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BlackBull

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  1. Nun, erstens war dies nur ein Punkt von mehreren (und eigentlich der nachgeordnetste), deine Auslegung zu falsifizieren, und zweitens: Zwar sind die Handlungen von WBehörden (über alle Behörden) sicher häufig nicht richtig, in der Summe aber sicher "richtiger" als exotische oder kontroverse Interpretationen von Urteilen.
  2. Durch böse Menschen oder Terroristen natürlich (grün geht hier nicht).
  3. Du hast zwar Recht, aber seit wann interessieren die Politiker Realitäten? Die wissen genausogut, daß ein Verbot von HAs zu jagdlichen oder sportlichen Zwecken nix mit der Waffenversorgung von Terroristen zu tun hat.
  4. Um auf die Fredausgangsfrage zurückzukommen: An eine Enteignung an sich glaube ich nicht, trotz der Opferbereitschaft mancher vermeintlicher "Mitstreiter". Am ehesten glaube ich an enen "37er reloaded", Wenn ich nun aber etwas wagemutiger sein würde und vielleicht schon 3 Bier drinhätte, könnte ich mir noch ein ganz anderes "Lösungsszenario" vorstellen (zugegeben, klingt schon recht gewagt, würde aber aus Sicht bestimmter Kreise mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen): . Man will also HAs militärischen Charakters bannen, sosososo.... . Man ist sich bewußt, daß Enteignung viel Welle macht etc. Was läge dann näher, als für solch "böse HAs" ganz einfach vorzuschreiben, daß die Besitzer selbiger Geräte diese mit einer speziellen "Mißbrauchssichetung" zu versehen haben, logischerweise auf eigene Kosten. Ergo hätte man erreicht, . Daß man "etwas getan hat", . Daß die bösen HAs alle "inaktiv geschaltet" sind und logischerweise nicht mehr für böse Taten missbraucht werden können, . Daß das den Gesetzgeber so gut wie nix kostet (von wegen statt Entschädigung oder so), . Daß man in Europa wieder mal den Vorreiter spielen kann, ........und ganz nebenbei noch, daß ein bestimmtes, nicht näher bezeichnetes Unternehmen (vielleicht gemeinsam mit bestimmten und nicht näher bezeichneten Beratungsunternehmen) plötzlich einen recht üppigen Markt für seine "Sicherheitsprodukte" quasi auf dem Silbertablett serviert bekommen hätte. Aber sicher ist das nur Spinnerei und ich hätte besser 2 von den 3 Bieren weggelassen...
  5. Auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze: Diese ganze Thematik (ob`s nun WS, "Legalwaffenführerschein" oder Heinz-Rüdiger heißt) ist doch hier schon gefühlte 20x lang mal breit durchgekaut worden, bis zum mehrfachen Erbrechen. Irgendwie hat ja jeder gute (oder wenigstens sinnvolle) Ideen beizutragen (vorausgesetzt, man unterstützt überhaupt diesen Ansatz), aber es kommt doch echt nix Neues dazu. Vor Allem aber ist es eine "Ach-wie-wäre-es-schön-wenn-es-mal-so-kommen-würde"-Diskussion, die periodisch (und häufig anlassbedingt immer wieder aufpoppt, bei sich alle auf die Schulter klopfen und gegenseitig bekräftigen, oder Manche das auch rigoros ablehnen (ich selbst stehe da neutral dazu), die aber vor Allem und IMMER WIEDER ganz schlicht aufhört, wenn man aufwacht oder die Wirkung des Krauts nachläßt und die böse Realität einen wieder einholt.
  6. Im Prinzip Zustimmung, bis auf den ausgestrichenen letzten Teil. Da liegen mir selbst genug gegenteilige Punkte vor, daß ich für mich sagen kann "Nie mehr FWR!".
  7. Mein (sicher subjektiver) Eindruck von der Idee: (Ist nicht böse gemeint), aber genauso wie ein HA-Verbot oder die Registrierung von Gasern nur eine planlose cerebrale Flatulenz darstellen, ist dieser Ansatz genauso ein anlassbedingter Schnellschuß. Im Übrigen gibt es beriets einen "Waffenführerschein": Heißt Waffenschein... Wenn das Führen einer Plempe vereinfacht werden soll und für Otto Normalo erreichbar, braucht`s keinen neuen Lappen, sondern bloß eine andere Kategorisierung der WS-Anforderungen. So, jetzt darf auf mich eingeprügelt werden...
