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BlackBull

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  1. Sorry, aber da wird nun heftig widersprochen – das ist eine (gelinde gesagt) sehr seltsame Auslegung der Relevanz des zitierten Urteils. (Zufälligerweise kenne ich das Urteil, da der Betroffene aus dem Bekanntenkreis eines Verwandten von mir kommt). Zunächst einmal geht es in diesem Urteil um WBK-Entzug wegen (Un)Zuverlässigkeit, Straftaten, Versagung von Erlaubnissen, und nicht um eine (Alt)Gelbe Sportschützen-WBK. Zweitens nimmt das Urteil nur ansatzweise und sehr allgemein Bezug auf Erlaubnisse vor/nach WaffG-Änderungen 2002/03, und wenn, dann vorwiegend zu Erteilungs-, Versagungs- und Entzugsgründen und -sachverhalten. Weiters (und dies eben besonders in den betreffenden Passagen) bestätigt das Urteil die weitere Gültigkeit von nach altem (vor 2002/03) erteilten waffenrechtlichen Genehmigungen. Und last, but not least hatte ich erst kürzlich (vor etwa 10 Wochen) selbst einen genau vergleichbaren Fall: Ich kaufte mir einen alten Drilling auf Alt-Gelb (hihihi, für 30,- Ocken)–Auf der Behörde hole ich eine Gelbe aus dem Mäppchen, und versehentlich ist es eine Neu-Gelbe. Kommentar vom SB: „Herr Blackbull, auf die geht es nicht, oder haben Sie da eine Disziplin dafür? Aber Sie haben doch auch eine alte Gelbe für Einzellader-LWs?!“ Alt-Gelbe rausgeholt, und schwupps, war der Drilling eingetragen, nach Zahlung des Obulus. Aber vermutlich hat meine Behörde ja keine Ahnung...
  2. Das wäre ja ganz was Neues. Höchstens die Gründe wie von Euromaster oder Wuni könnte man sich vorstellen. Also noch ein Busserl weitersammeln, bis wenigstens ein Zentner zusammen ist, ordentlich scannen und Geld abholen!
  3. Alzi, das darfst Du nicht so eng sehen. Aus der Gleichen Feder kamen auch schon andere, sagen wir mal "ziemlich befremdliche Deutungen" waffenrechtlicher Bestimmungen...
  4. Ohne zu orakeln, ob oder was bei diesem HA-Verbotsansatz rauskommen mag: Wie kommt man auf die schräge Idee, seine Plempen bei einem Wohnortwechsel nicht mitnehmen zu dürfen? Ein, sagen wir mal, "recht kontroverser" Gedankengang...
  5. Zwar glaube ich auch nicht an ein mir-nix-dir-nix-HA-Verbot, aber irgendwie scheinen zivil nutzbare HAs (ob Sportschießen oder Jagd) schon länger auf irgendeiner "Abschußliste" zu stehen: Ich erinnere mich gerade daran, daß, als ich auf der IWA war, die Hanseln vom Stand des NWR bei einer Unterhaltung mehrfach von "schwarzen Waffen" faselten. Ich hatte dann einen von denen danach gefragt, was denn "schwarze Waffen" seien - ob sie damit illegale Kniften meinten. Zwar haben sie das verleugnet und erklärt, daß damit "militärisch oder nach `brrrrrrrrrrt` aussehende Langwaffen, vulgo HAs" gemeint wären, aber einer von denen meinte dann in einem Nachsatz, daß solche Gewehre ja ohnehin "...blubber...etwas illegales...blubber...an sich haben, ...murmel...und daher ist die Bezeichnung `schwarze Waffen` ja schon zweideutig, aber treffend...blubber". Oder, wenn ich einmal so vor mich hin spinne: Vielleicht erleben wir ja eine Reinkarnation des alten 37er ?!?
  6. Alt-Gelb gilt weiterhin: Wenn also ELader-LW, dann erwerbbar auf AltGelb. Wo ist das Problem ?
  7. Du sprichst mir aus der Seele. Das geht hier schon wieder sehr stark in die Richtung des "Ihr werdet schon sehen, was Ihr davon habt wenn Ihr nicht das tut was der Kontrolletti von Euch verlangt"-Schwachfugs. Die Eingangs"frage" ist, kann man glaube ich so sagen, mehr als detailliert und mehrfach (selbst)geklärt.
  8. Im Prinzip hast Du ja Recht, aber (um beim Waffenthema zu bleiben): - Es sollten doch wenigstens diejenigen Inhalte oder Bereiche des Waffenrechts und relevanter Rechtsquellen, denen man als LWB (auf der Jagd, beim Hobby, ...) quasi permanent oder regelmäßig "ausgesetzt" ist (und der Transport mit/ohne Munition (oder vielleicht das erlaubnisfreie Führen ) in/vom Revier/Schießstand/Büxer gehören da wohl fraglos dazu) soweit sitzen, daß man nicht immer wieder sich fragen muß, ob die Tasche/Koffer nun ausreichen usw. usw. - das beste Beispiel dazu ist die sichere Handhabung: sowas muß sitzen; ich warte ja fast noch drauf, daß irgendwer mal fragt, ob eine Sicherheitsüberprüfung wirklich immer notwendig ist... - Wenn es um Themenbereiche geht, mit denen ich nicht regelmäßig konfrontiert bin (meinetwegen, wenn jemand nicht selbst dreht, den Unterschied zwischen Berdan- und Boxerzündung runterbeten zu können), dann kann es durchaus verzeihlich sein, wenn ein Inhalt aus der SK mal "verschütt" geht und man erst wieder nachlesen muß. Aber Sachverhalte aus alltäglichem Umgang (und damit eben auch Transport und die ganzen im Zusammenhang stehenden Dinge) sollten schon dauerhaft präsent sein.
