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Gruger

WO Silber
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  1. Natürlich.
  2. Sofern ich mich recht entsinne, ist diese Ansicht aber gerade nicht von der Rechtsprechung entwickelt worden, sondern steht in irgend einem Ministeriumsschreiben. Gemäß FDGO ist dies durchaus ein Unterschied.
  3. Die Stellen sind nach meiner Ansicht nicht für das Ass-Covering der Behörden verantwortlich. Natürlich erleichtern Vergleichbarkeitslisten die Arbeit, aber „gefordert“ wäre da eher das BMI.
  4. Das ist doch super, Verantwortungslosigkeit liegt doch voll im Trend.
  5. „Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen.“ Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen selbst. Irgendwelche Zertifikate oder Bescheinigungen sind für diesen Punkt nicht von der AwaffV gefordert.
  6. Du meinst per Maschine aus dem Chinesischen ins Englische und von da in alle Sprachen der Welt übersetzt?
  7. Ja Mann, wo muss ich unterschreiben? :-) Oh Gott, ich stelle mir grad so ein Selbsthilfe Post vor: “So ein Mist, ich wollte grad Opas Lufti abgeben, aber sie haben sich grad wegen irgendwas mit 5 im Eck geweigert die Schnösel“ Antwort: “ja toll, hast du nicht die gefühlt 500 Posts vorher gelesen? Export Feder du Depp!“ Schenkelklopfer!!!
  8. Aber (oh Gott, dieses Wort) Aber. Aber warum. Warum. Warum ist das Absägen eines Besenstiels „ok“, im Sinne von „keine Waffe“, aber gewisse andere Modifikationen sind dann wieder nicht so ok? Mach ich halt nen Griff dran. An den (nicht?) abgesägten Besenstiel natürlich. Fegt sich halt besser mit dem Kurzbesen *hüstel* Wo ist die Grenze? Weiß ich nicht, weiß er nicht, weißt du nicht. Kurze Deutschlektion für Maler.
  9. Ein ähnliches Problem stellt sich doch bei der Aufbewahrung von Pulver, nur aus der anderen Ecke (mal Garage beiseite gelassen).
  10. Merci! PS: Bitte „Sie“ Vogel, soviel Zeit muss sein.
  11. Ist der Datenschutz gewahrt worden? Oben heißt es ja „Behördenchef Praegert“ habe Schriftwechsel mit unterschiedlichen Behörden vorliegen. Das finde Ich jetzt etwas merkwürdig, außer es sind verschiedene Stellen im gleichen Haus (also zB Kreisverwaltung) gemeint.
  12. Ist das baurechtlich tatsächlich so? Die Garage neben dem bzw. am Haus sollte doch immer ein „Nebengebäude“ sein, unabhängig von der evtl. vorhandenen Tür.
  13. Hatten wir doch schon 12 Jahre
  14. Zu 1) siehe A 5.01 - etwas verklausuliert. Aber auch ein Jurist versteht, was gemeint ist ;-) zu 2) sehe ich auch so, daher gehe ich stark davon aus, dass dies ausschließlich "auf Wunsch" des BMI drin steht. Zum Nachweis, was der Gesetzgeber mit sportlichem Schießen gemeint hat, kann ich erwartungsgemäß keinen Beleg liefern. Das Problem ist aber, das nach meiner Erinnerung dies durchaus in der WaffVwV für die Verwaltung entsprechend vorgegeben ist.
  15. Es wurde oben schon erwähnt, dass die Sportordnungen (und nebenbei auch die Standard-Standordnung des DSB) die §6 AWaffV - Waffen ausschließen. Da sportliches Schießen das Schießen nach einer genehmigten Sportordnung bedeutet, kannst man zwar "nach Art der Sportordnung" schießen, aber eben nie auf der Grundlage der Sportordnung.
  16. Ein Grund findet sich immer.
  17. .
  18. Oder auch nicht, wir haben ja noch keine Urteile.
  19. Und dann gibt es statt Rechtsprechung auch noch Urteile ;-)
  20. Hier geht es aber auch um WAFFENLOBBY. Für Waffenrecht gibt es ein eigenes Unterforum. Und Lobby bedeutet eben Politik.
  21. Da hilft nur eins: legalize it!
  22. Er hat für die wbk aber schon den Nachweis für die Aufbewahrung geführt und ggf. das Behältnis genutzt. Ganz schön fies von ihm.
  23. Alzi hat an sich recht: Wenn die Behörde der Meinung ist, dass der WBK-Inhaber nicht sachkundig ist (kein Nachweis), dann fragt man sich schon, warum derjenige dann 12 Monate OHNE SACHKUNDE mit Waffen hantieren darf. Ich hoffe ja immer noch, das es ein theoretischer Fall ist :-)
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