  8. Sagen wir mal so: Wer in der Lage ist, ein bisschen hinter die getürkten Angaben zu schauen, durchblickt schnell das Niveau und die Masche dieses Schreiberlings. Wer jedoch leichtgläubig alles frisst, was auf Papier oder Webseiten steht ("dann muß das ja stimmen"), geht ihm leicht uaf den Leim. Zweischneidige Sache, das... Und bitte nicht vergessen: Momentan haben wir in DE ca. 4-5M LWBs (nur circa, lt NWR). Wenn alle Lieschen Müller`s und Hansel Meier`s ihre Gaser ordentlich anmelden und registrieren, wieveile LWBs hat DE dann ??? "Soviele ??? Das geht natürlich nicht, da muß politisch was gegen getan werden..."
  9. Dein edler Ansatz möge dich ja Ehren, aber bei deeeerEingangsfragestellung ist der Glaube an eine wenigstens halbwegs bestehende Ernsthaftigkeit schon auf eine sehr schwere Probe gestellt.
  10. Wie üblich triffst Du's...Doppellike!!!
  11. Lobbyarbeit schon...fragt sich nur, für welche Lobby. Denn die Frage Stelle ich mir beim FWR schon seit Jahren, und wegen vieler, vieler Gründe...
  12. Ooooooooooch Winzi, das wird bestimmt eine Chips&Cola Diskussion, wetten? Was meinst Du denn, wie weit es mit dem Sammelinteresse her ist, wenn eine Sammlung aus 1 Gewehr bestehen soll??? Den sonstigen Äußerungen ist zudem sehr leicht zu entnehmen (finde ich), daß da jegliche bisherige Auseinandersetzung mit WSammeln abgängig ist...
  13. @cm: Jep, das ist so; die Buben (leider keiche Mädels bei), die bei uns sachbearbeiten, sachbearbeiten recht kompetent, und vor Allem auch kunden- oder bürgerfreundlich (trotz korrekter Anwendung der Bestimmungen !). Da gab is in den Jahren (und in meinen LWB-Jahren haben da auch schon Leute gewechselt) so gut wie nie sachbearbeitende Differenzen; und wenn: kurzes Gespräch, Sachlage geklärt, weiter im Text. Ich glaube, wenn alle Sachbearbeiter deutscher Waffenbehörden so sachbearbeiten würden wie hier bei mir, gäbe es hier weniger zu meckern.
  14. Sorry, aber da wird nun heftig widersprochen – das ist eine (gelinde gesagt) sehr seltsame Auslegung der Relevanz des zitierten Urteils. (Zufälligerweise kenne ich das Urteil, da der Betroffene aus dem Bekanntenkreis eines Verwandten von mir kommt). Zunächst einmal geht es in diesem Urteil um WBK-Entzug wegen (Un)Zuverlässigkeit, Straftaten, Versagung von Erlaubnissen, und nicht um eine (Alt)Gelbe Sportschützen-WBK. Zweitens nimmt das Urteil nur ansatzweise und sehr allgemein Bezug auf Erlaubnisse vor/nach WaffG-Änderungen 2002/03, und wenn, dann vorwiegend zu Erteilungs-, Versagungs- und Entzugsgründen und -sachverhalten. Weiters (und dies eben besonders in den betreffenden Passagen) bestätigt das Urteil die weitere Gültigkeit von nach altem (vor 2002/03) erteilten waffenrechtlichen Genehmigungen. Und last, but not least hatte ich erst kürzlich (vor etwa 10 Wochen) selbst einen genau vergleichbaren Fall: Ich kaufte mir einen alten Drilling auf Alt-Gelb (hihihi, für 30,- Ocken)–Auf der Behörde hole ich eine Gelbe aus dem Mäppchen, und versehentlich ist es eine Neu-Gelbe. Kommentar vom SB: „Herr Blackbull, auf die geht es nicht, oder haben Sie da eine Disziplin dafür? Aber Sie haben doch auch eine alte Gelbe für Einzellader-LWs?!“ Alt-Gelbe rausgeholt, und schwupps, war der Drilling eingetragen, nach Zahlung des Obulus. Aber vermutlich hat meine Behörde ja keine Ahnung...
