Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!

BlackBull

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.289
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BlackBull

  1. SB, sorry, wie gesagt, bisher waren deine Beiträge hier durchaus häufig einleuchtend, erklärend und hilfreich. Aber eben befürchte ich, daß Du dich da ziemlich verrennst: - Meldung von (ich gehe mal davon aus, vorübergehend und innerhalb bekannter Fristen, und an Berechtigte) Waffenverleihen und/oder Reisen melden (müssen) ? -> blanker Unsinn ! - jeden angeschafften oder entsorgten Tresor melden ? -> lediglich, sofern die neuen Regelungen greifen würden; "Altbesitz" muß ich nicht nochmal von mir aus melden. Von mir aus kann ein Kontrolleur bei einer Kontrolle nachfragen, wie lange die Kiste schon mein ist (ob vor "Stichtag"); und wenn er Glück hat, habe ich noch einen Beleg. - Änderung der Aufbewahrung zusätzlich zum Waffenerwerb/-überlassen melden? -> Welche Änderungen soll(t)en das sein? Verrücken oder Anstreichen des Tresors in lila? "Umschichtungen" einzelner Waffen zwischen Tresoren (dies mache ich ständig; Aufbewahrungskonformität vorausgesetzt) ? -> blanker Unsinn Damit (s.u.) ist alles gesagt (Quelle: alzi) - Hervorgehobene kleine Ergänzung durch mich: " ... ich habe nachzuweisen, dass ich meine Waffen (und Munition) rechtskonform verwahre. Punkt! vor dem ersten Erwerb, dass ich es kann (d.h. die notwendigen Vorkehrungen getroffen habe), später dass ich es weiterhin tue (zB, wenn gefordert, bei "Zuwachs"). "
  2. ...oder wenn ich den einen Tresor von der linken Ecke in die rechte Ecke stelle? (alzi hat´s wieder trefflich beschrieben) Sorry, meinen innenarchitektonischen Auswüchse gehen keine Behörde etwas an, genausowenig wie wenn ich mich entscheide (unter Beachtung der jeweiligen Menge und erlaubten Speicherkapazität) die eine Knarre vom einen in den anderen Tresor zu legen. Solange ich passende nd ausreichende Kapazität für die Menge und Arten von Knarren habe und nachweisen kann, darf ich die umschichten wie ich lustig bin - und genauso verhält es sich mit vorübergehender Abwesenheit. Alles andere ist "Selbst dran dumm" - sorry, wenn das hart klingen mag...
  3. Was man mit sowas alles schnitzen kann oder nicht, und was alles möglich ist, will ich gar nicht diskutieren, gehört hier nicht her und weiss ich selbst. Aber SOWAS gewerbsmäßig anbieten und mit Deko-beschreibung evtl Leute in den Ärger zu werben oder zu "animieren", finde ich ziemlich daneben und hart an der Grenze zur Illegalität.
  4. @Fyodor: Eben - Deko ist das lange nicht. Und aus einem Stahlklotz etwas zu bohren oder feilen ist eine Sache - DAS ist ja fast schon etwas, das ich als "Halbfertigprodukt" bezeichnen würde. Wer sich das Dingen zulegt dürfte auf dünnem Eis sein... @turtle: Eben - strafbar machen... ...und das ganz durchbohren ist kein Hexenwerk; das Ziehen und Lager-Reiben werden sich die Angehörigen der (so vermute ich) angepeilten "Klientel" wohl eher schenken, denn DIE werden damit kaum auf DSB-Wettkämpfe gehen, und unter "Fangschuss antragen" haben die auch eine andere Vorstellung.
  5. (Zuerst, NEIN, ich habe mit dem Anbieter nix zu tun! Auch will ich niemanden "verpetzen", aber extrem grenzwertig kommt mir das schon vor) Habe gerade folgende Auktion bei EGON gesehen (der Anbieter hat mehrere ähnliche Auktionen laufen): http://www.egun.de/market/item.php?id=6576133 Bin mir nicht ganz schlüssig, aber für mein Gusto befindet man sich damit seeeeeeeeeehr nahe an Begrifflichkeiten wie "mit haushaltüblichem Werkzeug...wesentliche Waffenteile....fertigstellen...etc.". Nun mal ehrlich: da was draus fertigzuschnitzen, das kriegt ja sogar Liesel Müller hin. Ich finde das ist schon recht mah am Dunkelgraubereich, oder wie sehen die geschätzten Mit-Foristi das?
