

Flohbändiger
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Solange ein Gericht da nichts Verbindliches festlegt, können die jeden Tag bei Dir kontrollieren kommen und jedes Mal eine Rechnung schreiben. -
Nein, wird es nicht.
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Frag zuerst Deinen SB, das spart möglicherweise den Weg zum Verband.
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
Flohbändiger antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Nur mal für mich zum Verständnis, man hat für die Disziplin XY eine SIG-P 210 und will später für dieselbe Disziplin eine Glock oder PPQ mit der Bedürfnisbegründung "Leistungssteigerung"?- 63 Antworten
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- lauf
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Richtigkeit Deiner Aussage zweifelt hier ja auch niemand an (also ich zumindest nicht), die Frage ist nur, wie wahrscheinlich sie ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist das jetzt wieder so ein "Ich weiß was, was ihr nicht wisst, aber ich kann euch nichts sagen, weil ich euch sonst alle töten müsste"-Ding? -
Der hat doch in der Regel noch viel weniger Ahnung von der Materie ...
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Gemeinsamer Munitionserwerbsschein - gibts sowas ?
Flohbändiger antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Wenn jemand eine Mitbenutzung für eine Deiner Waffen hat, dann gilt die auch für die MEB. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
... und dann muss es noch im Bundesanzeiger verkündet werden. -
Gemeinsamer Munitionserwerbsschein - gibts sowas ?
Flohbändiger antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Also beantragen kann man erst mal alles, die Frage ist nur, ob man es auch bekommt. Eigentlich kann jede waffenrechtliche Erlaubnis mit einer Mitbenutzung versehen werden, warum also nicht auch ein MES? Das Problem wird sein, dass die beiden Berechtigten ein identisches Bedürfnis (für jedes Kaliber auf dem MES) nachweisen müssen. Dann sollte es möglich sein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Rede war natürlich von denen MIT Kriegswaffenoptik. -
Wenn für Dich eine Waffenbehörde zuständig ist, deren SB so gar keine Ahnung und Erfahrung von und mit Sammler-WBK`s hat, dann vielleicht. Allerdings darfst Du, wenn Du die mit dem Thema so bekommen solltest, nie wieder umziehen
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Aber wenigstens hat sich ein Richter offenbar dazu Gedanken gemacht und sich, wenn auch nur kurz, geäußert. Für die gegenteilige Auffassung ist mir nichts vergleichbares bekannt, außer, dass viele das unbedingt so lesen wollen (vermutlich, weil es bequemer für die Beteiligten ist ).
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Es gibt einen OVG-Beschluss aus 2004 (meine ich mich zu erinnern), in dem explizit gesagt wird, dass Leihscheine nicht zum Erwerb von Munition bei Dritten berechtigen. Zwar wird diese Feststellung vom Gericht nicht weiter ausgeführt, aber ich gehe mal davon aus, dass die Richter das nicht nur aus Langeweile in das Urteil reingeschrieben haben.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist mir ja noch gar nicht aufgefallen ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber das ist auch ein Stück weit Panikmache. Zähl mal zusammen, wie viele Amokläufe/ erweiterte Suizide wir in den letzten 20 Jahren in Deutschland hatten. Trotzdem kann jeder Jäger oder Sportschütze nach wie vor so ziemlich alles zwischen Kal. .17 HMR und .700 NitroExpress erwerben und besitzen. In England reichte einmal Dunblane und es wurde Tabula rasa gemacht. So schwarz, wie hier zum Teil gemalt wird, kann ich beim besten Willen nicht sehen. Da Waffenbesitz in Deutschland kein von Gott gegebenes Recht ist, kann man nicht nur immer meckern, was einem weggenommen wird, sondern man muss auch mal sehen, was trotz allem noch bleibt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Flohbändiger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich bin zwar kein Jagdscheininhaber, aber dieser ganze AR-/XR-/OA-irgendwas-Kram war doch bis 2003 ohnehin verboten. Ich bezweifele auch, dass jeder Jäger eine Sauer 303 hat. Trotzdem hat die deutsche Jägerschaft bis dahin ihre Abschusspläne offenbar auch so irgendwie erfüllt. Jetzt sind diese Waffen seit dem Urteil im März bis zur (absehbaren) Bekanntmachung der Gesetzesänderung im September vorübergehend nicht nutzbar bzw. neu erwerbbar und deswegen bricht in der kurzen Zeit das gesamte deutsche Waidwerk in sich zusammen? Als wenn Jäger mit Repetierern vom Wild nicht ernstgenommen und ausgelacht werden. Irgendwie hat das mittlerweile schon ein bisschen was von Jammern auf hohem Niveau. -
