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Hephaistos

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Alle Inhalte von Hephaistos

  1. Natürlich ist das so. Der § 13 (6) wird einfach in seiner Gänze ignoriert. Den Stress hatten wir mal mit Dr. Nopens im WuH Forum, der auch beratungsresistent war, schließlich sich aber den Argumenten nicht gänzlich verschließen konnte und Zugeständnisse gemacht hat.
  2. Die Sachkenntnis des Gerichts ist unermesslich. Eigentlich müssten alle Langwaffen und Kurzwaffen jagdlich verboten werden, weil man mit Patronen auf Wild schießen könnte, die den Normen des § 19 BJG nicht genügen.
  3. Freiheit ist nicht, tun zu können, was man möchte, sondern das nicht tun zu müssen, was man nicht möchte. Freiheiten haben auch ihre Grenze an den Freiheiten Anderer.
  4. Beispielsweise ein Sachverständiger.
  5. Es war strittig, ob der Altbestand, der vor der gesetzlich eingeführten Blockierpflicht 2008 vererbt wurde, auch zu blockieren sei. Das wurde nun gerichtlich bejaht.
  6. Leider scheint das Urteil zur Blockierung auch der Altbestände an Erbwaffen diese Firma wieder an den Haaren ans Licht gezogen zu haben. Beim BüMa, zu dem ich eine sehr schöne Heerenbüchse blutenden Herzens für Bekannte zum Blockieren hinbrachte, erfuhr ich, dass er in der letzten Zeit 20 Systeme verbaut hat.
  7. Ich kann mich nur auf den ersten Satz meines vorigen Postings beziehen. Nichts, woraus man über das Bekannte hinaus seine Lehren ziehen könnte. Alles wäre nur Neugierbefriedigung. Schlimm genug, was ihn ereilt hat.
  8. Das schlimme ist ja, dass man so ein unkooperatives Stück Wild (kein Viech) auch totschießen kann, wenn man nur dahin trifft, wo die "3" auf der Wildscheibe ist. Dazu brauchts keine Verstellung.
  9. Von der "falschen" Okulareinstellung würde ich dringend abraten. Sie behebt nicht das Parallaxenproblem, sondern verführt nur dazu, dieses zu ignorieren. Die Dioptrienverstellung ist dazu da, wie der Name andeutet, unterschiedliche Augenstärken zu kompensieren und das Absehen scharf zu stellen. Dass man auch das Objektbild schärfer stellen kann, ist ein Effekt, der aber nicht zu den Aufgaben dieses Bedienteils gehört.
  10. Gut erklärt??? Abgesehen davon, dass das wie der Autor über andere schreibt, auch mit seinem Geschreibsel ein Jungjäger nicht voll und ganz verstehen wird, stehen auch schwerwiegende sachliche Fehler drin.
  11. Das Absehen wird nicht verschoben. Mit dem sogenannten Parallaxenausgleich (der Begriff ist sehr irreführend) wird lediglich das Zwischenbild genau in die Absehenebene scharf gestellt. Dann kann es keine Parallaxe geben, die durch Betrachten der beiden Bilder (Absehen und Zwischenbild) entsteht, wenn diese in unterschiedlichen Ebenen liegen und man schräg einblickt. Mach es dir so klar, dass du die beiden Daumen nimmst und sie unterschiedlich weit von dir entfernt hältst. Ein Daumen repräsentiert das Absehen, der andere das durch die Optik entworfene Zwischenbild. Schaust du dir nun die Daumen an wenn die exakt vor dir liegen, siehst du sie so, dass der näherer Daumen den ferneren abdeckt. Keine Parallaxe. Situation wie beim zentrischen Einblick ins ZF. Nun bewegst du den Kopf zur Seite und du siehst den ferneren Daumen links oder rechts vom näheren. Und zwar je mehr, desto mehr du den Kopf zur Seite nimmst. Wenn du nun die beiden Daumen aufeinanderlegst, kannst du den Kopf so viel zur Seite nehmen wie du willst, die Daumen bleiben übereinander. Das ist die Situation mit korrekt eingestelltem Parallaxenausgleich, wenn das Zwischenbild in der Absehenebene liegt. Bisschen kompliziert zu schreiben, aber ich hoffe, es ist etwas klarer geworden. Früher hatten die ZF fest eingestellt Entfernungen. Man hatte auch nicht so große Vergrößerungen. Genau wie bei den Teleobjektiven braucht man genauere Einstellungen, je höher vergrößernd die ZF werden.
