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steven

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Alle Inhalte von steven

  1. Hallo schmitz75 der nächste Schritt ist, wenn ein Lautsprecher mit Batterien drin verbaut wurde, Verbot wegen "Scheinpatrone". Steven
  2. Hallo PTB-Zulassung? Weswegen? Ist in etwa wie eine automatische Trillerpfeife. Hoffen wir, dass Trillerpfeifen bald einer Besitzerlaubnis unterliegen? Steven
  3. Hallo flause ich schaue sicherlich seit 30 Jahren sowas nicht. Also kann ich nicht sagen, was in den Filmen gezeigt wird. Eher kann ich was zu der Ausbildung an der Waffe bei der Polizei sagen. Ohje,ohje, ohje. Steven
  4. Hallo ich besitze eine Pistole von Röhm. die verschießt 10mm Gummikugeln mit ca 40J. Die wäre für Homedefence nicht schlecht. Sollte man in Deutschland, in Anlehnung zu Österreich, für die Verteidigung seines Heimes an erwachsene, nicht vorbestrafte Deutsche, erlauben. Steven
  5. Hallo Alex90 "Notwehr: Verhältnismäßigkeit ist nicht erforderlich. Bei der Notwehr findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Anders als beim sogenannten rechtfertigenten Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an" Die Notwehr kennt selbst keine Beschränkung des Mittels. Auch tödliche Gewalt darf grundsätzlich ausgeübt werden. Es muss aber das relativ mildeste Mittel genommen werden. Wäre dem nicht so, käme es zu merkwürdigen Diskussionen: "Herr Richter, ich wollte die Maid nur ein bisschen vergewaltigen. Da schießt das Luder auf mich. Ich hätte tot sein können. Das war keinesfalls Verhältnismäßig". Steven
  6. Hallo ALBA da bin ich ganz bei dir. Ein Geschoss kommt wieder runter. Und das mit ordentlich wumms (nein, kein Doppelwumms). In den Boden schießen ist da ungefährlicher. Aber was will man von der Bevölkerung erwarten, wenn die Polizei, statt in den Asphalt, in die Luft einen Warnschuss abgibt. Aber zumindest Jäger und Sportschützen sollte dies beigebracht werden. Wenn das bei der Ausbildung der Polizei nicht vermittelt wird. Steven
  7. Hallo Alex90 bitte sage mir, dass du das ironisch gemeint hast. Wir können doch nicht nur Halbschwuchteln, Feiglinge und Weicheier in Deutschlands Männerwelt haben. Steven P.S. als ich vor meiner Haustür überfallen wurde, hat die Polizei 25 Minuten benötigt, um bei mir zu sein.
  8. Hallo kurzwaffen dies sind die feuchten Träume einiger Politiker/Staatsanwälte/Richter: Warum sind sie dem angriff nicht aus dem Weg gegangen? Sie hätten doch weglaufen können, so ist ein Einbrecher Tot/Verletzt/psychisch geschädigt. Und das Mädel hätte doch die Beine etwas mehr zukneifen können. Rechts muss Unrecht nicht weichen!!!!! Verteidigen wir diesen Grundsatz. Steven
  9. Hallo "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen Gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren". War der Angriff Gegenwärtig? Ja, die Verbrecher waren im Haus. War der Angriff rechtswidrig? Ja, sie sind Unerlaubt in das Haus eingedrungen. War die Verteidigung erforderlich? Ja, Die Gefährdung durch die Einbrecher war ersichtlich bedrohend. Ein Schuss auf die Angreifer wäre, meiner Meinung nach, vollkommen gedeckt. Steven
  10. steven

