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steven

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  1. Hallo sealord37 bei der jagdschule, an der ich vor knapp 2 Jahren den Jagdschein gemacht habe, waren die Preis in etwa so: 1.900 Kursgebühren, da war das Schießen incl. Munition dabei. Prüfungsgebühr etwas über 200 Euro. Jagdschein (glaube ich) 170 Euro. Steven
  2. Hallo flymaster Reviergänge? Unsinn. viel Schießtraining das ist richtig. Sollte in den 3 Wochen drin sein. Steven
  3. Hallo flymaster mehr Argumente hast du nicht, um deinen dümmlichen Lachsmilie zu rechtfertigen? "So wie ich es in meiner Gegend mitbekommen habe". Mit deinem lächerlich machen hast du dich lächerlich gemacht. Steven
  4. Hallo Wissensucher für deinen Fall käme als ehester Jäger in Betracht. Nun ja, kein richtiger Jäger. Aber ein Jagdschein. 3-Wochen Intensivkurs (d. H. jeden Tag) ca 2.000 Euro und schon hast du die Jägerprüfung bestanden. Dann beantragst du einen Jagdschein (so ca 150 Euro) und danach kannst du die Waffen deines Opas übernehmen. Ja ich weiß: damit ist er noch keine Jäger, aber das wird häufig so praktiziert, wem der Weg über den Sportschützen zu aufwändig ist. Steven
  5. Hallo wofür eine Bestätigung? Im Gesetz steht nur, dass man melden muss. Damit ist man raus. Wenn die jetzt einmal jährlich die Meldung bestätigen, freut sich das Stadtsäckel. Steven
  6. Hallo ich habe mal eine Menge G3 Magazine Stück für 1,50 Euro gekauft. Gibt es da nicht ein Gesetz, dass die Steuer nicht den Wert übersteigen darf? Steven
  7. Hallo mark28 wann genau hast du die Magazine angemeldet? Sieht mir nach Vergrämung durch Kostendruck aus. Den VDW zu kontaktieren ist nicht die schlechteste Idee. Steven
  8. Hallo die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss widerruft schon mal die Anzeigenbestätigung der Magazine und fordert die Herausgabe derselbigen um sie zu vernichten. Steven
  9. Hallo karlyman nach meinen Erfahrungen: es passiert schnell, dass bei der Beantragung einer Hausdurchsuchung dem Richter mitgeteilt wird, dass es um Waffenteile geht. Das Nicht-EWB pflichtige wurde dann aus versehen vergessen. Steven
  10. Hallo Josef Maier auch da sollte man nachbessern. Die Waffenbehörde drängt immer darauf, die Waffen "freiwillig" zur Vernichtung abzugeben. Tut man dies, bekommt man irgendein Formblatt, darauf steht dann, dass die Waffe freiwillig zur Vernichtung abgegeben wurde. Wer garantiert mir, dass der SB nicht den wisch in die Tonne drückt und die Waffe mit nach Hause nimmt? Es ist schon soviel verschwunden, da sollte man eine bessere (bisher gibt es gar keine) Kontrolle über solche Waffen haben. Steven
  11. Hallo uwewittenburg ist tatsächlich so. Die Sachbearbeiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss heben sich besonders durch Unkenntnis bzgl. Waffen und Waffengesetz hervor. Zum Einen, da sie, trotz häufigen Hinweis und Zitat aus dem Waffengesetz, angemeldete Magazine nach dem Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis einziehen wollen, zum Anderen: Auf dem Parkplatz, öffentlich einsehbar, 3 Minuten versucht, einen Unterhebler zu öffnen. Auch sind sie nicht in der Lage, einen Deringer oder einen Revolver mit Ladeklappe zu öffnen und fragen vor Entgegennahme nach dem Ladezustand. Lassen die Waffen in einer offenen Kiste eine Viertelstunde im Hauseingang stehen und gehen zu ihrem KfZ oder, besonders interessant, repetieren eine Pistole durch und entnehmen nicht das Magazin. Dies passierte alles im Beisein eines Anwaltes und 2 weiteren Zeugen Steven