Na ja, das muss man dann aber reinlesen wollen. Mal rein logisch, ich ziehe mir irgendwo aus dem Netz einen selbstgemachten Vordruck für einen Leihschein, fülle den mit irgendwelchen Phantasiedaten aus, gehe damit zu einem Händler und der soll mir darauf Munition überlassen? Wohl eher nicht ... Da kann ich jeden Händler verstehen, wenn der abwinkt, denn er riskiert ein Strafverfahren wegen Überlassens von Munition an Nichtberechtigte und damit seine Handelserlaubnis. Wenn ich mir eine Waffe leihe, dann hat der Verleiher doch wohl in aller Regel auch die dazugehörige Munition. Die kann er mir ebenfalls erlaubnisfrei überlassen. Das heißt aber nicht, dass er sie mir schenken muss, sondern die bezahle ich ihm. Hat er denn keine mehr, muss er halt selber zum Händler welche holen und gibt sie mir dann. Und was sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1? Der Inhaber einer WBK leiht sich von einem Berechtigten eine Waffe. Zwei Beteiligte, der Leiher und der Verleiher. § 12 Abs. 1 und 2 WaffG regelt dann alles, was in dem Zusammenhang zwischen diesen beiden Personen erlaubnisfrei passieren kann. Eine dritte Person, z.B ein Händler, ist aber zu keinem Zeitpunkt an dem Leihvorgang beteiligt, es sei denn, er ist der Verleiher. Folglich kann sich der Leiher beim Händler auch nicht auf § 12 Abs. 2 WaffG berufen, sondern muss, wie jeder andere auch, eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition vorlegen. Welche das sind, steht abschließend in § 10 Abs. 3 WaffG und Leihscheine tauchen da nicht auf.
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Na beispielsweise, indem Dir der Verleiher der Waffe die dazugehörige Munition mitgibt? Die darfst Du dann auch während der der ganzen Zeit der Leihe der Waffe besitzen. Du kannst Dir beim Verleiher sogar noch was nachholen, wenn es nicht reicht. DAS ist von § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG gedeckt, nicht der Erwerb bei irgendeinem unbeteiligten Händler, der mit der Leihe gar nichts zu tun hat.
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WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Die Frist rührt möglicherweise daher, dass noch gar kein Negativbescheid ergangen ist, sondern der Betroffene lediglich angehört wurde. Parallel zur Anhörungsfrist wurde ihm vermutlich die Möglichkeit gegeben, sich mehr oder weniger freiwillig von der Waffe zu trennen, bevor die Behörde den angekündigten Bescheid erlässt. Das hat aber mit der Frist zur Überlassung oder Unbrauchbarmachung, die dann noch im Bescheid nach § 46 Abs. 2 WaffG angeordnet wird, nichts zu tun. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Vielleicht solltest Du nächstes Mal einfach gleich am Anfang darauf hinweisen, dass Du keine andere Meinung hören willst, sondern eigentlich nur jemanden suchst, der Deine Meinung bestätigt. Das würde die Sache für uns vereinfachen und den Thread enorm verkürzen. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Verdammt. Ich hatte den gleichen Gedanken, aber mich nicht getraut, das auch zu schreiben. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Klar, und Du kannst sicher auch erklären, warum lex generalis neuerdings lex specialis verdrängt. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
... und das ist exakt das, was ich geschrieben habe ... Das dürfte die Behörde herzlich wenig interessieren. Dann schreib doch bitte künftig Widerruf mit "i" und nicht mit "ie". Jemand "vom Fach" sollte das wissen. Du meinst, es gibt da möglicherweise noch weitere Behörden, die den gleichen Fehler gemacht und Leuten eine WBK erteilt haben, die sie nie hätten bekommen dürfen? Was glaubst Du denn? Nur, weil sich die alte Behörde möglicherweise zu Gunsten Deines Kumpels geirrt hat, darf die neue Behörde das nicht korrigieren? Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht und Bestandsschutz für zu Unrecht erteilte Erlaubnisse auch nicht. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Flohbändiger antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Vermutlich fragt er für seinen Freund Harvey ...