

Flohbändiger
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SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Flohbändiger antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Guter Einwand ... -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Flohbändiger antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Welche sollen das denn beim Führen einer ansonsten erlaubnisfreien Waffe sein? -
SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten
Flohbändiger antwortete auf treif68's Thema in Waffenrecht
Kurz gesagt, ja. -
Zahlen Beamte denn keine Steuern?
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Wenn die Gebührenordnung, nach der die Behörde arbeitet, einen Gebührentatbestand für die Austragung einer Waffe vorsieht (und das tun sie eigentlich alle), dann kann sie den in Deinem Fall auch anwenden. Dabei ist erst mal egal, ob die WBK dadurch leer wird oder noch eine Waffe übrig bleibt. Das Behörden, wenn eine WBK leer wird, diese ohne Gebührenerhebung für die Austragung der Waffe(n) einziehen, ist das nach meiner Kenntnis ein Entgegenkommen vergleichbar mit Kompletteinträgen.
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Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Tja, nichts ist für die Ewigkeit, auch nicht Behördenirrtümer. Im Zweifel macht die Behörde eine Rücknahme und schon ist Dein schöner Eintrag wieder weg. -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Och alzi, natürlich spielt das Bedürfnis beim Erwerb keine Rolle, genauso wenig wie alle anderen Erteilungsvoraussetzungen, denn der Erwerb ist ja erlaubnisfrei. Wir reden aber die ganze Zeit von dem danach kommenden Besitz und von dem davon rechtlich vollkommen unabhängigen Erwerb und Besitz von Munition. Und warum nicht? Nochmal, es geht bei der Regelung lediglich darum, den Personen, die die Voraussetzungen für den Besitz erfüllen, den vorhergehenden Erwerb etwas zu erleichtern. Die gelbe WBK funktioniert genauso. Auch da kann man eine Waffe unter vereinfachten Bedingungen erwerben, was noch lange nicht heißt, dass man sie auch besitzen darf (also das sie in die WBK eingetragen wird). Frag mal den Sportschützen, der die 142. Waffe auf Gelb erworben hat. Der war auch der Meinung, dass ihm die Behörde die Waffe eintragen muss und ist grandios gescheitert. -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Dann verstehe ich nicht, warum Dir der Unterschied zwischen Erwerb und Besitz im Sinne des WaffG offenbar solche Probleme bereitet ... -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Du hast es immer noch nicht richtig gelesen. Du darfst es nur erlaubnis- und damit auch bedürfnisfrei ERWERBEN, aber nicht bedürfnisfrei BESITZEN oder sonst irgendwie bedürfnisfrei benutzen. Ja, der Waffenbesitzer neigt aber dazu, Dinge, die im WaffG nicht explizit niedergeschrieben sind, so auszulegen, wie sie für ihn selbst am günstigsten sind und dann standhaft zu behaupten, dass der Gesetzgeber das auch genau so gemeint haben muss. -
Nein, kann man nicht, denn ohne Autos würde unsere Gesellschaft mit ziemlicher Sicherheit arg leiden. Wenn es jedoch ab morgen keine privaten Waffen mehr gäbe, interessiert das (außer den Waffenbesitzer vielleicht) keine Sau und hätte auf unser aller Zusammenleben wohl auch keine signifikanten Auswirkungen. Bestohlen? Eine sehr eigene Sichtweise, wie ich finde ...
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Papa K.`s Fehlverhalten, die Waffe nicht in den Schrank zu packen, halte ich nicht für einen Einzelfall. Glücklicherweise hat das nur nicht immer die Konsequenzen wie in dem Fall.
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Winnenden?
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Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Dann lies doch noch mal genau. Er hat nicht den Umgang mit WS generell freigestellt, sondern NUR DEN ERWERB dahingehend privilegiert, dass man dafür keinen Voreintrag benötigt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Den Munitionserwerb hat er überhaupt nicht privilegiert und es ist auch nicht die Rede davon, dass er nicht erlaubt werden soll. Man muss lediglich ein Bedürfnis glaubhaft machen, weil es gesetzlich vorgesehen ist, dass ein Sportschütze mit einer Waffe sportlich schießen soll und nicht, ganz platt gesagt, "unsportlich" und damit "sinnlos" durch die Gegend ballert. Sportliches Schießen ist nun mal definiert durch eine vorhandene Disziplin in einer Sportordnung. Alles andere ist nicht sportlich im Sinne des Gesetzes. Was ist daran widersprüchlich? Ja, uns nun? Deine Behörde macht es so, wie Du es beschreibst, ich kenne Behörden, die machen es so, wie ich es darstelle. Jetzt kann sich jeder sein eigenes Bild machen und weiß zumindest, was ihn bei seiner Behörde alles erwarten kann. Nichts anderes ist der Sinn der meisten meiner Beiträge. -
Die Gesetzesänderung bezüglich der verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen basiert doch nicht auf einem diffusen Verdacht, sondern auf realen Ereignissen.
