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BlackBull

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  1. Ich meine, die Frage ist per se Blödsinn. So wie JPL es schrieb. Alleine das Auto ist schon eine Gefahr. Und daher beantworte ich die Frage mit einem ehrlichen Nein.
  2. Ich habe keine Lust, das bis ins Zigtausendste auszudividieren, damit es dir klar wird. Ebenso habe ich keinerlei Intention, dem TE oder sonstwem entsprechende Optionen aufzuzeigen, daher: Lach' halt weiter...have Fun und erfreue dich selbst an deiner umfassenden Kenntnis des realen Lebens!
  3. Na, dann soll er mir halt sagen, was "gefährlich" ist. Oder wenn er gleich Guggenheim will, bitteschön, ist mir auch egal. Was soll er denn groß abgehen? Wenn er meint, die Eisen im Koffer/Futteral seien gefährlich, dann sage ich ihm halt "nein, sind 'se nicht, warum auch?": vorschriftsmäßig verwahrt, legal im Besitz, so what? Den Nerv hab ich allemal, das durchzugehen...(und etwas grob Vergleichbares habe ich auch schon in einer derartigen Situation durchgegangen...mit dem Ergebnis, daß der Beamte (zwar nach Anwendung von etwas Nachdruck) sich sogar nach Intervention seines anwesenden Chefkontroolettis entschuldigt hat und wir trotzdem freundlich unserer Wege gingen; aber die Story wäre jetzt zu lange).
  4. Ich würde es fast mit dem Statement von cw halten - ich habe nichts Gefährliches bei mir. Vielleicht den Herrn/Dame von der Rennleitung auch erstmal fragen, was er denn meine? Dann kann ich ihm erstmal mein Schweizer Taschenmesser zeigen (damit kann ich ihm den Hals aufschlitzen), meinen Wagenheber (Schädel einschlagen), ... Ehrlich Leute, was soll das? Was ist ein "gefährlicher Gegenstand"? Soll er mir erstmal sagen! Meine Eisen, wenn ich gerade vom Stand oder aus dem finstren Tann komme, ganz bestimmt nicht! Und in den Händen von Chuck Norris wird sogar ein rosa Wattebausch zum Mordinstrument...
  5. Ich verstehe gar nichts? Mann, du hast echt schon lange nicht mehr in den Spiegel geschaut und suchst den Splitter im Auge des Anderen, ohne den Pfosten im eigenen Auge zu sehen.Lies einfach Par. 19; Wer die Voraussetzungen allesamt erfüllt, bekommt ihn. Und da hat kein behördlicher Kleinkönig eine 'Anweisung' dagegen zu erteilen. Es geht nicht darum, daß mögliche Lücken gefüllt werden (müssen). Es ist EINE Sache, durch Anweisungen möglicherweise die Anforderungen hoch bis (fast) unrealistisch zu setzen; DAS mag gerade noch im Bereich des Gesetzes bezw der Befugnisse eines zuständigen Amtsfuzzis liegen. Eine ANDERE Qualität ist eben eine generelle Verneinung. Eine solche bewegt sich außerhalb des Gesetzes, und darum geht's hier, selbst falls es nicht in deinen Kopp will...was mir aber ehrlicherweise auch recht schnuppe ist und mich nicht weiter bekümmert.
  6. Du meinst also, daß `Anweisungen` dergestalt für einen MA einer Behörde maßgeblicher sind als ein gültiges Gesetz ? Verstehe ich das richtig ???
  7. Vielleicht ein bisserl schnell drübergelesen ? Wo spreche ich von "grundsätzlich zu erteilen" ? Es ging mir um den formalen Akt: > Wir haben hier ein gültiges Bundesgesetz (§19: "...Bedürfnis...wird anerkannt, ..."), und > dazu hat keiner (wer im Übrigen?) `inoffiziell eine Anweisung (zu geben...)`, daß per-se keine WS`se auszustellen sind. Er ist zu erteilen, wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen gegeben und nachweisbar sind (deren Realitätsnähe usw. brauchen wir hier nicht zu diskutieren, denke ich). Daß dies sehr restriktiv bis unangemessen negativ gehandhabt wird, wissen wir alle, aber formal ist das nun mal Gesetz und dürfte über `Anweisungen` erhaben sein.
