

Flohbändiger
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Nein, aber in der AWaffV. Und genau das, was Du da beschreibst, steht dort eben nicht. Vielmehr steht da, dass man in bestimmten Schränken bis zu zehn Kurzwaffen aufbewahren darf und sich die Anzahl bei zu geringem Eigengewicht und nicht ausreichender Verankerung auf fünf Waffen halbiert. Das ist ein gewaltiger Unterschied, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Verankerung. Außerdem kann man nach meinem Verständnis ein Abrissgewicht nur dann unterschreiten, wenn eine Verankerung überhaupt vorhanden ist. Und nicht zuletzt gibt es die allgemeinen Sicherungspflichten aus § 36 Abs. 1 WaffG. Wer also einen B-Würfel mit 30 kg Eigengewicht hat, den nicht verankert und der dann komplett entwendet wird, der hat eben nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass die Waffen abhanden kommen.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Nein, ist es nicht, denn in solche Berechnungen fließt nicht nur die Zeit ein, die vor Ort für die eigentliche Kontrolle aufgewendet wird, sondern auch alle möglichen Vor- und Nacharbeiten, von denen Du überhaupt nichts mitbekommst. Ist das gleiche bei der Anmeldung einer Waffe, da bekommst Du auch nur mit, wie der Sachbearbeiter das Siegel in Deine WBK reindrückt und wunderst Dich, warum das soundsoviel Euro kostet. Das ganze Gedöns, was noch folgt, wenn Du schon längst wieder weg bist, kostet aber auch und ist daher in der Gebühr ebenfalls mit drin. Trotzdem muss die Behörde im Zweifelsfall natürlich belegen können, dass diese 5 Minuten pro Waffe ein realistischer Durchschnittswert sind. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Es geht nicht darum, was ich denke. Es geht darum, dass solche Vorfälle von der Politik immer gerne als Anlass genommen werden, um irgendwelche drastischen Maßnahmen durchzusetzen, wenn sie es denn überhaupt will. Wurden sie aber bisher aber nicht bzw. nur in einem sehr überschaubaren Rahmen. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Erfurt? Winnenden? Paris? Den Briten hat Dunblane gereicht. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Na komm, erzähl mal. Welche Hälfte wurde denn bereits "weggeschnippelt"? -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Aber das wird doch bei der AfD nicht anders sein. Wenn man irgendwann in die politische Verantwortung genommen wird, dann muss man sich zwangsläufig politischen Spielregeln unterordnen. Paradebeispiel sind die Grünen. Solange man in der Opposition ist, kann man das Maul aufreißen und den größten Sch... fordern, man muss ihn ja nicht durchsetzen. Ist man dann irgendwann Teil der Regierung, sieht das alles plötzlich gaaanz anders aus. Weder Deutschland, noch die EU haben es bisher nicht gemacht, obwohl es in den letzten 15 Jahren genug Anlässe gegeben hätte. Also woher beziehst Du Deine Erkenntnisse oder ist das einfach nur wieder ein bisschen "Mimimimi"? -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Ja ne, is klar. Nach einem Dutzend Amokläufen und einem halben Dutzend größerer Waffengesetzänderungen seit Inkrafttreten des Waffengesetzes 1973 darf ich immer noch ganz legal mehr Waffen besitzen, als ich tragen kann und mir zwischen Kal. .17 HMR und .50 BMG alles kaufen, was der Markt so hergibt, weil garantiert irgendein Verband für jede Waffe eine Disziplin in seiner Sportordnung hat. Du hast Recht, wir müssen dringend AfD wählen, da ja waffenrechtlich der Untergang des Abendlandes bevorsteht. Mein Gott, immer diese Rumgeheule auf ganz hohem Niveau ... -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Flohbändiger antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Eine Partei wählen, nur weil sie einem (zumindest bis jetzt) ein liberales Waffenrecht verspricht? Etwas eindimensional, wenn Du mich fragst. Dummerweise besteht das Leben nicht nur aus dem Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, zumindest bei mir. Da sind die Anforderungen an eine Partei, die meine Stimme haben will, schon etwas komplexer. Da die AfD für die allermeisten Dinge, die mich tagtäglich berühren (und die mir mitunter weitaus wichtiger sind als Waffen), politisch so gar keinen Plan hat, würde ich im Traum nicht darauf kommen, die zu wählen. -
Nun ja, Deine Sachbearbeiterin hat Dich darauf hingewiesen und Du wolltest den Jagdschein trotzdem sofort ausgestellt haben. Also beschwere Dich jetzt nicht.
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Zweitwohnsitz Tschechien - Waffenlagerung dort?