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Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Da steht aber "für die betreffende Waffe" und nicht "für die betreffende Waffe und sämtliche wechselbaren wesentlichen Waffenteile". Daraus folgt für mich, wenn man aus einer Waffe im Originalzustand verschiedene Kaliber verschießen kann, ist das o.k. Wenn man aber erst das System, den Lauf etc. wechseln muss, dann nicht. Die vorgeschriebene Eintragung eines WS/WL/WT, also die dauerhafte Erlaubnis zum Besitz als auch eine MEB ist, wie die Eintragung einer Schusswaffe, die auf gelbe WBK erworben wurde, ein eigenständiger Verwaltungsakt, dessen Erteilung voraussetzt, dass man die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt. Damit ist auch der Nachweis eines Bedürfnisses erforderlich. Wenn also die Basiswaffe durch das Wechsel- oder Einsteckteil eine so exotische Konfiguration erhält, dass diese mangels Disziplin sportlich nicht nutzbar ist, dann kann die Behörde aus meiner Sicht sowohl die Eintragung an sich und erst Recht eine MEB dafür versagen. -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Ja, mag ja so sein, wenn man Deine Auffassung teilt. Ich persönlich sehe es nicht so, dass man für WS/WL/WT etc. und die dazugehörige Munition bereits über die Grundwaffe ein Bedürfnis nachgewiesen hat. -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Weil, wenn es für das Schießen mit Büchsen im Kaliber 7,65 mm Browning keine Disziplin in wenigstens irgendeiner Sportordnung gibt, das Ganze auch nicht sportlich ist. Da kann man dann schon mal von dem Betroffenen verlangen, dass er das Bedürfnis, also die sportliche Nutzbarkeit, adäquat nachweist. Eine Bedürfnisbescheinigung wäre da eine Möglichkeit. -
Munitionserwerb bei einer Adapter Patrone 30-30
Flohbändiger antwortete auf duke08's Thema in Waffenrecht
Woraus genau folgerst Du jetzt, dass der bedürfnisfreie Erwerb des Adapters auch dessen Besitz und vor allem den Erwerb und Besitz der dazugehörigen Munition bedürfnisfrei macht? -
WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
Flohbändiger antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Kann ja auch nicht, ist schließlich keine Frage der Zuverlässigkeit, sondern der persönlichen Eignung und da zählen Tatsachen. Und wenn eine AAK-Messung eine Tatsache darstellen sollte, dann kann die Behörde diese grundsätzlich auch bewerten, vollkommen egal, wie lange sie her ist und wie das Verfahren abgeschlossen wurde. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Aha. Als Widerspruchsbegründung haben sie hoffentlich nicht nur "Finde ich zu teuer" geschrieben. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Ja, wenn man gewinnt. Wenn nicht, sind das u.U. 139 € für die Kontrolle + 139 € Widerspruchsgebühr + Gerichtskosten beim VG. Meines Wissens nach gibt es zwei "Kosten-Urteile" des BVerwG, einmal wegen Gebühren für die Regelüberprüfung und einmal wegen Gebühren für Lagerstättenkontrollen. Beide Male der gleiche Tenor, der "Verursacher", also der Waffenbesitzer, muss es bezahlen. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Gegen was haben die denn Widerspruch eingelegt? Gegen die Gebühr an sich? Das wäre sinnlos, denn dass eine Gebühr erhoben werden kann, ist vom BVerwG bereits entschieden worden. Bliebe also nur die Höhe der Gebühr und da stellt sich die Frage, ob die Behörde halbwegs nachvollziehbar darlegen kann, wie die Summe zustande kommt. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
§ 36 Abs. 3 WaffG gibt keinerlei Fristen oder Mindestabstände für Waffenlagerstättenkontrollen vor. Also könnte eine Behörde (zumindest theoretisch) sehr wohl jeden Tag vorbeischauen und die Lagerung kontrollieren, denn jeden Tag besteht auf`s Neue die Gefahr, dass Du deine Waffen nicht ordentlich im Schrank aufbewahrst. Praktisch wird das wahrscheinlich nie eine Behörde machen, aber darum geht es nicht. Was ein VG dazu sagen würde, wenn tatsächlich mal eine Behörde so etwas machen würde, steht auf einem ganz anderen Blatt. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
Flohbändiger antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Doch, können Sie, und das nennt sich dann Gefahrenabwehr.