Ähem, räusper, muß mich doch auch nochmal hierzu zu Wort melden:
Ohne Frage wäre es schön und wünschenswert, wenn die (leider falsche) Lesart von SB die richtige wäre - das dürfte unstrittig sein.
Jedoch ist und bleibt sie falsch.
Ich glaube auch nicht (alles Andere wäre sehr "strange"), daß es dazu erst der Bestätigung eines Schriftgelehrten bedarf.
Der Sachverhalt, daß der Begriff der "Ausnahmen" lediglich diejenigen Erbwaffen betrifft, für welche ein BSystem (noch) nicht verfügbar ist, manifestiert sich auch im letzten Satz von §20/7:
Dort wird ausgeführt, daß "eine Ausnahme" auf für die EWaffen gemacht werden kann, die Teil einer (...) Waffensammlung sind oder werden sollen.
Hier wird nochmals (und gerade auch sprachlich) deutlich, daß "die Ausnahme" die einzelne(n) EWaffe(n) betrifft: Nämlich genau die(jenige), die (oder vielmehr welche) Sammlungsteil ist oder werden soll.
Die andere(n)n (welche nicht Sammlungsteil ist/sind oder werden soll(en)) ist (sind) zu blockieren - die Ausnahme ist/sind die "Sammlungs-EWaffe(n)" (blödes Wort, aber beschreibt`s).
Aber vermutlich rede ich hier gegen eine Wand...