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BlackBull

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  1. Eben. Was spräche dagegen, die Waffe dem "Mit"berechtigten zu überschreiben (Wenn Jäger, dann nix Blockierung, und er kann sie problemlos erwerben) ?!?? Die Frage des kommerziellen Eigentums und gegebenenfalls der möglichen Weitervererbung kann ja durch einen separaten Vertrag mit dem Jäger "abgedeckelt" werden...nur mal so als Anregung. Denn der unberechtigte Erbe darf ja sowieso nicht an die Plempe: ob nun per Blockierung lahmgelegt, oder beim Jäger im Schränkchen, macht da (aus meiner Sicht) nicht viel Unterschied.
  2. Seltsam verworren, das... Ohne mehr Konkretes ist alles nur Nebelgestochere...
  3. Schrieb ich ja... Wie alzi schrieb: Zettel haben und Sachkunde haben können (leider) meilenweit auseinander liegen. Diese Leute haben einen Zettel, aber keine Ahnung - schlimm genug ! Oooooch, ich kenne genug solcher Leute, nur schimpfen die sich nicht sachkundig - die sind ahnungslos ! Ich verlange von Niemandem, daß er alle Eisen bis zum letzten Schräubchen zerlegen können muß, oder irgendwelche exotischen Patronen mit verbundenen Augen am geschmack erkennen muß, oder ein halber Büxer ist; wenn es aber schon bei Basics wie "Was ist ein Einzellader ?" oder "Wann ist eine Waffe ein- oder mehrschüssig ?" hapert, haben die ihre SK im Lotto gewonnen und haben keine Ahnung. Die sollen dann in der Lage sein (ohne wenigstens eine grundlegendes Wissen), im Falle von Waffen- oder Munitionsstörungen oder -problemen richtig zu agieren ??? Sorry, solche "Sachkundigen" würden bei allen Vereinen und Ständen, die ich kenne, nur zweimal geduldet: Das erste und das letzte Mal. Weiter will ich an diesem öffentlichen Ort die Implikationen einer solchen "Schmalspur-SK" nicht ausführen - da lesen zuviele Andere mit; aber ich bin sicher, die Implikationen und möglichen Folgen kannst Du dir selber denken...
  4. BM: Doch, ich "schreie" so laut, wegen der offensichtlichen und scheinbar absichtlichen Begriffsstutzigkeit (einen alternativen Ausdruck verkneife ich mir). Denn zur Sachkunde (zumindest ist das meine unmaßgebliche Meinung) gehört nicht einfach stupides Auswendiglernen eines Fragen-(und Antwort-)kataloges nach genau vorgegebenen Fragen, sondern ein Mindestmaß an technischem Wissen und Verständnis von Waffenarten, -typen, -eigenschaften, etc. Zwar mag es richtig sein, daß sich neue Entwicklungen (wie dein Beispiel der DE) nicht blitzschnell in den Fragenkatalog einbinden lassen, aber "der gemeine Sachkundige" (im waffenrechtlichen Sinne) sollte doch immerhin in der Lage sein, auch ein unbekanntes Modell wenigstens in die eine oder andere Gruppe richtig einzusortieren (das entsprechende Verständnis, jenseits stupiden Auswendiglernens, eben vorausgesetzt). Denn da es sich bei den betreffenden Typen und Eigenschaften (einschüssig vs. mehrschüssig und Einzellader vs. Mehrlader) um Typisierungen handelt, für die es entweder seit bereits gut über 100J oder im ersteren Fall seit sogar mehreren hundert Jahren existierende Waffenarten gibt, sprechen wir hier wahrlich nicht von "Neuigkeiten", sondern von "altem Käse", also einfachstem waffentechnischem Basiswissen, welche eine SK, die halbwegs die Bezeichnung wert ist, auch vermitteln sollte. Wen diese einfachste Art von Kenntnis der Waffentechnik überfordert, bei dem scheint sich die "Sachkundigkeit" im Wissen darum zu erschöpfen, wo das "gute" und das "böse" Ende einer Knarre sind...