  6. Ebend! Die (mMn) besonders wichtigen Teile habe ich mir erlaubt im Zitat hervorzuheben; Einverständnis von callahan vorausgesetzt)
  7. Ist letztlich hat nicht soweit hergeholt. Bis vor 3j habe ich selbst ab und an noch sk Kurse gehalten und Prüfungen abgenommen, und von Leuten, die kaum Mal einen ganzen Satz hinbekommen haben bis hin zu "allddder, haellss' mich fur doof odder was, 'sch kenn misch korrekkttt mit knarre'' aus, muss nur dem scheii..'n dregg'n prufung-settel habbe", war da schon manch interessante Erscheinung dabei. Und bei manchen Begriffsstutzigen war's echt kein Spaß, denen dann gewisse Sachverhalte oder relevante Rechtsquellen und Vorschriften zu vermitteln (NW, NH, NS, ...). Ganz ehrlich, da wär ich fast froh gewesen, wenn man die gleich hätte aussortieren können von wegen mangelnder Sprachkenntnisse. Obwohl, der eine oder andere hat's dann halt auch versaebelt...isso!
  8. Eigentlich habe ich die Ausführung en von SB immer für sehr praxisnah Gehalten. Aber aus den besagten Vorschriften abzuleiten, dass man auch bei einer absehbaren und vorübergehenden Auslagerung der Eisen gleich das Amt informieren sollte halte ich für sehr gewagt. Die SBs in den Behörden haben idR genug zu tun; ausserdem geht es die nix an, wenn ich (ob privat oder beruflich) Mal ein paar Wochen nicht da bin. Und wenn sich daraus eine sinnlose Fahrt ergibt, dann ist das halt so. Dafür kann man das im Vorfeld terminieren. Ach ja, und die vorschriftsmäßige Aufbewahrung an sich hat man idR auch schon Mal nachgewiesen, meistens wohl per Fotos. Und jetzt bin ich Mal ganz ketzerisch: Strenggenommen wäre ich ja noch nicht mal verpflichtet, meine Eisen bei bspw 4eoechiger Abwesenheit bei anderen auszulagern; wenn ich das tue, weil ich so super sorgfältig bin, sollte mir meine Behörde eigentlich sogar noch ein Fleisskaertchen geben. Aber das führt nun zu weit...
  9. Stegmann in mainhausen ist ein guter.
  10. ??? Ich würde den Verkäufer oder/und dessen Behörde fragen, ob die sachkundig sind...
  11. Sicher subjektiv, aber der geschilderte Sachverhalt ist irgendwie ... seltsam.
  12. Der Wunsch, keine Unstimmigkeiten mit dem Amt entstehen zu lassen in allen Ehren, aber wieso muss man eine absehbar vorübergehende Zeit der 'Abwesenheit' seiner Waffen der Behörde melden??? Wenn ich Mal zB 4w weg war habe ich meine Eisen auch bei Freunden/Vadder im Asyl gebracht (ja, bevor nun wieder Schlaumeier kommen: alle mit entsprechenden Berechtigungen...) Und danach wieder heimgeholt; aber ich hätte einen Teufel getan und damit das Amt behelligt. Solange die Teile vorschriftsmäßig verwahrt bei Betechtigten sind und nur vorübergehend (zur Sicherheit mit Leihschein) ist alles picobello. Da mache ich kein Fass auf.
  13. Natürlich. Aber wenn ich umziehe, behalte ich ihn ja und verkaufe ihn nicht; daher ist er weiterhin sicher...
  14. Wieso sollte mein Wohnort oder ein Wechsel desselben innerhalb DE (egal ob im gleichen Kreis oder nicht) etwas mit der Gültigkeit des WaffG zu tun haben? Sorry, nicht böse gemeint, aber man kann überall Probleme konstruieren, wenn man will...das Wetter am Wochenende hat auch keine Auswirkung auf meinen Tresor.
