Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.486
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. Hallo waldschrat ist aber so. Bei heinzaushh ganz sicher. Beim Kraut vermutlich. Steven
  2. Hallo GermanKraut (chapman, heinzaushh) mit wie vielen Nicks geisterst du eigentlich hier rum? Dein "Erstnick" chapman machte doch ein riesiges Fass auf, um hier komplett gelöscht zu werden. Mit seinen anderen Nicks bleibt er aber hier. Also, so doll konsequent kann das Löschen nicht gemeint gewesen sein. Steven
  3. Hallo WOF da bin ich deiner Meinung. Aaaaber: Die Waffe muss bis Ende der Woche weg sein. Und beim Verkauf ist die Austragungsgebühr fällig. Bei der Vernichtung geht es Kostenlos. Habe heute nochmal mit dem SB telefoniert. Klare Aussage: Er schickt der Besitzerin eine Mail, dass sie die Waffe verschlossen am (Datum) zu ihm bringen soll. Incl. der Gelben. Kostenlos. Steven
  4. Hallo mal zur Beruhigung einiger Gemüter: Es ist eine Reck UHR in 4mm Lang. Und die Waffe gehört mir nicht. Ich helfe nur. Verkauf ist unwirtschaftlich. Am Besten wäre die kostenlose Abgabe incl. der Gelben WBK. Steven
  5. Hallo HangMan69 richtig, die Waffenbehörde ist bei uns eine Abteilung bei der Kreispolizeibehörde. Und natürlich ist die Waffe legal. Steven
  6. Hallo ich habe gerade mit dem SB telefoniert. Er wusste es nicht genau. Wir haben abgemacht, dass ich ihn am Dienstag anrufe, dann hat er die Sache abgeklärt. Er meinte am Telefon, dass der Transport zur Polizei nicht "vom Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist. Also, ich denke, ohne eine Schriftliche Erlaubnis vom SB wird die Waffe entweder abgeholt oder sie bleibt mein. Steven
  7. Hallo wie macht man es richtig? Ich möchte eine Langwaffe zur Vernichtung abgeben. Vorteil (so denke ich) ist kostenlos. Kostet der Austrag etwas? Aber die Waffe einpacken, zur Polizei fahren und auf den Tisch legen, ist wahrscheinlich keine gute Idee. Die Polizei zur Abholung rufen? Machen die das? Wer hat Erfahrung? Steven
  8. Hallo sealord37 seit vielen Jahren werden die Gesetze mit Wissen und Wollen so geschrieben. Die sollen nicht verstanden werden und daher eher abschreckende Wirkung erzielen. Erst wenn man wieder auf den Grundsatz: "Normenklarheit" sonst ist das Gesetz nicht gültig, kommt, werden die Vorschriften wieder verständlich. Steven
  9. Hallo watweßich ist sicherlich ungewöhnlich. Könnte, das ist reine Spekulation, auf irgendein Problem hindeuten. Da gibt die Waffenbehörde keine Auskunft und wartet erstmal ab. Steven
  10. Hallo das ist völlig richtig. Der Schrankhersteller gibt in der DIN an, dass sein Schrank ein 1er ist. Aber nur dann, wenn die Rückseite nach einer bestimmten Art an einer bestimmten Wand befestigt ist. Das hat meist den Grund, dass die Rückseite, aus Kostengründen, die Festigkeit eines Backbleches hat. Und das hat halt keine 1er Zertifizierung. Ich würde diesen Schrank nicht kaufen. Lieber die 50Euro mehr ausgeben und der Schrank hat hinten, vorne, links, rechts, oben, unten die Qualifizierung1! Wenn darauf geachtet wird, wird es solche Schwachstellen bald nicht mehr geben. Abgesehen davon ist es immer eine gute Idee, den Schrank an der Wand oder im Boden zu verankern. Dann kippt er nicht etc. Übrigens bedingen die 200Kg nicht unbedingt eine Verankerung. 150 Kg Gold auf den Boden legen, machen ihn auch schwerer und sollten die vorgeschriebenen KG hervorbringen. Oder an die Wand kleben. oder, oder, oder. Steven
  11. Hallo ok, alles wird diskutiert. Lediglich die Frage, mit der ich den Thread eröffnete nicht. Nochmal: Irgendwann vor 2017 20 G3 Magazine gekauft. Nach der grandiosen Waffengesetzesnovelle angemeldet. Die Anmeldung bestätigt bekommen. Also sollte das Verbot für den Anmelder nicht wirksam werden. Jetzt wird die Bestätigung der Anmeldung der Waffenbehörde widerrufen mit der Aufforderung, die Magazine einem Berechtigten zu überlassen oder zur Vernichtung abzugeben. Dazu sehe ich keine rechtliche Grundlage. Das war die Intension meiner Frage. Steven
