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frosch

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  1. Ein Bekannter hatt ein ähnliches Problem. Ihm fehlte bei der Kontrolle ein Lauf. Beim Auspacken der in Folie eingeschlagenen Wechselläufe stellte es sich dann heraus, dass in einem paket zwei Läufe verpackt waren. Zuverlässigkeit gerettet... frogger
  2. Da Du den Verlust schon gemeldet hast, wird es schwierig. Grundsätzlich steht ein Zuverlässigkeitsverlust im Raum. Eine Aufbewahrung von Schusswaffen außerhalb eines zugelassenen Behältnisses kann sogar eine Straftat darstellen. Du hättest erst das Haus auf links drehen sollen und dann die Behörde nach Einholung anwaltlichen Rates informieren sollen. Ein Jäger, der seine Kurzwaffe bei der Arbeit im Moor aus dem Holster verliert, kann da eher noch auf Gnade hoffen. Ist aber auch nicht einfach. frogger
  3. naja, Er stopfte Schwarzpulver in Patronenhülsen und zündete - weil ihn der Geruch störte - eine Kerze an. ohne Worte... Wobei mich interessieren würde, ob es tatsächlich SP oder NC war und welche Menge. Bei NC wäre ich über die Folgen soch sehr erstaunt, weil ich dort eher eine Riesen-Stichflamme erwarten würde, aber nicht eine solche Druckentwicklung, die die Decke einen halben Meter anheben kann. Ich habe schon auch größere mengen NC Puver vernichtet. Da korrelliert die Größe der Stichflamme recht gut mit der Pulvermenge. Durchaus beeindruckend aber eher wie ein "Vulkan" (Pyrotechnik) Schwarzpulver mach da schon eher ein "Wuff" und bis zum "Puff" ist es da mengenmäßig nicht weit... Wenn ich wiederlade, dulde ich niemanden aus meiner Familie im Keller, damit keiner der Meinung ist, er müsste mal eben schnell an die Schleifmaschine und Co... frogger
  4. Einen Internetvergleich zur Informationsgewinnung meinetwegen ja. Aber selber abschließen würde ich den vertrag nicht. Du hast keine fundierten Informationen zum Schadens-regulatorischen Verhalten der Versicherung, was die Versicherungsvermittler sehr gut im Blick haben. Auch über die Bedingungen hat ein guter Vermittler den Überblick. frogger
  5. Problem: Üblicherweise muss beim Abschluss einer Folgeversicherung angegeben werden, wer den Versicherungsvertrag gekündigt hat. Gibt man nun warheitsgemäß an, dass die Versichung den Vertrag gekündigt hat, wird es gegebenenfalls schwieriger und teuerer eine neue Versicheung zu finden. Fair wäre es von der Domucura gewesen, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er sich zum Ende der Versicherungszeit eine neue Versicherung zuchen soll. Im Übrigen glaube ich, dass da bei der Domcura Ahnungslose am Hebel sitzen, denn aus dem privaten Umgang mit Treibladungsmitteln und Munition ergeben sich für das Gebäude keine besonderen Risiken. Dazu sind die Langerbemgen nach SprengLR 410 zu gering. Anders sieht es bei den häufig hochpreisigen Waffen für die Hausratversicherung aus. Bei einem Wasserschaden kann es doch unangenehm teuer werden. Hatte ich selber schon. Kosten >20k€. frogger
  6. frosch

    .50 BMG Kauf

    Also Cal 50 macht schon Spass, wenn man eine Schießmöglichkeit ab 600 Meter hat. Ich habe bei der dänsichen Heimwehr in Borris ein Barret M82A und ein Browning M1 geschossen. Das hat schon Klasse. Und mit Sprengmunition hat es einen ganz besonderen Erlebniswert. Im Ziel auf 600 Meter gab es dann selbst bei Tag einen hellen Blitz beim Einschlag. Erleichtert die Trefferbeobachtung ;-) Tip: Wenn man kann, nimm eine Desert Eagle 44 Mag /50 AE mit. Die Dänen sind ganz wild darauf. Und Du kannst alles schießen, was das Depot hergibt. Ich hatte dann noch viel Spass mit einem Steyr AUG im Dauerfeuer und G3 mit Leuchtspur hatte ich vorher auch noch nicht im Dauerfeuer geschossen. Hintergrund: Die Dänen dürfen nur Sportwaffen mis Kal 9,25mm kaufen. Bei 357 Maximum ist Schluß. frogger
  7. frosch