    Wie ungeschickt

    Hallo an der Berufsschule mit 23Jahren? Ist das normal? Zu meiner Zeit war man da schon Meister oder Kaufmann. Oder zu doof für das Studium und vom Arbeitsamt dazu gedrängt, einen richtigen Beruf zu lernen. Steven
  11. Hallo HeikoB aus Oldenburg, bist du es? Steven
  12. Hallo Mittelalter da kann ich nur "Wow" zu sagen. 150 Langwaffen, ist schon eine Hausnummer. Und der Wille zur Aufklärung ist nicht erkennbar. Da ist das mit den Magazinen ja Kinderkacke. Steven
  13. Hallo Gordy gerne lasse ich dir deine Äußerungen, aber mich als Lügner zu titulieren ohne den Sachstand zu kennen, ist mehr als assozial. Aber, gerne schlage ich (mach ich wirklich manchmal gerne) dir eine Wette vor: Ich weise die von mir gepostete Lage nach. Hast du recht, bekommst du, sagen wir 3.000 Euro Wetteinsatz. Habe ich recht, bekomme ich von dir 3.000 Euro Wetteinsatz. Ich denke, zwei Schiedsrichter sind hier schnell gefunden. Na, machst du mit? Steven
  14. Hallo SeinePestilenz zwingt dich jemand, von mir gepostete threads zu lesen? Wenn ja, lass dir das nicht gefallen. Wenn nein, lies die nicht. Ist nicht gut für deine Nerven. Steven
  15. Hallo karlyman auch das sehe ich so nicht. Im Gesetz steht klar drin, wenn rechtzeitig angemeldet gilt das Verbot für den Anmelder nicht. Der kann damit machen, was er will. Behalten, vernichten, im Meer versenken. Man stelle sich vor, was wäre passiert, wenn er die Magazine nicht mehr gehabt hätte. Sicherlich wäre es eine gründliche Hausdurchsuchung geworden. Und dies alles ohne gesetzliche Grundlage. Steven
  16. Hallo karlyman so wurde es durchgeführt. Den Widerruf der Bestätigung der Anmeldung ignorierte der Besitzer der Magazine. Bis, ja bis der SB vor der Tür stand und die Beschlagnahme der Magazine vornahm. Steven
  17. Hallo Sachbearbeiter ich kann keine Gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahmung erkennen. Die Magazine waren vor dem Stichtag korrekt angemeldet. Die Behörde widerrief sowohl die Bestätigung der Anmeldung wie die Anmeldung selbst. Ist deren ihr Problem. Aber dann den Durchsuchungsbeschluss mit dem Ziel der Beschlagnahmung der Magazine. Es wurde geäußert, dass die Magazine vernichtet werden. Die rechtliche Begründung wurde nicht erklärt. Da fällt mir der §345 (3) StGB ein. Vollstreckung gegen Unschuldige Wer....eine Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe.... Steven
  18. Hallo Sachbearbeiter die Waffenrechtlich Zuverlässigkeit wurde widerrufen. Und im gleichen schreiben wurde die Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen. Nachdem der Widerruf (es wurde ein Datum gesetzt) gültig war, stand am nächsten Tag der Leiter der Waffenbehörde mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Ziel: Beschlagnahme der Magazine. Steven
  19. Hallo CZM52 nein, es wurden keine Waffen beschlagnahmt. Wenn du keinen Kleinen Waffenschein mehr hast, darfst du die Gaspistolen trotzdem behalten. Aber es geht hier um die Beschlagnahmung der Magazine, nicht um Waffen oder Kleinen Waffenschein. Steven
  20. Hallo ACR offenbar hast du vom Waffengesetz keine Ahnung. Evtl. hilft dir das Lesen von §58 Abs. 17 WaffG weiter. Steven
  21. Hallo CZM52 welches laufende Verfahren? Es gibt kein laufendes Verfahren. Die Behörde widersprach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der Anmeldung der Magazine bis zu einem bestimmten Datum. Einen Tag danach standen die vor der Tür, und beschlagnahmten die Magazine. Steven
  22. Hallo Christian der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen. Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. Der Besitzer sah, nach einem Blick ins Waffengesetz keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten. Jetzt, nach der Beschlagnahmung und Vernichtung sollte ein anwalt die Klage erheben. Steven
  23. Hallo CZM52 hast du etwas zu den beschlagnahmten Magazinen beizutragen? Oder giftest du wieder nur? Steven
  24. Hallo CZM52 das ist Unsinn. Eine Waffe war in der WBK falsch eingetragen. Die Anmeldung von mir war richtig, die Eintragung war falsch. ansonsten Dutzende Fehler im NWR. Waffen, die in der WBK gelistet sind, fehlen im NWR. Falsche Nummern, falscher Hersteller etc. Dsad war schonmal nichts. Da gebe ich dir recht. Hatte ich mich vertan. OK, weiter: Steven
  25. Hallo CZM52 da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen. Ansonsten bist du für mich ein Märchenonkel. Also: Beispiel!!!! Steven
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