du gut und bequem erreichen kannst. Und dann besprich' das mit den Leuten da vor Ort.
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Den Bezug zur Realität hat eher die WO-Blase verloren. Aber wen interessiert's. Das konnte man bei Deinem Gefasel ganz klar rauslesen. Und ja, es soll tatsächlich einen Unterschied machen, ob ein PVB beruflich damit im Schwerpunkt zu tun hat oder ob das nur eines von tausenden Dingen ist, um die er sich kümmern muss, um es dem Souverän ja auch recht zu machen, während selbiger sich in seinem Fachautismus wälzen kann...
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So ziemlich jeder, der Glocks aktuelleren Datums besitzt. Mittlerweile sogar mit mehr Buchstaben als Zahlen. Andere Beispiele finden sich hier im Thread ja mittlerweile auch zu Hauf. Das klingt also eher nach einem Fehler vor dem Rechner. Da das Ganze in BW stattfindet, hat da gar kein PVB damit etwas zu tun und Dein verbittertes, überhebliches Geschwätz läuft in's Leere...
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Aber er macht das dann doch nicht ganz so einfach, wie manch' einer meint. Wofür die Vereinfachungen sind, ist recht klar definiert. Ansonsten ist er nur ein EU-einheitliches Dokument, um bestimmte Erlaubnisse verschiedener Länder einheitlicher dokumentieren zu können. Das kommt natürlich immer ein bisschen auf den Kontext an. Ist der Kontext von den Ausnahmekriterien nicht gedeckt, kann so ein Verhalten auch gehörig nach hinten losgehen. Ich muss aber zugeben, dass ich nicht genau weiss, welche waffenrechtlichen Folgen in Deutschland ein waffenrechtliches Vergehen im Ausland hat. Natürlich ist eine Anmeldung möglich. Man muss halt eine der besetzten Grenzstationen nutzen.
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Vielleicht hatte der Standbesitzer keine Lust auf Löcher in der Decke?
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Ich denke mal, dass sich die Frage auf deutsche Stände bezieht. Und die unterliegen der Schiessstandrichtlinie, die baulichen Eigenschaften des Standes müssen entsprechend abgenommen sein und die Nutzung darf nur entsprechend den sich daraus ergebenden Auflagen erfolgen. Und für die hier gestellte Frage "was ist noch sichere Richtung" ist die oben erläuterte Höhensicherung des jeweiligen (u.U. mehrdistanzfähigen) Standes relevant. Die kann ja auch höher gehen als 30 Grad, aber das kost' halt Geld. Im Ausland ist je nach Vorschriftslage des jeweiligen Landes vieles möglich, bis hin zu "ich checke lieber mal mit 'nem DF den Bereich der Landschaft, wo ich gleich hinschiesse auf Personen und Tiere".