  15. Das ist sowas wie "doppelschwör´".
  16. Genau, endlich Mal Straftaten verbieten!!! Wird ja auch Zeit...oder so...
  17. Diese Message ziehe ich da nicht raus, würde ja geradezu ein mitdenken des Fernsehkonsum-verdatterten Volkes voraussetzen. Aber jeder wie er will...
  18. Wenn's ein Luftikusverein ist, so what? Lasse doch...und was an dem Beitrag nun der Aufreger sein soll, sehe ich nicht... Stehe zwar persönlich nicht auf wandelde Kopftücher, aber ich muss sie ja auch nicht toll finden.
  19. Handgemenge
  20. Natürlich...die Sache mit den Rechtsnormen, wie oben beschrieben, zum ca 429sten Mal, und die Frage wie schön, unschön, angemessen, sinnvoll oder rosa der einfachere Erhalt eines WS wäre, zum385sten Mal... Erbsensuppe und Linseneintopf werden in der Regel beim zweiten oder dritten Aufwärmen besser...beim 300- oder 400sten Mal auch nicht mehr. Frage an die Mods: Könnte man einen beispielhaften Fred zu diesen Themen nicht jeweils mit einer Automatik versehen, so dass das etwa alle 8 Wochen von selbst wieder hochkommt? Dann müssten alle nicht jeweils immer wieder die gleichen ollen Ksmellen klopfen...denn zu diesen Themen würde gefühlt bereits . Alles gesagt, . Und zwar mehrfach . Und von jedem. (Werde nedd glaubt - Suchfunktion.
  21. Nur mal so am Rande - ich verstehe diesen Fred hier nicht, würde es aber gerne: Am Anfang kommt ein Clip mit einem sympathischen und flotten Mädel, die dafür plädiert, sich auch selbst mit (scharfen) Schußwaffen verteidigen zu dürfen - so weit so gut; vielleicht ist eine geführte Knarre nicht die Lösung aller Gefahren und Probleme, aber den Wunsch und die Aussagen des Mädels kann ich nachvollziehen - null problemo. Und dann mutiert der Fred über einige Seiten oder Umwege dazu, daß hier - quasi eine (strafrechtliche und sonstwas-rechtliche) Vorwegnahme aller möglichen wenn´s & aber´s breitgetreten wird, - Rechtsnormen und -regeln vorwärts, rückwärts, rauf und runter zitiert werden, mit allen realistischen und erträumten Spitzfindigkeiten (zumal diese allen sachkundigen Foristi/Innen hinlänglich bekannt und vertraut sein müss(t)en), und die Diskussion darüber obsolet ist, bis hin zum Äpfelklauer-Beispiel. ...und das ganze zum schätzungsweise 429sten Male !!! Jaja, ich weiß, das ist nun mal WO... Aber ich dachte die Ferienzeit ist allmählich um? Oder herrscht soviel Langeweile? Diese Thematik ist inzwischen sowas von totgedroschen - oder haben alle Alzheimer und die Basics ihrer SK vergessen? Ich raff´s nedd... aber manche Dinge zwischen Himmel und Erde werde ich wohl nie raffen... Wollte ich nur mal erwähnt haben...macht jetzt ruhig weiter im Text.
  22. Kann doch jeder machen wie er´s lustig ist. Ich bevorzuge persönlich, zumal - ein möglicher Dreckfuhl....Druck- oder Schreibfehler gleich aufgedeckt und korrigiert werden kann (ey guggst Du, hassu aud S/N "4711" einpfach "4812" gemacht - machst Du korrrreggdde Korreeggdddur.) - es imm wieder schön ist, zumindest auf ""meinem" Amt, das Leuchten in den SB_Augen zu sehen, wenn man ihnen mal ein Originalobjekt zum Eintragen vorlegt, insbesondere wenn es mal wieder um ein nicht ganz alltäglichen Stückerl geht.
  23. Chips und Cola... Wieder Mal großes Kino!
  24. ...dann hat man ein Laserschwert!!! Möge die Macht mit dir sein!!!
  25. Auf jeden Fall ist es nicht verboten, an einem Kugelschreiber einen Flaschenöffner anzubringen. Soviel ist mal sicher!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.