  8. Nein. Wenn Du, wie Du sagst, WSK gemacht hast solltest Du in der Lage sein, dir deine Frage zu "für die eigene Wohnung" selbst beurteilen zu können. DAS ist recht interessant; denn (für den Durchschnittsbürger zwar eher nur akademisch) NOCH gibt es im WaffG die Option des Waffenscheins. Da fragt man sich, wie eine `inoffizielle Anweisung` ein in Kraft befindliches Bundesgesetz aushebeln kann...
  9. Neeeee, bei Playmobilfiguren ist's egal, ob P oder R. Klaviere sind zwar echt fett in der Wirkung, der Nachteil sind aber die horrenden Munitionskosten.
  10. Stimmt - so ähnlich wie Burg-Wächter mit ihrem zertifizierten Blockiersystem, das aber nirgendwo zu haben ist. War wohl eher ein "Schuß vor den Bug" von A....x/SV um zu zeigen, "...wir können das auch..:"
  11. Und wieder mal eine kleine Änderung im Management derer, die nicht genannt werden sollen: Dort sind nun nur noch 2 eingetragen; einer ist (glaube ich) der Oberinsolvenzler oder Reichsverweser, und der Andere ist der (ehemalige ?) Oberverkäufer.
  12. Vielleicht?! Man muß nur wissen, womit man sich bei der jeweiligen Klientel korrreggdde Reschbeggdd verschafft: Meine Tochter (19, zierlich, hübsch, blond) geht öfters mit Wuffi an der Leine durch die City. Da hängen auch immer ganze Pulks kulturbereichernder Mitbürger rum und stehen gerne breit in der Fußgängerzone im Weg rum. Aber wenn die junge Lady mit Wuffi da langgeht, dann teilen sich diese Pulks immer, so wie das Rote Meer damals bei Moses. Einmal wollte einer der Kulturbereicherer sie anmachen - netterweise hat Wuffi die Eigenart, auf Fingerschnipp die Lefzen hochzuziehen und mit einem leisen, aber klar vernehmlichen Brummen kurz seine schönen großen Fänge zu zeigen. Das wirkt dann spätestens ungemein deeskalierend auf Kulturbereicherer...
  13. Habt Ihr alle etwa die Geschosse eurer Patronen NICHT mit Schweinefett eingerieben???
  14. Wie schon gesagt (und nun mal unbeschadet der waffenrechtlichen Lage, die Du mit deinem SB klären solltest): Es gibt hier in DE gewisse geschäftliche/kommerzielle Regeln, und NEU heißt NEU - ohne wenn und aber ! Wenn die Kiste schon abgenudelt ist, sogar eine (Visierungs-)macke aufweist, ist das Lichtjahre von NEU entfernt. Das Geschäft ist aber zustande gekommen, ergo hast Du ein Recht auf Lieferung eines Teils, das die Bezeichnung NEU verdient - da ist auch nix mit "gekauft wie gesehen". Und wenn die Kiste schwer oder nur gegen Mordsaufwand zu beschaffen ist, ist dies letztlich das Problem des Händlers: DER hat dir eine NEUwaffe verkauft, und DER muß sie dir liefern - Punkt ! Und wenn das nicht oder mit übermäßigem Aufwand für ihn möglich ist (was im Zweifelsfall juristisch zu bewerten ist), dann sprecht Ihr über Rückabwicklung oder Preisminderung - und zwa nicht bloß um 2,50€. Freilich hat der keinen bock darauf, aber es ist an dir, Zähne zu zeigen und dich nicht verar$chen zu lassen.
  15. Mist...ich brauche noch Wolfzitzenchips...meine sind alle.
  16. Gefühlter 146.er Thread des gleichen Themas...
  17. Wenn ich nun gaaaaaanz gemein, vorurteilsbeladen, usw. usw. usw. wäre (was ich ja aber gottlob nicht bin), dann könnte ich mir so meine Gedanken spinnen, diese Meldung mit einer latenten Forderung nach zentraler Schußwaffenaufbewahrung im Schützenheim zusammenwerfen und daruas folgern, daß dann eventuell eingeschleuste bööööööööööse Schein-Asylanten (die in Wirklichkeit von IS, Al-Quaida, & YMCA getrimmt sind) ja gleich richtig sitzen um sich für ihren "Auftrag" auszustatten und keine Zeit zur Umsetzung zu verlieren.