  12. Hallo Zakharias gehe mal davon aus, dass die Mitarbeiter der Waffenbehörde von Waffen keine Ahnung haben. Und Sicherheitsüberprüfung gerade mal buchstabieren können. Ich habe selbst erlebt, wie eine Sachbearbeiterin bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreis-Neuss 3 Minuten versucht hat, den Ladezustand eines Unterheblers auf dem Parkplatz der Polizeibehörde zu überprüfen. Sie gab auf. Der Besitzer zeigte ihr dann, wie ein UHL aufgeht. Es schauten zu viele Leute von Bürgersteig aus zu. Steven
  13. Hallo Sachbearbeiter danke für dein Posting. Butter bei die Fische: dem Delinquenten wird die Mitgliedschaft in der AfD vorgeworfen. Das ist alles. Den Jagschein und den §27 hat man ihm gelassen. Dem Landrat, der mittlerweilen involviert wurde, erklärte der SB, dass der ehemalige Waffenbesitzer die Einlagerung verweigert hatte, obwohl dies vom Anwalt (des Waffenbesitzers) der Waffenbehörde angeboten wurde und von dem SB abgelehnt. Steven
  14. Hallo sealord37 nicht nur so. Abgegebene Waffen werden bei der Polizei im Büro unverschlossen gelagert. Die Putzfrau muss die Dinger hin und her schieben, um ordentliche Arbeit zu leisten. Sichergestellte Waffen lagern erstmal einige Stunden unverschlossen in einer offenen Kiste auf dem Flur, bis man ein Örtchen bzw ein verschließbares leerstehendes Büro gefunden hat (welche Sicherheitsstufe hat eine Zimmertür?) Und auch in der Aservatenkammer verschwinden erstaunlich viele Dinge. Steven
  15. Hallo fuzzy.77 da gebe ich dir recht. Aber ein Aushebeln der Unverletzbarkeit der Wohnung ist schon eine andere Hausnummer. Steven
  16. Hallo fuzzy.77 wäre Vertrauen und androhen einer Strafe nicht ausreichend? Also in etwa so: Wer eine Waffe besitzt muss sie gegen Wegnahme sichern. Wenn die Waffe abhanden kommt und damit etwas passiert, wirst du bestraft. So war es viele Jahrzehnte und es ist genau so wenig passiert wie nach der gesetzlich bestimmten Aufbewahrungskontrolle. Steven
  17. Hallo wem ist die Kontrolle der legalen Waffen recht und einsichtig? Als die Russen 1990 abzogen, wurden an die Deutschen ca 100.000 Kaschis und mehrere 100.000 KWs verkauft. Dies sind geschätzte Zahlen. Anfangs ging eine Kaschi für 1.000 Mark (incl. 100 Schuss) über den Tisch. Zum Schluss, als der Zug schon wartete, manchmal für 50 DM. Gerade werden vermehr Kaschis und M16 in Deutschland von Ukrainischen Flüchtlingen angeboten. Und das ist kein "Scheißhausgerücht"! Kann gerne jeder ausprobieren. Einige Anfragen bei den Ukrainisch sprechenden mit dem Angebot zu einer Vermittlungsgebühr, führt schnell zum Ziel. Dies ist natürlich nur der Hinweis auf eine Recherche und ich gehe davon aus, dass jeder, der Erfolg hat, das gekaufte Objekt bei der Behörde abgibt und eine Anzeige erstattet. Soviel zu den Befürwortern der unangekündigten Waffenkontrollen. Steven
  18. Hallo der_maggus in den 50 Jahren Waffenbesitz kein einziges Mal. Steven
  19. Hallo gipflizipfla ja, wir erklären uns mit dem momentanen Procerdere einverstanden. und dieses Procedere heißt, dass einer anlasslosen Kontrolle der Aufbewahrungsmodus (Sprich der Tresor) gezeigt werden muss. Dass auch die darin befindlichen Waffen auf vollzähligkeit abzugleichen sind, steht nicht mim Gesetz. Dies hat ein Richter einmal so entschieden (wenn Richter Gesetze machen) und alle Behörden machen es jetzt so. Würde jetzt ein Richter entscheiden, dass die Waffen vom Gesetz her nicht kontrolliert werden dürfen, wäre dsa ein Einzelfall, der unbeachtlich bliebe. Steven