  5. Und wenn man das scheinbar muß, dann liegt (zumindest für mich) eben das nahe, was ich in meinem Post #84 schrieb...
  6. Dann LIES entsprechende Literatur/Quellen wie angeraten, um deine Neugierde zu befriedigen; wieso soll ich mir die Arbeit machen und alles, was viel schlauere Menschen als ich schon in den einschlägigen Quellen niedergeschrieben haben, hier nochmal zu wiederholen, weil Andere zu faul sind diese zu beschaffen und zu lesen. Alles schön und richtig, aber: muß man das wirklich jemandem erst erklären, der angeblich sachkundig ist ???
  7. Lies ein gutes Sachkundebuch, verstehe es und Du wirst Klarheit gewinnen. Ich bin nicht berufen, die wissenslücken Andrer zu füllen, oder dir die Lesestücke anzunehmen. Außerdem habe ich keine Lust dazu.
  8. Sachkunde ist schon eine feine Sache, wenn man sie denn hat... Und zur Sachkunde gehört halt mehr als nur das WaffG; die Kenntnis (oder auch "Kunde") gewisser technischer Sachverhalte und Kategorisierungen gehört dazu. Aber ich soll mich ja nicht aufregen...
  9. alzi et altera: jeder Verweis, Hinweis, Erklärung, usw.: völlig sinnlos - inzwischen bin ich überzeugt davon, daß der Fragesteller - entweder fürchterliche Langeweile hat und unsereins hier lang mal breit verar$cht, oder - 15 ist und von Waffen keine Ahnung (auf jeden Fall aber keinerlei SK-Kenntnisse, und wenn er SK hat, dann im Lotto gewonnen), oder - eine Mischung daraus
  10. Alzi's, vergiss es, die Diskussion ist nutzlos. Nun kommen garantiert wieder irgendwelche Koniferen, die meinen, "...dann könnte man aber doch...", "...es wäre aber doch geiler wenn man.." oder ähnlichen Schwachfug bringen. Ist die Zeit echt nicht wert. Höchstens wenn jemand wieder mal völligen Blödsinn als Facts darstellt...
  11. Oder aber man wird hier vorsätzlich verarscht. Mehr erklären und auf die relevanten Stellen verweisen geht eigentlich nicht. Wer's jetzt partout noh immer nicht blickt hat ein ernsthaftes kognitives Defizit, und sollte sich den Waffenbesitz grundsätzlich überlegen...
  12. Ja, manchmal denke ich auch, man kann es sich sinnlos kompliziert machen. Und wer (trotz SK?) es einfach nicht checken will oder kann, bei dem/der verliere ich auch irgendwann die Motivation zu helfen... Man darf sich wundern, welcher Teil des Wortes Einzelladerlangwaffe so schwer zu verstehen ist (sofern SK vorhanden)...
  13. :D Aber Vorsicht - ich fürchte, nun hast Du sein soweit gediehenes Verständnis wieder erschüttert, und die Diskussion mitsamt allem Geblubber und Dummlaber geht von vorne los...
  14. So wünschenswert diese Sicht auch wäre, und so sehr ich deine sonstigen Beiträge schätze (ehrlich gemeint !!!), so glaube ich doch, daß Du hier stark daneben liegst. Denn wie alzi zwischenzeitlich bereits bemerkte, - ist ein Herauslesen eines solchen Verfahrens aus 20/7 alleine schon sprachlich nicht gerade das, was naheliegt, und - wäre der Paragraph dann ein völlig zahnloser Löwe; und egal wie blöde unsere Politniks machmal sind - sooo blöde sind sie bestimmt nicht, daß sie das nicht vor Augen gehabt hätten. Alleine aufgrund der technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten beispielsweise gehe ich davon aus, daß wir für 4mm-Kaliber wohl nie ein Blockiersystem sehen werden - damit wäre das Beinhalten einer 4mm-Waffe in der Erbmasse quasi der Freifahrtschein ??? neeeeee, nicht ernsthaft (wenngleich wünschenswert).
  15. Aber wenn Politiker das sagen muß es doch stimmen... Daher plädiere ich so gerne für "Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen !".
