-
Gesamte Inhalte
7.239 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Gruger
-
Das eine schließt das andere nicht aus, wird aber medial nicht so wahrgenommen.
-
Ich habe ihn mir als politisches Statement gekauft. Wie man sieht, durchaus mit Wirkung ab einer gewissen Schwelle.
-
Datensparsamkeit. Aber hey, was solls, nur weil mancher LV seinen Mitgliedern misstraut muss ich mir ja nicht den Tag versauen ;-)
-
Je nach Formular der Waffenbehörde Angaben über Krankheiten, Vorstrafen, Ort der Lagerung. Wenn du das offen lässt, dann frage ich mich, warum der LV überhaupt das Formular haben will.
-
Was sagt der Datenschutz dazu? Der LV erhebt hier Daten, die er zur Erteilung der Bescheinigung überhaupt nicht braucht. Finde ich nicht gut.
-
Dann jetzt noch schnell kaufen.
- 33 Antworten
-
- munitionserwerbschein
- auflagen
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Der Verein muss für die ersten 3 Jahre nach WBK-Erteilung Nachweis für die Mitglieder führen.
-
Und die Vollmacht erteilt wer? Der Empfänger. Der Empfänger überlässt also an einen Unberechtigten. Der Absender hat bereits mit Absendung des Pakets an den Empfänger überlassen.
-
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wem die 30er Stange zu sperrig ist, der nimmt halt die 50er Trommel. Meine Güte, muss man denn hier alles vorbeten? ;-) -
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (1) ...... Satz 5: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.
-
Natürlich ohne die Gesetze zu entschärfen? Na da wirds ja viele Freiwillige geben.
-
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Gruger antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es kann aber auch von Jägern mit 2 Schuss Magazin erworben werden ;-) -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Also ich wollte die auslegungsfreie Version "wir lassen es einfach so wie es ist". PS: da hätte es wohl auch keinen Widerspruch gegeben. Außer vieleicht von den Initiatoren der Regelung. -
Bei den deutschen Gastwirtschaften mit angeschlossenem Schießstand liegt das Problem normalerweise nicht in dem Fiinden des Örtchens. abschließbarer Spind auf dem Stand hilft gegen Visier-Versteller und Angrabscher
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wir fassen zusammen: Es sind vorgesehene oder bereits getroffene Maßnahmen zur Aufbewahrung nachzuweisen. Bestandsschutz hat man per Gesetz. Man muss nur die Voraussetzungen belegen können. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ist mir schon öfter passiert - und dann gings tatsächlich nicht! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Natürlich. Allerdings finde ich dort keine Befreiung von der Nachweispflicht über die getroffenen Maßnahmen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Eine nähere Begründung könnte Teile der Bevölkerung verunsichern. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Übertrieben eigentlich nicht. Zum/auf dem Flughafen führe ich. Ab Übergabe bewahrt jemand anders auf bzw. transportiert gewerblich - kein "Meldetatbestand". Zum Hotel/auf dem Wettkampf führe ich. Im Hotelsafe (Zimmersafe) bewahre ich auf - ich gehe ja schließlich auch mal Abendessen etc. Wenn ich also jede einzelne "Maßnahme" melden muss, dann natürlich auch diese. Wenn ich nicht jede Aufbewahrungssituation melden muss, warum dann den 3. Tresor, wenn in den 2 anderen noch waffenrechtlich "Platz" wäre? Edit: naja, sagen wir einfach es ist schon überspitzt :-) Zu der getrennt zu betrachtenden Bestandsschutz-Regelung ist nur eins zu sagen: Rechtzeitige Meldung ans Amt hätte geholfen. Jetzt eben Belege aufbewahren. Ich habe gemeldet. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Die getroffenen Maßnahmen sind nachzuweisen. "In einer Mehrzahl von zugelassenen Behältnissen" ist auch eine Maßnahme. Wie an den Beispielen der kurzzeitigen anderweitigen Verwahrung schon demonstriert, kommt man ansonsten in einen erheblichen Meldeaufwand. "Wer Waffen besitzt" - besitzt diese auch zB auch in einem Hotel (im Rahmen einer schießsportlichen Veranstaltung). Ich weise also der Waffenbehörde nach (wie?), dass ich das Griffstück und Verschluß im Hotelsafe lagere und den Lauf in der Hosentasche "sichere"? -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Vorgesehen/Getroffen: Voreintrag Pistole auf grüne WBK wird beantragt: "Es ist vorgesehen, diese Waffe in einem Tresor mindestens der Klasse B zu lagern". Eintrag der erworbenen Waffe. "Waffe wurde am xx.xx.xxxx erworben und wird aktuell in einem Tresor der Klasse B gelagert." Das sind die vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen zur Aufbewahrung dieser Waffe. Kaufe ich einen weiteren Tresor (jetzt eben 0-Würfel) habe ich zunächst keine Verpflichtungen, das irgendwie mitzuteilen. Beginne ich die Lagerung in diesem Würfel - waffengesetzkonform - wäre eine Anzeige der Veränderung der Lagerungsbedingungen evtl. herleitbar, obwohl sich am Wesen der Lagerung ("mindestens in einem Behältnis der Klasse...") nichts geändert hat. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Aha. Und die vorgesehene Maßnahme müsstest du auch melden. "Hiermit teile ich mit, dass ich den Kauf eines Tresors der Klasse 0 beabsichtige. Lieferdatum noch unbekannt". -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Bei Beginn der Aufbewahrung im Tresor 3 könnte man auf die "Meldepflicht" kommen, ja. Aber der bloße Kauf eines zur Aufbewahrung geeigneten Schranks löst nach meiner Meinung keinerlei Pflichten aus. Die Waffen werden ja schon ordnungsgemäß verwahrt. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Gruger antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ist das dann auch die Sicherung gegen Abhandenkommen?