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Hallo Christian der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen. Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. Der Besitzer sah, nach einem Blick ins Waffengesetz keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten. Jetzt, nach der Beschlagnahmung und Vernichtung sollte ein anwalt die Klage erheben. Steven
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Hallo CZM52 hast du etwas zu den beschlagnahmten Magazinen beizutragen? Oder giftest du wieder nur? Steven
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Hallo CZM52 das ist Unsinn. Eine Waffe war in der WBK falsch eingetragen. Die Anmeldung von mir war richtig, die Eintragung war falsch. ansonsten Dutzende Fehler im NWR. Waffen, die in der WBK gelistet sind, fehlen im NWR. Falsche Nummern, falscher Hersteller etc. Dsad war schonmal nichts. Da gebe ich dir recht. Hatte ich mich vertan. OK, weiter: Steven
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Hallo CZM52 da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen. Ansonsten bist du für mich ein Märchenonkel. Also: Beispiel!!!! Steven
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Hallo CZM52 Gegenvorschlag von mir: Entweder du liest meine threats nicht oder du setzt mich auf deine Ignoreliste. Bisher habe ich das Gefühl, du wartest auf meine Postings um dann dagegen zu meckern. Du und Hunter. Da kommt mir immer das Bild der beiden Opas aus der Muppetshow. Steven
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Hallo s_f ehrlich gesagt kenne ich niemanden, der ein geeignetes umfriedetes Besitztum hat. Solche Fotos mit einem Gartenzaun und einem neugierigen Nachbarn im Hintergrund sind nicht optimal. Da ist Gelände angesagt. Steven
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Hallo s_f wieso sollte ich es begründen müssen, wenn ich eine Axt, eine Schaufel oder eine MG-Attrappe an den Jeep montiere? Mit deinen Einwänden hast du recht. Aber alles Geschmackssache sagt das Eichhörnchen und biss in die Seife. Sei versichert, dass ich nicht voll aufgerödelt durch die Gegend fahre. Ich kenne eine Fotografin, die hat sich auf spezielle Erotikfotos eingeschossen. Stell dir einfach vor, 2 Mädels in Dessous und Waffen auf einem Jeep. Und mitten im Shooting kommt der Dorfpolizist und bekommt Schnappatmung wegen dem eingepackten MG. OK, natürlich kommen jetzt die Einwände: Waffen, ganz doll verboten. Aber das MG will ich ja nicht beim Shooting montieren. Steven P.S. wer mit seiner Holden mal so ein Shooting buchen möchte, Ludmilla ist schon gut als Fotografin.
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Hallo Vorsicht! Real. keine Satire! Ein Fall ist mir bekannt, da wurden 10 Magazine nach § 58 Abs. 17 WaffG korrekt angemeldet und von der Waffenbehörde die Meldung bestätigt. Jetzt hat die Waffenbehörde die Bestätigung widerrufen, die Magazine beschlagnahmt und vernichtet. Die Waffenbehörde verwies auf das Klageverfahren. OK, der Fall dürfte ziemlich eindeutig sein. Sicherlich wird der Richter feststellen, dass die Beschlagnahme ungesetzlich war und dem ehemaligen Besitzer Schadenersatz zusteht. Aber wie sieht der Schadenersatz aus? Die Magazine sind vernichtet. Wahrscheinlich sind die nicht mehr zu bekommen. Wenn doch, wie werden die jetzt behandelt? Es waren Magazine für ein StGW44, Uzi und AR15. AR15 Magazine dürften zu bekommen sein. Aber gilt dann für die das Verbot bzw. die Lagerung nach neuem Recht? Und wie kann man gegen diese Willkür der Waffenbehörde vorgehen? Ein Blick ins Waffengesetz hätte genügt, um die Unrechtmäßigkeit der Beschlagnahme zu erkennen. Steven