  16. NEIN - offenbar immer noch nicht ! Jeeeeeeesus, was ist daran so schwer ??? Da ist nix konfus. Sachkunde muß verdammmmmmt lange her sein... AltGelb = Nur Einzellader-Langwaffen, nix "einschüssig Mehrlader", capisce ? Ein Einzellader kann aber mehrere Läufe haben (bespw. Doppelflinte), und ist dann mehrschüssig - aber immer noch Einzellader !!! Ein auf EL kastrierter Repetierer beispielsweise ist kein Mehrlader (mehr), da seine Mehrladeeinrichtung flachgelegt, neutralisiert, kastriert oder sonstwas ist. Mehrladeeigenschaft weg, nix mehr da, fort, byebye... Was Du ja die ganze Zeit schon erfolgreich machst.
  17. Was Du tust ist einerseits Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und gleichzeitig den Gaul von hinten aufzuzäumen. Obst: Wenn Du wirlich weißt, was der Unterschied zwischen EL und E-schüssig ist, verstehe ich dein Problem nicht, sorry. Gaul: Zu Zeiten des "Alt-Gelb-only" MUßTE man gar nix. Man hätte Repetierer auch mit Voreintrag unverändert auf GRÜN erwerben können. Die (Alt-)Gelbe stellte lediglich eine Vereinfachung für EL-LWs dar (wohl weil "wen'ger böse"). DANN haben findige Buben ausklamüsert, daß man ja Repetierer-LWs auch zu ELs kastrieren könnte, um sich so den Weg über den Voreintrag zu sparen. So rum wird ein Schuh draus.
  18. Da geht es nicht um "alzi's Logik", sondern um das, was im GESETZ steht. Lesen des angegebenen Paragraphen hilft da! Und es ist beileibe nicht schwer zu verstehen...wenn man denn willens dazu ist.
  19. Immer noch (oder wieder): Wo ist das Problem ??? Stell dir vor, ich weiß, was eine EWB ist, und daß sie unterschiedlich gestaltet sein kann. Und falls eben doch noch offene Fragezeichen bestehen, siehe mein voriger Post. Und wenn mir die zuständige Behörde bestätigt "Ja, Herr/Frau XY ist berechtigt, die Waffe Dingbums im Kaliber 08/15 zu erwerben", ist mir die Meinung irgendwelcher Jurafuzzis so wie der berühmte Sack Reis...
  20. (Wie so oft...) sehe ich das Problem irgendwie nicht: Wenn ich eine Plempe (gebraucht) an einen Privatmann/-frau verkaufe - lasse ich mir seine/ihre EWB vorlegen, zumindest auf die Distanz hin als Kopie/Scan - sowohl zur Bestätigung (es gibt ja böse Menschen die Dokumente fälschen...), wie auch zur (ACHTUNG, jetzt kommt`s) eventuell erforderlichen Klärung offener Fragezeichen (!!!) lasse ich mir die EWB für die betreffende Waffenart/-kaliber telefonisch von seiner/ihrer Erlaubnisbehörde bestätigen (habe bisher 6x eine Waffe an privat verkauft - hat immer problemlos und freundlich geklappt), - wenn er/sie eine gültige EWB hat und die kommerziellen Bedingungen klar und einvernehmlich geregelt sind, kann die Plempe auf die Reise gehen @TE: Warum also nicht ganz einfach so verfahren, wenn Du dir unsicher bist ? Sprechen Sie mal wieder mit Ihrer Waffenbehörde - Gibt Sicherheit und beugt Ärscher vor.
  21. (alzi war schneller) Was ist denn das für eine Schlußfolgerung ? Hast Du mal eine SK-Prüfung gemacht ? Solltest wissen, was man unter "Einzellader" (=EL) versteht ?!?!!!
  22. Sehr guter Punkt ! Wenn das so wäre, wie in solch "exotischen" Urteilsauslegungen, dann hätte ich mir meinen Perk-Revolver ja auch auf Alt-Gelb kaufen können (müssen). Wahrscheinlich hat aber deine Behörde auch schlicht keinerlei Ahnung...
  23. Spricht gar nix dagegen; das haben Viele gemacht, als die Neu-Gelbe "auf den Markt" kam. Aber für eine E-Lader-LW reicht halt auch die Alt-Gelbe.
  24. Antwort: JA ! (leider) Wurde angeblich recht günstig aus dem I-Verfahren verkauft. (es ist aber noch keine bestätigte Meldung)
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