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steven

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  1. Hallo CZM52 sicherlich kannst du dich an die Entstehung der unangekündigte Kontrolle erinnern. Wenn da jeder alles akzeptiert hätte, würde jetzt bei der Waffenbehörde dein Haustürschlüssel incl. Tresorschlüssel/Zahlenkombination liegen. Denn, so war es angedacht. Steven
  2. Hallo karlyman das ist die Theorie. Wenn die Waffenbehörde dir die Waffenrechtliche Erlaubnis mit dieser Begründung entzieht, kannst du ja klagen. Aber, die Waffen sind erstmal weg. Verkauft, eingelagert oder, ein besonderer Service der Waffenbehörde: dir wird die Möglichkeit der kostenlose Abgabe zur Vernichtung angeboten. So kulant sind die. Jetzt bekommst du vor dem Verwaltungsgericht recht. Dann geht die Streiterei los, welchen Schaden du hattest. Die Behörde wird dir vorhalten, du hättest die Waffen verkaufen können. Sie wird dir die WBK wieder ausstellen. Dann kannst du von dem Geld für die verkauften Waffen wieder die Waffen zurückkaufen. Also, so wird argumentiert, dass es keinen schaden gab. Lediglich die Aus- und Eintragung der Waffen wird man dir kulanter Weise ersetzen. Oder, ein ganz toller Trick der Behörde: kurz bevor das Gerichtsverfahren stattfindet, wird die Behörde den Widerruf zurücknehmen. Steven
  3. Hallo karlyman vollkommen richtig. Würde auch lieber darauf verzichten. Aber, nachdem ich den Leiter der Waffenbehörde (und nicht nur ich) gut kenne, sehe ich Probleme auftauchen. Er ist maximal restriktiv eingestellt. und manchmal handel ich auch nach dem Motto: "Bestrafe einen, erziehe hundert". Steven
  4. Hallo Janzfan über diesen deinen Einwurf denke ich jetzt schon länger nach. Hast du einen Tipp für mich, aus welchem Gesetzestext ich dies so rauslesen kann?! Ich befürchte, die Kontrolleure sind etwas gegen meine Person voreingenommen und würden sich freuen, mir die jungfräuliche Rosette zu versilbern. Um den althergebrachten Zustand dieser Körperöffnung zu bewahren und für den dafür vorgesehenen Zweck zu schonen, sollte ich durch fleißiges Training den Eingang fest verschließen. Und daher mich gut vorbereiten. Und zu dieser Vorbereitung gehört, dass ich der Waffenbehörde die Regeln, die ich kompromisslos, von Gesetzes wegen, einhalten muss im Vorfeld mitteile, damit die ihren Plan zur Kontrolle mir vorlegen und abstimmen können. Schweiß spart Blut. Steven P.S. ich liebe Schachtelsätze und Kommatas.
  5. Hallo Janzfan guter Tipp. Also darf weder der zeuge noch der Kontrolleur ohne mich im Waffenraum sein?! Steven
  6. Hallo Hunter375 gerne Antworte ich dir. (Beleidigende Inhalte entfernt) Und jetzt zu der eigentlichen Antwort: Die AfD ist die einzige Partei, die zur Zeit in Deutschland als ernst zu nehmender Regierungsaspirant das Grundgesetz und die Bürgerrechte bewahrt. Natürlich würden wir weder Bundesbürger, die das Grundgesetz vorlesen, verprügeln lassen, noch würden wir unrechtmäßige Hausdurchsuchungen anordnen. Wo das Problem liegt, sollten wir beide und viele mehr, wissen: Das Problem liegt nicht in dem etwas fehlgeleiteten Sammler, der die MP38, MP40, StGW44 usw zusammengetragen hat und sich daran erfreut. Das Problem liegt auch nicht an den Menschen, die Dekoteilesätze, DekoKaschis etc ihr Eigen nennen und durch das unverständliche Waffengesetz nicht wissen, ob sie die Dekos legal oder illegal besitzen. Das Problem liegt auch nicht bei den Hunderttausenden oder Millionen von Bundesbürgern, die auf Flohmärkten G3-Magazine gekauft haben und, ohne es zu ahnen, jetzt Straftäter sind. Das Problem liegt an Menschen, die