  12. Hallo Gehen wir davon aus, ein Waffenbesitzer hat, wie es die Änderung des Waffengesetzes verlangt, seine Magazine mit mehr als 10 und mehr als 20 Schuss, die er vor dem 13.06.2017 besaß, ordnungsgemäß angemeldet. Die Behörde bestätigte die Anmeldung. Jetzt verliert er die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Die Behörde schreibt ihm, dass er alle WBKs, Kleiner Waffenschein zurückgeben muss, und natürlich vorher alle EWB-pflichtigen Schusswaffen veräußern oder vernichten muss. Die Behörde widerspricht auch gleichzeitig den Besitz der Magazine. Wie sieht das damit aus? Die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wurde aberkannt. Fallen da der Besitz der Magazine drunter? Steven
  13. Hallo GermanKraut bei uns gibt es solche "rechtsextremen Verhalten" nicht. Ein reines Phantasieprodukt der Presse. Oder hast du Beispiele. Natürlich gibt es in jeder Partei Spinner. Diese werden von uns konsequent, sofern es nach dem Gesetz möglich ist, durch ein Parteiausschlssverfahren entfernt. Aber ich muss dir doch widersprechen: Wo und von wem gab es seit 1945 von einem hohen Beamten, unterstützt durch die Regierungsparteien, einen Ausspruch, dass 17 Millionen Deutsche Dreck sind und entfernt werden müssen? Steven
  14. Hallo GermanKraut und genau solch eine Wiederholung zu verhindern, ist das Ziel der AfD. Du kennst schon das Interview von Herrn Stephan Kramer, Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, der über 17 Millionen Deutsche als Dreck bezeichnet hat, diesen Bevölkerungsteil dadurch entmenschlichte und den "Braunen Bodensatz ausfegen" möchte. Wenn die Macht gefestigt ist, wird er das "ausfegen" näher erläutern. Hatten wir alles schon. Genau, solche Verbrechen waren elementare Ziele des Nationalsozialismus. Und wir kämpfen dagegen, dass solches nicht unter einem neuen Namen sich wiederholt. Und glaube mir: soweit ist es gar nicht mehr entfernt, wenn hohe Beamte, unterstützt von den Regierungsparteien, solche Sätze aussprechen. Steven
  15. Hallo das ist doch mal eine ordentliche Sammlung. Sind die Rocker alle Yachtbesitzer? Steven
  16. Hallo NRA Member sind das die 17.293.563 Deutschen, die nach Herrn Stephan Kramer "Brauner Bodensatz" sind, und damit wie Schmutz weggewischt werden können? Steven
  17. Hallo NRA hört sich nach Frau Faesers "Delegitimierung des Staates" an. Steven
  18. Hallo Pikolomini da kenne ich aber viele, viele, die den Deutschen Staat und seine Gerichtsbarkeit nicht anerkennen. Und viele, viele davon stehen unter dem persönlichen Nancy-Schutz. Steven
  19. Hallo auf dem obersten Bild ist ein StGW 44 zusehen. Aber mit MFD und das Magazin sieht ganz komisch aus. Evtl. in das Originalmagazin ein 9mm gesteckt? Ergibt aber auch keinen Sinn. Was könnte das sein? Steven
  20. Hallo chr wahrscheinlich noch nicht mal eine "Ente". Sondern ein 0,00%°-Fall. Die gibt es sicherlich. Haben keine Relevanz, werden aber zu Verschärfungen gerne platziert. Steven
  21. Hallo Meinungsfreiheit Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen. "ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden [.....] Der meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt." (BVerfG. Beschl. v. 28.11.2011 - 1 BvR 917/09 Ist noch gar nicht so lange her. Und schon arbeiten einige mit Freuden daran, diese Meinungsfreiheit zwar für sich, aber nicht für andere gelten zu lassen. Steven
  22. Hallo s_f die Behauptung kommt von GermanKraut. Also nimm sie nicht als real. Steven
  23. Hallo Mittelalter wüsstest du den Namen des User, wäre dir der Sachverhalt klarer. Steven
  24. Hallo damit bei einigen der erhöhte Blutdruck wieder auf Normalwert sinkt: ich komme gerade von einer Unterredung zwischen dem Vorstand des Betreibervereins (die Dame war nicht dabei) und mir (als Delegierter von verschiedenen Personen beauftragt) zurück. Wir haben uns auf einen Deal geeinigt, mit dem wir alle leben können. Danke für die zahlreichen Hinweise. Hat mir bei der Entscheidungsfindung geholfen. Steven
  25. Hallo NRA Member jetzt drehst du den Thread aber etwas stark ab. Auch ich trainierte (meistens mit PT, hin und wieder aber auch mit 9mmAction) Häuserkampf. Auch ich nahm im Irak einige Hütten in Beschlag. Das kann man aber auf den von mir titulierten Schießstand nicht im Geringsten Übertagen. Es geht um die Kameras. Und die permanente Viedeoaufzeichnung mit angekündigter "Auswertung auf Fehlverhalten". das hat weder mit Combatschießen noch mit einem Einsatz nicht zu tun. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.