  20. Hallo BlackFly wenn die Waffenbehörde nicht mitspielt, geht gar nichts. Wenn die Waffenbehörde darauf wartet, dass der Tag X kommt, damit sie zu diesem Zeitpunkt die Waffen sicherstellen und vernichten lassen kann, ist es besser, die Waffen mit hohem Verlust zu verkaufen als die komplette Vernichtung. Es gibt halt böswillige (ich möchte das Wort "kriminelle" nicht benutzen) Sachbearbeiter, die sich engagiert gegen AfD-Mitglieder einsetzen. Dazu gehört auch das Thema Magazine. Wurden bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes war die Hausdurchsuchung keine Hausdurchsuchung sondern ein "Vorbeikommen" und die Beschlagnahmung keine Beschlagnahmung sondern eine "Entgegennahme" und die Magazine wurde auch nur gelagert. Das Zurücknehmen eines "Rechtswidrigen Bescheides" wurde auch erst durch massive Einwirkung eines Rechtsanwaltes so durchgeführt. Auch die Manipulation des NWR erfolgte durch den SB. Er hatte fast 2 Jahre die Erwerbsanzeigen nicht bearbeitet. Dadurch wurde der Besitzer ahnungslos wegen Handels mit illegalen Waffen angezeigt. Der SB trug, nach Bekanntwerden, die Waffen umgehend in das NWR ein und gleichzeitig wieder aus. Steven
  21. Hallo WOF das wäre ok. Kostet aber 1.800 Euro im Monat. Steven
  22. Hallo BlackFly "das die Behörde mitspielen muss". Aber, wenn sie sagt "nö" ist nö! Was meinst du, was die Behörde ein Schaden von 100.000 Euro interessiert. Das ist schließlich das Geld des Bürgers und nicht das des SB. Und wenn das Gericht irgendwann feststellt, dass der Widerruf nicht rechtmäßig war, wird ein Anwalt in der Verwaltung ganz sicher feststellen, dass die 200 Waffen eigentlich keinen Wert hatten und auch der Anwalt nicht eingeschaltet werden musste. Und wenn alle Stricke reisen: "ist schließlich das Geld des Bürgers". Und jahrelange Streitereien sitzen die auf einer Arschbacke ab. Den Betroffenen kostet es Nerven. Steven
  23. Hallo BlackFly es handelte sich um etwas über 200 Waffen. Was bei einem Waffensammler sicherlich nichts ungewöhnliches ist. Und die Einlagerung im Waffenraum mit Verstellung der Kombination und Versiegelung der Tür wurde seitens der Waffenbehörde abgelehnt. Steven
  24. Hallo BlackFly in einem Fall wären die Kosten für die Einlagerung beim Händler (diese Möglichkeit besteht durchaus), ca 1.800 Euro im Monat. Auch wenn die Erfolgsaussichten groß sind, muss man erstmal diese Geld aufbringen. Und so ein Verfahren erstreckt sich sicherlich über ein, zwei Jahre. Steven
  25. Hallo Sachbearbeiter in letzter Zeit habe ich einige Widerrufe der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gesehen. (NRW) In jedem Widerruf steht, dass nach Ablauf der Frist (4 Wochen nach dem Datum der Zustellung des Widerrufs) die noch vorhandenen Waffen eingezogen und vernichtet werden. Wie verträgt sich das mit deiner Aussage, dass dies nicht zulässig ist, solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können? Es wurde jeweils Sofortvollzug angeordnet und innerhalb 4 Wochen wirst du kein Gericht finden, das über eine Beschwerde den Sofortvollzug bemängelt. Steven
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