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Hallo Leser sagen wir mal, ich säge mir mit einer Stichsäge eine MG ähnliche Figur aus einem Brett. Und male es schwarz an. Montiere es auf den Jeep. Jetzt kann der eine Polizist eine Anscheinswaffe erkennen und der andere Polizist sieht nur ein Brett. Genau so etwas sollte es ja nicht geben. Ich zitiere mal: "Der Bestimmungsgrundsatz im Staatsrecht besagt, dass der Bürger erkennen muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Die staatliche Reaktion auf sein Handeln muss also voraussehbar sein, andernfalls bestünde die Gefahr einer staatlichen Willkür. Der Bestimmtheitsgrundsatz schafft im Staatsrecht also Rechtssicherheit". Und genau dieser Bestimmungsgrundsatz ist doch bei der Anscheinswaffe nicht gegeben. Ich montiere mir ein Brett, das in etwa die Ähnlichkeit mit einem MG aufweist (bearbeitet oder zufällig), der eine Polizist sieht es als Straftat, weil er meint, eine Anscheinswaffe zu erkennen, der andere Polizist erkennt nur ein Brett. J, dass kann sogar soweit führen, dass ich mir einen Hänger gebrauchtes Bauholz hole. ein Polizist sieht eine Anscheinswaffe und schwupp, bin ich dran. Steven
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Hallo "Normenklarheit". Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden. Ich sage mal, 50% des Waffengesetzes erfüllen die Regelung nicht und seiner Befolgung dürfte damit nicht verlangt werden. Steven
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Hallo HangMan69 so in etwa hatte ich es mir gedacht. Aber offenbar ist das auch problematisch. Selbst wenn eine Segeltuchtasche drüber gezogen ist. oder gerade deswegen. Verrücktes Waffengesetz. Steven
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Hallo ASE ich gebe dir vollkommen recht. Ist mal wieder ein gutes Beispiel von der Inkompetenz der Gesetzesschreiber. Und muss bei der Evaluierung des Waffengesetzes berücksichtigt werden. Steven
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Hallo ASE das Thema ist spannend. Ich bin kein Jurist und nur rudimentär ausgebildet. Aber 1.6.2 verweist auf 1.6.1. Und da ist als Merkmal aufgeführt: "und zu deren Antrieb deren Geschosse keine heißen Gase verwendet werden". Ich schließe daraus: keine Geschosse, keine Anscheinswaffe. Natürlich wollten die Schreiber des Gesetzes das nicht so. Aber das leben ist kein Wunschkonzert und was man Schwarz auf Weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. Steven
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Hallo ASE ich hatte mal eine Sniperausbildung in England. Das war zu der zeit, als die IRA noch sehr agil war. Die "Inselaffen" hatten eine Sniperanch aufgebaut. Da wurden verschiedene Mannfiguren auf Führungsschienen durch die Gegend gefahren. Die Tangos waren gut an ihrer Bewaffnung zu erkennen. Es kam einer die Straße lang, der ein geschultertes Gewehr hatte. Peng, letaler Treffer. Scheiße, war ein Schornsteinfeger mit einer Leiter auf der Schulter. Aus einem speziellen Blickwinkel sieht viel wie eine Waffe aus. Steven
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Hallo Bulldog mein Jeep-Nachbau ist: Die Plattform eines Jeep Willys. Wurde komplett zerlegt und konserviert. Darauf kam eine Karosserie aus 2mm VA. Ein Motor von Kadett wurde eingebaut. Die komplette Elektrik wurde neu aufgebaut. Und dann das komplette Zubehör wie beim Original. Natürlich wird das nie ein Original Jeep Willys. Es passt zwar alles vom original. aber er ist ein Nachbau. Da ich kein Schrauber bin traue ich mich an einen originalen nicht ran. Meine Idee von einem nachgerüsteten Vierradantrieb wurde mir von einem User hier ausgetrieben. Dann lieber einen Lada fürs Revier und den Jeep für den Spaß. Steven
