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BlackBull

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  1. Sieht irgendwie chriszlich-wehrhaft aus - Ist vielleicht ein Vorläufer der "Gewehr mit Bibelvers gegen Muslime"-Nummer?!? (sorry, grün geht von hier nicht...)
  2. Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen! Und nicht nur Du - auch mir geht's so...
  3. Aber am alleraller(immer 2x mehr als Du)schlimmsten ist es, wenn genau diese Unwissenden & Lernresistentesten dann auch noch relevante Funktionsträger sind !
  4. 1. Dito. Abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit - keine Frage. Die WSK läuft dann ab, wenn Du abläufst... 2. Vielleicht erwarten die ja, daß Du bei Austritt alles wieder aus deinem Hirn löschst und den Wisch zurückgibst ? Ernsthaft: Ich sehe das, wie von Vorredners schon bezeichnet, als gaaaaanz billige und schäbige Masche, ihre Leuts bei der Stange zu halten. 3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte.
  5. Ein leuchtendes Vorbild für die SuFu! Ist ernst gemeintM
  6. Früher gabs hier mal einen kompetenten User aus Fronggraisch, der hätte das bestimmt sofort beantworten können. Leider ist der wohl, wie viele Andere Gute vor ihm, inzwischen nicht mehr hier...
  7. In so einer Ausprägung zum Glück noch nicht erlebt. Aber wahrscheinlich hätte ich einfach auf die mir eigene freundliche und empathische Art die Bitte ausgesprochen, doch eher Andere oder Niemanden mit seinen fundierten Kenntnissen zu beglücken, und sich eines Mindestmaßes von Umgangs- und Anspracheform zu bedienen.
  8. Ja, gefühlt wurde alles bereits 3x gesagt/geschrieben - aber halt noch nicht von Jedem... Daher: Chips & Cola !
  9. Guggst Du andre Blockiersysteme, die können das... Und das soll dann die sichere Unterbindung unerlaubten Benutzens sein???
  10. Kleine OT-Anmerkung am Rande: Womit dann natürlich der ganze Blckerschei$$, zumindest aber die Systeme einer gewissen Firma, die nicht genannt werden darf, total ad absurdum geführt sind: Denn wenn ein normaler Erbe (also einer, der blockieren muß) sich wirklich so eben mal ein WS für eine geerbte Pistole kaufen kann, worin besteht dann die "Funktion" des "Wir verkaufen Sicherheit"-Sperrelemente???
  11. BlackBull

