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Der Laden ist unbedingt zu empfehlen: Vorteile: - Bundesadler-Logo bürgt für Seriosität - keine EWB Nötig - Liefert weltweit, unbeindruckt von irgendwelchen Sanktionen - 15% CryptoCurrency Rabatt - Wo gibt es das sonst, frage ich? Nachteile - Tschüß, auf nimmer Wiedersehen liebes Geld....
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Naja, laut Presseberichten war es der erlebnisorientierte Sohnemann. In solchen Konstellationen kann man unterstellen, dass Vernunft keine Rolle spielt...
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@callahan: Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.
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Moin! Ist schon absehbar, wie lange die Betriebsferien noch dauern werden? Gruß, frogger
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Das Erittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft war aber etwas Eingeschnappt: Der Juwelier hatte einen Termin sausen lassen und der BLÖD ein Interview gegeben. Kam nicht so gut an. Andererseits man muss halt auch Prioritäten setzen :-) https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article231179650/Juwelier-erschoss-Raeuber-in-Celle-Verfahren-eingestellt.html
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In kleiner Bauform empfehle ich diesen hier: https://www.werkstattprofi24.de/de/kuepper-standschrank-modell-71690-b-91-cm-h-110-cm-71690.html?___SID=U https://www.hornbach.de/p/materialschrank-kuepper-hammerschlag-silber-1100-mm-doppeltuer-4-boeden/8382995/
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Hmmhm, was ist denn mit dem Amtsermittlungsgrundsatz? Sprich wenn das Amt wissen will, wann man so geschossen hat, wird einfach auf die Stand-Schießkladde verwiesen. Da können die doch rein gucken... Bei einer Steuerprüfung wollten die bei meinem Kumpel auch wissen, welche Ersatzteile in welche Wohnung verbaut wurden und und und... Ein kleiner Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz und den Tipp, dass das Finanzamt ja Wohnungsbesichtigungen bei den Mietern durchführen könnte hatte dann die Motivation es genau wissen zu wollen, drastisch reduziert. frogger
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Tip zur Erbwaffen Blockierung: Ein betroffener Bekannter hat auf meinen Rat hin alle Büchsenmacher/Waffenhändler im 30 km Radius angerufen/angeschrieben und nach einer Erbwaffenblockierung gefragt. Er hat kein einziges Angebot bekommen. Mit dem dokumentierten Ergebnis ist er zur Waffenbehörde gegangen und die hat die Auflage zur Blockierung ersatzlos gestrichen. Im Bescheid steht aber drin, dass sie sich vorbehalten, den Sachverhalt jederzeit neu zu prüfen. frogger
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Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
frosch antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@EkelAlfred muni (Sachverständiger) hat schon ausführlich ausgeführt, dass diese Tätigkeit "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" erlaubnisprlichtig ist und bei §27 Wiederladeerlaubnissen bei fremdgefertigter Munition in der Regel nicht vom Genehmigungsumfang umfasst ist. Beantrage einfach bei der nächsten verlängerung den Zusatz: Wiedergewinnen von Explosivstoffen durch das Delaborieren von Patronenmunition mit inertem Geschoss. Optional: Zum Zwecke der Vernichtung der Wiedergewonnenen Explosivstoffe. Ich habe das in meiner Erlaubnis drin frogger -
Siehe WaffG Anlage 2 Unterabschnitt 2, Nr. 1.2: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz: 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
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Die alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung gilt für jeden Erlaubnisinhaber und inkludiert die Verfassungsschutzabfrage. Was da geschrieben wird ist Nonsens. Das ist ja auch ein Kernanliegen bei der Waffenrechtsänderung gewesen und hat insbesondere bei Jagdscheinverlängerungen zu Irritationen geführt, weil wegen verzögerter Bearbeitung bei den Verfassungsschutzbehörden viele Jäger ihre Pachtfähigkeit zu verlieren drohten. frogger