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Hallo "oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen". Das ist ein Satz, der Klarheit bringt, oder bringen könnte. Was ist eine "Kennzeichnung von Feuerwaffen"? Hersteller, Waffennummer und Bezeichnung? Es wird ja im letzten Absatz auch auf 1.6.1 verweisen. Und in 1.6.1 wird "Schusswaffen" tituliert, "bei denen zum antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden". Also gehe ich davon aus, dass ein Teil, welches keinen antrieb von geschossen aufweist, auch keine Anscheinswaffe sein kann. Keine Möglichkeit vom antrieb von Geschossen, keine Snscheinswaffe. Sollte es wirklich so einfach sein? Steven
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Hallo ASE da kann jeder für sich was rauslesen. Was jetzt verboten und was erlaubt ist, wird keiner erkennen können. Steven
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Hallo Josef Maier danke für den Tip. werde ich mir mal genau ansehen. Nein, nur meine Kameraden sind meine Kameraden. Da gehört nicht jeder Hinz und Kunz dazu. Steven
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Hallo Bulldog ich hatte in einem anderen thread darüber geschrieben. Ist ein Auto just for fun. Das mit dem revier habe ich mir abgeschminkt, dazu kommt ein anderes Auto her. Kennst du den Jeep, den ich gekauft habe? Oder was veranlasst dich zu der Kritik? Steven
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Hallo Bulldog diese Aussage kann ich nicht bewerten. Warum habe ich "ganz andere Sorgen und Nöte" weil ich mir einen Jeep Nachbau zulege? Würde mich wirklich interessieren. Steven
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Hallo ich lege mir einen Nachbau eines Jepp Willys zu. Mit dabei ist eine Halterung für ein 50er MG. Wird zwischen den beiden Vordersitzen befestigt und ragt über die Windschutzscheibe. Dazu gibt es eine Segeltuchtasche, um das MG vor Regen zu schützen. Wenn ich mir jetzt ein rudimentäres MG bastel, damit die Segeltuchtasche nicht wie ein leeres Kondom runterhängt, ist das schon eine Anscheinswaffe? Eigentlich ist es eine Segeltuchtasche, mehr nicht. Steven
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Hallo Josef Maier diese Zeiten kenne ich auch noch. War bei mir Heinemann aus Düsseldorf. Irgendwann bekam ich die Pralinen mit einem netten Brief des Bedauerns zurück geschickt. Danach waren die Gespräche immer noch nett, persönlich und zielführend, aber es ging los. Steven
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Hallo CZM52 dass dies von dir als absolut Obrigkeitshörigem Menschen kommt, war mir klar. Lass es mich, sogar für dich verständlich formulieren: Du gehst in ein Schuhgeschäft und orderst ein paar Gallus Schuhe in Größe 44. Zu Hause stellst du fest, du hast ein paar Looyd Schuhe in 42. Jetzt hat, deiner Meinung nach nicht die Verkäuferin den Fehler gemacht, sondern du, da du nicht im Laden geprüft hast, sondern darauf vertraut, dass dsa Mädel schon korrekt arbeitet. Meinst du wirklich, dass deine Kriecherei vor den Behörden dich rettet? Steven
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Hallo Jan_8791 in der WBK ist die Nr. der WBK als Seriennr. eingetragen. Die richtige Nr der Waffe fehlt. Steht aber korrekt in der Anmeldung. Steven
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Hallo so, ich habe alles durchgearbeitet. Solch ein Chaos sieht man selten. Einen La Coruna ist mit der Nummer der WBK als Seriennummer eingetragen. Die Anmeldung von vor 13 Jahren habe ich noch. Da war alles ok. §5 Abs 1 2(b) Mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden. Das mit dem Sorgfältigen gilt offensichtlich nur für den Bürger. Die Beamten können schludern und Fehler machen. Ohne Konsequenzen. Ich bin ob solcher Schlamperei fassungslos. Steven