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Sachbearbeiter

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  1. Das stimmt so nicht. Lies mal die Definition zum Führen vollständig durch. Da steht nämlich: "Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt". Die Tankstelle zählt zu den Geschäftsräumen. Bezüglich der Aufbewahrung können sich in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude allerdings Probleme ergeben, es sei denn man richtet sich nach § 13 Abs. 6 AWaffV und bewahrt dort nur bis zu drei Langwaffen auf und lässt sich nicht von den hohen Kosten eines Tresores der Widerstandsklasse 1 abschrecken. Ob die Waffenbehörde für den genannten Zweck eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften erteilen würde, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Edit: piff war schneller !
  2. Na na, bell mal unseren lieben Smithy nicht an - der hat sich gerade erst so einen schönen neuen Avatar zugelegt. In der Sache hast Du (bis auf eine denkbare Ausnahme) recht. Das Problem ist nämlich der Transport der Waffen. Der darf nämlich nur vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgen. Wenn die Waffen aber auf anderem Wege mal an der Tankstelle angekommen sind, darf er diese auf seinem eigenen Privatbesitz dort auch besitzen. Wie die Waffen allerdings gesetzestreu dorthin transportiert werden, überlasse ich der Fantasie des einzelnen.
  3. Okay, einigen wir uns doch einfach darauf: Aufsteiger in Sachen Fußball, Absteiger in Sachen Waffenrecht.
  4. Na also. Der beste Beweis, dass Köln nicht überall ist: es gibt nicht überall Karneval, schon gar nicht solchen waffenrechtlichen. Auch in der 1. Bundesliga ist Köln nicht zu finden.
  5. Wenns Dir persönlich nichts ausmacht, dass Köln auch im Waffenrecht Karneval betreibt, mag das für Dich ja in Ordnung sein.
  6. Wenn Bayern zu den deutschen Bundesländern zählt (bin mir da nicht immer so ganz sicher ) hast Du zweifellos recht.
  7. Na ja - Köln ist ja nicht überall in Deutschland.
  8. Als Frau eine Gummimaske mit Alice-Schwarzer oder Angela-Merkel-Gesicht aufziehen könnte auch helfen...
  9. Sind Luftpumpenbesitzer eigentlich auch sozialschädlich ? Ich hab sogar zwei für meine Fahrräder zuhause !
  10. Eben: kann heißt kann und nicht etwa niemals.
  11. Der gute Mann hat wohl den § 35 Abs. 3 WaffG nicht weitergelesen... Dort steht: "Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen." Die platte Aussage, dass solche Veranstaltungen generell verboten sind, ist deshalb ziemlich eindimensional und zeugt nicht gerade vom Verständnis des Verwaltungshandelns.
  12. Schaaaaade....
  13. Wieviel von den 350 KG hast Du denn noch übrig ?
  14. Denk aber an die Rolläden, Promillo !
  15. Antwort auf: Hi Tja Leute hier kann ich mitreden, damals sind in Worms noch Fensterscheiben rausgeflogen. Echt, diese Hardcore-Version des PC-Kultspiels mit den armierten Würmern kenne ich gar nicht.
  16. Dilk, das wal doch chinesisch !
  17. Auch Daumen drück und Küsschen geb *
  18. Meine Meinung dazu: als Lehrer lieber in der Schule einmal zu vorsichtig gewesen sein als zu spät erkannt, was abläuft...
  19. Aha, der erste Verdächtige wäre schon mal gefunden...
  20. Hab zwar weit mehr als 620 WBK hier, kann Steven aber nur zustimmen und trotzdem mit Einverständnis meines Chefs mich zeitweise WO widmen...
  21. Und manche SB lassen sich gerne auch noch bei WO nerven...
  22. Ein SB mit eigener Meinung. Na sowas !
  23. Wir haben ehrlich gesagt auch keine Lust dazu, das mit Dir zu diskutieren.
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