die Bundesrepublik und die Bundesbürger hassen, die ihre Werte verachten, die Frauen das Eisessen in der Öffentlichkeit verbieten wollen, die eine neue Gesetzesstruktur einführen wollen. und das Problem liegt an Menschen wie dir. Menschen, die Unrechtsgesetze und Unrechtsmaßnahmen gut finden, um, sich tief gebückt, einige Brotgrumen der Herrschenden erhoffen. Menschen, die später sagen, dass sie davon nichts wussten. Menschen, die von denen partizipieren, die Recht und Grundrechte einforderten. So, jetzt stell dich nackt vor den Spiegel und schau dir die mickrigen Dinger an. Die spiegeln deinen Charakter wieder. Steven
  7. Hallo Longhair das verstehe ich nicht. Wieso neuer Fred? Steven
  8. Hallo NRA Member der Angriff (bleiben wir bei diesen Begriffen) wurde von der Gegenseite gestartet. Unser Part kann nur in der Abwehr bestehen. Und, sei versichert, ich lasse keine Front unbearbeitet. Steven
  9. Hallo pablohover 8 Jahre bei WO angemeldet. 50 Postings. Passabel. Offenbar bist du der felsenfesten Überzeugung, dass der Umgang mit der AfD aus Politik und Press völlig in Ordnung und rechtsstaatlich ist. OK, deine Meinung. Natürlich ist ein Anwalt bei der Kontrolle anwesend. Das Geld lass ich springen. Steven
  10. Hallo NRA Member gute Abhandlung Das Problem in unserem schönen Lande ist: der Bürger selbst. Ein merkwürdiges Gesetz, geschrieben voller Misstrauen dem Bürger gegenüber, sollte im Vorfeld immense Proteste auslösen. Aber was tut es? Viele, ohne Eier bücken sich der Obrigkeit entgegen und bieten Kaffee, Kuchen usw. an. Wenn 1% ihr Recht verlangen, schreit eine Masse mir entgegen: sei höflich, die können auch anders. Da ist unser Problem. Obrigkeitshörigkeit, Feigheit etc. Die Politik hat es erkannt. Das eine Prozent wird bekämpft, die anderen 99% ducken sich und freuen sich, dass das eine Prozent Probleme bekommt. Sie haben durch ihren Bückling dieses Problem umgangen. Und, was mich immer wieder wunder: sie schauen morgens ohne Scham in den Spiegel. Steven
  11. Hallo sicherlich freue ich mich über jede Antwort auf meine Fragen(n). Kurzes Statement zu meiner Motivation bzgl. ablehnende Haltung der unangekündigten Kontrolle (aus dem Gedächtnis, deshalb stimmt nicht alles 100%ig). Irgendwann vor einigen Jahren beschlossen die Regierenden Politiker aus tiefstem Misstrauen gegen ihr Volk, dass Legalwaffenbesitzer (und Illegalwaffenbesitzer) daraufhin kotrolliert werden können (unangekündigt) ob sie die Möglichkeit der sicheren Verwahrung ihrer Waffen haben. Es sollte das Vorzeigen des Tresors genügen. Natürlich kam, obwohl es das Gesetz nicht hergab, der Gedanke bei den Waffenbehörden auf, dass sie zwar die Möglichkeit der sicheren Verwahrung kontrollieren können. Aber nicht, ob die Waffen auch darin lagern. Also kam es zu einer Gerichtsverhandlung in dem der Richter mal wieder Gesetzgeber spielte und die gleichzeitige Kontrolle der Waffen in einem Urteil manifestierte. Zwischenzeitlich verkündeten einige Politiker mit einem Grinsen im Gesicht, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung selbstverständlich gewahrt wäre, aber besteht man auf dieses Grundgesetzlich garantierte Recht, wird man waffenrechtlich unzuverlässig und muss die Waffen abgeben. Das ist die Situation, in der wir heute sind. Ich bin verpflichtet, eine Kontrolle zuzulassen und mein Grundrecht aufzugeben. Aber ich bin nicht verpflichtet, den Kontrolleuren Kaffee zu kochen, meine Frau für sexuelle Spiele zur Verfügung zu stellen, die Beamten auf meine Toilette zu lassen, obwohl dies einige hier offensichtlich gerne tun. Ist für mich unverständlich, zeigt keine Stärke ist aber Realität. Also, ich werde meiner Pflicht nachkommen, nicht mehr. Mein Haus, meine Regeln. Nur das Nötigste. Ach ja, vergessen: zur Begründung des Gesetzes wurde auch angeführt, dass die Kontrollen kostenlos für den Kontrollierenden sein sollen. Auch das wurde höhnisch ins Gegenteil gekehrt. Eine Reform des Waffenrechtes ist dringend geboten. Das wird angegangen, wenn wir in der Regierung mitspielen. Z.B. mehr Kontrollen beim illegalen Waffenbesitz. Mehr Vertrauen beim legalen Waffenbesitzer. Steven