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@McLOVIN Die einzige Stelle, von der Du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, ist Deine waffenrechtlich zuständige Behörde. Dort musst Du gebührenpflichtig Deine Frage als Feststellungsbescheid platzieren. Nur dann hast Du eine rechtsverbindliche Auskunft und kasst Dich darauf verlassen. Aber CZM52 hat schon alles dazu gesagt. Die Konvertierung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe ist erlaubnispflichtig. Mit einer 223 Rem Grundwaffe ist der Erwerb eines 9mm Wechselsystems nicht erlaubnisfrei. frogger
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
frosch antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da frage ich mich doch echt, wie das funktionieren soll? An Großstadtbahnhöfen habe ich schon viele Junkies und Kleindealer gesehen. Aber noch keinen Waffenhändler. Drogen hat man mir schon angeboten, Waffen nicht. Mein ehemaliger Schulkollege arbeitet bei der Kripo und meint dazu: Mal eben bei Bedarf eine Kanone kaufen zu wollen - Eher aussichtslos und wenn dann mit hohem Risiko verbunden Was eher geht - Jahrelanger Kontakt in Militaria Kreisen oder man bewegt sich im einschlägigen kriminellen Milleu. Wirklich einfach ist das aber nicht. Ostblock-Kontakte sind in jedem Fall hilfreich. Ich vermute, dass wir es hier -mal wieder- mit einem Behördenversagen zu tun haben. Es gab eine wohl recht detaillierte Warnung und was wurde gemacht: Eine Aufbewahrungskontrolle. Toll. Öffentlich zugängliche Quellen wurden wohl nicht ausgewertet. Anonsten werden zB bei Reichsbürgern auf Verdacht die Erlaubnisse widerrufen und Sofortvollzug angeordnet. Im Übrigen bin ich geneigt dem alten Zyniker Danisch in weiten Bereichen zuzustimmen. frogger -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Hier einmal ein typisches Beispiel für einen jagdlicher Schiessstand. https://www.schiessstand-hasenmoor.de Die Präferenz zur Hornet ergibt sich deutlich aus der Preisliste im Flyer -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Für das Ein- und Anschließen werden für gewöhnlich ectra Bahnen vorgehalten, wo man alle Waffen schießen kann. -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Hinweis zu Halbautomaten und Großkaliber Büchse: Auf den meisten mir bekannten jagdlichen Schießständen wird man beim Jagdlichen Übungsschießen gebeten zu gehen, wenn man solches Gerät verwendet. So kommen praktisch keine Trennwände oder Planen zum Einsatz und die anderen Schützen fühlen sich durch fliegende Hülsen und den Mündungsdruck der Feuerdämpfer /Kompensatoren gestört. frogger -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
@Klaas Tatsächlich gibt es beim Langwaffenschießen nur das "Mindestkaliber" 22-Hornet, bzw Hülsenlänge minimum 35mm. Praktisch wird auf vielen Ständen für das jagdliche Übungsschießen erwartet, dass die Schützen Hornet schießen oder allenfalls die 222Rem verwenden. Dies wird auch gerne über die Standgebühren geregelt. zB Hornet 5€, 222 10€ und alles darüber 20€. Ist aber von Stand zu Stand unterschiedlich gehandhabt. Mehrlader sind als Einzellader zu schießen. Beim Jagdlichen Kurzwaffen-Schießen ist das Mindest Kaliber 22lfB. Die meisten schießen auch genau das und lassen es gut sein. Man kann aber genauso eine 45 ACP einsetzen. Auch OK. Nur das man keinen Vorteil davon hat. Mindest-Lauflängen gibt es nicht. Sehr gerne wird die Erma ESP 85 A "Jägermodell" geschossen (ohne orthopädische Griffschalen). Die werden immer noch günstig bei Egun gehandelt. Die genauen Regelungen ergeben sich denn auch aus der DJV Schießvorschrift. Aktive Jäger holen sich denn auch gerne noch eine 22er als weitere Waffe für das jagdliche Übungsschießen, wenn das Grundkontinget schon verbraucht ist. Geht bei uns null problemo mit Bescheinigung der Kreisschützengruppe. Im jagdlichen Wettkampf hat man aber nur Nachteile, wenn man größere Kaliber schießt. Und mit nem 38er S&W Snubnose jast Du gegen eine Erma ESP 85 oder Hämmerli 22er null Chance. frogger -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Eine Schusswaffe mit Magazin kann mit mehr Patronen Geladen werden, als sie Patronenlager hat. Auf diesem Stand darf man nun das Magazin bei einem Repetierer/Selbstlader mit genau EINER Patrone laden. Und nicht mit 10 - auch wenn sie rein passen würden Und Doppelbüchsen darf man eben mit 2 Patronen laden, damit man eine Doublette schießen kann. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man mehr als eine Patrone in ein Patronenlager laden kann. Es ist auch so, das auf betreffendem Stand jeder Nutzer mit der gewählten Formulierung klar kommt und sie versteht. Wäre es nicht so, würde er von diesem Stand auch runterfliegen. Insofern macht der Standbetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch. -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
ER ist ich und was ER damit sagen wollte: Auf betreffendem Stand darf eben nur eine Patrone pro vorhandenem Patronenlager geladen werden. Beispiele: Repetierer/Selbstlader: Eine Patrone. Egal wie viele das Magazin fassen könnte. Bock/Doppelbüchse/Bergstutzen: Zwei Patronen Drilling: Drei Patronen Ob es Sinn macht, sei dahingestellt. Aber der Standbetreiber hat dies nun einmal genau so in seine Haus-Standordnung mit aufgenommen. Ich kann doch nichts dafür... frogger -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Magazin_(Waffentechnik) -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Inhaber eines Jagdscheines sind Pflicht-Haftpflichtversichert mittels einer extra Jagd-Haftpflichtversicherung. Eine solche jagd-Haftpflichtversicherung kostet ca 30-60 Euro per Anno. Daran kann man sehen, mit welch niedrigem Risiko im Vergleich zum KFZ Betrieb die Jagd einhergeht. frogger -
Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger
frosch antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Moin! Es gilt das Hausrecht und die Schießstättengenehmigung als Grundlage. Alle Schießstände, die ich kenne, haben eine Schießstandordnung im Aushang. Dort kannst Du alles nachlesen, was für diesen einen Stand gilt. Darüber hinaus kannst Du den Schieß-Leitenden fragen, was es zu beachten gilt. Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer Patrone pro Patronenlager verboten ist und auf anderen Ständen interessiert das keine Sau. Die meisten DSB Vereine verwenden einfach das DSB Muster https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/schiessstandordnung_kugel.pdf frogger -
Abgesehen davon das dieser Thread eher etwas für den Off topic Bereich ist, ja, Erdbeben können durch technische Vorgänge ausgelöst werden: 1. Erdgasförderung zB auch in Holland https://www.rnd.de/wirtschaft/niederlande-staat-und-oelkonzerne-missachten-jahrzehntelang-die-sicherheit-der-buerger-VCKIDNQ7JXY2RYYI4EEDN6GELA.html 2. Bergwerke https://www.waz.de/staedte/bottrop/bergwerk-in-bottrop-loest-erdbeben-in-der-region-aus-id213648625.html ******* Ein Super Tsunami zur Vernichtung Amerikas durch kerntechnisches Absprengen von Landmassen soll machbar sein. 100MT reichen da aber nicht. Vor Afrika soll sich eine dafür geeignete Inselgruppe befinden. Dazu gab es mal was im Fernsehen.... Ist lange her. Ich bin nicht ganz sicher aber Kap Verde soll sich dafür eignen... frogger
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Naja, ich halte es eh für höchst bedenklich, mit Schusswaffen einen Dreh zu machen, in deren Patronenlager scharfe Munition geladen werden kann. Es ist ja auch bei weitem nicht das erste Mal. Brandon Lee hat ja auch schon beim Dreh von "the Crow" ins Gras gebissen. 44 Magum ist - das wissen wir schon seit Dirty Harry- schwere Kost. https://www.kino.de/film/the-crow-the-crow-city-of-angels-1996/news/the-crow-brandon-lees-familie-erinnert-sich-am-todestag-an-sein-zu-fruehes-ableben/ frogger