  9. Irgendwie süß: Ein Blinder erzählt, wie er durch bunt blühende Wiesen lief, und ein anderer Blinder schildert dazu die farbenfrohe Umgebung. Würde sagen, der hat riiiiiiiiesiges Schwein gehabt.
  10. Habe mir mal erlaubt, diesen Teil etwas herauszuheben; außerdem möchte ich zu dem Teilsatz noch hinzufügen "..oder daran herumzudeuteln !"
  11. So ist das. Mir ist nicht klar, wie man das anders sehen kann (oder möchte). (Hoffentlich kommt jetzt hier nicht wieder die uuuuuuuuuuuralte und vor Allem nutzlose "2 Behältnisse Diskussion"...)
  12. Irgendwie sehe ich das Problem nicht... Außer, daß eine aus"haarende" Munition echt problematisch sein kann (nicht böse oder belehrend gemeint, nur war die Vorstellung gerade lustig...)
  13. Was vermutlich rauskommen wird: €37,- Abschreibung auf dumme Ideen. (Nicht böse gemeint, aber das ist mal so mein Tipp...)
  14. Tscha, und den mechanischen Einflüssen hat das Teil nicht mal 60sek standgehalten, daher mein Schmerz mit "geeignet". Und wie ich bereits an anderem Orte erwähnte: Der Grund, warum die PTB nicht den einfachsten "Schlüssel" zum Test des A....x-Sperrelemente nahm, ist himmelschreiend hanebüchen. Eine entsprechende Kopie eines PTB-Schreibens liegt mir vor.
  15. Hervorhebung durch mich: Ich gehe mal davon aus und halte dir zugute, daß Du mit dem Begriff "geeignet" lediglich auf die PTB-Zulassung abstellst. (Und der Herr aleine weiß, wie sie die bekommen haben). Daß die A....x-Sperrelemente nicht wirklich geeignet sind, irgendwas zu verschliessen oder blockieren (siehe Tests derselben), außer vielleicht der Harnröhre eines Herrn D., darin stimmen wir hoffentlich überein. Und Wege, eine Blockierung von Erbwaffen mit deren Sperrelemente zu umgehen, gibt es !!! Und zwar genau auf Basis dieser Tests - vile Händler und Büxer haben das schon erfolgreich praktiziert !
  16. OMG, wird nun die "Schlüsselaufbewahrung" zum neuen "Wo darf ich führen?", "Welche Sicherheitsstufe brauche ich für meinen Tresor" etc. ??? Wo der alzi nur wieder bleibt...
  17. @TE: Guck mal hier (analoges Thema): http://forum.waffen-online.de/topic/394391-erben-wbk-alt-blockiersystem/
  18. Leider voll daneben ! Obwohl viele Schußwaffen im Schuß laut "BAM(M)" machen (oder "BUMM" oder BÄMM"), hat die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) nix mit Erbwaffenblockiersystemen zu tun. Die prüfungsführende und zertifizierende Stelle ist die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) - der Link auf deren Zulassungsseite wurde hier sogar schon gepostet. Und dort sind die benannten Systeme der "normalen" Anbieter gelistet.
  19. Nun, der Bwekante hat sich aber auch großzügig Zeit gelassen: Den Knall hat er ja wohl gehört, und nun will das Amt einfach Butter bei die Fische haben. Ist zwar vielleicht doof, aber gesetzlich so vorgesehen. Den letzten Schritt zu machen hat er wohl verpeilt, und auch wenn er oder Du es ungern hören, nun ist wohl Schicht im Schacht...wie gesagt, Zeit genug war ja inzwischen, die Sportschützenkarriere richtig anzugehen. Für die Kla. 12 und die 9x19 soll er die Systeme von TLS (12) und von Mogdans (9x19) nehmen. Bei dem anderen Zeug (bei den Kalibern gibt es leider nur zugelassenes Zeug von "Ihr wißt schon wem") kann er ja mal versuchen, was ich schon von vielen Händlern gehört habe: Daß sie sich nämlich wegen erwiesener Untauglichkeit der "Ihr wißt schon wer-Laufdildos" weigern, diese einzubauen und das auch dem zuständigen Amt vertreten (und maches Amt das sogar akzeptiert hat mit dem Ergebnis, daß diese Puffen dann nicht blockiert werden mussten. Ist vielleicht `n Versuch wert...
  20. Jetzt kommen wir langsam in die Symboldeuting... Wenn's eine Jagdwaffe ist, könnte das latürnich sein. Aber das Tragen eines Schwertes hat als Symbol für mich weniger jagdlichen, als viel eher wehrhaften oder verteidigenden Charakter, oder etwas in der Richtung. Ist aber viel subjektive Empfindung dabei, gebe ich zu.
  21. Sieht irgendwie chriszlich-wehrhaft aus - Ist vielleicht ein Vorläufer der "Gewehr mit Bibelvers gegen Muslime"-Nummer?!? (sorry, grün geht von hier nicht...)
  22. Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen! Und nicht nur Du - auch mir geht's so...
  23. Aber am alleraller(immer 2x mehr als Du)schlimmsten ist es, wenn genau diese Unwissenden & Lernresistentesten dann auch noch relevante Funktionsträger sind !
  24. 1. Dito. Abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit - keine Frage. Die WSK läuft dann ab, wenn Du abläufst... 2. Vielleicht erwarten die ja, daß Du bei Austritt alles wieder aus deinem Hirn löschst und den Wisch zurückgibst ? Ernsthaft: Ich sehe das, wie von Vorredners schon bezeichnet, als gaaaaanz billige und schäbige Masche, ihre Leuts bei der Stange zu halten. 3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte.
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