  12. Hallo HangMan69 gute Frage. Die Spezifizierung der Maßnahme sollte schon definiert sein. Baugefühl und Meinung der Behörde sollte nicht genügen. Steven
  13. Hallo Hunter375 ja, das war wirklich blöd. Über Kreuz wird mein Eingang von 2 Wildkameras überwacht. Der abgelegte Sprengkörper (der nicht zündfähig war) wurde nur von einer Kamera abgedeckt. Und genau dieser Kamera ging da die Batterie aus. Zwischenzeitlich werden beide über das hauseigene Stromnetz versorgt. Steven
  14. Hallo auch ein spannendes Thema. Und ist sogar eine halbwegs geforderte Auflage. Für meinen Waffenraum wurde zuerst an eine Alarmaufschaltung gedacht. DA kam ich drumrum, da ich einen Vorraum mit einer Metalltür baute, der kameraüberwacht wird. Sobald die Tür unberechtigt aufgebrochen wird, bekomme ich einen Alarm und die Kamera zeichnet auf. Dieser Forderung der Behörde akzeptierte ich und kam um die Alarmaufschaltung rum. Warum sollte ich nicht auch den Waffenraum Videoüberwachen? Mein Grundstück wird sowieso (auch dies eine Auflage der Waffenbehörde) Videoüberwacht. und es hängen überall Schilder, dass dies so ist. Ist schon merkwürdig, dass ich das bekunden muss, dass sowohl mein Grundstück wie auch mein Haus Videoüberwacht wird. Steven
  15. Hallo fw114 würde sicherlich zu einem Eklat führen. Wobei ich am Überlegen bin, eine Videoüberwachung in meinem Waffenraum zu installieren. Gibt sicherlich Kameras, die auf den ersten und zweiten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Hat jemand einen Tipp? Erst kürzlich wurde dadurch ein Polizist erwischt, der bei einer Hausdurchsuchung ein Feuerzeug eingesteckt hat, als er sich unbeobachtet fühlte. Anklage lautet auf "bewaffneten Diebstahl". Man hört öfter von Diebstählen durch Beamte. (Geld, Drogen etc. aus der Asservatenkammer) Irgendwie habe ich noch die verschwundenen K98 im Kopf, die aus einem Waffenraum verschwanden, die nur von der Waffenbehörde geöffnet werden konnte. Steven
  16. Hallo BroilKing so sollte es sein. Aber es gibt üble Sachen: Klingeling. Unangekündigte Waffenkontrolle. Mein Mann ist nicht da. Jetzt sind wir schonmal hier, zeigen Sie uns nur kurz die Waffen und schon ist alles Paletti. Waffen gezeigt. Waffen wurden beschlagnahmt. Beide 60 Tagessätze incl Zuverlässigkeit weg. Steven
  17. Hallo kulli ok. Aber die kurzfristige Überprüfung ist sicherlich nicht ganz einfach. Kann das jeder anordnen oder ist das an eine Form gebunden? Also, der PVB muss zur Waffenbehörde offiziell abgeordnet werden oder kann das auf Zuruf (komm mit, du bist jetzt Waffenbehörde) erfolgen? Steven
  18. Hallo nächste angedachte Lage: Das Zutrittsrecht steht den Mitarbeitern der Waffenbehörde zu. Jetzt gehört ein Polizist sicherlich nicht zu den Mitarbeitern der Waffenbehörde und somit steht den Polizisten kein Zutrittsrecht zu. Also, kann ein abgewiesener Polizist, der zur Sicherung der Behördenmitarbeiter eingesetzt ist, den Zutritt erzwingen? Steven P.S. ich weiß, es bekommen hier wieder einige Schnappatmung. Aber ich werde dem Gesetz genüge tun, aber auch nicht mehr.