  12. Ich wollte ja eigentlich schreiben, dass der Holzbehälter aus der SprengLR rumgeistert, als ich alzis Beitrag gelesen habe. Ob das auf die Munition übertragbar ist, angesichts des zunächst eindeutigen Begriffs Stahlblechbehältnis und der dann folgenden unbestimmten Definition muss in der Tat die Behörde gutheißen.
  13. Bei einer Allerweltspatrnoe wie der .308 würde ich auch eher zum Neukauf tendieren. Was anderes ist, wenn man seltene Patronen schießen will. Ich habe mir eine Hornet zur K-Hornet und eine 30-06 zur 8,5x63 aufziehen lassen. Die 8,5 schießt Loch an Loch. Die K-Hornet muss ich noch ein wenig überreden, bisher noch zu wenig Versuche. Gemacht wurde es bei Fuhrmann in Jena. Der hat sehr viel Erfahrung. Billiger als eine Neuwaffe wird es allemal. Ruf halt mal da an.
  14. Und vor allem nicht schon wieder, bitte, das Thema Schlüsselaufbewahrung. Tonnen von Beiträgen spuckt die SuFu aus.
  15. So sieht's aus! Und wenn ich alleine zu Hause bin (ohne nackte Nachbarin - "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt), können im Keller meine regelkonformen Waffenschränke offenstehen wie ein Scheunentor und die Kurzwaffen auf der Werkbank liegen.
  16. Schade um die C96. Die wandert wohl jetzt in den Hochofen. Gibt sehr kulturhistorisch wertvolle Stücke dabei.
  17. Im Gesetz steht anlassunabhängig, nicht unangekündigt.
  18. Das war jetzt der ultimative Beitrag. Der ganze Thread geht um die Interpretation des 20(7).
  19. Kann man nun trefflich diskutieren. Wäre die Auffassung von Sachbearbeiter nicht richtig, so hätte der Gesetzgeber eigentlich das Attribut "alle" Erbwaffen weglassen müssen. Erst dann bezöge sich "eine oder mehrere" dann auf die jeweiligen Waffen.
  20. Zum Peter Abel selbst und dem aktuellen Stand gibt es nichts, was in Foren gehörte. Ich habe meine beiden Waffen zurück. Die Pistole hatte er gottseidank noch nicht zerlegt, so dass ich sie unversehrt wiederbekam. Leider war mein Luftgewehr schon reparaturmäßig auseinandergenommen und bei dem Raid alles zerstreut worden, so dass es nicht mehr komplett ist. Viele Teile sind in der Asservatenkammer in dem Haufen Gruscht nicht mehr auffindbar. Man muss allerdings auch sagen, dass sich der Kriminalbeamte sehr viel Zeit genommen hat und ich ausreichend Gelegenheit hatte, nach den Teilen zu suchen, aber vergeblich. Ich war auch höchst erstaunt, dass da jede Menge waffengesetzlich völlig irrelevanter Teile sichergestellt wurden, wie Pistolentaschen und anderes unwichtige Zeugs. Da geht es noch um Schadensersatz. Zur Wiederherstellung suche ich noch einen Ersatzteilträger. Es ist ein F.Langenhan, Zella-Mehlis, Original V.
  21. Direkt bei http://www.sinclairintl.com/ ?
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