  18. Du darfst wahrlich stolz auf dich sein! Ach, und das weißt Du ?!? Alle Achtung...ich bin tief beeindruckt !
  19. Falsch, nicht nur einer, sondern viele Ärsche ! Nochmal (in Anlehnung auch an Rüdiger Hoffmann: "Kann man, muß man aber nicht..:"): Es steht dem TE und jedem Anderen offen, für derartige Fälle bis zum Rechtsweg durch x-Instanzen zu gehen - man frage sich nur, wann es sich lohnt & Sinn macht. Für mich wäre das, wenn ich es durch 1-3 Seiten Blafasel abfrühstücken kann, kein Grund, um Welle zu machen: Ist eine reine Aufwand-/Nutzen-Abwägung. Dann kriegt er halt noch ein wenig Geschreibsel... Auch falls Du es dir vielleicht nicht vorstellen kannst: Das ist keine Obrigkeitshörigkeit, sondern Aufwandsminimierung, um trotzdem zügig, einfach und günstig ans Ziel zu kommen. Aber in ähnlichem Falle bleibt dir natürlich dein grundgesetzlich verbrieftes Recht, auch zu kleinen Themen Welle zu machen - wahrscheinlich (oder zumindest vielleicht) würdest Du ja auch schließlich Recht bekommen - so in 3-6 Jahren nach Abarbeitung aller Instanzen, und könntest dann endlich anfangen, deinem angestrebten Hobby nachzugehen. Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !
  20. Wie hat ein Mitforisto hier schon mal trefflich geschrieben (Sinngemäß): "Es gibt Kriege, die kann man führen, muß es aber nicht." Nun ist es offenbar so, daß sowohl die Paragraphenlage wie auch die Rechtsprechung hier einiges an Spielraum offenläßt (was oft ja auch in unsereiner Sinne genutzt werden kann). Wenn also dein SB sowas will, dann gib ihm (schön elaboriert und sauber aufgelistet, als "Anhang" zu deiner Beantragung) - einen Einkommensnachweis (ist ja wohl schon vorhanden), - eine voraussichtliche Schätzung der in den nächsten zwei Jahren geplanten Modelle/Teile deiner Sammlung, inklusive geschätzter Kosten, - zusammen mit einem Statement, daß Du das Kapital (sagen wir einfach mal 2.000,-€) dafür bereits bereitgelegt hast, um bei entsprechender Angebotslage auch "zuschlagen" zu können und der Käse sollte gegessen sein. Eine detailliertere Aufstellung brauchst Du bestimmt nicht - ich kann mir schwerlich vorstellen, daß ein Waffenbehörden-SB genau von dir wissen will (und eine belastbare Rechtfertigung dafür vorbringen kann) aufzulisten, was für - Immobilien, - Gesamtvermögen, - Familien-Rembrandts, - Wertgegenstände in Form von Omas Halskette, - und Spargroschen in schweizer Kohlekellern oder auf den Cayman-Inseln (ok, das würde vielleicht dein Finanzamt interessieren...) Du sonst noch hast.
  21. @prassek: Habe gerade nochmal nachgelesen - Ich war der Meinung, er sammelt kleine Taschenflaks; aber wie es scheint, habe ich mich da verguggt. Von daher: MEA CULPA - Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil: Deine Frage war also durchaus gerechtfertigt ! SCUSI !
  22. Weil der TE das quasi schon erläutert hat...
  23. Hmmmm, leichte Änderungen auf deren Webseite: - Der Kreis der GFs ist wieder erweitert (?): Nun sind es 3 (nämlich auch der Oberverkäufer und noch einer, anstatt nur der eine Herr Ingenieur (wie nach dem "Weggang" der Weisskopfkrähe): http://www.armatix.de/Management.29.0.html?&L=0 - und den Newsletter kann man auch nur noch abbestellen
  24. Ja und ? Ist das irgendwie bewegend oder sensationell ? Ich finde das nicht bis nur unwesentlich spannender als den berühmten umgefallenen Reissack...
  25. "Ein Sack Zement, zwo, drei, vier.... Zwei Sack Zement, zwo, drei, vier... Drei Sack Zement, zwo, drei vier..." ...
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