  15. Das wäre ja ganz was Neues. Höchstens die Gründe wie von Euromaster oder Wuni könnte man sich vorstellen. Also noch ein Busserl weitersammeln, bis wenigstens ein Zentner zusammen ist, ordentlich scannen und Geld abholen!
  16. Alzi, das darfst Du nicht so eng sehen. Aus der Gleichen Feder kamen auch schon andere, sagen wir mal "ziemlich befremdliche Deutungen" waffenrechtlicher Bestimmungen...
  17. Ohne zu orakeln, ob oder was bei diesem HA-Verbotsansatz rauskommen mag: Wie kommt man auf die schräge Idee, seine Plempen bei einem Wohnortwechsel nicht mitnehmen zu dürfen? Ein, sagen wir mal, "recht kontroverser" Gedankengang...
  18. Zwar glaube ich auch nicht an ein mir-nix-dir-nix-HA-Verbot, aber irgendwie scheinen zivil nutzbare HAs (ob Sportschießen oder Jagd) schon länger auf irgendeiner "Abschußliste" zu stehen: Ich erinnere mich gerade daran, daß, als ich auf der IWA war, die Hanseln vom Stand des NWR bei einer Unterhaltung mehrfach von "schwarzen Waffen" faselten. Ich hatte dann einen von denen danach gefragt, was denn "schwarze Waffen" seien - ob sie damit illegale Kniften meinten. Zwar haben sie das verleugnet und erklärt, daß damit "militärisch oder nach `brrrrrrrrrrt` aussehende Langwaffen, vulgo HAs" gemeint wären, aber einer von denen meinte dann in einem Nachsatz, daß solche Gewehre ja ohnehin "...blubber...etwas illegales...blubber...an sich haben, ...murmel...und daher ist die Bezeichnung `schwarze Waffen` ja schon zweideutig, aber treffend...blubber". Oder, wenn ich einmal so vor mich hin spinne: Vielleicht erleben wir ja eine Reinkarnation des alten 37er ?!?
  19. Alt-Gelb gilt weiterhin: Wenn also ELader-LW, dann erwerbbar auf AltGelb. Wo ist das Problem ?
  20. Du sprichst mir aus der Seele. Das geht hier schon wieder sehr stark in die Richtung des "Ihr werdet schon sehen, was Ihr davon habt wenn Ihr nicht das tut was der Kontrolletti von Euch verlangt"-Schwachfugs. Die Eingangs"frage" ist, kann man glaube ich so sagen, mehr als detailliert und mehrfach (selbst)geklärt.
  21. Im Prinzip hast Du ja Recht, aber (um beim Waffenthema zu bleiben): - Es sollten doch wenigstens diejenigen Inhalte oder Bereiche des Waffenrechts und relevanter Rechtsquellen, denen man als LWB (auf der Jagd, beim Hobby, ...) quasi permanent oder regelmäßig "ausgesetzt" ist (und der Transport mit/ohne Munition (oder vielleicht das erlaubnisfreie Führen ) in/vom Revier/Schießstand/Büxer gehören da wohl fraglos dazu) soweit sitzen, daß man nicht immer wieder sich fragen muß, ob die Tasche/Koffer nun ausreichen usw. usw. - das beste Beispiel dazu ist die sichere Handhabung: sowas muß sitzen; ich warte ja fast noch drauf, daß irgendwer mal fragt, ob eine Sicherheitsüberprüfung wirklich immer notwendig ist... - Wenn es um Themenbereiche geht, mit denen ich nicht regelmäßig konfrontiert bin (meinetwegen, wenn jemand nicht selbst dreht, den Unterschied zwischen Berdan- und Boxerzündung runterbeten zu können), dann kann es durchaus verzeihlich sein, wenn ein Inhalt aus der SK mal "verschütt" geht und man erst wieder nachlesen muß. Aber Sachverhalte aus alltäglichem Umgang (und damit eben auch Transport und die ganzen im Zusammenhang stehenden Dinge) sollten schon dauerhaft präsent sein.
  22. Irgendwie süß: Ein Blinder erzählt, wie er durch bunt blühende Wiesen lief, und ein anderer Blinder schildert dazu die farbenfrohe Umgebung. Würde sagen, der hat riiiiiiiiesiges Schwein gehabt.
  23. Habe mir mal erlaubt, diesen Teil etwas herauszuheben; außerdem möchte ich zu dem Teilsatz noch hinzufügen "..oder daran herumzudeuteln !"
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