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Flohbändiger

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  1. Eher verzögern durch Überlastung. Aufgrund der Silvesterübergriffe wurden und werden zig-tausende von Kleinen Waffenscheinen beantragt und den Antragsberg schieben viele Behörden seitdem vor sich her. Da es aber nicht mehr Personal gibt, leiden halt alle anderen Antragsteller mit.
  2. Selbstverständlich wird auch die Lagerung von Munition geprüft, die ist in § 36 Abs. 3 WaffG genauso aufgeführt.
  3. Kannst Du, ist aber sinnlos, denn "Nötigung im Amt" gibt es im StGB nicht.
  4. Ich habe arge Zweifel, dass es jemals eine Amnestie nach dem KrWaffKontrG geben wird.
  5. Wenn durch das Urteil das Bedürfnis nachträglich weggefallen wäre, dann wäre die Folge ein Widerruf. Die Richter haben aber festgestellt, dass Jäger nie ein Bedürfnis hatten. Somit ist es eine Rücknahme und da spielt § 45 Abs. 3 WaffG keine Rolle, genauso wie § 48 VwVfG auch. § 45 Abs. 1 WaffG ist meines Erachtens lex specialis und da gibt es keine Jahresfristen oder Stichtage.
  6. Nein, Widerruf und Rücknahme sind grundsätzlich gebundene Entscheidungen, keine Kann-Regelung. Nach § 45 Abs. 3 WaffG kann die Behörde nur bei bestimmten Widerrufen davon absehen, aber nicht, wie markus.thaddaeus völlig richtig schrieb, bei Rücknahmen. Von daher haben die Waffenrechtsbehörden aus meiner Sicht auch keine tragende Grundlage, die Füße so lange still zu halten, bis vielleicht irgendwann mal das Problem durch eine neue gesetzliche Regelung gelöst wird. Wenn also das Bundesjagdgesetz nicht in Rekordzeit novelliert werden sollte, dann würde es mich nicht wundern, wenn demnächst die ersten Rücknahmebescheide ins Haus flattern.
  7. Abgesehen davon, dass es eine Rücknahme ist und kein Widerruf, wieso sollte in so einem Fall die Wahrscheinlichkeit für ein Strafverfahren gegen Null tendieren?
  8. Aber Du hast die Problematik des Urteils schon erfasst, oder etwa nicht? Dass Du aktuell für den Erwerb und Besitz kein Bedürfnis hast? Dass Du Dich theoretisch strafbar machst, wenn Du eine solche Waffe trotzdem erwirbst? Dass eine Versagung üblicherweise auch die Anordnung enthält, die Waffe innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen, also nix mit aussetzen?
  9. Klar, für den Fall, das innerhalb weniger Wochen bei einer Behörde mehrere tausend KWS-Anträge gestellt werden, haben die garantiert alle irgendwo eine große Lagerhalle, wo fertige Sachbearbeiter nur darauf warten, angefordert zu werden.
  10. Auch wenn das jetzt manchen zu innovativ klingt, aber wie wäre es mit anrufen und mal nachfragen?
  11. Und was hat das jetzt mit der Besprechung von Donnerstag zu tun?
  12. Nur BMI und BMEL? Dann waren die 16 Ländervertreter vermutlich nur da, um ein bisschen Sightseeing in Berlin zu machen, oder wie? Und mit "Keine Ergebnisse" meinst Du, es gab keine oder Dir sind nur keine bekannt?
  13. Ach geh, wenn hier jemand im Gegensatz zu der vorherrschenden eindimensionalen Sichtweise (negatives Urteil = Willkür und Rechtsbeugung) sich mal objektiv mit dem Urteil auseinandersetzen würde und zu dem Schluss käme, dass der 6. Senat mit seiner Auslegung vielleicht sogar Recht hat ... wahrscheinlich erscheint kurz danach jemand namens Morpheus und bietet dir an, zwischen einer roten und eine blauen Pille zu wählen ...
  14. Wenn Du eine alte Deko-Waffe überlassen willst, dann muss diese der neuen EU-Dekoverordnung entsprechend umgebaut und gekennzeichnet sein. Außerdem musst Du eine Umbaubescheinigung nach der neuen Verordnung haben. Wie und wo man die bekommt, ist wohl auch noch nicht geregelt. Wenn man die Waffe ohne diese Voraussetzungen überlässt, dann ist das formal ein Verstoß. Zwar gibt es wohl (noch) keine Sanktionsmöglichkeiten wie OWi- oder Strafverfahren, aber es kann sich negativ auf Deine Zuverlässigkeit auswirken, weil man es z.B. als gröblichen oder, wenn man es mehrmals macht, als wiederholten Verstoß werten kann. Die Folge wäre ggf. ein Widerruf Deiner Erlaubnisse.
  15. Wieso, ist doch im wahrsten Sinne des Wortes selbstgewähltes Elend. Jeder Waffenbesitzer, der die AfD wählt, nur weil die ein liberales Waffenrecht versprechen, aber ansonsten keinen Plan von gar nichts haben, tut doch seinen Teil dazu bei. Keine vernünftige Partei will mit denen koalieren. Da braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn man plötzlich einen grünen Landwirtschaftsminister hat.
  16. Das gilt genauso bei der grünen WBK. Die Eintragung der Waffe (und damit verbunden die Besitzerlaubnis) ist zu beantragen. Bei Sammlern gilt auch § 10 Abs. 1 WaffG, bei Jägern steht´s in § 13 Abs. 3 WaffG:
  17. ... wollen wir mal hoffen, dass die Reihe nicht irgendwo hängenbleibt und jemand die umgefallenen Steine wieder aufstellt.
  18. Na ja, machen tun es vier Bundesländer von 16, und von den vier machen es zwei nur unter bestimmten Bedingungen. "Reihenweise überall" sieht anders aus.
  19. Schnell noch eine Ergänzungsfrage, bevor der Mod hier wegen OT durchwischt: Hast Du jemals den Betreiber einer (fremden) Schießstätte vor dem Betreten gefragt, ob Du Deine Waffen führen darfst?
  20. Ja, wenn es Deine eigene Schießstätte ist. Sonst gäbe es das nicht:
  21. Stell Dir vor, genau das ist deren Aufgabe. Das ist vorher schon passiert und das wird es auch künftig geben. Und nur, weil mir ein Urteil im Ergebnis genehmer ist, ist es nicht automatisch auch "richtig". Ja, in erster Linie, dass mir hier zu viele Leute ihr subjektives Bauchgefühl als juristischen Sachverstand verkaufen wollen.
  22. Man stelle sich vor, der 6. Senat hätte das vorherige OVG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Vermutlich wären die fünf Richter dann in WO gefeiert worden und man hätte sie ob ihres juristischen Sachverstandes und Weitblicks heilig gesprochen. Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln. Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ...
  23. Für meinen Geschmack zu viel Paranoia.
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