Flohbändiger antwortete auf xamoel's Thema in Allgemein
Die Frage ist eher, wie Du Dir vorstellst, die Waffen nach Tschechien und/oder wieder zurück zu bringen. Eine Lagerung deutscher Waffen in Tschechien ist aus meiner Sicht eigentlich gar nicht möglich. Entweder, Du nimmst die Waffen vorübergehend mit, dann brauchst Du einen EFP und musst den Grund der Mitnahme nachweisen können, z.B. durch eine Einladung vom örtlichen Schützenverein. Ob die Begründung, dass man die Waffen lieber in Tschechien lagern will, weil man dem deutschen Gesetzgeber nicht traut, als Grund der Mitnahme ausreicht, ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Entscheidend ist aber, dass es sich um eine Mitnahme handelt, d.h. Du fährst vorübergehend mit den Waffen hin und nimmst sie umgehend wieder mit zurück nach Deutschland. Fährst Du aber mit den Waffen hin und kommst ohne diese wieder zurück, weil Du sie dort längerfristig lagern willst, dann ist das keine Mitnahme, sondern ein Verbringen. Dann brauchst Du Verbringungserlaubnisse aus beiden Ländern, waffenrechtliche Erlaubnisse in Tschechien und Deine deutsche WBK wird vermutlich von Deiner Waffenbehörde eingezogen, da sich die Waffen dauerhaft nicht mehr im Geltungsbereich des WaffG befinden. Und mal ganz generell, es gibt keine tschechischen Nebenwohnsitze. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz wird nur bei mehreren Wohnsitzen innerhalb Deutschlands gemacht. -
Bedürfnisfreie Walther P22 .22lfB mit F: was sagt ihr?
Flohbändiger antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Selbstverständlich muss man seit der Gesetzesänderung für diese Waffen ein Bedürfnis nachweisen. Einzig in Bayern oder NRW (und, soweit ich weiß, nur da) wurden LEP- und 4 mm M20-Besitzern WBK`s hinterhergeworfen, ohne dass ein Bedürfnis im eigentlichen Sinne nachgewiesen werden musste. In den allermeisten anderen Bundesländern sind viele ihre Waffen losgeworden, weil es schlicht und ergreifend kein Bedürfnis gab, was man hätte glaubhaft machen können. Wenn Du und Dein Bruder noch solche Waffen im Bestand haben, heißt das nicht, dass Ihr kein Bedürfnis nachweisen müsst, sondern möglicherweise nur, dass Eure Behörden noch nicht dazu gekommen sind, da mal nachzuhaken. -
Bedürfnisfreie Walther P22 .22lfB mit F: was sagt ihr?
Flohbändiger antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Also wenn Du 2008 meinst, da musste bei der Anmeldung von bisher erlaubnisfreien LEP-Waffen sehr wohl ein Bedürfnis nachgewiesen werden, genauso wie für bereits im Besitz befindliche, in der WBK eingetragene und bis dato bedürfnisfreie, umgebaute 4 mm M20-Waffen. -
Mal schauen, was die EU-Feuerwaffenrichtlinie noch so alles für Überraschungen birgt ...
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Aus gar keinem. War ironisch gemeint. Ich hab nur grün vergessen.
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Da wird nichts registriert oder eingetragen, weil das einfach nicht vorgesehen ist. Das in den "alten" KWS Waffen eingetragen werden können, liegt nur daran, dass man das Dokument für richtige Waffenscheine verwenden musste. Seitdem der KWS ein eigenes Dokument hat, gibt es auch keine Eintragungsmöglichkeiten für Waffen mehr, eben weil das nie vorgesehen war.
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Na geh noch mal hin. Die tragen Dir das bestimmt gerne nach.
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PTB im Quadrat und F im Fünfeck. Ist z.B. auf älteren, geborenen 4mm M20-Waffen drauf. Die sind bedürfnisfrei, aber erlaubnispflichtig. Es gibt auch noch das PTB im Trapez, das ist das Prüfzeichen auf zugelassenen Elektroimpulsgeräten. Neuerdings wohl auch noch, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist.
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Ganz genau gesagt, sie können sogar dieselbe Waffe führen. Wenn es nur um die gleiche Waffe ginge, wäre in der Frage nicht die Rede von einer Waffe. Wenn schon klugscheißen, Uwe, dann aber richtig.
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Deswegen können auch mehrere Personen, die einen KWS haben, sich eine SRS-Waffe "teilen".
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Sicher?
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Weil man § 13 WaffG im gesamten lesen muss und nicht nur den Teil, der einem gefällt. In § 13 Abs. 1 steht: Im Übrigen gibt es dazu auch schon VG-Urteile, dass Jäger zwar keinen einzelnen Bedürfnisnachweis führen müssen wie z.B. Sportschützen, aber auch nicht davon befreit sind, im begründeten Einzelfall darzulegen, wofür die erworbene Waffe benötigt wird.
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Ursprünglich stand es schon in der Gesetzesbegründung von 2001. Von da hat man es nochmal in die WaffVwV abgeschrieben.
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GK Pistole Erbwaffe - Zählt eine Erbwaffe zum Grundkontingent?
Flohbändiger antwortete auf basti290's Thema in Waffenrecht
Allerdings gibt es in der WaffVwV noch das hier: Also was würde es nutzen, dem Verband Erbwaffen zu verschweigen? Wenn man eine weitere Sportwaffe für die Disziplin X haben will und eine der vorhandenen Erbwaffen wäre für die Disziplin X ebenfalls zugelassen, dann würde zwar nicht der Verband, spätestens aber die Behörde (denn die kennt den kompletten Waffenbestand) möglicherweise auf die Idee kommen, dass eine weitere Waffe nicht erforderlich ist.