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BlackBull

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  1. Ohne nun extra in Beschußgesetz zu schauen, beantwortet sich diese Frage eigentlich schon aus einem Allgemeinverständnis, oder ? Ich darf auch nicht gerade mal so eben (selbst wenn ich`s könnte) mir eine beliebige Pistole oder Revolver oder Gewehr nachbauen, egal wie exakt. Oder einen VW-Golf, und dann meinen, weil der ja ganz exakt kopiert ist, muß ich damit keine Typabnahme machen lassen. Diesen Ansatz halte ich für, sagen wir mal dezent, "äußerst gewagt und exotisch"... ...ach ja, und die Lizenz- oder Patentfrage zum jeweiligen "Objekt der Begierde" gibt es ja auch noch.
  2. Ahhhhh, jetzt, ja, eine Insel. kein Kommentar...da verweise ich eher auf den Beitrag von karlyman...
  3. Also wenn DAS nicht "...Geschoß(e)...durch den Lauf... getrieben..." erfüllt, dann weiß ich auch nicht weiter; von daher verstehe ich die Frage nicht so ganz. MACHEN kan man viel, DÜRFEN ist was ganz Anderes. Ist meinem Verständnis nach zumindest ein (dunkel)Graubereich.
  4. Gefühlter 146.er Thread des gleichen Themas...
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