  19. Hallo irgendwann trifft es jeden. Jetzt mache ich mir Gedanken, was ich gestatten muss, und was nicht. In meinem Waffenraum lagern ca 100 Langwaffen und 200 Kurzwaffen. Der Raum ist ca 6m² groß, wenn man die Regale und Schubladen abzieht, bleiben etwa 4m² Fläche. Realistisch können 2 Mitarbeiter der Waffenbehörde und ich sowie ein zeuge in dem Raum sich aufhalten. Da wird es aber auch schon eng. Ich befürchte, mindestens ein Polizist wird zur Sicherung mitgenommen. (War bei der Besichtigung der Lagerstätte zur Verlängerung des Pulverscheins so). Also müsste die Kontrolle von einer Person durchgeführt werden. Wie lange kann das dauern? Irgendwann ist eine Pause fällig. Da ich keinen ohne Beaufsichtigung in meinem Haus lasse, müsste der Raum verlassen werden und die Behördenmitarbeiter z. B. in ihrem Auto warten. Wie sieht es aus, wenn die Kontrolleure mal auf Toilette müssen? Ins Feld werden die sicherlich nicht gehen. Also, zurück in ihr Büro. Dann wird die Kontrolle evtl. länger als ein Tag dauern. Ich mache mir Gedanken, wie so eine Kontrolle praktisch ablaufen soll. Wohnwagen mit Dixiklo vor meinem Haus? Hat schonmal jemand eine Kontrolle gehabt, die über viele Stunden oder evtl. schon über 2 Tage ging? Steven
  20. Hallo Alfred_90 da du den Fall sehr deutlich geschildert hast (du kommst nicht zufällig aus Oldenburg?) sage ich mal: Lebenslängliche Deportation auf den Südpol sollte schon drin sein. Steven
  21. Hallo ich konnte mal eine Baikal Querflinte aus der Asservatenkammer erwerben. Die Flinte wurde vorne und hinten gekürzt. Die Jungs benutzten Sie bei einem Überfall auf ein Juweliergeschäft in den 1960er Jahren. Lag dann ziemlich lange in der Asservatenkammer. Ich konnte sie für kleines Geld (70 DM) erwerben. Musste lediglich einen neuen Schaft (die Flinte war zu kurz für eine LW) dranbasteln lassen. Steven
  22. Hallo kurzes Resumee: Die Besitzerin hat die Waffe incl. Gelber WBK abgegeben. Ich habe gerade mit ihr telefoniert. Wie telefonisch und dann per Mail mit der Waffenbehörde abgesprochen war, wurde die Waffe im verschlossenen Behältnis im Kofferraum transportiert. Die Dame von der Waffenbehörde lies 15 Minuten auf sich warten. Dann ging sie an den Kofferraum, holte die Waffe aus dem Behältnis und überzeugte sich, vom Ladezustand der Waffe. Sie benötigte einige Minuten, bis sie den Repetierhebel gefunden und seine Funktion verstanden hatte. Dann ging alles glatt. War kostenlos. Steven
  23. Hallo eine forensische Untersuchung bei einer Einzelladerlangwaffe in 4mmLang ist sicherlich notwendig, um etwaige Sniperangriffe aufzuklären. Steven
  24. Hallo waldschrat du weißt, wie lieb er mich hat?! Steven
  25. Hallo waldschrat ist aber so. Bei heinzaushh ganz sicher. Beim Kraut vermutlich. Steven
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