    Code vom Safe

    Man kann immer wieder Themen finden, die "genau so" natürlich im WaffG nicht geregelt sind. Oftmals hilft aber ein klein wenig gesunder Menschenverstand. Daß die letztgenannte Option gesetzlich Unsinn sind, nun, dazu muß man nicht studiert haben. Auf Schützenkamerad/Bankschließfach/Notar/Verwandte/Feunde zur Hinterlegung kann man durchaus selbst kommen, finde ich...
  12. Die Antwort findet sich in meinem Post#47.
  13. 1. Wo bezeichne ich in meinem letzten Post jemanden als leseschwach ? 2. Wenn es dich so sehr interessiert und Du meine Schätzung nicht teilst, dann mache eine Umfrage.
  14. Ich fasse mal zusammen, wie sich das bisher so darstellt: - Geschätzte deutlich weit über 90% der Betroffenen haben (bei aller gegebenen Sinnlosigkeit dieses Paragraphen an sich) keinerlei Verständnisproblem mit "...nicht mehr als....innerhalb von 6 Monaten..." - die verbliebenen (ich nehme das nun mal an) ca. 5% teilen sich auf in * Solche, die eine Angabe wie "...nicht mehr als <ANZAHL> innerhalb von <ZEITRAUM>..." nicht verstehen (unabhängig on es sich um Waffen, Tabletten oder Bobbons handelt), dabei aber witzigerweise kein Verständnisproblem mit WaffG §10, Abs. 1, Satz 1a haben (jetzt kommt bestimmt, daßs "binnen" und "innherhalb ja völlig unterschiedlich sind) und von einem Gesetzestext fast so etwas wie "Pulitzertauglichkeit" erwarten, (Leute, das ist wohl bei keinem Gesetz in DE der Fall), * Solche, die clevererweise die SuFu nutzen, fündig werden und zufrieden sind (jajaja, die soll es geben...), * Solche, die ihr Verständnisproblem (oder Denkproblem) meinen hier posten zu müssen und generös auf eine Suche verzichten, denn das Thema ist ja mindestens seit 3 Tagen nicht mehr gepostet worden, Und dann gibt es (so würde ich es machen, wenn ich betroffen wäre) Solche, die ganz einfach zum Telefon greifen, und bei ihrer Behörde anfragen, was und wie es abgeht und wie die es handhaben, und so innerhalb kürzester Zeit das Verständnisdefizit glattgestellt haben.
  15. Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).
  16. Wenn man will, kann man alles schräg verstehen.
  17. -LIKE ! Und jetzt, davon abgesehen - Für die, die es noch immer nicht verstanden haben: Man frage sich am Morgen eines neuen Tages: "Ist mein vorletzter Erwerb einer Waffe mindestens 6 Monate + 1 Tag her ?" -> Nein ! -> dann darfst Du heute noch keine weitere erwerben ! -> Ja ! -> Du bist gesegnet - Du darfst erwerben !
  18. Fyodor - mea culpa, dann entschuldige ich mich ! Hatte es andersrum verstanden. Dann hast Du eine Behörde mit einer sehr, sagen wir mal "interessant-kontroversen" Auslegung - kann dir aber zu Gute kommen.
  19. Du magst das logisch finden, aber das hat in keiner Rechtsquelle des WaffG irgendeine Bewandtnis. 3 Stück an zwei Tagen schließt sich aus - das wären (wie der Satz selbst schon sagt) "3 Stück innerhalb von 2 Tagen", und damit "etwas" mehr als 2 Stück innerhalb von 6 Monaten, oder etwa nicht ? Was ist daran so kompliziert ??? Die 6 Monate sind ein fortschreitender Zeitraum - ich habs oben versucht zu erklären... Wie halktet Ihr das denn,wenn es um die Einnahme irgendwelcher Medikamente geht??? Wenn der Onkel Doktor sagt, "aber nur 5 Tabletten innerhalb von 12 Stunden", und Du die erste in der 1. Stunde, die zweite in der 3. Stunde, die dritte in der 7. Stunde, die vierte in der 9. Stunde nd die fünfte in der 11. Stunde genommen hast. Quizfrage: Wann darfst Du dann die nächste Tablette nehmen ???
  20. es ist doch soooooo einfach - ich versuch`s mal bildlich zu beschreiben. Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein (dabei behalten wir immer im Hinterkopf, daß das Ganze für Sportschützen gilt, und daß die Behörde natürlich Ausnahmen machen kann und weitere Waffen in der Frist genehmigen kann): Man stelle sich alle Tage des Jahres und der Folgejahre zB untereinander geschrieben vor (1. Januar, 2. Januar, ...). Dann "nehme" man einen Rahmen, der genau 6 Monate von dieser Liste umfasst, und bewege diesen über die Liste, bis zum jeweils aktuellen Datum. Solange nun die Erwerbsdaten von 2 Waffen innerhalb dieses Rahmens liegen, ist kein Neuerwerb möglich. Ein weiterer Erwerb ist erst möglich, wenn nur noch höchstens 1 Erwerbsdatum innerhalb des Rahmens liegt. Innerhalb des (imaginären) Rahmens dürfen nur 2 Erwerbe liegen - erst wenn einer rausfällt, darf man wieder. Und das Ganze gilt auch über Kalendermonate, -quartale und Jahreswechsel hinweg fortlaufend weiter. Ist gar nicht schwer...
  21. Sehr seltsam... Für mich sieht das so aus, also ob sich die Behörde darüber aufregt, daß jemand NICHT Zugriff auf (eine) bestimmte Waffe(n) hat ?!? Sonst ist doch nur Thema, daß bloß KEIN ANDERER Zugriff haben darf. bin verwirrt...
  22. Häh ? WER "Anderer" soll denn auf die besagte KW zugreifen können ? Wie JG sagt, frag mal die Hanseln, worauf die da meinen sich beziehen zu müssen....tststssss....
  23. Was ist denn eine "... im Einzelnen einer Person zugeordnete Vereinswaffe" ? Verstehe ich nicht so ganz... Ich besitze sie -> sie steht in meiner WBK, und ich bin für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich Verein besitz sie -> in Vereins-WBK, und der Verein (oder Vorsitzender/Bestellter) ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich Waffe ist temporär woanders (geliehen, Büxer, ...) -> Es besteht ein Auftrag, oder ein Leihschein, o.Ä. Stehe etwas im Dunkeln...
  24. Ooooooche Menno ! PAX, liebe Foristi, PAX ! Ich erlaube mir mal, mich da kurz einzuklinken: Ich glaube, daß Ihr Euch inhaltlich ja völlig einig seid, wer was darf oder nicht, richtig ? Gem. Art 20GG darf nur "der Staat" unmittelbaren Zwang ausüben, jedoch definiert er gleichzeitig auch Ausnahmen von dieser Regel (NW, NS, Jedermannsparagraph, ...- haben wir doch auch in der SK gelernt, gell?). Und über diese besteht hier ja keine Streitigkeit. (Vielleicht ist das ein hinkendes Beispiel aus unserer Praxis, aber wir haben ja auch "nur " Waffenbesitzkarten", und trotzdem erlauben die Dinger uns mehr als nur den bloßen Besitz: Munitionserwerb wenn abgestempelt, Erwerb weiterer Waffen (zB. gelb), ...) Ergo haben wir hier ja "nur" (wobei dieser Einwand gegen "Gewalt..." sprachlich ja auch korrekt ist) einen mVn. reinen "Etikettenstreit". Nennt es doch einfach "Sanktionierungsmonopol des Staates" (nur ein Wortvorschlag) oder "ausnahmenbehaftetes Gewaltmonopol", oder "weitgehendes Gewaltmonopol" (auch dies ist sicher sprachlich wieder etwas unscharf, aber alle wissen, was gemeint ist).
  25. BlackBull

    §§38, 55 WaffG

    (habe einige Stellen mal markiert) Da sprichst Du seeeeeehr wahr - DOPPEL-LIKE !!!
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