    .50 BMG Kauf

    Ich sehe den Gebrauchtpreis für die angebotene Kombi bei einem sehr guten Zustand der Waffe und insbesondere des Laufes bei um die 5000-6000 €. Es ist einfach eine Gebrauchtwaffe -> keine Garantie und das ZF hat man sich dann auch nicht ausgesucht und das ist dann einfach irgendwie über. Ich persönlich würde mir da eher ein Steiner darauf vorstellen können (ZF Schützen beim Bund haben mir berichtet, dass die Steiner Gläser am längsten auf den Magnum Waffen halten, wenngleich es optisch nicht die Besten seien). Wie schon geschrieben, kauft ja auch keiner Neuware nach Listenpreisen. Da sind eigentlich fast immer 10-15% Rabatt drinnen. Bevor Du über 10000€ für eine Gebrauchtwaffe raus haust, kauf Dir lieber eine Neue. Mit welchem Rabatt es die gibt, siehst Du ja bei LivingActive. frogger
  8. Das Ergebnis solcher Verfahren ist primär von der Behörde abhängig, kann aber durch eine gute rechtliche Vertretung positiv beeinflusst werden. Mir sind persönlich zwei Fälle bekonnt, wo ich mich wirklich gewundert habe, dass die WBK´s behalten werden konnten. Normal wären sie eigentlich weg gewesen. Zum Beispiel kann es selbst in NRW (hört, hört!) sehr wohlmeinende Prüfungen der Waffenaufbewahrung geben: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8009.pdf frogger
  9. Ist da jetzt eigentlich auch mal etwas Fundiertes mit etwas mehr Substanz von den Offiziellen zum geschassten Reichsbürger verlautbart worden?
  10. Das ist wirklich ein Vorteil bei Johannsen: Man bekommt bis zur letzten Schraube/Mutter jedes noch irgendwie lieferbare Einzelteil. Ich hatte Muttern und Ausstoßerstangern für jahrzentealte Matrizen dort bekommen. Und dass man dort die Scheibe eingeschlagen hat, ist den Spießgesellen anzulasten aber nicht Dirk Johannsen. Was den Renovierungsstau anbelangt: Johannsen ist teuer genug. Möchtest Du, dass er noch 120.000,00€ für ne kleine Renovierung auf seine Preise umlegt? Wenn ich Eideidei wünsche, fahre ich zu Frankonia und bewundere die abstrusen Preise der Blaser Kollektion... frogger
  11. Diwola macht wohl Dropshipping. Er nimmt die Bestellungen auf, liefern tut der Großhändler. Unter 150€ lohnt das wohl nicht. frogger
  12. Polyamid ist zähhart und sehr dauerhaft. Polycarbonat ist spröde. Genau das, was die Magazine auch sind… Preiswert waren sie auch nicht. Die kamen damals um die 40 Mark bei Ehrenreich. frogger
  13. Ach ja, muss man gemeldete Altbestandsmagazine, die sich von selbst auflösen, irgendwie melden, wenn man sie wegschmeißt? Noch habe ich sie. Ich habe hier ein paar gemeldete Ramline und Eagle, die Kernschrott sind. Das Polymer zerlegt sich jetzt nach ein paar Jahrzenten (ca. 30 Jahre) von selbst und ist extrem spröde. Die 10/22 Magazine von Ramline gehen noch gerade so, sind aber auch nicht prall und vor allem nicht verboten, da KK. Ramline ist so eine Art Combo Mag für Mini 14 und AR 15. Größter Mist aller Zeiten, da aus einem Schrott-Polymer gefertigt. frogger
  14. Braucht es eigentlich für die vorübergehende Verwendung von Altbestandsmagazinen im Ausland irgendeine Bescheinigung? Ich habe nur eine Anmelde- Bescheinigung meines Amtes. Mehr nicht. Sollte man sich vom Zoll eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen? Gruß, frogger
  15. Soll in OVP gewesen sein.
  16. Nee, ist noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsfrist für den Strafbefehl noch läuft... Er hat sich nicht richtig im Ermittlungsverfahren gekümmert. Ohne Anwalt führt das meistens dann in den Strafbefehl. frogger
  17. Also Stoffgruppe C. Danke. Das war genau das, was ich gesucht habe. SprengG § 1 Anwendungsbereich (4) Für sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 2 Absatz 3 gelten bei den in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeiten ... 3. bei Zuordnung der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe zur Stoffgruppe C § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4, die §§ 17 bis 19, 24, 25 sowie § 26 Absatz 2, die §§ 30 bis 32, § 33 Absatz 3, § 33b sowie die §§ 34 und 36 bis 39. Damit unterliegt das Kollodiumwolle (N <12,6%) nicht der Erlaubnispflicht, Vorschriften zur Lagerung , Kennzeichnung, Meldepflichten u.s.w sind zu beachten. Wird meinen Bekannten freuen, zu hören. jetzt muss die Analyse nur noch ergeben, dass es wirklich Kollodiumwolle ist.
  18. Im Fall des Feuerwerksforums waren es 30 Gramm = 105 TS Im aktuellen Fall ist es mehr. Das Zeug wird mit 30% Wasser auch kiloweise zu absurd hohen Preisen verkauft. 360€ für 1 kg mit 30% Wasser und damit ca 3-4x so teuer wie NC Treibladungspulver. Für ein einfaches technisches Zwischenprodukt recht bemerkenswert. frogger
  19. Ähnlicher Sachverhalt aber neuer damit nicht verbundener Fall. Im Feuerwerksforum herrschte auch Ratlosigkeit. Den Fragensteller im Feuerwerksforum kenne ich nicht. Im aktuellen Fall meines Bekannten sind es noch mehr TS. Wesentlich für die Beurteilung dürfte sein, in welche Stoffgruppe Kollodiumwolle einzugruppieren sind A B C. Auf C zum Beispiel werden viele Vorschriften nicht angewandt. Bei der BAM habe ich leider keine Soffgrupenzuweisung für Kollodiumwolle gefunden. Nitrocellulose Farbchips gehen zumeist nach C. frogger
  20. Aktuell, sonst würde ich nicht fragen. Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose.
  21. Ist in einer Reiterpistole nicht eher Schwarzpulver? Das überdauert Jahrhunderte, weil es chemisch bei Lagerung völlig inert ist.
  22. Ja, geht in die Richtung. Wobei Schießbaumwolle ein Synonym für Cellulosenitrat ist.
  23. Moin! Ein Bekannter hat ungebetenen Besuch bekommen. Das Kind ist schon fast in den Brunnen gefallen, da er nicht reagiert hat und jetzt einen saftigen Strafbefehl bekommen hat, mit dem er vorbestraft wäre. Es sind über 100 TS. Es wurde "Kollodiumwolle" (Zauberwatte) gefunden. Eine Anlyse des Nitriergrades wurde nicht vorgenommen. Nur ein Flammversuch und das Bruttogewicht. Jetzt versucht man ihm was ans Bein zu flicken. Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose. Mein Kenntnisstand: Nitrocellulose mit Nitriergrad > 12,6% N unterliegt dem Sprengstoffrecht Kollodiiumwolle mit Nitriergrad < 12,6% N unterliegt zwar als "sonstige Stoffzubereitung" dem Sprengstoffrecht, kann aber mit 30% Wasser angefeuchtet in den einschlägigen Deutschen Feuerwerkshops erworben werden. Hauptbestandteil beider Stoffe ist Cellulosenitrat, jedoch ist bei Kollodiumwolle die Cellulose nur unvollständig zu Cellulosenitrat umgesetzt und daher ist es weniger brisant. Wer kann etwas zu den genauen rechtlichen Gegebenheiten beitragen? Beispiel: https://www.firework-shop.de/Pyrowatte-Collodiumwolle-Flash-Cotton-100-g::104393.html?srsltid=AfmBOoq4ZxA2FU_nsDJLoYH-K7GlMsrd7QNJ4TGVBFQYvOqqo9GUtCX9#horizontalAccordion4 Danke und Gruß, frogger Ach ja, noch einmal der Hinweis: Nicht alles, was man im Internet bestellen kann, sollte man dort auch ordern ;-)
  24. Moin! Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden. Nach der Sicherstellung von Waffen muss der Betroffene peinlichst auf den Inhalt der Bescheide achten, die er von der Behörde erhält. Eine "nette" Behörde wird die Waffen bis zum Abschluß des Verfahrens in Sicherstellung behalten und sicher verwahren. Eine "böhse" Behörde kann einen Bescheid verschicken, in dem der Waffen-Eigentümer aufgefordert wird, einen Berechtigten zu benennen, der die tatsächliche Gewalt an den Waffen übernimmt oder im Übrigen die ersatzlose Einziehung der Waffen mit anschließender Vernichtung androht. Die Frist wird in der Regel 1 Monat sein. Bei umfangreichenderen Beständen kann man auch eine längere Frist fordern. Grundsätzlich ist in diesen Fällen höchste Eile und Vorsicht geboten. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, ist Hopfen und Malz verloren. Grundsätzlich haftet die Behörde auch für eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen. Hierzu gibt es auch schon etliche Urteile. Viele Behörden haben das auch schon schmerzhaft gelernt. Hier ein Urteil, das durch die Instanzen getrieben wurde: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html frogger
  25. Bei sich absehenden Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit kann es sinnvoll sein, den Waffenbesitz vor einer Behördenentscheidung aufzugeben. Das spart Ärger und unnötige Kosten für den Widerruf. Hatte ich einmal bei einem Reservistenkameraden. Ich habe ihn nur gefragt, wie es mit seinen Leberwerten aussähe und auf seine Antwort habe ich ihm die Aufgabe des Waffenbesitzes empfohlen. Keine Chance. Bin dann aufs Amt, habe mir eine Sondererlaubnis ausstellen lassen (hat der Sachbearbeiter kostenlos gemacht, weil er froh war den Vorgang vom Tisch zu bekommen), die Waffen habe ich verwertet und die WBK´s kostenlos zurückgegegben. Von Seiten der Behörde wurde also sehr "nett" und vermögensschonend agiert. Der Kamerad hat dann halt noch ein paar hundert Euro bekommen und das war´s dann auch. Hätte er sich auf die Füße gestellt, hätte er noch ein paar hundert Euro dazu bezahlen können... frogger
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